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Mietliegenschaften - Mietvertrag [Mietrecht]

Kündigungsschutz (Kapitel 15) Ausweisung des Mieters (Kapitel 16) [Die Ausweisung des Mieters (Kapitel 16), Unerlaubte Selbsthilfe (Kapitel 17), Kündigungsschutz(Kapitel 18)]

Kündigungsschutz (Kapitel 15) Ausweisung des Mieters (Kapitel 16) [Die Ausweisung des Mieters (Kapitel 16), Unerlaubte Selbsthilfe (Kapitel 17), Kündigungsschutz(Kapitel 18)]


Kartei Details

Karten 41
Lernende 28
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 21.10.2014 / 05.01.2024
Lizenzierung Keine Angabe
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Wann ist eine Kündigung anfechtbar?

Wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst

Was kann der Mieter neben der Anfechtung einer Kündigung auch noch verlangen?

Erstreckung des Mietverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen

Wo und innert welcher Zeit muss der Mieter eine Anfechtung der Kündigung und/oder Erstreckung des Mietverhältnisses nach ihrem rechtskräftigen Zugang stellen?

  • bei der örtlichen Schlichtungsbehörde
  • innert 30 Tagen seit Zustellung des Kündigungsformulars (Datum des Poststempels ist massgebend)

Bei welchen Kündigungen kann der Mieter nicht anfechten?

  • Zahlungsverzug
  • schwerer Verletzung der Sorgfaltspflicht
  • Konkurs des Mieters

Nenne mögliche Verstösse gegen den Grundsatz von Treu und Glauben bei Kündigungen?

  • vorgeschobener Eigenbedarf des Erwerbers
  • nicht bewilligte Bauvorhaben
  • um von den Ausbauten eines Mieters zu profitieren
  • wegen der Partei- oder Verbandszugehörigkeit des Mieters
  • um Kundschaft des Mieters selber übernehmen zu können
  • um Übertragung des Mietvertrages nach Art. 263 OR zu verhindern
  • Rachekündigungen wie z. B. Mietzinserhöhung angefochten
  • Pressionskündigungen
  • dem Vermieter bekanntes grösseren Investitionen des Mieters
  • Totalsanierung der Liegenschaft
  • wegen Sanierungsarbeiten, obwohl Verbleib des Mieters im Mietobjekt möglich wäre
  • weil Mietzinszahlung ausnahmsweise ein paar Tage verspätet erfolgt ist

Wann kann der Mieter eine Erstreckung eines befristeten oder unbefristeten Mietverhältnisses verlangen?

Wenn für ihn und seine Familie eine Härte zur Folge hat, welche durch Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen wäre

Nenne Gründe, welche für die Beurteilung der Erstreckung des Mietverhältnisses berücksichtigt werden?
 

  • Verhältnisse auf dem örtlichen Märkt für Wohn- oder Geschäftsräume
  • Finanzielle Situation Mieter
  • Alter und Gesundheitszustand
  • Gruppenzugehörigkeit (z. B. Studierende, Ausländer)
  • Ortsgebundenheit
  • Schulwechsel
  • Besondere persönliche oder familiäre Verhältnisse
  • Dauer Mietverthältnis
  • Grössere mieterseitige Investitionen neueren Datums

Nenne einige Ausschlussgründe, welche eine ausserordentliche Kündigung zur Folge hatten?

  • Kündiung wegen Zahlungsverzug nach Art. 257d OR
  • Kündigung wegen schwerer Verletzung der Pflicht des Mieters zur Sorgfalt und Rücksichtnahme
  • Kündigung wegen Konkurs des Mieters, ohne dass verlangte Sicherheiten geleistet worden wären
  • einem im Hinblick auf ein konkretes Bauvorhaben befristet abgeschlossenes Mietverhältnis
  • gleichwertiger Ersatz für das Mietobjekt