Immobilien-Treuhänder
Raumplanungsgesetz RPG
Raumplanungsgesetz RPG
Kartei Details
Karten | 34 |
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Lernende | 39 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Mittelschule |
Erstellt / Aktualisiert | 10.07.2016 / 09.08.2024 |
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auf Kantonaler und Regionaler Ebene ausgeschieden - Kommunale Nicht- Bauzonen: keine Bauten auf: Landwirtschaftszone, Bauernhofzone, brige Gemeindegebiet (Reservezone Bauerwartungsland) - Gefahrenzone, Freihaltezone.
Umbauten und Erneuerungsmassnahmen sind beschrnkt zugelassen - Erweiterung max. 1/3 Wohnung und 1/3 Nebenrume - Ersatzbau nicht zugelassen ausser bei Naturgewalt - Anlagen zur Gewinnung von Energie im Zusammenhang mit dem Betrieb
Festlegung der massgebender Elemente der berbauung - Weitere Unterteilung der Bauzone - Freihaltung von Land fr Erschliessungsanlagen - Ausscheidung des im ffentlichen Interessen nicht zu berbauenden Gebietes
Siedlungsgerechte, architektonische und erschliessungsmssige, der baulichen Umgebung angepasste berbauung eines zusammenhngenden Gebietes - besonders Wohnhygiene und Wohnqualitt
Planungspflicht - Planungsgrundstze - Information und Mitwirkung der Bevlkerung - Genehmigungsverfahren.
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Entziehung der unter Eigentumsgarantie geschtzte Recht - kann ganz oder nur teilweise entzogen werden - gegen volle Entschdigung - bertrag auf Enteigner (Staat) - ein Mittel der Raumplanung
Gesetzliche Grundlage; im ffentlichen Interesse; Verhltnismssigkeit des Eingriffs
1. Einschrnkung des Gebrauchs einer Sache; Grundstcks - Entschdigung wenn Erschlossen und Baureif - Keine Entschdigung fr Grundstcke ausserhalb der Bauzone - 2. Schwere des Eingriffs: objektive wirtschaftliche Beeintrchtigung (zb. Auslohnung aus der Bauzone) - Bei teilweise Bauverbot bis 1/3 der Flche = Entschdigungslos
Bauvorschriften knnen in drei Hauptarten unterteilt werden, welche?
Nutzungsvorschrift - Gestaltungsvorschrift - technische Vorschriften
Przisieren die Ordnung der Nutzungsplne und die Nutzungsziffern: Ausntzungsziffer, berbauungsziffer, Freiflchenziffer, Baumassenziffer - Abstandsvorschrift: Gebude-, Grenz-, Waldabstand etc.- Vorschrift ber die Grssen der Bauten und ihre Nutzungsweisen: Gebudelnge, Geschosszahl, Wohnanteil, Zweitwohungsanteil
meist allg. stehetische Generalklause - hufig negative Verunstaltungsverbote - Vorschriften betreffend Gestaltung der Umgebung
Dienen der Durchsetzung der bautechnischen Normen zugunsten der Sicherheit, Hygiene, der Isolation, sowie des Brand- und Immissionsschutzes (Bsp: Bestimmungen ber mindest Flche und - Hhe von Rumen, Besonnungs-, Licht- und Lftungsverhltnisse, Ausrstung (Lifte Heizungen) und Ausstattungen (Spielpltze, Fahrzeugabstellpltze)
Den Raumbedarf prognostizieren - Ressourcen rechtzeitig bereitstellen - Besiedlung des Landes in geordnete Bahnen lenken
Erhaltung und Gestaltung des Lebensraumes
Alle Rechtsnormen, die sich auf die Raumplanung und das Bauen beziehen
Materielles ( inhaltliches ) - Formelles (Organisation von Behrden und Verfahren) - Nominales und Funktionales (bildet Gesamtheit aller Rechtsnormen: gesamten Gesetze wie USG, Gewsserschutz, etc.) Raumplanungsrecht.
zweckmssige und haushlterische Nutzung des Bodens, geordnete Besiedlung des Landes
Bund: Grundsatzgebung, Rahmengesetzgebung - Kantone: ergnzen wo Bund mangels Bedarf nach einheitlichen Regelungen nicht ausgeschpft hat - Gemeinden: im Bereich Ortsplanung muss der Kanton einen Ermessensspielraum gewhren: Gemeinde Autonomie
Raumplanung in den Grundzgen, Festlegung Planziele, Planungsgrundstze, Instrumentarien, Regelung besonderer Massnahmen, Rechtschutz und Verfahren, Bauen ausserhalb der Bauzone (abschliessend im RPG geregelt)
Behrdenverbindlich - haushlterische Nutzung des Bodens - Trennung von Siedlungs- und Nichtsiedlungsgebieten, Koordination von raumwirksamen Ttigkeiten - geordnete Entwicklung - Plne sind ffentlich
Wo der Bund mangels Bedarf nach einheitlichen Bundesregeln nicht ausgeschpft hat, ordnen Zustndigkeit und Verfahren, Entscheiden ausserhalb der Bauzonen, ob Zonenkonform oder Ausnahmebewilligung ntig.
Bund: erlsst Sachplne und Konzepte, Kantone: konkretisieren Richt- und Nutzungsplne, Gesetze und Verordnungen: PBG, USG, Energiegesetz, Gemeinden: erlassen Richt- und Nutzungsplne, Bau- und Zonenreglemente- /Ordnungen
Typen: Richtplne, Rahmennutzungsplne, Sondernutzungsplne - zentrales, rechtliches Instrument, rechtsverbindlich - Inhalt: Plan + Rechtsnormen (Vorschriften)
Der Richtplan wird vom Kanton erlassen - ist Behrdenverbindlich - hlt Ergebnisse der Richtplanungen fest - zeigt rumliche Entwicklung - Abstimmung mit anderen Plnungstrgern - Vorbereitung der Kommunalen Nutzplanung
Wird von den Gemeinden erlassen: bertrgt parzellenscharf zulssige Nutzung auf den Raum - jedermann verbindlich - Karte + Vorschriften - Festlegung der Bodennutzung durch ausscheiden von verschiedenen Zonen (RPG verpflichtet dazu): Bauzone, Landwirtschaftszone und Schutzzone
Besondere Nutzungsanweisungen fr Teilrume - nhere Ausgestaltung des Rahmennutzungsplans: 1. Bebauungsplan, 2. Gestaltungsplan, 3. Erschliessungsplan, Landumlegung, Quartierplan
Regelung in den Bereichen: Nutzungsart, Nutzungsmass: Lrm, Empfindlichkeitsstufe, Bauvorschriften, Erschliessung
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