04
-
- 1 / 25
-
Flashcards
Beteiligungsfinanzierung von Unternehmen MIT Börsenzutritt
"emissionsfähige Unternehmen"
Aktienhandel
Klassifizierung von Güter- und Finanzmärkten
1. Regulierung
Börsenhandel <--> Over-the-counter
Börsenhandel:
- reguliert, beaufsichtigt (Sicherheit für Investoren)
- standardisiert
Over-the-counter ("über die Ladentheke"):
- freie Vertragswahl
- flexibel
2. Marktorganisation
Parketthandel <--> Elektronischer Handel
Parketthandel:
- Makler (Broker)
- Präsenzhandel
- vor allem für kleinere Unternehmen
Elektronischer Handel
- automatisiert
- ortsungebunden
3. Liefertermin
Kassamarkt <--> Terminmarkt
Kassamarkt:
- Vertragserfüllung sofort
Terminmarkt:
- Vollzug in der Zukunft (Derivate)
- i.d.R. nicht mit Privatinvestoren
4. Handelsgegenstand
siehe Bild
iii. Preisfindung im Sekundärmarkt
Wie wird der Preis für Aktien festgesetzt? (Sekundärmarkt)
Person A zahlt Preis und erhält Aktie.
Person B erhält Preis und gibt die Aktie.
Wie wird der Preis festgesetzt?
Geschlossenes / Offenes Orderbuch beim Makler oder in Xetra: Gebote werden (nicht öffentlich/öffentlich) abgegeben und ausgeführt, sobald eine entsprechende Gegenorder vorliegt.
Auktion: --> Meistausführungsprinzip
Market Maker (in D nur für weniger liquide Aktien) setzt Geld- und Briefkurse (Bid/Ask Price), zu denen er Aktien an- / verkauft. Er sichert somit die Liquidität des Marktes.
iv. Praxis: Aktienindizes
- Aktienindex:
Kennzahl für die Entwicklung von ausgewählten Aktienkursen in einem Aktienmarkt.
Klassifizierungsmöglichkeiten:
1. Berücksichtigung der Dividende
- Preisindex (price index):
Ermittlung des Indexstandes ausschließlich auf Grund der Aktienkurse (Bereinigung um Erträge aus Bezugsrechten und Sonderzahlungen)
- Performanceindex (total return index):
Berücksichtigung der Bardividenden und sonstigen Einnahmen aus dem Besitz der Aktien, wie Bezugsrechtserlöse.
2. Art der Berechnung:
- Preisgewichteter Index:
Durchschnittlicher Aktienkurs der Indexmitglieder, z.B. Dow Jones Industrial, Nikkei 225
- Kapitalisierungsgewichteter Index:
Berücksichtigung der Marktkapitalisierung, z.B. DAX, S&P 500
Ausgewählte Aktienindizes
Deutschland:
- DAX (deutscher Leitindex)
- CDAX (alle deutschen Aktiengesellschaften)
- MDAX (deutsche Midcaps)
- SDAX (deutsche Smallcaps)
- TecDAX (30 größten deutschen Technologieunternehmen außerhalb des DAX)
- ....
Eurozone:
- Dow Jones EURO STOXX 50 (50 große Unternehmen aus der Eurozone)
- ...
USA:
- Dow Jones Industrial Average (30 größte US-Aktiengesellschaften)
- NASDAQ-100 (100 größte Technologiefirmen der NASDAQ)
- S&P 500 (500 größte US-Aktiengesellschaften)
- ...
Weltweit:
- Nikkei 225 (Japan)
- ...
Kapitalerhöhung durch Aktienemission: Übersicht
Was kann das Unternehmen tun, wenn es später (nach bereits erfolgter Erstemission) das Grundkapital noch einmal erhöhen möchte/muss?
Ordentliche Kapitalerhöhung
- Standardfall einer Kapitalerhöhung durch Ausgabe junger Aktien gegen eine zu leistene Einlage.
i. Ordentliche Kapitalerhöhung: Ablauf
Situation:
Die Kapital AG möchte zur Finanzierung ihrer Expansionspläne junge Aktien emittieren.
Vorgehen:
1. Festlegung der Emissionskonditionen durch den Vorstand
- Art, Nennwert, Anzahl der jungen Aktien
- Emissionskurs (darf nicht unter Nennwert liegen; kann nicht über dem aktuellen Kurs liegen)
- Dividendenberechtigung der jungen Aktien
2. Beschluss der Hauptversammlung (3/4-Mehrheit nötig)
3. Emission der Aktien mit Hilfe von Banken
ii. Bilanzeffekt einer Kapitalerhöhung beim Unternehmen
Daten zur Kapitalerhöhung:
- Stammaktien (wie die bisherigen Aktien auch)
- Nennwert 5€
- 20 Mio. junge Aktien
- Emissionskurs (Bezugskurs) KB = 12€
- Volle Dividendenberechnung
- Aktienkurs (Börsenkurs) vor Kapitalerhöhung KV = 15€
liquide Mittel: 20 Mio * 12€ = 240 Mio €
gezeichnetes Kapital: 20 Mio * 5€ = 100€
Kapitalrücklage: 20 Mio * (12€-5€) = 140 Mio €
ii. Bilanzeffekt einer Kapitalerhöhung beim Unternehmen
Zusammenfassung
- liquide Mittel steigen (# junge Aktien * KB)
- gezeichnetes Kapital steigt (# junge Aktien * NW)
- Kapitalrücklage steigt (# junge Aktien * (KB - NW))
KB = Emissionskurs (Bezugskurs)
iii. Stimmrechtseffekt für Alt-Aktionär
Bezugsrecht
Rechtliche Definition:
"Jeder Alt-Aktinär erhält das Recht, die neuen Aktien gemäß seines bisherigen Akienanteils zum Bezugskurs zu erwerben."
Bezugsverhältnis:
Bezugsverhältnis = Anzahl alter Aktien / Anzahl junger Aktien = a / j
Pro alter Aktie erhält der Aktionär ein Bezugsrecht auf 1/BV neue Aktien
Konsequenzen:
- Sofern man liquide ist, kann man sein Stimmrechtsanteil halten (bzw. andernfalls das Bezugsrecht verkaufen)
- Bezugsrecht hat echten Wert
iii. Stimmrechtseffekt für Alt-Aktionär: Beispiel
Situation:
Im Beispiel ergibt sich ein Bezugsverhältnis von BV = a / j = 10 Mio / 20 Mio = 1 / 2
Pro alter Aktie erhält der Aktionär ein Bezugsrecht für zwei (1/BV = j/a = 2) neue Aktien.
Entscheidung:
Fall 1:
- Vor Kapitalerhöhung: 1 Stimme von 10 Mio Stimmen
- Nach Kapitalerhöhung: 3 Stimmen von 30 Mio Stimmen
--> Aktionär, der zuvor eine Aktie besaß, hat nach der Kapitalerhöhung drei Aktien. Sein Stimmrechtanteil bleibt gleich.
Fall 2: Alt-Aktionär verkauft Bezugsrechte
--> Stimmrechtsanteil des Aktionärs sinkt
iv. Vernögenseffekt für Alt-Aktionär
Problem:
Kurs der Aktien nach der Kapitalerhöhung (Kn)?
Lösung:
Unter der Annahme, dass keine sonstigen Einflüsse vorliegen, gilt: siehe Bild
Im Beispiel:
Vor Kapitalerhöhung:
a = 10 Mio. alte Aktien
KV = 15€
--> Börsenwert: 150 Mio €
Nach Kapitalerhöhung:
a + j = 30 Mio alte und junge Aktien
Kn = 13€
--> Alter Börsenwert + Kapitalzufluss: 390 Mio €
Kapitalerhöhung:
(20 Mio Aktien zu KB = 12€)
--> Kapitalzufluss: 240 Mio €
(KB=Emissionskurs/Bezugskurs)
iv. Vermögenseffekt für Alt-Aktionär im Fall 1
Fall 1: Alt-Aktionär bezieht junge Aktien
Vor Kapitalerhöhung
Aktienvermögen:
1 Aktie á 15€ --> 15€
Sonstiges Vermögen (Liquide Mittel) --> L
Gesamtvermögen: 15€ + L
Nach Kapitalerhöhung
Aktienvermögen:
3 Aktie á 13€ --> 39€
Sonstiges Vermögen (Liquide Mittel) --> L - (2*KB)=L - 24
Gesamtvermögen: 39€ + L - 24€ = 15€ + L
Ergebnis: Aktienvermögen steigt / sonstiges Vermögen sinkt; Gesamtvermögen unverändert
iv. Vermögenseffekt für Alt-Aktionär im Fall 2
Fall 2: Alt-Aktionär verkauft Bezugsrechte
Problem: Wert des Bezugsrechts (BR), also Kurs zu dem es gehandelt wird?
Idee: Es existieren zwei Möglichkeiten, um nach Durchführung der Kapitalerhöhung in den Besitz einer Aktie zu kommen:
1.: Kauf einer Aktie nach der Kapitalerhöhung
2.: Kauf von BR und Bezug einer jungen Aktie
--> Der Preis des Bezugsrechts wird sich so einstellen, dass beide Möglichkeiten gleich teuer sind. (Effekt von Angebot und Nachfrage)
iv. Vermögenseffekt für Alt-Aktionär im Fall 2
Fall 1: Alt-Aktionär bezieht junge Aktien
Vor Kapitalerhöhung
Aktienvermögen:
1 Aktie á 15€ --> 15€
Sonstiges Vermögen (Liquide Mittel) --> L
Gesamtvermögen: 15€ + L
Nach Kapitalerhöhung
Aktienvermögen:
1 Aktie á 13€ --> 13€
Sonstiges Vermögen (Liquide Mittel) --> L + BR = L + 2
Gesamtvermögen: 13 + L + 2 = L + 15
Ergebnis: Wenn das Bezugsrecht seinen "rechnerischen Wert" erbringt, bleibt das Gesamtvermögen unverändert.
iv. Bezugsrecht - Zusammenfassung
Funktionen des Bezugsrechts:
- Ausgleich von Vermögensnachteilen der Altaktionäre
- Wahrung der Stimmrechtsverhältnisse
Vermögenseffekt:
Weist das Bezugsrecht seinen rechnerischen Wert auf, kommt es aufgrund der Kapitalerhöhung (KE) weder zu Vermögensgewinnen noch -verlusten bei den Altaktionären - gleichgültig, ob sie an der KE teilnehmen oder ihre Bezugsrechte verkaufen.
[Dies gilt unabhängig von der Wahl des Bezugskurses.]
Stimmrechtseffekt:
Wenn der Alt-Aktionär das Bezugsrecht ausübt, erleidet er keinen Stimmrechtsverlust.
Beachte: Bezugsrechtsausschluss möglich!
Es besteht die Möglichkeit, das Bezugsrecht (per Beschluss der Hauptversammlung) unter bestimmten Bedingungen auszuschließen.
v. Sonstige Formen der Kapitalerhöhung einer AG
a. Bedingte Kapitalerhöhung:
Durchführung hängt vom Eintritt einer bestimmten Bedingung ab:
- Umtausch-/Bezugsrechte an Gläubiger von Wandel-/Optionsanleihen
- Vorbereitung von Fusionen
- Bezugsrechte an Belegschaftsmitglieder (Gewinnbeteiligung)
Beurteilung:
Erhöhung des Grundkapitals bedeutet nicht unbedingt einen Mittelzufluss.
b. Genehmigtes Kapital:
- HV ermächtigt Vorstand, innerhalb einer bestimmten Frist (max. 5 Jahre) das Grundkapital bis zu einem bestimmten Betrag (max. 50%) zu erhöhen; Ausgabe junger Aktien nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates zulässig.
Beurteilung:
- Vorstand: Flexibilität bzgl. Zeitpunkt und Anlass der Kapitalerhöhung
- MIttelzufluss bei Durchführung
c. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln:
Umwandlung von Kapital- oder Gewinnrücklagen ohne zusätzliche Einlagen - enspricht Ausgabe von Gratis-/Berichtigungsaktien an Altaktionäre.
Beurteilung:
- Aktienkurs sinkt (da Gratisaktien vergeben werden), Vermögen der Altaktionäre bleibt gleich
- Senkung des Kurses erhöht Handelbarkeit der Aktie
- Ausschüttungsmöglichkeiten werden reduziert
- Kein Mittelzufluss!