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Maximilian Starke
Lernen

Maximilian Starke
Diese Lernkarten behandeln auf Universitätsniveau die Finanzierung durch Kapitalerhöhung bei Aktiengesellschaften. Sie erklären verschiedene Formen wie ordentliche, bedingte und genehmigte Kapitalerhöhungen sowie deren Auswirkungen auf Aktienkurs, Vermögen und Stimmrechte der Altaktionäre. Die Karteikarten eignen sich für Studierende der Betriebswirtschaftslehre, die sich mit den finanziellen und rechtlichen Aspekten von Kapitalerhöhungen vertraut machen möchten.
Karten
25
Lernende
1
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
30.12.2013 / 06.01.2014

Lernkarten

Beteiligungsfinanzierung von Unternehmen MIT Börsenzutritt
"emissionsfähige Unternehmen"

Aktienhandel

Klassifizierung von Güter- und Finanzmärkten

 

1. Regulierung
Börsenhandel <--> Over-the-counter

Börsenhandel:
- reguliert, beaufsichtigt (Sicherheit für Investoren)
- standardisiert

Over-the-counter ("über die Ladentheke"):
- freie Vertragswahl
- flexibel

2. Marktorganisation
Parketthandel <--> Elektronischer Handel

Parketthandel: 
- Makler (Broker)
- Präsenzhandel
- vor allem für kleinere Unternehmen

Elektronischer Handel
- automatisiert
- ortsungebunden

3. Liefertermin
Kassamarkt <--> Terminmarkt

Kassamarkt:
- Vertragserfüllung sofort

Terminmarkt:
- Vollzug in der Zukunft (Derivate)
- i.d.R. nicht mit Privatinvestoren

4. Handelsgegenstand
siehe Bild

iii. Preisfindung im Sekundärmarkt

Wie wird der Preis für Aktien festgesetzt? (Sekundärmarkt)

Person A zahlt Preis und erhält Aktie.
Person B erhält Preis und gibt die Aktie.

Wie wird der Preis festgesetzt?

Geschlossenes / Offenes Orderbuch beim Makler oder in Xetra: Gebote werden (nicht öffentlich/öffentlich) abgegeben und ausgeführt, sobald eine entsprechende Gegenorder vorliegt.

Auktion: --> Meistausführungsprinzip 

Market Maker (in D nur für weniger liquide Aktien) setzt Geld- und Briefkurse (Bid/Ask Price), zu denen er Aktien an- / verkauft. Er sichert somit die Liquidität des Marktes.

iii. Handel am Sekundärmarkt: Organisation

Wie ist der Handel am Sekundärmarkt organisiert?

a) Parketthandel (09:00 bis 20:00)
b) Elektronischer Handel (Xetra): offenes Orderbuch / Auktionen (09:00 bis 17:30)

Was genau passiert bei den Auktionen?

Es wird das Meistausführungsprinzip befolgt.

Meistausführungsprinzip (2)

Ergebnis: Der Einheitskurs beträgt: 52 bB. 
- Zu diesem Kurs können die meisten Aufträge (größte Stückzahl an Aktien) ausgeführt werden.
- Da ein Angebotsüberhang besteht, erfolgt der Kurszusatz "bB" (= "bezahlt Brief")

Exkurs: Einige wichtige Kurszusätze

siehe Bild

iv. Praxis: Aktienindizes

- Aktienindex: 
Kennzahl für die Entwicklung von ausgewählten Aktienkursen in einem Aktienmarkt.

Klassifizierungsmöglichkeiten:
1. Berücksichtigung der Dividende
- Preisindex (price index): 
Ermittlung des Indexstandes ausschließlich auf Grund der Aktienkurse (Bereinigung um Erträge aus Bezugsrechten und Sonderzahlungen)
- Performanceindex (total return index): 
Berücksichtigung der Bardividenden und sonstigen Einnahmen aus dem Besitz der Aktien, wie Bezugsrechtserlöse.

2. Art der Berechnung:
- Preisgewichteter Index:
Durchschnittlicher Aktienkurs der Indexmitglieder, z.B. Dow Jones Industrial, Nikkei 225
- Kapitalisierungsgewichteter Index:
Berücksichtigung der Marktkapitalisierung, z.B. DAX, S&P 500

Ausgewählte Aktienindizes

Deutschland:
- DAX (deutscher Leitindex)
- CDAX (alle deutschen Aktiengesellschaften)
- MDAX (deutsche Midcaps)
- SDAX (deutsche Smallcaps)
- TecDAX (30 größten deutschen Technologieunternehmen außerhalb des DAX)
- ....

Eurozone:
- Dow Jones EURO STOXX 50 (50 große Unternehmen aus der Eurozone)
- ...

USA: 
- Dow Jones Industrial Average (30 größte US-Aktiengesellschaften)
- NASDAQ-100 (100 größte Technologiefirmen der NASDAQ)
- S&P 500 (500 größte US-Aktiengesellschaften)
- ...

Weltweit:
- Nikkei 225 (Japan)
- ...

Deutscher Aktienindex (DAX 30)

- umfasst die umsatzstärksten Aktien an der Frankfurter Börse und repräsentiert 75% des Grundkapitals inländischer börsennotierter AGs
- Indexlevel relativ zum Kursniveau am 01.01.1988

Kapitalerhöhung durch Aktienemission: Übersicht

Was kann das Unternehmen tun, wenn es später (nach bereits erfolgter Erstemission) das Grundkapital noch einmal erhöhen möchte/muss?

Ordentliche Kapitalerhöhung
- Standardfall einer Kapitalerhöhung durch Ausgabe junger Aktien gegen eine zu leistene Einlage.

 

i. Ordentliche Kapitalerhöhung: Ablauf

Situation:
Die Kapital AG möchte zur Finanzierung ihrer Expansionspläne junge Aktien emittieren.

Vorgehen:
1. Festlegung der Emissionskonditionen durch den Vorstand
- Art, Nennwert, Anzahl der jungen Aktien
- Emissionskurs (darf nicht unter Nennwert liegen; kann nicht über dem aktuellen Kurs liegen)
- Dividendenberechtigung der jungen Aktien

2. Beschluss der Hauptversammlung (3/4-Mehrheit nötig)

3. Emission der Aktien mit Hilfe von Banken

ii. Bilanzeffekt einer Kapitalerhöhung beim Unternehmen

 

Bilanz vor Kapitalerhöhung:

ii. Bilanzeffekt einer Kapitalerhöhung beim Unternehmen

Daten zur Kapitalerhöhung:

- Stammaktien (wie die bisherigen Aktien auch)
- Nennwert 5€
- 20 Mio. junge Aktien
- Emissionskurs (Bezugskurs) KB = 12€
- Volle Dividendenberechnung
- Aktienkurs (Börsenkurs) vor Kapitalerhöhung KV = 15€

liquide Mittel: 20 Mio * 12€ = 240 Mio €
gezeichnetes Kapital: 20 Mio * 5€ = 100€
Kapitalrücklage: 20 Mio * (12€-5€) = 140 Mio €

ii. Bilanzeffekt einer Kapitalerhöhung beim Unternehmen

Bilanz nach Kapitalerhöhung:

 ii. Bilanzeffekt einer Kapitalerhöhung beim Unternehmen

Zusammenfassung

- liquide Mittel steigen (# junge Aktien * KB)
- gezeichnetes Kapital steigt (# junge Aktien * NW)
- Kapitalrücklage steigt (# junge Aktien * (KB - NW))

KB = Emissionskurs (Bezugskurs)

iii. Stimmrechtseffekt für Alt-Aktionär

Bezugsrecht

Rechtliche Definition:
"Jeder Alt-Aktinär erhält das Recht, die neuen Aktien gemäß seines bisherigen Akienanteils zum Bezugskurs zu erwerben."

Bezugsverhältnis:
Bezugsverhältnis = Anzahl alter Aktien / Anzahl junger Aktien = a / j
Pro alter Aktie erhält der Aktionär ein Bezugsrecht auf 1/BV neue Aktien

Konsequenzen:
- Sofern man liquide ist, kann man sein Stimmrechtsanteil halten (bzw. andernfalls das Bezugsrecht verkaufen)
- Bezugsrecht hat echten Wert

iii. Stimmrechtseffekt für Alt-Aktionär: Beispiel

Situation: 
Im Beispiel ergibt sich ein Bezugsverhältnis von BV = a / j = 10 Mio / 20 Mio = 1 / 2

Pro alter Aktie erhält der Aktionär ein Bezugsrecht für zwei (1/BV = j/a = 2) neue Aktien.

Entscheidung:
Fall 1:
- Vor Kapitalerhöhung: 1 Stimme von 10 Mio Stimmen
- Nach Kapitalerhöhung: 3 Stimmen von 30 Mio Stimmen
--> Aktionär, der zuvor eine Aktie besaß, hat nach der Kapitalerhöhung drei Aktien. Sein Stimmrechtanteil bleibt gleich.

Fall 2: Alt-Aktionär verkauft Bezugsrechte
--> Stimmrechtsanteil des Aktionärs sinkt

iv. Vernögenseffekt für Alt-Aktionär

Problem: 
Kurs der Aktien nach der Kapitalerhöhung (Kn)?

Lösung:
Unter der Annahme, dass keine sonstigen Einflüsse vorliegen, gilt: siehe Bild

Im Beispiel:
Vor Kapitalerhöhung:
a = 10 Mio. alte Aktien
KV = 15€
--> Börsenwert: 150 Mio €

Nach Kapitalerhöhung:
a + j = 30 Mio alte und junge Aktien
Kn = 13€
--> Alter Börsenwert + Kapitalzufluss: 390 Mio € 

Kapitalerhöhung:
(20 Mio Aktien zu KB = 12€)
--> Kapitalzufluss: 240 Mio €

(KB=Emissionskurs/Bezugskurs)

 

iv. Vermögenseffekt für Alt-Aktionär im Fall 1

Fall 1: Alt-Aktionär bezieht junge Aktien

Vor Kapitalerhöhung
Aktienvermögen:
1 Aktie á 15€ --> 15€
Sonstiges Vermögen (Liquide Mittel) --> L

Gesamtvermögen: 15€ + L

Nach Kapitalerhöhung
Aktienvermögen:
3 Aktie á 13€ --> 39€
Sonstiges Vermögen (Liquide Mittel) --> L - (2*KB)=L - 24

Gesamtvermögen: 39€ + L - 24€ = 15€ + L

Ergebnis: Aktienvermögen steigt / sonstiges Vermögen sinkt; Gesamtvermögen unverändert

iv. Vermögenseffekt für Alt-Aktionär im Fall 2

Fall 2: Alt-Aktionär verkauft Bezugsrechte

Problem: Wert des Bezugsrechts (BR), also Kurs zu dem es gehandelt wird?

Idee: Es existieren zwei Möglichkeiten, um nach Durchführung der Kapitalerhöhung in den Besitz einer Aktie zu kommen:
1.: Kauf einer Aktie nach der Kapitalerhöhung
2.: Kauf von BR und Bezug einer jungen Aktie

--> Der Preis des Bezugsrechts wird sich so einstellen, dass beide Möglichkeiten gleich teuer sind. (Effekt von Angebot und Nachfrage)

iv. Vermögenseffekt für Alt-Aktionär im Fall 2

Für Rechnung siehe Bild

iv. Vermögenseffekt für Alt-Aktionär im Fall 2

Fall 1: Alt-Aktionär bezieht junge Aktien

Vor Kapitalerhöhung
Aktienvermögen:
1 Aktie á 15€ --> 15€
Sonstiges Vermögen (Liquide Mittel) --> L

Gesamtvermögen: 15€ + L

Nach Kapitalerhöhung
Aktienvermögen:
1 Aktie á 13€ --> 13€
Sonstiges Vermögen (Liquide Mittel) --> L + BR = L + 2

Gesamtvermögen: 13 + L + 2 = L + 15

Ergebnis: Wenn das Bezugsrecht seinen "rechnerischen Wert" erbringt, bleibt das Gesamtvermögen unverändert.

iv. Aktienkursrelation im Rahmen einer Kapitalerhöhung

Was passiert mit dem Aktienkurs zu Beginn des Bezugsrechtshandels?

Er fällt um dessen rechnerischen Wert.

iv. Bezugsrecht - Zusammenfassung 

Funktionen des Bezugsrechts:
- Ausgleich von Vermögensnachteilen der Altaktionäre
- Wahrung der Stimmrechtsverhältnisse

Vermögenseffekt:
Weist das Bezugsrecht seinen rechnerischen Wert auf, kommt es aufgrund der Kapitalerhöhung (KE) weder zu Vermögensgewinnen noch -verlusten bei den Altaktionären - gleichgültig, ob sie an der KE teilnehmen oder ihre Bezugsrechte verkaufen.
[Dies gilt unabhängig von der Wahl des Bezugskurses.]

Stimmrechtseffekt:
Wenn der Alt-Aktionär das Bezugsrecht ausübt, erleidet er keinen Stimmrechtsverlust.

Beachte: Bezugsrechtsausschluss möglich!
Es besteht die Möglichkeit, das Bezugsrecht (per Beschluss der Hauptversammlung) unter bestimmten Bedingungen auszuschließen.

v. Sonstige Formen der Kapitalerhöhung einer AG

a. Bedingte Kapitalerhöhung:
Durchführung hängt vom Eintritt einer bestimmten Bedingung ab:
- Umtausch-/Bezugsrechte an Gläubiger von Wandel-/Optionsanleihen
- Vorbereitung von Fusionen
- Bezugsrechte an Belegschaftsmitglieder (Gewinnbeteiligung)
Beurteilung:
Erhöhung des Grundkapitals bedeutet nicht unbedingt einen Mittelzufluss.

b. Genehmigtes Kapital: 
- HV ermächtigt Vorstand, innerhalb einer bestimmten Frist (max. 5 Jahre) das Grundkapital bis zu einem bestimmten Betrag (max. 50%) zu erhöhen; Ausgabe junger Aktien nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates zulässig.
Beurteilung:
- Vorstand: Flexibilität bzgl. Zeitpunkt und Anlass der Kapitalerhöhung
- MIttelzufluss bei Durchführung

c. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: 
Umwandlung von Kapital- oder Gewinnrücklagen ohne zusätzliche Einlagen - enspricht Ausgabe von Gratis-/Berichtigungsaktien an Altaktionäre.
Beurteilung:
- Aktienkurs sinkt (da Gratisaktien vergeben werden), Vermögen der Altaktionäre bleibt gleich
- Senkung des Kurses erhöht Handelbarkeit der Aktie
- Ausschüttungsmöglichkeiten werden reduziert
- Kein Mittelzufluss!


 

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