Einkommensteuer
Paragraphen Einkommensteuer
Paragraphen Einkommensteuer
Set of flashcards Details
Flashcards | 15 |
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Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | University |
Created / Updated | 13.06.2015 / 18.09.2024 |
Weblink |
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Steuerpflicht
§ 1:
unbeschränkt: Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in D --> Welteinkommensprinzip
beschränkt: weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt in D --> Territorialprinzip
Umfang der Besteuerung, Schema Ermittlung Bemessungsgrundlage
§ 2:
EaLuF, EaGB, EaSA --> Gewinneinkunftsart
(Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr)
EaNSA, EaKV, EaVuV, soE --> Überschuss der Einkünfte über die Werbungskosten
Bemessungsgrundlage: zu versteuerndes Einkommen
Summe der Einkünfte
- Altersentlastungsbetrag (§ 24a)
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b)
- Freibetrag für Land- und Forstwirte (670€, § 13 III)
= Gesamtbetrag der Einkünfte
- Verlustabzug (§ 10d)
- Sonderausgaben (§§ 10, 10a, 10b, 10c)
- außergewöhnliche Belastungen (§§ 33, 33a, 33b)
= Einkommen
- Freibeträge für Kinder (§ 31 iVm § 32 VI)
= zu versteuerndes Einkommen
Steuerfreie Einnahmen
§ 3:
- Arbeitslosengeld
- öffentliche Ausbildungshilfen,
- freiwillige Trinkgelder
- 40 % der Beteiligungsbeträge aus einer KapG (Nr. 40)
§ 3b:
- Zuschläge Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit
Gewinnbegriff
§ 4:
BV am Schluss des laufenden WJ
- BV am Schluss des vorangegangenen WJ
= Unterschiedsbetrag
+ Entnahmen
- Einlagen
= Ergebnis des WJ
+ nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (Abs. V)
- steuerfreie Betriebseinnahmen (§ 3)
= Gewinn bzw. Verlust des WJ
Gewinn bei Kaufleuten und anderen Gewerbetreibenden
§ 5:
Buchführung --> nach HR ausgewiesenes Betriebsvermögen am Ende des WJ anzusetzen
Besonderheiten beim Bilanzansatz (BVV):
- GoF nur ansetzen, wenn entgeltlich erworben (Abs. II)
- Rückstellungen eingeschränkt (Abs. III, IV, IVa, IVb)
- Rechnungsabgrenzungsposten: Disagio Aktivierungspflicht
Besonderheiten Bewertung
§ 6:
- Nichtabnutzbares AV --> AK/HK/Teilwert
--> Teilwertabschreibung bei dauerhafter Wertminderung
- Abnutzbares AV --> Abschreibung nach AfA (linear oder Leistung) --> § 7
- Verbindlichkeiten --> mit 5,5 % abzuzinsen
- Einlagen --> grundsätzlich Teilwert, Ausnahmen (Nr. 4)
- Entnahmen --> grundsätzlich Teilwert, Ausnahmen (Nr. 5)
Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten
§ 8: Einnahmen
§ 9: Werbungskosten
- Schuldzinsen
- Steuern vom Grundbesitz
- Entfernungspauschale
- Arbeitsmittel
§ 9a: Pauschbeträge für Werbekosten
Arbeitnehmer-PB: 1000€ / 102€ bei soE
Sonderausgaben
§ 10:
- Unterhaltsleistungen
- Versorgungsleistungen
- Rentenversicherungen
- Krankenversicherungen
- Kirchensteuer
- Kinderbetreuung
- Berufsausbildung
- Schulgeld
- Vorsorgeaufwendungen (78 % anzusetzen in 2014)
Verlustabzug
§ 10d:
Verlusttücktrag
Verlustvortrag
Vereinnahmung und Verausgabung
§ 11:
BE in dem KJ bezogen, in dem zugeflossen
BA für das KJ abzusetzen, in dem geleistet
--> Realisierung irrelevant, keine Rückstellungen
Einkunftsarten
§ 13: EaLuF
--> Veräußerung des Betriebs auch EaLuF (§14)
§ 15: EaGB
- gewerblich geprägte Unternehmen
- falls keine gewerbliche Prägung, gewerbliche Tätigkeit prüfen
--> Veräußerung des Betriebs EaGB (§ 16)
--> unter best. Voraussetzungen Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften EaGB (§ 17)
§ 18: EaSA
- freiberufliche Tätigkeit
- eigene Fachkenntnisse
- leitend, eigenverantwortlich
§ 19: EaNSA
§ 20: EaKV
- Gewinnanteile (Dividenden)
- Gewinn aus Veräußerung von Anteilen = Einnahmen - Anschaffungskosten - Nebenkosten
--> Abgeltungswirkung, ESt-Satz = 25 %
--> Verluste nicht mit anderen Einkunftsarten ausgleich!!
--> nur Sparer-Pauschbetrag ansetzten
§ 21: EaVuV
§ 22: soE
- Unterhaltsleistungen
- Versorgungsleistungen
- private Veräußerungsgeschäfte (§ 23)
Kinder, Freibeträge für Kinder
§ 32
Einkommensteuertarif
§ 32a
Außergewöhnliche Belastungen
§ 33, 33a, 33b
Abschlusszahlung / Erstattung
Festzusetzende Einkommensteuer (§ 2 VI)
- ESt-Vorauszahlung (§ 37)
- einbehaltene LSt (§ 38)
- einbehaltene KapESt (§ 43)
= Abschlusszahlung / Erstattung
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