Einkommensteuer

Paragraphen Einkommensteuer

Paragraphen Einkommensteuer


L. V.
Diese Lernkarten behandeln die Grundlagen der Einkommensteuer auf universitärem Niveau. Sie decken Themen wie Einkunftsarten, Verlustabzug, Sonderausgaben, und die Ermittlung der Bemessungsgrundlage ab. Besonders relevant sind die Behandlung von Veräußerungsgewinnen, Werbungskosten, und außergewöhnlichen Belastungen. Diese Lernkarten sind ideal für Studierende der Finanzwissenschaften, die sich auf Prüfungen im Steuerrecht vorbereiten.
Flashcards
15
Students
4
Language
German
Category
Finance
Level
University
Created / Updated
13.06.2015 / 18.09.2024

Flashcards

Steuerpflicht

§ 1:

unbeschränkt: Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in D --> Welteinkommensprinzip

beschränkt: weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt in D --> Territorialprinzip

 

Umfang der Besteuerung, Schema Ermittlung Bemessungsgrundlage

§ 2:

EaLuF, EaGB, EaSA --> Gewinneinkunftsart
(Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr)

EaNSA, EaKV, EaVuV, soE --> Überschuss der Einkünfte über die Werbungskosten

Bemessungsgrundlage: zu versteuerndes Einkommen

Summe der Einkünfte

- Altersentlastungsbetrag (§ 24a)

- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b)

- Freibetrag für Land- und Forstwirte (670€, § 13 III)

= Gesamtbetrag der Einkünfte

- Verlustabzug (§ 10d)

- Sonderausgaben (§§ 10, 10a, 10b, 10c)

- außergewöhnliche Belastungen (§§ 33, 33a, 33b)

= Einkommen

- Freibeträge für Kinder (§ 31 iVm § 32 VI)

= zu versteuerndes Einkommen

Steuerfreie Einnahmen

§ 3:

- Arbeitslosengeld

- öffentliche Ausbildungshilfen, 

- freiwillige Trinkgelder

- 40 % der Beteiligungsbeträge aus einer KapG (Nr. 40)

§ 3b:

- Zuschläge Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit

 

Gewinnbegriff

§ 4:

BV am Schluss des laufenden WJ

- BV am Schluss des vorangegangenen WJ

= Unterschiedsbetrag

+ Entnahmen

- Einlagen

= Ergebnis des WJ 

+ nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (Abs. V)

- steuerfreie Betriebseinnahmen (§ 3)

= Gewinn bzw. Verlust des WJ

Gewinn bei Kaufleuten und anderen Gewerbetreibenden

§ 5:

Buchführung --> nach HR ausgewiesenes Betriebsvermögen am Ende des WJ anzusetzen 

Besonderheiten beim Bilanzansatz (BVV):

- GoF nur ansetzen, wenn entgeltlich erworben (Abs. II)

- Rückstellungen eingeschränkt (Abs. III, IV, IVa, IVb)

- Rechnungsabgrenzungsposten: Disagio Aktivierungspflicht

Besonderheiten Bewertung

§ 6:

- Nichtabnutzbares AV --> AK/HK/Teilwert 

                                         --> Teilwertabschreibung bei dauerhafter Wertminderung 

- Abnutzbares AV --> Abschreibung nach AfA (linear oder Leistung) --> § 7

- Verbindlichkeiten --> mit 5,5 % abzuzinsen

- Einlagen --> grundsätzlich Teilwert, Ausnahmen (Nr. 4)

- Entnahmen --> grundsätzlich Teilwert, Ausnahmen (Nr. 5)

 

Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten

§ 8: Einnahmen

§ 9: Werbungskosten

- Schuldzinsen

- Steuern vom Grundbesitz

- Entfernungspauschale

- Arbeitsmittel

§ 9a: Pauschbeträge für Werbekosten

Arbeitnehmer-PB: 1000€ / 102€ bei soE

Sonderausgaben

§ 10:

- Unterhaltsleistungen

- Versorgungsleistungen

- Rentenversicherungen

- Krankenversicherungen

- Kirchensteuer

- Kinderbetreuung

- Berufsausbildung

- Schulgeld

- Vorsorgeaufwendungen (78 % anzusetzen in 2014)

 

Verlustabzug

§ 10d:

Verlusttücktrag

Verlustvortrag

Vereinnahmung und Verausgabung

§ 11:

BE in dem KJ bezogen, in dem zugeflossen

BA für das KJ abzusetzen, in dem geleistet

--> Realisierung irrelevant, keine Rückstellungen

Einkunftsarten

§ 13: EaLuF

--> Veräußerung des Betriebs auch EaLuF (§14)

§ 15: EaGB

- gewerblich geprägte Unternehmen

- falls keine gewerbliche Prägung, gewerbliche Tätigkeit prüfen

--> Veräußerung des Betriebs EaGB (§ 16)

--> unter best. Voraussetzungen Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften EaGB (§ 17)

§ 18: EaSA

- freiberufliche Tätigkeit

- eigene Fachkenntnisse

- leitend, eigenverantwortlich

§ 19: EaNSA

§ 20: EaKV

- Gewinnanteile (Dividenden)

- Gewinn aus Veräußerung von Anteilen = Einnahmen - Anschaffungskosten - Nebenkosten

--> Abgeltungswirkung, ESt-Satz = 25 %

--> Verluste nicht mit anderen Einkunftsarten ausgleich!! 

--> nur Sparer-Pauschbetrag ansetzten

§ 21: EaVuV 

§ 22: soE

- Unterhaltsleistungen

- Versorgungsleistungen

- private Veräußerungsgeschäfte (§ 23)

Kinder, Freibeträge für Kinder

§ 32

Einkommensteuertarif

§ 32a

Außergewöhnliche Belastungen

§ 33, 33a, 33b

Abschlusszahlung / Erstattung

Festzusetzende Einkommensteuer (§ 2 VI)

- ESt-Vorauszahlung (§ 37)

- einbehaltene LSt (§ 38)

- einbehaltene KapESt (§ 43)

= Abschlusszahlung / Erstattung

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