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Brennpunkt (18): Sozialer Ausgleich

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Kartei Details

Karten 39
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Berufslehre
Copyright STR teachware
Erstellt / Aktualisiert 28.11.2013 / 22.01.2024

Sammlung

Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft

Säule 3b

«Freies» Sparen, umfasst Sparformen, bei denen jederzeit über das Sparguthaben verfügt werden kann; z.B Bankkonten, Anlagen in Wertschriften oder Wohneigentum sowie Versicherungslösungen.

Umwandlungssatz

(Mindest-)Prozentsatz zur Berechnung der jährlichen Rente aus einem gegebenen Altersguthaben. Wird vom Parlament festgelegt, deshalb «politische Grösse». Aktuell (Stand 2018) liegt er bei 6.8 %, d.h. ein Pensionskassenguthaben von CHF 100’000.– ergibt eine Rente von CHF 6’800.– pro Jahr.

Freizügigkeitsleistung

Das angesammelte Sparguthaben, d.h. alle bisher einbezahlten Beiträge inklusive Zins, das bei einem Arbeitsplatzwechsel von der bisherigen Kasse zugunsten der versicherten Person in die neue Pensionskasse zu überweisen ist.

Die neun Risiken der Sozialen Sicherheit

1 Medizinische Versorgung,
2 Verdienstausfall bei Krankheit
3 Mutterschaft
4 Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
5 Alter
6 Tod
7 Invalidität
8 Arbeitslosigkeit
9 Familienlasten

ALV

Arbeitslosenversicherung; erbringt Leistungen (70% bis 80% des versicherten Lohnes) bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, witterungsbedingten Arbeitsausfällen; obligatorisch für alle AHV-versicherten nicht Selbständigerwerbenden. Beitragspflicht wie AHV, Finanzierung durch Lohnprozente, die je zu ½ durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und (gleich wie bei der AHV) bei jeder Lohnabrechnung geltend gemacht werden.

Versicherter BVG-Lohn

Lohnanteil, der in der Pensionskasse obligatorisch versichert ist (AHV-Bruttolohn abzüglich Koordinationsbeitrag).

Öffentliche Sozialhilfe

Umfasst wirtschaftliche Hilfe (von Behörden) an Personen, die es nicht schaffen, für ihren Bedarf (oder denjenigen der Familie) aufzukommen. Ziel ist die Garantie eines Existenzminmus, die Hilfe zur Selbsthilfe und die Reintegration in die Gesellschaft (damit die Betroffenen weiterhin am sozialen Leben teilnehmen können).

Koordinierter Lohn

= Versicherter BVG-Lohn