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Brennpunkt (18): Sozialer Ausgleich

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Kartei Details

Karten 39
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Berufslehre
Copyright STR teachware
Erstellt / Aktualisiert 28.11.2013 / 07.05.2025

Sammlung

Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft

Säule 3b

«Freies» Sparen, umfasst Sparformen, bei denen jederzeit über das Sparguthaben verfügt werden kann; z.B Bankkonten, Anlagen in Wertschriften oder Wohneigentum sowie Versicherungslösungen.

Umwandlungssatz

(Mindest-)Prozentsatz zur Berechnung der jährlichen Rente aus einem gegebenen Altersguthaben. Wird vom Parlament festgelegt, deshalb «politische Grösse». Aktuell (Stand 2018) liegt er bei 6.8 %, d.h. ein Pensionskassenguthaben von CHF 100’000.– ergibt eine Rente von CHF 6’800.– pro Jahr.

Freizügigkeitsleistung

Das angesammelte Sparguthaben, d.h. alle bisher einbezahlten Beiträge inklusive Zins, das bei einem Arbeitsplatzwechsel von der bisherigen Kasse zugunsten der versicherten Person in die neue Pensionskasse zu überweisen ist.

Die neun Risiken der Sozialen Sicherheit

1 Medizinische Versorgung,
2 Verdienstausfall bei Krankheit
3 Mutterschaft
4 Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
5 Alter
6 Tod
7 Invalidität
8 Arbeitslosigkeit
9 Familienlasten

ALV

Arbeitslosenversicherung; erbringt Leistungen (70% bis 80% des versicherten Lohnes) bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, witterungsbedingten Arbeitsausfällen; obligatorisch für alle AHV-versicherten nicht Selbständigerwerbenden. Beitragspflicht wie AHV, Finanzierung durch Lohnprozente, die je zu ½ durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und (gleich wie bei der AHV) bei jeder Lohnabrechnung geltend gemacht werden.

Versicherter BVG-Lohn

Lohnanteil, der in der Pensionskasse obligatorisch versichert ist (AHV-Bruttolohn abzüglich Koordinationsbeitrag).

Öffentliche Sozialhilfe

Umfasst wirtschaftliche Hilfe (von Behörden) an Personen, die es nicht schaffen, für ihren Bedarf (oder denjenigen der Familie) aufzukommen. Ziel ist die Garantie eines Existenzminmus, die Hilfe zur Selbsthilfe und die Reintegration in die Gesellschaft (damit die Betroffenen weiterhin am sozialen Leben teilnehmen können).

Koordinierter Lohn

= Versicherter BVG-Lohn

Koordinationsbetrag
(Koordinationsabzug)

 

Betrag, welcher der Koodination der AHV mit der beruflichen Vorsorge dient. 
«Basisbetrag», der in der zweiten Säule nicht zu versichern ist, d.h. Anteil des Lohnes, der in der ersten Säule schon versichert ist. Stand 2018: CHF 24'675.–

EO

Die Erwerbsersatzordnung versichert den Verdienstausfall der dienstleistenden Personen in Armee, Zivilschutz oder Zivildienst. Über die Beiträge der EO wird auch die Finanzierung des Mutterschaftsurlaubs gewährleistet.

Soziale Desintegration

Sozialer Ausschluss einer Person aufgrund von Ablehnung der allgemein anerkannten Werte und Normen in einer Gesellschaft.

Altersquotient

Das Verhältnis der Anzahl Personen im Rentenalter (65 Jahre und älter) und der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (20- bis 64Jährige).

Mindestzinssatz

Vorgegebener Zinssatz, zu dem die Pensionskassen das Sparkapital der Versicherten mindestens verzinsen müssen (vom Bundesrat festgelegt, wird alle zwei Jahre überprüft; gegenwärtig (Stand 2017) beträgt der Satz 1 %).

Deckungsgrad

Verhältnis des vorhandenen Vorsorgevermögens zu den Verpflichtungen einer Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse). Kennziffer zur Beurteilung der finanziellen Situation einer Kasse, sollte mind. 100% betragen (idealerweise darüberliegen).

AHV

Alters- und Hinterlassenenversicherung (1. Säule): soll den Existenzbedarf bei Wegfall des Erwerbseinkommens in Folge von Alter oder Tod des Versorgers oder der Versorgerin decken. Obligatorische Versicherung für alle, die in der Schweiz erwerbstätig oder wohnhaft sind; die Beitragspflicht ab dem 1. Januar des 18. Lebensjahres. Leistungsbezüger: Witwen, Waisen (die noch in der Ausbildung sind), Frauen ab dem 64. und Männer ab dem 65. Lebensjahr.

Umlageverfahren

Finanzierungssystem der AHV: die Einzahlungen der aktiven Bevölkerung werden direkt für die Auszahlung an die Rentenempfänger verwendet.

Soziale Sicherheit

Gesamtheit der Massnahmen, mit denen die Bevölkerung vor den wichtigsten Lebensrisiken geschützt werden soll.

Sozialversicherungen

Netz von Sozialversicherungen, welche der Bevölkerungen einen Schutz vor den finanzielle Folgen der wichtigsten Lebensrisiken bietet: AHV, IV, EO, ALV, berufliche Vorsorge (PK), und (kantonale) Familienzulagen.

Säule 3a

Gebundene Vorsorge, weil man bis zu fünf Jahren vor der Pensionierung nicht über das Geld verfügen kann; steuerlich privilegiert, d.h. für Beiträge in die Säule 3a können Abzüge vom steuerbaren Einkommen gemacht werden.

Zwei mögliche Sparformen:
- Vorsorgekonto bei einer Bank oder
- Lebensversicherung mit Sparanteil.

Berufliche Vorsorge (BVG)

2. Säule, neben AHV/IV/EO; obligatorische Versicherung der Arbeitnehmenden durch die Unternehmung bei einer Pensionskasse. Ziel ist, mit der ersten Säule zusammen ein Renteneinkommen von rund 60% des letzten Lohnes zu erreichen. Obligatorischt für alle Arbeitnehmenden, die in der 1. Säule versichert sind und mindestens CHF 21'150.– im Jahr verdienen (Stand 1.1.2018).

Bedarfsdeckung

Die öffentliche Sozialhilfe geht vom tatsächlichen aktuellen Bedarf aus (der gedeckt werden soll); frühere Zustände werden nicht berücksichtigt.

EL

Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV; helfen, wenn die Renten, das Einkommen oder Vermögen nicht ausreichen, um die Existenz (die minimalen Lebenskosten) zu sichern.

Unterdeckung

Der Deckungsgrad einer Pensionskasse liegt unter 100%, d.h. das Kassenvermögen reicht nicht aus, um die einbezahlten Vorsorgebeiträge (auf einen Schlag) auszuzahlen.

Umverteilungseffekt

Der Umverteilungseffekt bei der AHV ergibt sich dadurch, dass allen Arbeitnehmenden der gleiche Prozentsatz vom Lohn abgezogen wird, während später bei der Auszahlung die Renten für alle nach oben begrenzt sind.

Demografischer Wandel

Die Veränderung der Altersstruktur in unserer Gesellschaft.

Soziale Integration

Einfügung einer Person in die Gesellschaft, durch Anerkennung und Einhaltung deren Werte und Verhaltensnormen (z.B. das Prinzip der Erwerbsarbeit).

Soziale Gruppen

Gemeinschaften, die den Menschen eine kulturelle und psychische Absicherung bieten; z.B.: die Familie, ein intakter Freundeskreis oder Nachbarschaftsgruppen.

Generationenvertrag

Grundlage des AHV Finanzierungssystems, wonach die aktive, d.h. berufstätige Generation für die Existenzsicherung der älteren Generation (sowie von Witwen und Waisen) aufkommen soll.

IV

Invalidenversicherung; anspruchsberechtigt sind Personen, die wegen eines psychischen oder physischen Gesundheitsschadens für längere Zeit oder evtl. für immer ganz oder teilweise erwerbsunfähig sind.

Zahlenbeispiel zum Umverteilungseffekt

Die Person A mit einem Einkommen von CHF 250'000.– zahlt jährlich 10.3 % (= 25'750.–) in die Kasse ein; die Person B mit einem Einkommen von CHF 80'000.– leistet ebenfalls 10.3% (= 9'270.–). Bei der Pensionierung erhalten aber beide die gleiche Rente (Maximalrente CHF 28'000.–, Stand 2018).

Kapitaldeckungsverfahren

Finanzierungssystem der zweiten Säule, wonach jeder Versicherte mit seinen Beiträgen und jenen des Arbeitgebers während 40 Jahren seine Rentenansprüche selber anspart.

3-Säulen-Konzept

Sozialversicherungssystem der Schweiz; dreistufiger Schutz vor die finanziellen Folgen von Alter, Tod und Invalidität bestehend aus drei Säulen:

1. obligatorische staatliche Vorsorge
2. obligatorische berufliche Vorsorge 
3. freiwillige private Vorsorge.

Gebundene Vorsorge

Sparsystem, bei dem man gebunden ist, d.h. es kann nicht jederzeit über das Sparguthaben frei verfügt werden (vgl. Säule 3a).

SKOS-Richtlinien

Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (= SKOS) zur Festlegung der Höhe von Sozialhilfeleistungen, an denen sich viele Gemeinden orientieren.

3. Säule – Private Vorsorge

Private, freiwillige Vorsorge; mit den privaten Ersparnissen soll eine die obligatorischen Säulen 1 und 2 übersteigende Vorsorge aufgebaut werden.

Unterscheidung
- Säule 3a (gebundene Vorsorge, steuerlich privilegiert)
- Säule 3b (freie Vorsorge).

Pensionskasse

Berufliche Vorsorge (2. Säule im Rahmen des 3-Säulen-Konzeptes) 

Angemessenheit

Die geleistete Sozialhilfe muss dem tatsächlichen Bedarf der hilfsbedürftigen Person entsprechen; es darf keine finanzielle Besserstellung gegenüber Personen geben, die vom Staat nicht unterstützt werden.

Subsidiarität

Grundsatz, wonach von der Behörde geprüft wird, ob nicht z.B. Verwandte in der Lage sind, einen Antragssteller zu unterstützen (öffentliche Sozialhilfe als letzte Hilfsmassnahme).

Ausgleichskasse

Ausgleichskassen heissen die über die ganze Schweiz verteilten – von Verbänden, Kantonen sowie dem Bund getragenen – Kassen (= Versicherungen), die den Einzug der Prämien (Arbeitgeber- und Versichertenbeträge) sowie die Auszahlung der Renten erledigen.