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Allgem. Vertragslehre, Einführung in die Kaufmännische Rechtskunde

Buch von Guido Müller

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Kartei Details

Karten 22
Lernende 106
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 27.08.2011 / 19.02.2024
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
https://card2brain.ch/box/allgem_vertragslehre_einfuehrung_in_die_kaufmaennische_rechtskunde
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Obligation

ist eine Verpflichtung oder ein Schuldverhältnis, d.h. ein Rechtsverhältnis zwischen zwei oder mehreren Personen (Parteien). Schuldner und Gläubiger

Verpflichtung oder Schuld bedeutet nicht immer nur "Geldschuld", sondern ganz allgemein die Verpflichtung zu irgendeiner Leistung:

-Bezahlung einer Geldschuld (Kaufpreis, Lohnschuld, Mietzins, Schadensersatz)

-Verrichtung einer Dienstleistung oder Arbeit

-Übergabe bzw. Überlassen einer bestimmten Sache

-Dulden eines Zustandes

Entstehunsarten einer Obligation

-durch Vertrag

-durch unerlaubte Handlung

-durch ungerechtfertigte Handlung

Zwei Arten von "Haftung aus unerlaubter Handlung":

-Verschuldenshaftung

-Kausalhaftung

TBM einer Verschuldenshaftung:

-eine wiederrechtliche Handlung (gegen das Gesetz)

-Eintritt eines Schadens bei einer Drittperson

-ein entsprechender (adäquater) Kausalzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereigniss und dem entstandenen Schaden

-ein Verschulden mit Absicht oder Fahrlässig

grob Fahrlässig

Wenn man die elementarsten Vorsichtsmassnahmen missachtet

"so etwas darf nicht passieren"

leicht Fahrlässig

"so etwas kann passieren"

Kausalhaftung heisst:

Für einen Schaden haften, den eine Person, ein Tier oder eine sache verursacht hat, für welche man Verantwortlich ist. Die Schadensersatzpflicht gilt somit für fremdes Verschulden oder einen Zufall.