Allgem. Vertragslehre, Einführung in die Kaufmännische Rechtskunde
Buch von Guido Müller
Buch von Guido Müller
Kartei Details
Karten | 22 |
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Lernende | 106 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 27.08.2011 / 19.02.2024 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
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Obligation
ist eine Verpflichtung oder ein Schuldverhältnis, d.h. ein Rechtsverhältnis zwischen zwei oder mehreren Personen (Parteien). Schuldner und Gläubiger
Verpflichtung oder Schuld bedeutet nicht immer nur "Geldschuld", sondern ganz allgemein die Verpflichtung zu irgendeiner Leistung:
-Bezahlung einer Geldschuld (Kaufpreis, Lohnschuld, Mietzins, Schadensersatz)
-Verrichtung einer Dienstleistung oder Arbeit
-Übergabe bzw. Überlassen einer bestimmten Sache
-Dulden eines Zustandes
Entstehunsarten einer Obligation
-durch Vertrag
-durch unerlaubte Handlung
-durch ungerechtfertigte Handlung
Zwei Arten von "Haftung aus unerlaubter Handlung":
-Verschuldenshaftung
-Kausalhaftung
grob Fahrlässig
Wenn man die elementarsten Vorsichtsmassnahmen missachtet
"so etwas darf nicht passieren"
leicht Fahrlässig
"so etwas kann passieren"
Kausalhaftung heisst:
Für einen Schaden haften, den eine Person, ein Tier oder eine sache verursacht hat, für welche man Verantwortlich ist. Die Schadensersatzpflicht gilt somit für fremdes Verschulden oder einen Zufall.