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Accounting WIN - ZHAW

Zusammenfassung des Stoffes.

Zusammenfassung des Stoffes.


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Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau Université
Crée / Actualisé 19.12.2014 / 20.04.2022
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Warum müssen Schweizer Unternehmen einen OR-Einzelabschluss aufstellen? Neues OR

1. Aussschüttungsbemessungsg

2. Steuerbemessungsgrundlagerundlage

3. Beurteilungsgrundlage für einen vorliegenden Kapitalverlust bzw. Überschuldung

Was ist Gläubigerschutz?

Im Mittelpunkt der schweizerischen Buchführungsvorschriften steht der 
  Gläubigerschutz. Das Unternehmen muss seine Situation so darstellen, dass kein 
  Gläubiger „leichtfertigerweise“ Kredite an das Unternehmen vergibt. Die 
  Geschäftsbücher (resp. die Gesellschaft) können (sollten) höchstens so «schlecht» 
  sein, wie dargestellt. Die tatsächlichen Verhältnissen sollten niemals schlechter sein. 

GoB – Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung (Neues OR)

 

Die Buchführung bildet die Grundlage der Rechnungslegung. Sie erfasst diejenigen 
Geschäftsvorfälle und Sachverhalte, die für die Darstellung der Vermögens-, Finanzierungs- 
und Ertragslage des Unternehmens (wirtschaftliche Lage) notwendig sind. Sie folgt den 
Grundsätzen ordnungsmässiger Buchführung. […] 

Was beinhaltet der Geschäftsbericht? Ab wann geilt ein Unternehmen als gross laut OR? Welche Angaben muss man  dann zusätzlich machen?

Die Rechnungslegung erfolgt im Geschäftsbericht. Dieser enthält die Jahresrechnung 
(Einzelabschluss), die sich aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung und dem Anhang 

zusammensetzt. Die Vorschriften für grössere Unternehmen und Konzerne bleiben 
vorbehalten. OR 958

Zusätzliche Anforderungen an den Geschäftbericht laut OR 727 bei Unternehmen die:

  • >20 Millionen Bilanzsumme
  • >40 Millionen Umsatzerlös
  • >250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

aufweisen, diese müssen OR 961:

  • zusätzliche Angaben im Anhang machen
  • Geldflussrechnung erstellen
  • Lagebericht verfassen

GoR – Grundsätze ordnungsmässiger Rechnungslegung  
 

Für die Rechnungslegung sind u.a. folgende Grundsätze massgebend: Art. 958c Abs. 1 OR

  • Klarheit und Verständlich
  • Vollständigkeit
  • Verlässlichkeit
  • Wesentlichkeit
  • Vorsicht
  • Stetigkeit
  • Saldierungsverbot

 

FIBU und BEBU

Siehe Bild

Wofür Geschätsbericht?

siehe Bild

Was gibt es für nationale und internationale Rechnungslegungsnormen?

siehe Bild