Accounting WIN - ZHAW
Zusammenfassung des Stoffes.
Zusammenfassung des Stoffes.
Fichier Détails
Cartes-fiches | 60 |
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Utilisateurs | 35 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 19.12.2014 / 20.04.2022 |
Attribution de licence | Non précisé |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/accounting_win_zhaw
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Intégrer |
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Warum müssen Schweizer Unternehmen einen OR-Einzelabschluss aufstellen? Neues OR
1. Aussschüttungsbemessungsg
2. Steuerbemessungsgrundlagerundlage
3. Beurteilungsgrundlage für einen vorliegenden Kapitalverlust bzw. Überschuldung
Was ist Gläubigerschutz?
Im Mittelpunkt der schweizerischen Buchführungsvorschriften steht der
Gläubigerschutz. Das Unternehmen muss seine Situation so darstellen, dass kein
Gläubiger „leichtfertigerweise“ Kredite an das Unternehmen vergibt. Die
Geschäftsbücher (resp. die Gesellschaft) können (sollten) höchstens so «schlecht»
sein, wie dargestellt. Die tatsächlichen Verhältnissen sollten niemals schlechter sein.
GoB – Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung (Neues OR)
Die Buchführung bildet die Grundlage der Rechnungslegung. Sie erfasst diejenigen
Geschäftsvorfälle und Sachverhalte, die für die Darstellung der Vermögens-, Finanzierungs-
und Ertragslage des Unternehmens (wirtschaftliche Lage) notwendig sind. Sie folgt den
Grundsätzen ordnungsmässiger Buchführung. […]
Was beinhaltet der Geschäftsbericht? Ab wann geilt ein Unternehmen als gross laut OR? Welche Angaben muss man dann zusätzlich machen?
Die Rechnungslegung erfolgt im Geschäftsbericht. Dieser enthält die Jahresrechnung
(Einzelabschluss), die sich aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung und dem Anhang
zusammensetzt. Die Vorschriften für grössere Unternehmen und Konzerne bleiben
vorbehalten. OR 958
Zusätzliche Anforderungen an den Geschäftbericht laut OR 727 bei Unternehmen die:
- >20 Millionen Bilanzsumme
- >40 Millionen Umsatzerlös
- >250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
aufweisen, diese müssen OR 961:
- zusätzliche Angaben im Anhang machen
- Geldflussrechnung erstellen
- Lagebericht verfassen
GoR – Grundsätze ordnungsmässiger Rechnungslegung
Für die Rechnungslegung sind u.a. folgende Grundsätze massgebend: Art. 958c Abs. 1 OR
- Klarheit und Verständlich
- Vollständigkeit
- Verlässlichkeit
- Wesentlichkeit
- Vorsicht
- Stetigkeit
- Saldierungsverbot