Accounting WIN - ZHAW
Zusammenfassung des Stoffes.
Zusammenfassung des Stoffes.
Kartei Details
Karten | 60 |
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Lernende | 36 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 19.12.2014 / 06.04.2025 |
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Wie werden Verluste bei der AG verrechnet?
Art. 674
1. Verluste müssen in folgender Reihenfolge verrechnet werden mit:
1. dem Gewinnvortrag;
2. den freiwilligen Gewinnreserven;
3. der gesetzlichen Gewinnreserve;
4. der gesetzlichen Kapitalreserve.
2. Anstelle der Verrechnung mit der gesetzlichen Gewinnreserve oder der gesetzlichen Kapitalreserve dürfen verbleibende Verluste auch teilweise oder ganz auf die neue Jahresrechnung vorgetragen werden.
Kapitalverlust und Überschuldung: Was sagt das Gesetz? Wer wird von Gesetzes wegen geschützt?
- OR 725 I dient unmittelbar dem Schutz der Aktionéire, sie haben Anspruch auf Information,besonders bei Geféihrdung der finanziellen Lage der Gesellschaft.
- OR 725 ll dient unmittelbar dem Schutz der Gléubiger.Generell dient die Uberschuldungsanzeige auch dem Schutz der Allgemeinheit, da diesevor weiterer wirtschaftlicher Tatigkeit durch eine in finanzielle Schieflage gerateneGesellschaft geschiitzt wird.
- lm Allgemeinen k6nnen Dritte davon ausgehen, dass das Unternehmensrisiko nichtgrundsatzlich durch sie getragen wird, sondern durch ein Haftungssubstrat, welches inForm des EK zur Verftigung steht.
- Das Aktienkapital im Speziellen und zurtickbehaltene Gewinne sind schutzw iirdigePositionen des Eigenkapitals.
Siehe des Weiteren OR Artikel 725 und 725a
Was ist der Unterschied zwischen Kapitalverlust und Überschuldung?
Kapitalverlust
- Echter Kapitalverlust mit Berticksichtigung stiller Reserven, ansonsten unechter Kapitalverlust.
- Der Bilanzverlust darf nicht vorgéingig (zum Geschaftsjahresende) mit den allgemeinen gesetzlichen Reserven verrechnet werden. Hierftir bedarf es eines Beschlusses durch die Generalversammlung.
Uberschuldung
- Pflichtwirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft zu Liberwachen obliegt VR.
- Sowohl der Ubergang zur Unterbilanz, resp. in die Uberschuldung kann nicht immer ad-hoc festgestellt werden. Damit der VR nicht davon Uberrascht wird, muss er durchgeeignete Mechanismen dafür sorgen, dass dieser Fall frühzeitig erkannt wird. In der Praxis ist héufig das Controlling beauftragt.
- lm Gegensatz zum hélftigen Kapitalverlust (Art. 725 Abs. 1 OR) ist die Besorgnis einer Uberschuldung nicht mit einem Jahresabschluss verkniipft, sondern kann nach Einblick in irgendein Zahleninstrument (Zwischenabschluss, Budget, 0.a.) oder aber auch durch einen besonderen Vorfall ausserhalb der Rechnungslegung aufkommen (z.B. durch die lnsolvenz eines Grossdebitors, durch einen rasanten Preiszerfall auf der Absatzseite mit erheblichen Korrekturerfordernissen im Warenlager)
Wie verbucht man Wertschriftenkäufe?
aufgrund Endbeträgen und Bankkontenabrechnungen
Wertschriftenbestand/FLÜMI (Betrag = Obligationen zum Krus + Marchzins + Bankspesen)
Trennung der Einstandskosten und der Erfolgsbeiträge
Wertschriftenbestand/FLÜMI (Betrag-Marchzins)
Wertschriftenertrag/FLÜMI (Marchzins)
aufgrund Kruswerten (Praxisorientiert)
Wertschriftenbestand/FLÜMI (Obligation zu Kurs)
Wertschriftenaufwand/FLÜMI (Spesen)
Wertschriftenertrag/FLÜMI (Marchzins)
Warum kaufte ein Unternehmen eigene Aktien?
Siehe Bild.
Methoden des Rückkaufs (frei wählbar):
Öffentliche Kaufangebote mit festgesetztem Preis: Zeitlich limitiert, Rückkaufpreis deutlich über Börsenkurs.
Aktienrückkäufe über eine zweite Handelslinie: Längerer Zeitraum, Unternehmen flexibel hinsichtlich Berücksichtigung Marktgegebenheiten, Rückkaufpreis nur leicht über Börsenkurs, In der Regel nur bei anschliessender Kapitalherabsetzung.
Rückkaufofferten an Einzelaktionäre: Rückkauf grösserer Aktienpakete, Gefahr der Ungleichbehandlung, Preis daher leicht unter dem Börsenkurs.
Warum müssen Schweizer Unternehmen einen OR-Einzelabschluss aufstellen? Neues OR
1. Aussschüttungsbemessungsg
2. Steuerbemessungsgrundlagerundlage
3. Beurteilungsgrundlage für einen vorliegenden Kapitalverlust bzw. Überschuldung
Was ist Gläubigerschutz?
Im Mittelpunkt der schweizerischen Buchführungsvorschriften steht der
Gläubigerschutz. Das Unternehmen muss seine Situation so darstellen, dass kein
Gläubiger „leichtfertigerweise“ Kredite an das Unternehmen vergibt. Die
Geschäftsbücher (resp. die Gesellschaft) können (sollten) höchstens so «schlecht»
sein, wie dargestellt. Die tatsächlichen Verhältnissen sollten niemals schlechter sein.
GoB – Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung (Neues OR)
Die Buchführung bildet die Grundlage der Rechnungslegung. Sie erfasst diejenigen
Geschäftsvorfälle und Sachverhalte, die für die Darstellung der Vermögens-, Finanzierungs-
und Ertragslage des Unternehmens (wirtschaftliche Lage) notwendig sind. Sie folgt den
Grundsätzen ordnungsmässiger Buchführung. […]
Was beinhaltet der Geschäftsbericht? Ab wann geilt ein Unternehmen als gross laut OR? Welche Angaben muss man dann zusätzlich machen?
Die Rechnungslegung erfolgt im Geschäftsbericht. Dieser enthält die Jahresrechnung
(Einzelabschluss), die sich aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung und dem Anhang
zusammensetzt. Die Vorschriften für grössere Unternehmen und Konzerne bleiben
vorbehalten. OR 958
Zusätzliche Anforderungen an den Geschäftbericht laut OR 727 bei Unternehmen die:
- >20 Millionen Bilanzsumme
- >40 Millionen Umsatzerlös
- >250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
aufweisen, diese müssen OR 961:
- zusätzliche Angaben im Anhang machen
- Geldflussrechnung erstellen
- Lagebericht verfassen
GoR – Grundsätze ordnungsmässiger Rechnungslegung
Für die Rechnungslegung sind u.a. folgende Grundsätze massgebend: Art. 958c Abs. 1 OR
- Klarheit und Verständlich
- Vollständigkeit
- Verlässlichkeit
- Wesentlichkeit
- Vorsicht
- Stetigkeit
- Saldierungsverbot
Wann Muss ein Duales Reporting erstellt werden?
Art. 962 Abs. 1 OR
> Es müssen zusätzlich zur Jahresrechnung nach diesem Titel einen Abschluss nach
einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellen:
1. Gesellschaften, deren Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert sind, wenn die
Börse dies verlangt;
2. Genossenschaften mit mindestens 2000 Genossenschaftern;
3. Stiftungen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet
sind.
Art. 962 Abs. 2 OR Minderheitenschutz
> Es können zudem einen Abschluss nach einem anerkannten Standard verlangen:
1. Gesellschafter, die mindestens 20 Prozent des Grundkapitals vertreten
2. 10 Prozent der Genossenschafter oder 20 Prozent der Vereinsmitglieder
3. Gesellschafter oder Mitglieder, die einer persönlichen Haftung oder
einer Nachschusspflicht unterliegen.
Art. 963a Abs. 1 OR
> Die Konzernrechnung folgender Unternehmen muss nach einem anerkannten Standard
zur Rechnungslegung erstellt werden:
1. Gesellschaften, deren Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert sind, wenn die Börse dies verlangt;
2. Genossenschaften mit mindestens 2000 Genossenschaftern;
3. Stiftungen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet
sind.
Art. 963a Abs. 4 OR
> Eine Konzernrechnung ist dennoch nach einem anerkannten Standard zur
Rechnungslegung zu erstellen, wenn:
1. Gesellschafter, die mindestens 20 Prozent des Grundkapitals vertreten oder 10 Prozent der Genossenschafter oder 20 Prozent der Vereinsmitglieder dies
verlangen;
2. ein Gesellschafter oder ein Vereinsmitglied, der oder das einer persönlichen
Haftung oder einer Nachschusspflicht unterliegt, dies verlangt; oder
3. die Stiftungsaufsichtsbehörde dies verlangt.
--> Duales Reporting = Neben dem OR Abschluss noch einen Amschluss nach Swiss GAAP FER/IFRS/US-GAAP erstellen
Über was muss der Lagebericht aufschluss geben?
OR 961c
- Anzahl Vollzeitstellen (FTEs)
- Durchführung einer Risikobeurteilung
- Bestell- und Auftragslage
- Forschungs- und
- Aussergewöhnliche Ergebnisse
- Zukunftsaussichten
Geschäftsverkehr mit Kunden und Lieferanten
Forderungen - Bewertungsvorschriften gemäss OR
OR 960 und OR 950a
- Anschaffungskostenprinzip/Herstellungskostenprinzip
- Niederstwertprinzip
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