StGB AT
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Kartei Details
| Karten | 238 |
|---|---|
| Sprache | Deutsch |
| Kategorie | Recht |
| Stufe | Universität |
| Erstellt / Aktualisiert | 22.10.2025 / 22.10.2025 |
| Weblink |
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Prüfgschema fahrlässige unechte Unterlassungsdelikte
Objektive TBM
- Eintritt der Erfolgs
- Nichtvornahme einer erfolgsabwehrenden Handlung
- Generelle und individuelle Möglichkeit der Vornahme einer solchen Handlung (Zumutbarkeit)
- Verletzung einer Sorgfaltspflicht: Pflichtwidrige Unvorsichtigkeit
- Garantenstellung
- Exkuplationsmöglichkeit: ordnungsgemässe Auswahl, Instruktion und Überwachung
- Hypothetische Kausalität zwischen unterlassener Handlung und Erfolg
- wenn Erfolg nach der allgemeinen Lebenserfahrung mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte abgewendet werden können (Warscheinlichkeitstheorie)
- Risikozusammenhang / Relevanz des sorgfalstwidrigen Verhaltens
Subjektive TBM
- Fehlen von Vorsatz
Können übertretungen fahrlässig begangen werden ?
Grds. nur wenn im StGB vorgesehen
Übertrteungen die in anderen Bundesgesetzen unter Strage gestellt werden sind auch strafbar wenn sie fahrlässig begangen werden, sofern nicht nach Sinn der Vorschrift nur die vorsätzliche Begehung mit Strafe bedroht ist
Wer trägt Kosten für Straf- und Massnahmenvollzug?
Die Kantone
Der Verurteilte wird in angemessener Weise an den Kosten beteiligt durch
- durch Verrechnung mit seiner Arbeitsleitsung im Straf- oder Massnahmenvollzug
- nach Massgabe seines Einkommens und Vermögens wenn er eine ihm zugewiesene Arbeit verweigert
- durch Abzug eines Teils seines Einkommens das er auf Grund einer Tätigkeit im Rahmen der Halbgefangenschaft, des Vollzugs durch elektronische Überwachung, des Arbeitsexternat oder der Wohn- oder Arbeitsexternat erzielt
(StGB 380)
Eine lebenslängliche verwahrte Person wir bedingt Entlassen oder ihre Verwahrung wird aufgehoben und Person begeht erneut ein Vebrechen, dass lebenslängliche Verwahrung rechtfertigt. Wer haftet für den daraus entstanden Schaden ?
Das zuständige Gemeinwesen haftet für den Schaden
Für Rückgriff auf Täter und Verjährung des Anspruchs gelten die Bestimmungen des OR über unerlaubte Handlungen
Was regelt das JStG ?
Die Santionierung von Personen, die vor Vollendeung des 18. Altersjahr Straftat begangen haben
Grundsäatze des JStG
Schutz und Erziehung des Jugendlichen
Persönlicher Gelungsbereich JStG
Personen, ie zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Altersjahr eine mit Strafe bedrohte Tat begangen haben.
Was passiert bei Taten vor dem 10. Altersjahres ?
Meldung an geseztlichen Vertreter und allenfalls KESB
Sanktionsmöglichkeiten gemäss JStGB
- Schutzmassnahmen
- können angeordnet werde unabhängig davon ob der Täter schuldhaft gehandelt hat
- Auch bereits während Untersuchung möglich
- Starfe
- nur wenn Täter schuldhaft gehandlet hat, d.h. fähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln
Welche Schutzmassnahmen sieht das JStGB vor ?
- Aufsicht: Treffen der erforderlichen Vorkehren zur erzieherischen Betreung oder Behandlung wird Inhaber der elterlichen Sorge überlassen, Eltern werden beaufsichtigt
- Persönliche Betreuung: die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützt und den Jugendlichen persönlich betreut
- Ambulante Behandlung: wenn Jugendlicher psychischen Störungen hat, in seiner Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigt ist oder von Suchtstoffen oder in anderer Weise abhängig ist
- Unterbringung in Erziehungs- oder Behandlungseinrichtungen
- = ultima ratio
- Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbot
Wann enden Schutzmassnahmen gemäss JStG?
- Aufheubung wenn ihr Zweck erreicht ist oder feststeht, dass sie keine erzieherischen oder therapeutischen Wirkungen mehr entfaltet
- jährliche Überprüfung
- Alle Massnahmen ende mit Vollendung des 25. Altersjahres
Welche Anschlussmassnahmen sieht das JStG vor ? Wann kommen diese zur Anwendung?
Anschlussmassnahmen
- Anordnung geeigneter Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahmen
- Tätigkeits-, Kontakt oder Rayonverbot nach StGB
- nur subdiär zu Erwachseneschutzmassnahmen, wenn diese nicht geeigent sind schwerwiegende Nachteile für die Sicherheit Dritter abzuwenden
- Verwahrung nach StGB 64 Abs. 1 nach geschlossener Unterbringung
- nur subdiär zu Erwachseneschutzmassnahmen, wenn diese nicht geeigent sind schwerwiegende Nachteile für die Sicherheit Dritter abzuwenden
- muss von Gericht angeordnet werden
-
Voraussetzungen für Anschlussmassnahmen
- Wegfall einer Schutzmassnahme für den Jugendlichen oder den jungen Erwachsenen selber oder für die Sicherheit Dritter mit schwerwiegenden Nachteilen verbunden
- kann nicht auf andere Weise begegnet werde
Welche Strafen sieht das JStG vor?
- Verweis = förmliche Missbilligung der Tat
- kann mit Probzeit verbunden werden
- persönliche Leistung: zu Gunsten von sozialen Eirichtungen, von Werken im öffentlichen Interesse, von hilfsbedürftigen Personen oder
des Geschädigten oder Teilnahme an Kursen - Busse: max. CHF 2'000 und nur wenn Täter zur Zeit der Tat 15. Altersjahr vollendet hat
- ist unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse festzusetzen
- Freiheitsentzug:
- nur wenn nach Vollendung des 15. Altersjahres ein Verbrechen oder ein Vergehen begangen --> 1 Tag bis max 1 Jahr
- zur Zeit der Tat das 16. Altersjahr vollendet --> Freiheitsentzug bis zu 4 Jahren wenn
- Verbrechen begangen hat, das nach dem für Erwachsene anwendbaren Recht mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bedroht ist; oder
- wenn bei schwerer Körperverletzung, qualifiziertem Raub oder qualifizierte Freiheitsberaubung/ Entführung
N.B. persönliche Leistung und Freiheitsentzug können mit Busse verbunden werden
Vollzug einer Busse, einer persönlichen Leistung oder eines Freiheitsentzuges von höchstens 30 Monaten kann ganz oder teilweise aufgeschoben werden ,soweit eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Jugendlichen von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalte
Verfolgungsverjährungsfristen gemäss JStGB
- fünf Jahren, wenn die Tat nach dem für Erwachsene anwendbaren Recht mit einer Freiheitsstrafe von über drei Jahren bedroht ist
- drei Jahren, wenn die Tat nach dem für Erwachsene anwendbaren Recht miteiner Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht ist
- einem Jahr, wenn die Tat nach dem für Erwachsene anwendbaren Recht mit einer andern Strafe bedroht ist
Vollstreckungsverjährungsfritsen gemäss StGB
- vier Jahren, wenn ein Freiheitsentzug von mehr als sechs Monaten ausgesprochen wurde
- zwei Jahren, wenn eine andere Strafe ausgesprochen wurde
Welche Straftehorien gibt es ?
- Absolute Straftheorie
- Strafe = Vergeltung für Begegangenes Unrecht
- Relative Straftheorie
- Strafe = Präventives Mittel --> 2 Arten von Prävention
- Spezialprävention (Täterbezogen)
- negative: Abschreckung des Täters im Hinblick auf zukünftige Taten
- positive: Resozialisierung, Vorbereitung auf straffreies Leben
- Generalprävention (Allgemeinheit)
- negative: Abschreckung aller potenzieller Straftaten
- positive: Stärkung des Vertrauens der Gesellschaft in Rechtsorndung
- Vereinigungstheorie: Verbindung von absoluter und relativer Straftheorie --> ist heute üblich
Was besagt das Gesetzmässigkeitsprinzip / Legalitätsprinzip im Strafrecht ?
- nulla poena sine lega --> Keine Strafe ohne Gesetz (StGB 1 und EMRK 7, BV 164 Abs. 1 lit. c)
- 3 Auspärgungen des Gesetzmässigkeitsprinzip
- Verbot strafverschäfendes Gewohnheitsrecht (nuella poena sine lega scripta) --> Gesetz im formellen Sinn erforderlich, wenn FS oder GS droht
- Bestimmheitsgebot ("lex certa") --> Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen müssen ausreichend bestimmt sien
- Analogieverbot
Was ist mit dem Rückwirkungsverbot gemeint ? Was ist mit dem Rückwirkungsgebot gemeint?
Rückwirkungsverbot: keine rückwirkende Anwendung des verschärften Rechts --> es gilt Recht im Zeitpunkt der Tat
Rückwirkungsgebot schreibt für den Fall einer im Zeitraum zwischen der Tatbegehung und dem letzten kantonalen sachgerichtlichen Urteil ergangenen Gesetzesänderung die Anwendung des milderen Rechts vor (lex mitior)
Gilt das Rückwirkungsverbot auch für Massnahmen?
Ja, es gilt auch für die Verwahrung, Landesverweisung etc.
Welche Grundsätze bestehen im StGB hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs?
- Territorialitätsprinzip
- Flaggenprinzip:Straftaten, die auf einem Schiff oder Flugzeug begangen wurden, das die Schweizer Flagge führt, gelten als in der CH begangen
- Ubiquitätsprinzip:
- Ein Verbrechen oder Vergehen gilt als dort begangen, wo der Täter die Tat ausführt oder pflichtwidrig untätig bleibt und da, wo der Erfolg eingetreten ist.
- Staatsschutzprinzip:
- Auch dem StGB unterworfen sind Täter, die im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen gegen den Staat und die Landesverteidigung begangen haben.
- Universalitätsprinzip:
- Sexualstraftaten gegen Minderjährige im Ausland und Täter befindet sich in CH und wird nicht ausgeliefert -> Bestrafung nach StGB
- Verbrechen oder Vergehen, zu dessen Verfolgung sich die Schweiz durch ein internationales Übereinkommen verpflichtet hat -> Bestrafung nach StGB ABER Sanktion so dass sie insgesamt nicht schwere wiegt als diejenige nach Recht des Begehungsortes (Schlechterstellungsverbot) , wenn
- Tat auch am Begehungsort strafbar oder Begehungsort unterliegt keiner Starfgewalt UND
- Täter befindet sich in der CH und wird nicht ausgeliefert
- Andere Auslandstaten --> Bestrafung nach StGB ABER Sanktion so dass sie insgesamt nicht schwere wiegt als diejenige nach Recht des Begehungsortes (Schlechterstellungsverbot), wenn
- Tat auch am Begehungsort strafbar oder Begehungsort unterliegt keiner Strafgewalt
- Täter befindet sich in CH oder wurde ihr wegen dieser Tat ausgeliefert
- CH Recht lässt Auslieferung zu, jedoch wird Täter nicht ausgeliefert
- Stellvertretende Strafrechtspflege:
- Im Ausland begangene Verbrechen oder Vergehen,
- bei denen die anderen Voraussetzungen nicht erfüllt sind,
- die Tat auch am Begehungsort strafbar ist oder der Begehungsort keiner Strafgewalt unterliegt,
- der Täter sich in der Schweiz befindet oder ihr wegen dieser Tat ausgeliefert wird und
- wenn die Tat nach schweizerischem Recht die Auslieferung zulässt, der Täter jedoch nicht ausgeliefert wird.
- Im Ausland begangene Verbrechen oder Vergehen,
Eine Person hat eine Straftat in der Schweiz begangen (womit das Territorialitätsprinzip zur Anwendung gelangt). Er wird dafür im Ausland verurteilt. Was geschieht?
Das Territorialitätsprinzip nimmt grundsätzlich keine Rücksicht darauf, ob der Beschuldigte in einem anderen Staat für diese Tat bereits verurteilt, begnadit oder freigesprochen wurde. Eine allfällige im Ausland vollzogene Strafe wird ihm aber angerechnet.
Wenn der Beschuldigte aber im Ausland auf Ersuchen der schweizerischen Behörde verfolgt wurde, so wird das Urteil grundsätzlich anerkannt und bewirkt eine definitive Erledigung des Verfahrens in der Schweiz -> res iudicata-Wirkung betr. inländischen Strafverfolgung.
Welche im Ausland begangene Sexualstraftaten gegen Minderjährige werden auch in der Schweiz verfolgt, sofern sich der Täter in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird?
- Menschenhandel, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (Abs. 2 und 3; nicht Abs. 1); Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person, Förderung der Prostitution -> wenn das Opfer weniger als 18 Jahre alt war.
- Sexuelle Handlungen mit Abhängigen, sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt.
- Sexuelle Handlungen mit Kindern, wenn das Opfer weniger als 14 Jahre alt war.
- Qual. Pornografie (Art. 197 Abs. 3 und 4), wenn die Gegenstände oder Vorführungen sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt hatten.
Was besagt das in Art. 8 StGB festgehaltene Ubiquitätsprinzip?
Laut dem Ubiquitätsprinzip gilt ein Verbrechen oder Vergehen als dort begangen, wo der Täter die Tat ausführt oder pflichtwidrig untätig bleibt und da, wo der Erfolg eingetreten ist.
Der Versucht gilt als da begangen, wo der Täter ihn ausführt und da, wo nach seiner Vorstellung der Erfolg hätte eintreten sollen.
Reicht es für die Anwendung des Ubiquitätsprinzips, wenn der blosse Entschluss zur Tat oder Vorbereitungshandlungen in der Schweiz getroffen werden?
Nein. Es genügt aber eine teilweise Erfüllung des Tatbestandes auf schweiz. Gebiet.
Wo befindet sich der Tatort bei Unterlassungsdelikten?
Falls die strafrechtlich gebotene Handlung nicht an einen bestimmten Ort gebunden ist, liegt der Handlungsort an jenem bis zu diesem Zeitpunkt faktisch gewählten, auch nur vorübergehenden Aufenthaltsort des Unterlassungstäters.
Wo befindet sich der Tatort eines Betrugs?
Sowohl am Ort, an dem die beabsichtigte Bereicherung eingetretn ist bzw. hätte eintreten sollen, als auch der Ort der erfolgten bzw. beabsichtigten Entreicherung (-> zwei Erfolgsorte).
Wann ist bei Mittäterschaft ein Tatort in der Schweiz gegeben?
Bei Mittäterschaft genügt es, dass ein Mittäter in der Schweiz handelt.
Wo ist der Tatort bei mittelbarer Täterschaft?
Sowohl der Ort, wo der mittelbare Täter auf den Tatmittler einwirkt, als auch dort, wo der Tatmittler tätig wird.
Wo ist der Tatort bei Teilnahme?
Dort, wo die Tat selbst ausgeführt wird.
Was umfasst der persönliche Geltungsbereicht des StGBs?
- Keine Anwendbarkeit für Personen, die dem Militärstrafrecht unterstehen;
- Personen, die zu, Zeitpunkt der Tat zwischen dem 10. und dem 18. Lebensjahr sind, fallen unter das Jugendstrafgesetz
- Immunität -> Verfolgbarkeit der Straftat ist aufgehoben; Strafnormen haben aber Bedeutung (Wichtig für Teilnahme / Notwehr)
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