StGB AT

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Kartei Details

Karten 200
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 22.10.2025 / 22.10.2025
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Welche Straftehorien gibt es ?

  • Absolute Straftheorie
    • Strafe = Vergeltung für Begegangenes Unrecht
  • Relative Straftheorie
    • Strafe = Präventives Mittel --> 2 Arten von Prävention
    • Spezialprävention (Täterbezogen)
      • negative: Abschreckung des Täters im Hinblick auf zukünftige Taten 
      • positive: Resozialisierung, Vorbereitung auf straffreies Leben 
    • Generalprävention (Allgemeinheit)
      • negative: Abschreckung aller potenzieller Straftaten 
      • positive: Stärkung des Vertrauens der Gesellschaft in Rechtsorndung
  • Vereinigungstheorie: Verbindung von absoluter und relativer Straftheorie --> ist heute üblich 

Was besagt das Gesetzmässigkeitsprinzip / Legalitätsprinzip im Strafrecht ?

  • nulla poena sine lega --> Keine Strafe ohne Gesetz (StGB 1 und EMRK 7, BV 164 Abs. 1 lit. c)
  • 3 Auspärgungen des Gesetzmässigkeitsprinzip 
    • Verbot strafverschäfendes Gewohnheitsrecht (nuella poena sine lega scripta) --> Gesetz im formellen Sinn erforderlich,  wenn FS oder GS droht 
    • Bestimmheitsgebot ("lex certa") --> Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen müssen ausreichend bestimmt sien 
    • Analogieverbot 

Was ist mit dem Rückwirkungsverbot gemeint ? Was ist mit dem Rückwirkungsgebot gemeint?

Rückwirkungsverbot: keine rückwirkende Anwendung des verschärften Rechts --> es gilt Recht im Zeitpunkt der Tat

Rückwirkungsgebot schreibt für den Fall einer im Zeitraum zwischen der Tatbegehung und dem letzten kantonalen sachgerichtlichen Urteil ergangenen Gesetzesänderung die Anwendung des milderen Rechts vor (lex mitior)

 

Gilt das Rückwirkungsverbot auch für Massnahmen?

Ja, es gilt auch für die Verwahrung, Landesverweisung etc.

Welche Grundsätze bestehen im StGB hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs?

  • Territorialitätsprinzip
    • Flaggenprinzip:Straftaten, die auf einem Schiff oder Flugzeug begangen wurden, das die Schweizer Flagge führt, gelten als in der CH begangen
  • Ubiquitätsprinzip:
    • Ein Verbrechen oder Vergehen gilt als dort begangen, wo der Täter die Tat ausführt oder pflichtwidrig untätig bleibt und da, wo der Erfolg eingetreten ist.
  • Staatsschutzprinzip:
    • Auch dem StGB unterworfen sind Täter, die im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen gegen den Staat und die Landesverteidigung begangen haben.
  • Universalitätsprinzip:
    • Sexualstraftaten gegen Minderjährige im Ausland und Täter befindet sich in CH und wird nicht ausgeliefert -> Bestrafung nach StGB
    • Verbrechen oder Vergehen, zu dessen Verfolgung sich die Schweiz durch ein internationales Übereinkommen verpflichtet hat -> Bestrafung nach StGB ABER Sanktion so dass sie insgesamt nicht schwere wiegt als diejenige nach Recht des Begehungsortes (Schlechterstellungsverbot) , wenn 
      • Tat auch am Begehungsort strafbar oder Begehungsort unterliegt keiner Starfgewalt UND 
      • Täter befindet sich in der CH und wird nicht ausgeliefert
    • Andere Auslandstaten --> Bestrafung nach StGB ABER Sanktion so dass sie insgesamt nicht schwere wiegt als diejenige nach Recht des Begehungsortes (Schlechterstellungsverbot), wenn 
      • Tat auch am Begehungsort strafbar oder Begehungsort unterliegt keiner Strafgewalt 
      • Täter befindet sich in CH oder wurde ihr wegen dieser Tat ausgeliefert 
      • CH Recht lässt Auslieferung zu, jedoch wird Täter nicht ausgeliefert
  • Stellvertretende Strafrechtspflege:
    • Im Ausland begangene Verbrechen oder Vergehen,
      • bei denen die anderen Voraussetzungen nicht erfüllt sind,
      • die Tat auch am Begehungsort strafbar ist oder der Begehungsort keiner Strafgewalt unterliegt,
      • der Täter sich in der Schweiz befindet oder ihr wegen dieser Tat ausgeliefert wird und
      • wenn die Tat nach schweizerischem Recht die Auslieferung zulässt, der Täter jedoch nicht ausgeliefert wird.

 

Eine Person hat eine Straftat in der Schweiz begangen (womit das Territorialitätsprinzip zur Anwendung gelangt). Er wird dafür im Ausland verurteilt. Was geschieht?

Das Territorialitätsprinzip nimmt grundsätzlich keine Rücksicht darauf, ob der Beschuldigte in einem anderen Staat für diese Tat bereits verurteilt, begnadit oder freigesprochen wurde. Eine allfällige im Ausland vollzogene Strafe wird ihm aber angerechnet. 

Wenn der Beschuldigte aber im Ausland auf Ersuchen der schweizerischen Behörde verfolgt wurde, so wird das Urteil grundsätzlich anerkannt und bewirkt eine definitive Erledigung des Verfahrens in der Schweiz -> res iudicata-Wirkung betr. inländischen Strafverfolgung.

Welche im Ausland begangene Sexualstraftaten gegen Minderjährige werden auch in der Schweiz verfolgt, sofern sich der Täter in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird?

  • Menschenhandel, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (Abs. 2 und 3; nicht Abs. 1); Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person, Förderung der Prostitution -> wenn das Opfer weniger als 18 Jahre alt war.
  • Sexuelle Handlungen mit Abhängigen, sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt.
  • Sexuelle Handlungen mit Kindern, wenn das Opfer weniger als 14 Jahre alt war.
  • Qual. Pornografie (Art. 197 Abs. 3 und 4), wenn die Gegenstände oder Vorführungen sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt hatten.

Was besagt das in Art. 8 StGB festgehaltene Ubiquitätsprinzip?

Laut dem Ubiquitätsprinzip gilt ein Verbrechen oder Vergehen als dort begangen, wo der Täter die Tat ausführt oder pflichtwidrig untätig bleibt und da, wo der Erfolg eingetreten ist.

Der Versucht gilt als da begangen, wo der Täter ihn ausführt und da, wo nach seiner Vorstellung der Erfolg hätte eintreten sollen.

Reicht es für die Anwendung des Ubiquitätsprinzips, wenn der blosse Entschluss zur Tat oder Vorbereitungshandlungen in der Schweiz getroffen werden?

Nein. Es genügt aber eine teilweise Erfüllung des Tatbestandes auf schweiz. Gebiet.

Wo befindet sich der Tatort bei Unterlassungsdelikten?

Falls die strafrechtlich gebotene Handlung nicht an einen bestimmten Ort gebunden ist, liegt der Handlungsort an jenem bis zu diesem Zeitpunkt faktisch gewählten, auch nur vorübergehenden Aufenthaltsort des Unterlassungstäters.

Wo befindet sich der Tatort eines Betrugs?

Sowohl am Ort, an dem die beabsichtigte Bereicherung eingetretn ist bzw. hätte eintreten sollen, als auch der Ort der erfolgten bzw. beabsichtigten Entreicherung (-> zwei Erfolgsorte).

Wann ist bei Mittäterschaft ein Tatort in der Schweiz gegeben?

Bei Mittäterschaft genügt es, dass ein Mittäter in der Schweiz handelt.

Wo ist der Tatort bei mittelbarer Täterschaft?

Sowohl der Ort, wo der mittelbare Täter auf den Tatmittler einwirkt, als auch dort, wo der Tatmittler tätig wird.

Wo ist der Tatort bei Teilnahme?

Dort, wo die Tat selbst ausgeführt wird.

Was umfasst der persönliche Geltungsbereicht des StGBs?

  • Keine Anwendbarkeit für Personen, die dem Militärstrafrecht unterstehen;
  • Personen, die zu, Zeitpunkt der Tat zwischen dem 10. und dem 18. Lebensjahr sind, fallen unter das Jugendstrafgesetz
  • Immunität -> Verfolgbarkeit der Straftat ist aufgehoben; Strafnormen haben aber Bedeutung (Wichtig für Teilnahme / Notwehr)

Welches Gesetz ist anwendbar wenn gleichzeitig eine vor und eine nach Vollendung des 18. Altersjahres begangene Tat zu beurteilen ist ?

Wurde die vor Vollendung des 18. Altersjahres begangene Tat erst bekannt, nachdem das Verfahren wegen einer nach Vollendung des 18. Altersjah res begangenen Tat eingeleitet wurde, so ist hinsichtlich der Strafen und Massnahmen nur das StGB anwendbar; das Verfahren richtet sich nach der Strafprozessord nung

Was sind

  • Übertretungen
  • Vergehen
  • Verbrechen?

  • Übertretung = Taten, die mit Busse bedroht sind
  • Vergehen = Taten, die mit FS bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bedroht sind
  • Verbrechen = Taten, die mit FS von mehr als 3 Jahren bedroht sind

Massgebend ist dohende Höchststrafe nicht die nach der Strafzumessung tatsächlich ausgesprochene Strafe 

Wie ist bei einem qualifzierten oder privilegierten Tatbestand zu bestimmen, ob eine Übertretung, ein Vergehen oder Verbrechen vorliegt?

Es ist nicht von der Strafandrohung des Grundtatbestandes abhängig, sondern vom qualifizierten/privilegierten TB.

Beispiel:

  • Sachbeschädigung nach Art. 144 Abs. 1 StGB -> Vergehen
  • Sachbeschädigung nach Art. 144 Abs. 3 StGB (grosser Schaden) -> Verbrechen

Warum sind die Unterscheidungen zwischen den Deliktskategorien relevant?

  • Unterscheidung zwischen Vebrechen und Vergehen relevant für 
    • Verjährungsfristen: Vebrechen 15 oder 30 Jahre // Vergehen idR 7 Jahre
    • Versuchte Anstiftung nur bei Vebrechen strafbar 
    • Geldwäscherei nur bzgl Vermögenswerte die aus Verbrechen stammen 
  • Unterscheidung zur Übertretung relevant
    • Übertretungen haben keine Landesverweisung zur Folge 
    • Übertretungen keine Anlasstaten, welche Unternehmensstrafbarkeit begründet 
    • Versuchung und Gehilfenshcaft zur Übertrteung nur wenn vom Gesetz ausdrücklich vorgesehen 
      • Anstiftung zur Übertretung hingegen strafbar 
    • Übertretung verjährt innert 3 Jahren 

Straftaten können auch durch pflichtwidriges Unterlassen begangen werden. Was ist jedoch vorausgesetzt?

Es muss eine Garantenstellung vorliegen ("Pflichtwidrig untätig bleibt, wer die Gefährdung oder Verletzung eines strafrechtlich geschützten Rechtsgutes nicht verhindert, obwohl er aufgrund seiner Rechtstellung dazu verpflichtet ist.").

Woraus kann eine Garantenstellung ergeben?

Aufgrund

  • Gesetz
  • Vertrag
  • freiwillig eingegangene Gefahrengemeinschaft; oder
  • Schaffung einer Gefahr.

Achtung: Strafbarkeit nur, wenn ihm nach den Umständen der Tat derselbe Vorwurf gemacht werden kann, wie wenn er die Tat durch ein aktives Tun begangen hätte.

Wann wird eine Tat vorsätzlich ausgeführt?

Wenn die Tat mit Wissen und Willen ausgeführt wird.

Wissen: Täter weiss um wesentliche TBM und hält Verwirklichung für möglich 

Willen

  • Direkter Vorsatz: Will den strafrechtlichen Erfolg zu realisiern  als Ziel (Vorsatz 1. Grades) oder als Mittel / notwendieg Voraussetzung zum eigentlichen Ziel (Vorsatz 2. Grades)
  • Eventualvorsatz: Täter nimmt verpöntes Ergebnis in Kauf, findet sich damit ab 
    • erfordert Gesetz "wieder besseren Willens" ist keine Begehung mit Eventualvorsazt möglich 

Wann wird eine Tat fahrlässig begangen?

wenn aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit die Folgen des Verhaltens nicht bedenkt (= unbewusste Fahrlässigkeit) oder nicht darauf Rücksicht genommen werden (= bewusste Fahrlässigkeit).

Wann gilt eine Unvorsichtigkeit als pflichtwidrig?

Wenn der Täter die Vorsicht nicht beachtet, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet ist.

Wie wird die bewusste Fahrlässigkeit vom Eventualvorsatz abgegrenzt?

  • Schluss vom Wissen auf den Willen: Wenn sich der Erfolg des Verhaltens als so wahrscheinlich aufdrängt, dass das Verhalten vernünftigerweise nur als Inkaufnahme des Erfolgs ausgelegt werden kann;
  • Schwere der Sorgfaltspflichtverletzung;
  • Beweggründe und Art der Tathandlung;
  • Der bewussst fahrlässig Handelnde vertraut aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit darauf, dass er von ihm als möglich vorausgesehenen Erfolg nicht eintritt;
  • Der eventualvorsätzlich Handelnde nimmt den Eintritt des als möglich erkannten Erfolgs ernst, rechnet mit ihm und findet sich mit ihm ab.

Können Delikte wenn nichts anderes im Gesetz vorgesehen ist fahrlässig begangen werden ?

Nein, wenn nichts anders Vorgehsehen sind Verbrechen, Vergehen und Übertretungen nur strafbar, wenn sie vorsätzlich begangen werden 

Mekre: Übertretungen gemäss Nebenstrafrecht grds. auch bei Fahrlässigkeit strafbar (StGB 333)

Welche Arten von Irrtümern gibt es?

  • Sachverhaltsirrtum 
    • Tatbestandsirrtum
    • Erlaubnistatbestandsirrtum
  • Verbotsirrtum

Was ist ein Tatbestandsirrtum? Was sind die Folgen ?

Irrtum über das Vorliegen eines objektives Tatbestandsmerkmal:

  • Täter nimmt einen Sachverhalt an, bei dem überhaupt kein Straftatbestand erfüllt wäre (z.B. A gibt B Gift ins Wasser, denkt aber es sei Sirup); oder
  • Täter nimmt einen Sachverhalt hat, bei dem ein anderer als der tatsächlich gegebene Straftatbestand erfüllt wäre.

Folge: Tat wird zu Gunsten des Täters nach dem Sachverhalt behandelt, den sich der Täter vorgestellt hat 

Hätte Täter Irrtum bei pflichtwidrige Vorsicht vermeiden können,  ist er wegen Fahrlässigkeit strafbar, wenn die fahrlässieg Begehung strafbar ist 

 

Was ist ein Erlaubnistatbestandsirrtum? Was sind die Folgen ?

Objektive und subjektive TBM erfüllt ABER irrige Annahme es liegt ein Rechtfertigungsgrund vor.

Beispiel: Der Täter nimmt irrtümlicherweise an, dass er in einer Notsituation handelt, obwohl eine solche gar nicht gegeben ist.

Folge: Tat wird zu Gunsten des Täters nach dem Sachverhalt behandelt, den sich der Täter vorgestellt hat 

Hätte Täter Irrtum bei pflichtwidrige Vorsicht vermeiden können,  ist er wegen Fahrlässigkeit strafbar, wenn die fahrlässieg Begehung strafbar ist 

Eine psychisch kranke Person meint in ihrem Wahn, angegriffen zu werden (was tatsächlich nicht der Fall ist) und tötet jemanden. Liegt ein Erlaubnisirrtum vor?

Nein, es handelt sich dabei ausschliesslich um eine Frage der Schuld.

Wann liegt ein umgekehrter Tatbestandsirrtum vor und was sind die Rechtsfolgen?

Wenn der Täter über unrechtsbegründende oder -erhöhende Umstände irrt, d.h. wenn er denkt, sein Verhalten sei tatbestandsmässig, obwohl es das in Wirklichkeit nicht ist. Es liegt ein untauglicher Versuch vor.

Ein Einbrecher schiesst auf einen Polizeihund. Er geht aber davon aus, dass er auf den Polizisten schiesst. Wie ist er zu bestrafen?

  • Versuchte vorsätzliche Tötung Polizist;
  • fahrlässige Sachbeschädigung Hund -> nicht strafbar, da fahrlässig.

Welche Rechtfertigungsgründe gibt es bei Prüfung der Rechtswidrigkeit ?

  • Gestzmässiges Handlen 
  • Rechtfertigende Notwehr 
  • Rechtfertigender Notstand 
  • Einwilligung des Verletzten 
  • Mutmassliche Einwilligung 
  • Wahrung beechtigter Interessen 
  • Rectfertigende Pflichtenkollission

Wann liegt eine Notwehrlage vor?

  • Angriff
    • durch einen Menschen;
    • auf ein Individualrechtsgut des Täters oder Dritten;
  • Angriff findet statt oder droht unmittelbar
  • Angriff ist rechtswidrig

Wann liegt eine rechtfertigende Notwehr vor?

  • Vorliegen einer Notwehrlage
  • Abwehrhandlung
    • gegen Angreifer und dessen Rechtsgüter durch Opger oder jede andere Person (Notwehrhilfe)
    • Angemessenheit der Abwehr
      • Erforderlichkeit der Abwehrhandlung (mildestes Mittel)
      • kein krasses Missverhältnis zwischen der abgewehrten Rechtsgutverletzung und der durch Abwehr herbeigeführten Rechtsgutverletzung
  • Subjektiv:
    • Kenntnis der Notwehrlage
    • Handeln mit Abwehrwillen

Wann liegt eine Notstandslage vor?

unmittelbare Gefahrenlage (z.B. Naturereignis, Tierangriff) für eigenes oder fremdes Individulrecht (NICHT der Allgemeinheit)

N.B: Ergibt sich Gefahr aus menglichen Angriff geht Notwehr als Spezialnorm vor

Wann liegt ein rechtfertigender Notstand vor ?

  • Notstandlage 
  • Notstandhandlung
    • muss geeignet sein, um die drohende Gefahr abzuwenden;
    • Strikte Subsidiarität: Gefahr darf nicht anders abwendbar sein als durch die Notstandshandlung
    • Wahrung höherwertigter Interessen, d.h. Schutz einnes höheren Rechtsgutes 
      • Aggressivnotstand (Eingriff in Güter unbeteiligter Dritte): deutliches Überwiegen 
      • Defensivnotstand (Eingriff in Güter der Person aus dessen Verantwortungsbereich  Gefahr stammt): Gleichwertigkeit der Rechtsgüter reicht aus 
  • Subjektives Element
    • Abwehren in Kenntnis der Notstandssituation 
    • Rettungswille
  •  

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein damit Einwilligung als Rechtfertigungsgrund gilt ?

  • Einwilligung vor der Tat (konkludent möglich)
  • Einwilligungsfähigkeit: Urteilsfähigekeit und ausreichende Auflärung 
    • unzureichende Aufklärung machen Einwilligung unwirksam 
  • Subjektives Element: Täter handelt in Kenntnis und aufgrund der Einwilligung 

Wann gilt die mutmassliche Einwilligung als Rechtfertigungsgrund ?

Mussmassliche Einwilligung greift als Rechtfertigungsgrund nur wenn keine Einwilligung mehr eingeholt werden kann --> Voraussetzungen 

  • Verfügungsbefugnis über Rechtsgut
  • Entscheidungszwang: Entscheidung unaufschiebbar oder Aufschub mit erheblicher Gefahr verbunden 
  • Entscheid i.S. des Betroffenen: Wille des Betroffenen massgebend auch wenn unvernünftig 
  • Subjektives Element

Wann ist die Wahrung berechtigter Interessen ein Rechtfertigungsgrund ?

  • Vorgängige Ausschöpfung des Rechtswegs mit legalen Mitteln 
  • Subsidiarität: angemessenes und einziges Mittel zu Wahrung der Interessen 
  • Proprtionalität: verletzte Interessen < zu wahrendes Interesse 

z.B. illegaler Übertritt zum Zweck der Eheschliessung mit Mutter des gemeinsamen Kindes 

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