Sozialversicherungen
für HR-Assistenten
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 15 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Collège |
Crée / Actualisé | 13.04.2022 / 02.03.2025 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20220413_sozialversicherungen
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Intégrer |
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Nenne die neun Lebensrisiken und erkläre sie!
- Alter: Verlust von Erwerbsfähigkeit im Alter
- Invalidität: Dauernde Erwerbsunfähigkeit infolge Geburtsgebrechens, Unfall oder Krankheit
- Tod: Einkommensverlust der Hinterlassenen (Partner, Kinder)
- Unfall: Einkommensausfall sowie Behandlungs- und Wiederherstellungskosten
- Krankheit: Einkommensausfall sowie Behandlungs- und Heilungskosten
- Militärdienst, Zivildienst und Zivilschutz: Einkommensausfall während Dienst
- Mutter- und Vaterschaft: Einkommensausfall wegen Geburt, Vaterschaftsurlaub, Betreuungsurlaub für schwerkranke Kinder
- Familie: Mehrbelastung durch Kinder
- Arbeitslosigkeit und Insolvenz des Arbeitgebers: Einkommensausfall, Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
Nenne die Lebensrisiken und die dazugehörigen Sozialversicherungen im 1. Bereich:
Dreisäulenprinzip
Alter, Invalidität, Tod
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Berufliche Vorsorge (BV)
- Ergänzungsleistungen (EL)
Für die Risiken Invalidität und Tod auch die obligatorische Unfallversicherung (UVG)
Nenne die Lebensrisiken und die dazugehörigen Sozialversicherungen im 2. Bereich:
Unfall und Krankheit
- Unfallversicherung (UVG)
- Krankenversicherung (KVG)
- Militärversicherung (MV)
Nenne die Lebensrisiken und die dazugehörigen Sozialversicherungen im 3. Bereich:
Militärdienst, Zivildienst, Zivilschutz / Mutter- und Vaterschaft
Erwerbsersatzordnung (EO)
- Erwerbsersatz für Dienstleistende
- Mutterschaftsentschädigung (MSE)
- Vaterschaftsentschädigung (VSE)
- Betreuungsentschädigung (BUE)
Nenne die Lebensrisiken und die dazugehörigen Sozialversicherungen im 4. Bereich:
Familie
- Familienzulagen (FamZ)
Nenne die Lebensrisiken und die dazugehörigen Sozialversicherungen im 5. Bereich:
Arbeitslosigkeit & Insolvenz des Arbeitgebers
- Arbeitslosenversicherung (ALV)
Erkläre das Dreisäulensystem!
1. Säule (Staatliche Vorsorge)
- AHV, IV, EL (Existenzsicherung, Umlageverfahren, Obligatorisch)
2. Säule (Berufliche Vorsorge)
- BVG (Obligatorisch), UVG (Überobligatorisch) Verantwortung Arbeitgeber, Kaptialdeckungsverfahren
3. Säule (Private Vorsorge)
- 3a (gebundene Vorsorge), 3b (Freie Vorsorge), jeder selber verantwortlich, Kaptialdeckungsverfahren
Nenne die wichtigsten Punkte zur AHV, IV und EL:
- Versichert ist die ganze Wohnbevölkerung der Schweiz und ist obligatorisch
- sie gewährt Grundleistungen bei Alter (Renten), Invalidität (Wiedereingliederung und Renten), Todesfall (Renten für Hinterlassene)
- EL erhält wer mit Rente und Vermögen den Existenzbedarf nicht bestreiten kann
Nenne die wichtigsten Punkte zur beruflichen Vorsorge BVG:
- dient zur Weiterführung des gewohnten Lebensstandards
- obligatorisch versichert sind Arbeitnehmende ab CHF 21150.- Brutto Jahreslohn/ CHF ca. 1700.- Brutto monatlich
- Selbstständige sind nicht obligatorisch versichert, können dies aber freiwillig
- Nichterwerbstätige können sich nicht versichern
- sie bringt Leistungen bei Alter (Renten), Invalidität (Renten), Todesfall (Renten für Hinterlassene)
Nenne die wichtigsten Punkte zur freiwilligen Vorsorge:
- dient zum selber sparen, sie ist freiwillig
- gebundene Selbstvorsorge 3a ist Erwerbstätigen vorbehalten. Die Mittel können grundsätzlich erst im Alter bezogen werden. Keine freie Verfügung, dafür steuerliche Privilegierung
- freie Selbstvorsorge 3b unterliegt keinen besonderen Vorschriften und steht jedem zur Verfügung. Freie Verfügung über die Mittel, keine steuerliche Privilegierung
Nenne die wichtigsten Punkte zur Unfallversicherung UVG:
- Arbeitnehmende mit einem Pensum von mindestens 8 Stunden/Woche sind beim Arbeitgeber obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert
- Arbeitnehmende mit einem Pensum von unter 8 Stunden/Woche beim Arbeitgeber nur gegen Berufsunfäll- und krankheiten versichert
- Selbstständigerwerbende können sich freiwillig versichern
- laut Gesetz trägt der AG die Beiträge für Berufsunfall- und krankheit. Die Arbeitnehmenden Beiträge für Nichtberufsunfälle.
- die Leistungen umfassen Pflege- und Sachleistungen, Geldleistungen (Unfalltaggeld), Invaliditätsleistungen, Todesfall (Leistungen an Hinterlassene)
Nenne die wichtigsten Punkte zur Militärversicherung MV:
- versichert sind Personen die während Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz erkranken oder einen Unfall erleiden
- versicherte zahlen keine Beträge, wird von Bund finanziert
Nenne die wichtigsten Punkte zur Erwerbsersatzordnung EO:
- die EO ist obligatorisch, alle AHV-pflichtigen Personen müssen Beiträge entrichten
- darin geregelt sind Mutterschaftsentschädigung, Vaterschaftsurlaub, Betreuungsurlaub sowie Familienzulagen
Nenne die wichtigsten Punkte zur:
- Mutterschaftsentschädigung
- Vaterschaftsurlaub
- Betreuungsurlaub
- Familienzulagen
- Mutterschaftsentschädigung, sie erbringt Geldleistungen an Mütter die vor der Geburt unselbstständig oder selbstständig erwerbstätig waren. Die Leistungen dauern ab Geburt 14 Wochen.
- Vaterschaftsurlaub, Väter erhalten während zwei Wochen innerhalb der ersten sechs Monate ab Geburt 14 Taggelder.
- Betreuungsurlaub, Eltern haben Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub für schwer kranke Kinder
- Familienzulagen, sind Kinder- und Ausbildungszulagen für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende. Kantonale Unterschiede.
Nenne die wichtigsten Punkte zur Arbeitslosenversicherung ALV:
- sie leistet für beschränkte Zeit Entschädigungen (Taggelder) an Arbeitnehmende bei Arbeitslosigkeit (Stellenverlust), Kurzarbeit, witterungsbedingten Arbeitsausfällen (Schlechtwetterentschädigung), Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (Insolvenz)
- Selbstständigerwerbende können sich nicht versichern
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