TVP
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Kartei Details
Karten | 38 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Technik |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 28.06.2021 / 25.06.2022 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20210628_tvp
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Wie entwickelt sich der Medienmarkt in den letzten Jahren, speziell der TV-Markt?
- TV längst nicht mehr das "Lagerfeuer" wie vor einigen Jahren
- Drastische Änderung des TV-Konsumverhaltens, deutlich individueller
- -> Nutzung deutlich indivdueller und pointierter, sowohl bezogen auf Timing sowie auf Inhalt (Streamingdienste, Mediatheken, YouTube, Twitch, ...)
Woran erkennt man eine qualitativ hochwertige Fernsehsendung?
- hoher technischer Anspruch (Bild + Ton)
- hoher kreativer Anspruch (nicht langweilig/ 08-15)
- Angemessener Beitrag für Thema und Publikum
Zu welchen Zwecken/"Anlässen" verwendet man...
- dynamische Qualität?
- höchste Qualität?
- informative Qualität?
- dynamische Qualität:
- zweckgerichtet, einsatzbezogen
- höchste Qualität:
- Aufzeichnung klassischer Musik (archivierungswürdig)
- informative Qualität:
- Aufnahme einer Demonstration (eher journalistisch)
Was sind die Säulen der authentischen Wahrnehmung?
Bild und Ton
Presserat | Pressekodex | Ziffer 1
WAHRHAFTIGKEIT UND ACHTUNG DER MENSCHENWÜRDE
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.
Presserat | Pressekodex | Ziffer 2
SORGFALT
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.
Presserat | Pressekodex | Ziffer 3
RICHTIGSTELLUNG
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art , die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan , das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen.
Presserat | Pressekodex | Ziffer 4
GRENZEN DER RECHERCHE
Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden