Steuerrecht Österreich - BilBuHa
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 198 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 30.09.2018 / 02.10.2018 |
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Was ist ein Fiskalvertreter und wer benötigt einen solchen?
Ein Fiskalvertreter ist ein in Österreich zugelassener Beauftragter, der auch Zustellbevollmächtigter sein muss. Er hat alle abgabenrechtlichen Pflichten und Rechte des Unternehmers wahrzunehmen.
Zugelassene Fiskalvertreter sind Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte oder Notare, sowie jeder Unternehmer, der auf Antrag vom Finanzamt Graz-Stadt dazu berechtigt wird.
Ein Unternehmer aus dem Drittlandsgebiet, der im Inland weder Wohnsitz noch Sitz oder Betriebsstätte hat und im Inland steuerpflichtige Umsätze tätigt MUSS einen Fiskalvertreter beauftragen (außer solche Umsätze bei denen die Steuerschuld auf den Empfänger übergeht oder in den Fällen, in denen der Empfänger für den Leistenden die Steuer abführen muss)
Ein Unternehmer aus dem Gemeinschaftsgebiet, der im Inland weder Wohnsitz noch Sitz oder Betriebsstätte hat und im Inland steuerpflichtige Umsätze tätigt KANN einen Fiskalvertreter beauftragen
Ein Fiskalvertreter ist grundsätzlich nur in jenen Fällen zu bestellen, in denen der ausländische Unternehmer Lieferungen oder sonstige Leistungen an Nichtunternehmer (ausgenommen Körperschaften öffentlichen Rechts) erbringt.
Erklären Sie die Grundsätze der Binnenmarktregelung!
Für die Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedsstaaten gelten die Bestimmungen des UStG 1994 ergänzt um die entsprechenden Artikel der Binnenmarktregelung (BMR), die im Anhang des UStG dargestellt ist. Keine Grenzen mehr innerhalb der EU
Ursprungslandprinzip
Nach dem ULP soll die Steuer in dem Land erhoben werden, in dem die betreffende Ware erzeugt wurde. Dieses Prinzip gilt vor allem bei Umsätzen mit Nichtunternehmern.
Bestimmungslandprinzip
Nach dem BLP soll eine Steuer in dem Land erhoben werden, für welches die Leistung bestimmt ist. Bei Leistungen zwischen Unternehmern gilt grundsätzlich das BLP. Aus Sicht des Leistenden kommt es zu einer igLieferung und aus Sicht des Erwerbers zu einem igErwerb.
Nennen Sie einige wichtige Begriffe aus der Binnenmarktregelung
Ursprungslandprinzip
Bestimmungslandprinzip
UID-Nummer à Bestätigungsverfahren
igErwerb
igLieferung
Versandhandel
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Dreiecksgeschäfte
igVerbringen
Wozu wird eine UID benötigt und wie kann deren Richtigkeit geprüft werden?
Jeder Staat im Gemeinschaftsgebiet erteilt seinen Unternehmern eine UID-Nummer. Damit wird die Unternehmereigenschaft nachgewiesen. Die UID identifiziert ihren Inhaber als Teilnehmer am ig Leistungsverkehr. Sie ist nicht mit der innerstaatlichen Steuernummer identisch und wird grundsätzlich von Amts wegen, in bestimmten Fällen auch auf Antrag vergeben. Die UID wird einmalig und für die Dauer der Unternehmertätigkeit zugeteilt. Jeder Unternehmer erhält in einem Mitgliedstaat nur eine UID, auch wenn er mehrere Betriebe oder mehrere Tätigkeiten ausübt.
UID wird benötigt:
- damit von MS zu MS steuerfrei geliefert werden kann
- damit der Ort der Erwerbsbesteuerung festgestellt werden kann. Die dem Lieferanten vom Erwerber bekanntgegebene UID ist mitbestimmend, wo ein igErwerb zu versteuern ist.
- Damit die ZM richtig erstellt werden kann.
- Damit eine ordnungsgemäße Rechnung §11UStG, die zum VSt-Abzug berechtigt, ausgestellt werden kann.
Durch ein EU-weites Bestätigungsverfahren kann man sich von der Richtigkeit der UID überzeugen.
Einfaches Verfahren Stufe 1 bestätigt nur die Gültigkeit der UID – dass es sie gibt.
Qualifiziertes Verfahren Stufe 2 bringt die gültige UID mit dem Namen und der Firmenanschrift in Verbindung.
Jeder Unternehmer hat die UID-Nummern-Abfrage verpflichtend über FinanzOnline durchzuführen. Weiters kann eine elektronische Selbstabfrage über MIAS (MwSt-Informationsaustauschsystem) durchgeführt werden.
Jede Mitteilung gilt als Beleg und ist als Ausdruck oder in elektronischer Form aufzubewahren.
Wann liegt ein ig Erwerb vor und wie erfolgt die Besteuerung?
- Ware von MS zu MS – die Ware muss tatsächlich in das Inland gelangen – die Art des Transports spielt dabei keine Rolle (Beförderung, Versendung, Abholung)
- B2B (mit UID-Nummernüberprüfung – bei erstmaligem Kontakt zwischen den Us Stufe 2 Bestätigung, danach jährliche Überprüfung Stufe 1)
- Der Lieferer darf kein Kleinunternehmer mit steuerfreien Umsätzen sein.
- Der Erwerber muss entweder ein Unternehmer oder eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, sein. (zB Gemeinde im Hoheitsbereich)
- Der Erwerber muss bereits bei Beginn des Transportes feststehen und er darf kein Schwellenerwerber (U, der wie ein Privater zu behandeln ist – Erwerbe unterhalb der Erwerbsschwelle) sein.
- In ER kein Ausweis der USt, der Erwerber berechnet die Erwerbsteuer selbst, trägt sie in die UVA ein und entrichtet sie an das Finanzamt. Ist der Erwerber VSt-Abzugsberechtigt so kann der Erwerber im selben UVA-Zeitraum die Erwerbsteuer als Vorsteuer abziehen.
Ort des igErwerbs:
Grundsätzlich wird der igErwerb in dem Gebiet jenes MS bewirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet (BLP).
Verwendet der Erwerber gegenüber dem Lieferer eine ihm von einem anderen MS erteilte UID, so hat der Erwerber den Erwerb zusätzlich in dem Gebiet dieses MS zu versteuern. Dies gilt solange, bis die Rechnung und die ZM berichtigt werden oder der Unternehmer nachweist, dass er in dem Staat, in dem sich der Gegenstand befindet, eine Erwerbsbesteuerung durchgeführt hat. Dazu muss er die UVA oder den Einzahlungsbeleg vorlegen.
Wann entsteht die Steuerschuld beim innergemeinschaftlichen Erwerb?
Die Steuerschuld entsteht (außer bei Lieferung neuer Fahrzeuge) mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch am 15. Tag des dem Erwerb folgenden Kalendermonats.
Das Recht auf VSt-Abzug der Erwerbsteuer entsteht im selben Zeitpunkt wie die Erwerbssteuerschuld.
Eine Anzahlung oder Anzahlungsrechnung löst noch keine Erwerbssteuerschuld aus.
Was verstehen Sie unter der Versandhandelsregelung?
Kaufen Privatpersonen oder Schwellenerwerber in einem MS Waren und bringen diese in einen anderen MS, so bezahlen sie mit dem Kaufpreis auch die Steuer des UL mit. (Abholung)
Befördert oder versendet ein Unternehmer Waren aus einem Mitgliedstaat an Privatpersonen oder Schwellenerwerber in einem anderen Mitgliedstaat, so gilt auch hier grundsätzlich das ULP.
Da es aber in der EU im Bereich der USt keine einheitlichen Steuersätze gibt, kann diese Regelung für Unternehmer aus Staaten mit einem hohen Steuersatz zu einem Wettbewerbsnahteil führen. Um diesen einzuschränken wurde die Versandhandelsregelung eingeführt, di unter bestimmten Voraussetzungen ua einen Wechsel vom ULP hin zum BLP bewirkt.
Voraussetzungen:
- Ware wird von MS zu MS befördert oder versendet
- Von Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens
- An einen Abnehmer, der keine Erwerbsbesteuerung vornimmt (Privater oder Schwellenerwerber unter der Grenze, Kleinunternehmer, Unternehmer mit rein unecht steuerbefreiten Umsätzen, zB Arzt, pauschalierter Landwirt)
- Lieferschwelle wird überschritten oder darauf verzichtet
Was bedeutet die Lieferschwelle im Zusammenhang mit dem Versandhandel?
Zu einem Wechsel hin zur Besteuerung im Bestimmungsland kommt es nur, wenn die Lieferschwelle des Bestimmungslandes überschritten wird, also die Lieferungen in einen bestimmten MS eine bestimmte Umsatzhöhe überschreiten.
Die Lieferschwelle ist, anders als die Erwerbsschwelle, in jedem belieferten MS nach den dort gültigen Bestimmungen gesondert zu berechnen.
Lieferschwelle für Lieferungen nach Österreich ist 35.000 €
Auf die Lieferschwelle kann auch verzichtet werden. Bei Versandhandelsumsätzen von Österreich ins übrige Gemeinschaftsgebiet wird mit schriftlicher Erklärung ans österreichische Finanzamt verzichtet und bindet den Lieferer mindestens für 2 Kalenderjahre für den jeweiligen Mitgliedsstaat.
Wann liegt eine steuerfreie ig Lieferung vor?
Ig Lieferung ist steuerbar aber echt steuerbefreit – Eintragung in die ZM
- Ware geht von MS zu MS
- Von Unternehmer zu Unternehmer (UID-Nummern-Check)
- Erwerb ist im MS steuerbar und steuerpflichtig
- Ausfuhrnachweis
- Buchnachweis
Lohnveredelung möglich
Zum Nachweis der Warenbewegung in Abholfällen muss die Identität des Abholenden festgehalten werden, es muss eine Spezialvollmacht des Kunden vorliegen, dass er die Ware abholen darf und der Abholende muss eine schriftliche Erklärung (Verbringungserklärung) abgeben, dass der Gegenstand ins übrige Gemeinschaftsgebiet befördert wird.
In Versendungs- bzw. Beförderungsfällen muss der Empfänger eine schriftliche Erklärung (Empfangsbestätigung) ausfüllen, dass er den Gegenstand im übrigen Gemeinschaftsgebiet erhalten hat.
Was bedeutet die Vertrauensschutzregelung?
Unrichtige Angeben des Abnehmers im Zusammenhang mit der steuerfreien Behandlung des gelieferten Gegenstandes werden dem Lieferer nicht zur Last gelegt, wenn der Unternehmer die Unrichtigkeit diese Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt nicht erkennen konnte. Diesfalls schuldet der Abnehmer die entgangenen Steuern.
Welche Nachweise sind für die Steuerfreiheit einer ig Lieferung notwendig?
- Ware geht von MS zu MS
- Von Unternehmer zu Unternehmer (UID-Nummern-Check)
- Erwerb ist im MS steuerbar und steuerpflichtig
- Ausfuhrnachweis (Verbringungserklärung im Abholfall und Empfangsbestätigung im Versendungs- bzw. Beförderungsfall)
- Buchnachweis
Seit 01.01.2013 sind U, die steuerfreie igLieferungen durchführen, verpflichtet, spätestens am fünfzehnten Tag des auf die Ausführung der steuerfreien igLieferung folgenden Kalendermonats eine Rechnung darüber auszustellen.
- Hinweis auf die Steuerfreiheit
- UID-Nummer des Liefernden
- Die überprüfte UID-Nummer des Empfängers
Die Möglichkeit der Erstellung einer Kleinbetragsrechnung gibt es nicht.
Wann und wie muss eine ZM eingereicht werden und was muss in eine ZM eingetragen werden?
Unternehmen sind verpflichtet, eine monatliche Erklärung über alle steuerfreien igLieferungen und bestimmte soLeistungen an Unternehmer abzugeben. Die ZM ist eine Steuererklärung, die keine Steuerzahlung auslöst.
In der ZM muss folgendes stehen:
- Eigene UID (des Lieferers)
- Die UID jedes Erwerbers oder Leistungsempfängers und
- die Summe der BMGL der igLieferungen an den einzelnen Erwerber bzw. der so Leistungen an den Leistungsempfänger.
Auf soLeistungen und Dreiecksgeschäfte ist auf der ZM besonders hinzuweisen.
igErwerbe sind in der ZM nicht aufzunehömen.
- igLieferungen
- igVerbringen
- Dreieicksgeschäfte
- soLeistungen – wenn B2B-Generalklausel Empfängerort und Reverse Charge
Die ZM ist bis zum Ablauf des auf den Kalendermonat folgenden Kalendermonats, wenn möglich elektronisch, abzugeben. Die Einreichfrist ist somit um 15 Tage kürzer als die der UVA. Bei Nichtabgabe eine Zwangsstrafe von bis zu 5.000 €, bei verspäteter Einreichung ein Verspätungszuschlag ist zu 1 % der zu meldenden Bemessungsgrundlagen, maximal 2.200 €
Was wissen Sie über die nationale Beteiligungsertragsbefreiung?
Muttergesellschaft: Der Gesellschafter ist eine unbeschränkt steuerpflichtige oder beschränkt steuerpflichtige Körperschaft der 2. und 3. Art. DH der Gesellschaft ist eine österreichische KapGes, eine ausländische Körperschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung in Österreich, eine KÖR oder zB ein gemeinnütziger Verein.
Tochtergesellschaft: inländische Kapitalgesellschaft
Nationale Befreiung ist unabhängig von der Höhe der Anteile und auch von der Dauer der Beteiligung.
Die Befreiung umfasst nur laufende Erträge aus Gewinn (Gewinnanteile bzw. Ausschüttung aus Beteiligung) - Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig.
Es gibt bei der nationalen BEB keinen Methodenwechsel.
Was wissen Sie über die internationale Beteiligungsertragsbefreiung?
Steuerfrei sind bei der internationalen BEB Gewinnanteile jeder Art aus einer Beteiligung an ein der EU anerkannten Körperschaften (zB srl., sro, ... taxativ aufgezählt) oder an auslänsichen vergleichbaren Körperschaften mit umfassender Amtshilfe.
Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig.
Der Gesellschafter ist eine inländische Körperschaft (so wie bei der nationalen Beteiligungsertragsbefreiung) - dh eine unbeschränkt steuerpflichtige oder eine beschränkt steuerpflichtige Körperschaft der 2. und 3. Art.
Sind die Voraussetzungen für die internationale BEB und für die internationale Schachtel erfüllt, so hat die internationale Schachtel Vorrang (KStR RZ 1157)
Methodenwechsel / Besteuerungsvorbehalt (von Befreiung zur Steuerpflicht), wenn
- die ausländische Gesellschaft keiner der österreichischen KÖSt vergleichbaren Steuer unterliegt oder
- der ausländische Steuersatz < 15 % ist oder
- die ausländische Gesellschaft steuerbefreit ist.
- Die Einkunftsart der ausländischen Gesellschaft spielt hierbei keine Rolle.
Anrechnungsverfahren --> KÖSt-Pflicht für ausländische Gewinnanteile mit Anrechnung der bereits entrichteten ausländischen Steuer statt einer Befreiung - aber max. in der Höhe der österreichsichen KÖSt von 25 % / nicht verrechenbare ausländische Steuer wird vorgetragen.
Bis wann muss die KöSt-Erklärung eingereicht werden?
Die KöSt-Erklärung ist bis zum 30 April des Folgejahres bzw. bei elektronischer Übermittlung über Finanz-Online bis 30. Juni des Folgejahres einzureichen. (§134 Abs 1 BAO)
Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert werden.
Wie sind Mischbetriebe (erwerbswirtschaftlich und hoheitlich) einer Körperschaft öffentlichen Rechts zu behandeln?
Wenn keine Trennung möglich ist, so gilt das Überwiegensprinzip.
zB Rechenzentrum einer Gemeinde wickelt die hoheitlichen Aufgaben und auch die Buchhaltung der BgAs ab. Wenn Trennung nicht möglich - schauen, was überwiegt, dann entweder ein nicht steuerpflichtiger Hoheitsbetrieb als Ganzes oder insgesamt ein steuerpflichtiger BgA.
Was sind Tätigkeitsortleistungen und wo sind diese zu versteuern?
B2B (⇒ kein Reverse Charge!!!) und B2C:
- Leistungen im Zusammenhang mit Eintrittsberechtigungen,
- Restaurant und Verpflegungsdienstleistungen
Zusätzlich bei B2C:
- Leistungen ohne Zusammenhang mit Eintrittsberechtigungen
- Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen (zB Reparatur einer Kaffeemaschine),
- selbstständige Nebentätigkeiten zur Beförderung (BBH)
Leistungsort ist dort, wo der U ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird.
Ital. Popsängerin gibt in Wien ein Konzert. Der Kartenverkauf in Österreich ist eine Leistung iZhm Eintrittsberechtigungen und der Leistungsort ist hierbei Tätigkeitsort à ist somit Österreich.
Wo ist der Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit Güterbeförderungsleistungen?
B2B: Generalklausel – (Leistungs-)Empfängerort
B2C: dort, wo befördert wird.
Bei ig Güterbeförderung gilt der Abgangsort als Leistungsort, bei Beginn oder Ende im Drittland wird Aufgeteilt – der inländische Teil ist steuerbar aber echt steuerfrei, der ausländische Teil ist nicht steuerbar in Österreich.
Wo ist der Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück?
Leistungen im engen Zusammenhang mit einem Grundstück: Unabhängig von B2B oder B2C gilt hier immer der Ort als Leistungsort, an dem das Grundstück gelegen ist. (Vermietung und Verpachtung, Beherbergung, Gebäudereinigung, Wartung von Lift, etc.)
Leistungen, die nicht im engen Zusammenhang stehen, sind zB Rechts- und Steuerberatung in Grundstücksangelegenheiten.
WAs ist eine Vermittlungsleistung und woist diese zu versteuern?
Vermittlungsleistungen sind Leistungen, bei denen ein Unternehmer im fremden Namen auf fremde Rechnung tätig wird (zB Handelsvertreter, Makler, …)
B2B gilt hier die Generalklausel, somit gilt Empfängerort als Leistungsort.
B2C stellt es eine Sonderregelung dar, es gilt als Leistungsort der Ort, an dem der vermittelte Umsatz ausgeführt wird.
Nennen Sie Sonderregelungen für den Ort der sonstigen Leistung
Sonderregelungen bei B2B:
- Besorgungsleistung (Reisebüro besorgt Pauschalreise)
- Personenbeförderung (Flug)
- Grundstücksleistung (Hotel)
- Verpflegungsdienstleistung / auch an Bord (Restaurant in der Stadt, im Flieger, am Schiff, …)
- Eintrittsberechtigungen (Opernbesuch)
- Kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln (Ausflug mit Mietauto)
- Vermietung von beweglichen körperlichen Gegenständen (Russe borgt sich in Schladming Ski aus)
Sonderregelungen bei B2C:
Zusätzlich zu den eben genannten Leistungen, die auch bei B2C gesondert geregelt werden:
- Vermittlungsleistungen
- Güterbeförderung
- Begutachtung von körperlichen Gegenständen
- und einiges mehr
Wo befindet sich der Ort der sonstigen Leistung nach den Generalklauseln?
Bei sonstigen Leistungen gibt es 2 Generalklauseln:
- B2B: Leistungsort ist der Empfängerort
- B2C: Leistungsort ist der Unternehmerort
Wer ist Unternehmer bzw. Nichtunternehmer im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen?
Erweiterter Unternehmerbegriff - grob gesagt – jeder der eine UID-Nummer hat ist Unternehmer.
Diese Regel gilt auch für Drittlandsunternehmer – falls hier keine UID vorliegt, kann der Nachweis der Unternehmereigenschaft auch über eine Unternehmerbestätigung erfolgen.
- Ein Unternehmer, der die sonstige Leistung für seine steuerbaren Tätigkeiten bezieht – also nicht privat.
- Eine KÖR, die eine UID hat und die sonstige Leistung auch für den nicht steuerbaren Bereich (zB Hoheitsbereich einer Gemeinde) bezieht
- Eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, wie ein gemeinnütziger Verein, die über eine UID verfügt.
Was sind sonstige Leistungen?
§3aUStG
Sonstige Leistungen sind Leistungen, die nicht in einer Lieferung bestehen. Sie können in einem positiven Tun (ich repariere etw.), in einem Unterlassen (ich verzichte auf ein Verkaufsrecht) oder in einem Dulden bestehen (Vermietung meiner Eigentumswohnung)
Entscheidend für die Besteuerung von sonstigen Leistungen ist die Bestimmung des Ortes, an dem die sonstige Leistung als erbracht gilt.
→ hier kommt der erweiterte Unternehmerbegriff zum Tragen!
Was versteht man unter einem Kommissionsgeschäft? Wer ist daran beteiligt und wann gelten diese umsatzsteuerlich als ausgeführt?
Jemand möchte Ware kaufen oder verkaufen und beauftragt dafür einen anderen, dies für ihn zu tun.
Kommittent ist der Auftraggeber.
Der Kommissionär kauft oder verkauft gewerbsmäßig Gegenstände für einen anderen im eigenen Namen aber auf fremde Rechnung.
Der Dritte ist der, der die Ware dann kauft oder verkauft – da der Kommissionär in eigenem Namen auftritt, weiß der Dritte nichts vom Kommittenten und glaubt, er schließe das Geschäft nur mit dem Kommissionär.
Beim Kommissionsgeschäft kommt es immer zu zwei Lieferungen. Der Kommissionär hat den gesamten Umsatz zu versteuern und nicht bloß die ihm verbleibende Provision.
Bei der Verkaufskommission gilt die Lieferung des Kommittenten an den Kommissionär erst mit der Lieferung durch den Kommissionär an den Dritten als ausgeführt.
Wann und wo gilt eine Beförderungs- und Versendungslieferung als ausgeführt?
Die Lieferung gilt dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer oder in dessen Auftrag an einen Dritten beginnt.
Es spielt dabei keine Rolle ob befördert (ich mach es selbst) oder versendet wird (ein Dritter übernimmt den Transport)
Bewegte Lieferung = Beginn der Beförderung = §3/8
Bei der Lieferung von Einzelteilen ist daher zu beachten:
Das betriebsfertig hergestellte Werk wurde nur zerlegt zum Zweck des leichteren Transports so ist es eine bewegte Lieferung. § 3/8
Sind noch umfangreiche Arbeiten am Ort der Aufstellung vorzunehmen so ist die Lieferung erst mit der Durchführung ausgeführt (Montagelieferung = Werklieferung) → ruhende Lieferung § 3/7
Wann liegt eine ruhende und wann eine bewegte Lieferung vor?
Wird der Gegenstand bei der Verschaffung der Verfügungsmacht nicht bewegt (zB das gekaufte Boot bleibt im Hafen, die Maschine wird in meiner Produktionshalle über mehrere Wochen hinweg aufgebaut und bei Fertigstellung steht die Maschine ja schon in meiner Halle und wird nicht mehr bewegt) so gilt die Lieferung als ruhende Lieferung.
Wird der Gegenstand durch den Lieferer oder den Abnehmer befördert (ich mach es selbst) oder versendet (ein Dritter übernimmt den Transport) so handelt es sich um eine bewegte Lieferung.
Bei der Lieferung von Einzelteilen ist daher zu beachten:
Das betriebsfertig hergestellte Werk wurde nur zerlegt zum Zweck des leichteren Transports so ist es eine bewegte Lieferung. § 3/8
Sind noch umfangreiche Arbeiten am Ort der Aufstellung vorzunehmen so ist die Lieferung erst mit der Durchführung ausgeführt (Montagelieferung = Werklieferung) → ruhende Lieferung § 3/7
Welche Ausnahmen von dieser Grundregel gibt es?
- § 3/8 = bewegte Lieferung (Lieferung ist der Beginn der Beförderung)
- § 3/9 = Einfuhr aus dem Drittland „verzollt und versteuert“ (Einfuhrstaat innerhalb der EU)
- § 3/11 = an Bord von Schiff, Luftfahrzeug, Eisenbahn in der EU (-> Abgangsort des Personenbeförderungsmittels ist der Lieferort)
Wo ist der Ort und wann ist der Zeitpunkt einer Lieferung nach der Grundregel?
Der Lieferort ist dort, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet.
= ruhende Lieferung § 3/7
Bsp: Gegenstand ist in einem Linzer Lager. Lagerschein wird vom Verkäufer in Hamburg an den Käufer übergeben. Lieferzeitpunkt ist die Übergabe des Lagerscheins und der Lieferort ist in Linz, da zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht der Gegenstand im Linzer Lager war.
Was sind Lieferungen?
§3 UStG
Lieferung ist die Verschaffung der Verfügungsmacht über einen Gegenstand.
Gegenstände können sein:
- körperliche Gegenstände
- Sachgesamtheiten (Praxiseinrichtung, Bibliothek, Gasthauseinrichtung, …) oder
- Wirtschaftsgüter die im wirtschaftlichen Verkehr wie körperliche Sachen behandelt werden (zB Strom, Gas, Kundenstock, Firmenwert)
Der Kundenstock und der Firmenwert sind jedoch nach EU-Recht keine Gegenstände einer Lieferung, daher eher schon als sonstige Leistung zu behandeln.
Die Verschaffung der Verfügungsmacht ist ein tatsächlicher Vorgang, der in dem Augenblick eintritt, in dem der Abnehmer über den Gegenstand wie ein Eigentümer verfügen kann. Zivilrechtliches Eigentum ist nicht Voraussetzung.
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