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Gesundheitsökonomie und Statistik

Gesundheitsökonomie und Statistik

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Kartei Details

Karten 19
Sprache Deutsch
Kategorie Medizin/Pharmazie
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 07.01.2018 / 26.06.2022
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Wie viel Geld darf, kann für das Gesundheitsween ausgegeben werden?

  • Aus ökonomischer Sicht das gilt: Grenzkosten = Grenznutzen
  • Unabhängig von Höhe der Begrenzung snd die Gesundheitsbedürfnisse der Bevölkerung nicht erreichbar

 

  • Derzeitige Lösung:
    • Vergrößerung des Anteils des GW am BIP
    • prinzipielles Prolem der knappen Güter
    • Beitragssätze zur GKV bisher stabil
    • Ressourcenallokation durch Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

Definition: Gesundheitsökonomie

Analyse des GW unter Verwendung von Konzepten der ökonomischen Theorien:

  • 6x

Analyse des GW unter verwendung der ökonomischen Theorien:

  • ökonomische Verhaltenstheorie
  • Wettbewerbstheorie
  • Versicherungstheorie
  • Entscheidungstheorie
  • Managementtheorie
  • Evaluationstheorie

Was ist Evaluationsforschung?

  • Teilbereich der Gesundheitsökonomie
  • Modelle und Methoden zur ökonomischen Bewertung von Allokations- und Effizienzfragestellungen im

Gründe für die Durchführung einer gesundheitsökonomischen Evaluation?

Freiwillig
- Entscheidung der Verwendung der Therapie


Gesetzlich oder regulatoisch
- zur Zulassung eines neuen Präparats / einer neuen Methode
- zur Festlegung der Erstattungsfähigkeit (ja/nein oder Erstattungsgrad)

für Zulassung weltweit nur QUalität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit (Hürden 1-3)

Erstattungsfühigkeit in einer Reihe von Ländern explizit vorschrieben

Deutschland AMNOG

 

Status im deutschen Gesundheitswesen

 

Wirtschaftlichkeit ist grundsätzlich gefordert

  • §2 SGB V:
    "Die Krankenkassen stellen den Versicherten die (...) Leistungen unter Beachtung des Wirtscahftlichkeitsgebots zur Verfügung
  • §12 SGB V:
    "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmässig und wirtscahftlich sein dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten"
  • §106 SGB V:
    Überprüfung des wirtscahftlichen Verordnungsweise der Kassenärzte)

§165 SGB V

neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden dürfen in der vertragsärzlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkassen nur erbracht werden wenn die Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen eine Empfehlung abgegben haben über ...

  • therapeutischen Nutzen
  • medizinische Notwendigkeit
  • Wirtschaftlichkeit
  • auch in Berücksichtigung zu Vergleichsweise ähnlichen, bereits erbrachten Methoden

Die 4 Hürden für die Pharmaindustrie 
        

  • Hürden 1 bis 3:
    Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit
     
  • Hürde 4:   AMNOG: Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz
    • Wirtschaftlichkeit
    • Nutzenbewertung von therapeutischen Zusatznutzen im Vergleich zu bereits auf dem Markt befindlichen Therapien orientieren
    •  

Kosten medizinischer Therapieverfahren nach Zurechenbarkeit und Tangibilität: