Gesundheitsökonomie und Statistik
Gesundheitsökonomie und Statistik
Gesundheitsökonomie und Statistik
Kartei Details
Karten | 19 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Medizin/Pharmazie |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 07.01.2018 / 26.06.2022 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Wie viel Geld darf, kann für das Gesundheitsween ausgegeben werden?
- Aus ökonomischer Sicht das gilt: Grenzkosten = Grenznutzen
- Unabhängig von Höhe der Begrenzung snd die Gesundheitsbedürfnisse der Bevölkerung nicht erreichbar
- Derzeitige Lösung:
- Vergrößerung des Anteils des GW am BIP
- prinzipielles Prolem der knappen Güter
- Beitragssätze zur GKV bisher stabil
- Ressourcenallokation durch Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
Definition: Gesundheitsökonomie
Analyse des GW unter Verwendung von Konzepten der ökonomischen Theorien:
- 6x
Analyse des GW unter verwendung der ökonomischen Theorien:
- ökonomische Verhaltenstheorie
- Wettbewerbstheorie
- Versicherungstheorie
- Entscheidungstheorie
- Managementtheorie
- Evaluationstheorie
Was ist Evaluationsforschung?
- Teilbereich der Gesundheitsökonomie
- Modelle und Methoden zur ökonomischen Bewertung von Allokations- und Effizienzfragestellungen im
Gründe für die Durchführung einer gesundheitsökonomischen Evaluation?
Freiwillig
- Entscheidung der Verwendung der Therapie
Gesetzlich oder regulatoisch
- zur Zulassung eines neuen Präparats / einer neuen Methode
- zur Festlegung der Erstattungsfähigkeit (ja/nein oder Erstattungsgrad)
für Zulassung weltweit nur QUalität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit (Hürden 1-3)
Erstattungsfühigkeit in einer Reihe von Ländern explizit vorschrieben
Deutschland AMNOG
Status im deutschen Gesundheitswesen
Wirtschaftlichkeit ist grundsätzlich gefordert
- §2 SGB V:
"Die Krankenkassen stellen den Versicherten die (...) Leistungen unter Beachtung des Wirtscahftlichkeitsgebots zur Verfügung - §12 SGB V:
"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmässig und wirtscahftlich sein dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten" - §106 SGB V:
Überprüfung des wirtscahftlichen Verordnungsweise der Kassenärzte)
§165 SGB V
neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden dürfen in der vertragsärzlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkassen nur erbracht werden wenn die Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen eine Empfehlung abgegben haben über ...
- therapeutischen Nutzen
- medizinische Notwendigkeit
- Wirtschaftlichkeit
- auch in Berücksichtigung zu Vergleichsweise ähnlichen, bereits erbrachten Methoden
Die 4 Hürden für die Pharmaindustrie
- Hürden 1 bis 3:
Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit
- Hürde 4: AMNOG: Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz
- Wirtschaftlichkeit
- Nutzenbewertung von therapeutischen Zusatznutzen im Vergleich zu bereits auf dem Markt befindlichen Therapien orientieren