Strafrecht AT VL10
Verfahrensgrundsätze des Strafprozessrecht
Verfahrensgrundsätze des Strafprozessrecht
Set of flashcards Details
Flashcards | 22 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 24.06.2017 / 06.12.2022 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
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ANklagegrundsatz
- Begrenzungsfunktion der Anklage-> Gericht ist auf den angeklagten Sachverhalt begrenzt (Arrt. 333 StPO)
- Immutabilitätsprinzip -> Gericht darf nicht Sachverhalt ergänzen (Art. 333 StPO)
- Eingereichte Anklage darf nicht mehr zurückgezogen werden (Art. 329 StPO)
- Vorwürfe müssen hinreichend konkret sein (Art. 325 StPO)
Unschuldsvermutung
In dubio pro reo
- Strafe darf bis Urteil nicht vollzogen werden
- Ankläger hat Schuld zu beweisen
- Freie Beweiswürdigung
- Verurteilung nur wenn keine relevanten Zweifel vorhanden sind
Ne bis in idem
Art. 11 StPO
Keine Doppelbestrafung
->niemand darf wegen desselben Sachverhalts nochmals verurteilt werden
Ausnahme: Wenn Verfahren eingestellt wwurde, Revision, Ausländische Strafurteile und Disziplinarrecht und Verwaltungsrecht
Beweiserhebung
Mittelbarkeit: Beweise werden vorher schriftlich erhoben (Art. 343)
Unmittelbarkeit: Relevante Beweise müssen in der Hauptverhandlung mündlich vorgetragen werden
Auskunftsperson
Bei Zweifel über Rolle einer Person-> Befragung als Auskunftsperson nach Art. 178 StPO
Mündlichkeit
- Verfahren vor Strafbehörden sind mündlich Art. 66 StPO
- Bund und Kantone bestimmen über Verfahrenssprache Art. 67 StPO
Akteneinsicht
Kommt vom Recht auf rechtliches Gehör
- Anwälte bekommen Dossier zugestellt Art. 102 StPO
- Andere haben es am Sitz der Behörde zu konsultieren
- Einschränkungen möglich Art. 108
- Spezielle Vorschriften für die Wissenschaft
Prozessvoraussetzung
- Prozessvoraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Verfahren durchgeführt werden kann
- Verfahrenshindernisse als negative Prozesssvoraussetzungen