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Strafrecht AT VL10

Verfahrensgrundsätze des Strafprozessrecht

Verfahrensgrundsätze des Strafprozessrecht


Set of flashcards Details

Flashcards 22
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 24.06.2017 / 06.12.2022
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ANklagegrundsatz

  • Begrenzungsfunktion der Anklage-> Gericht ist auf den angeklagten Sachverhalt begrenzt (Arrt. 333 StPO)
  • Immutabilitätsprinzip -> Gericht darf nicht Sachverhalt ergänzen (Art. 333 StPO)
  • Eingereichte Anklage darf nicht mehr zurückgezogen werden (Art. 329 StPO)
  • Vorwürfe müssen hinreichend konkret sein (Art. 325 StPO)

Unschuldsvermutung

 

In dubio pro reo

  • Strafe darf bis Urteil nicht vollzogen werden
  • Ankläger hat Schuld zu beweisen
  • Freie Beweiswürdigung
  • Verurteilung nur wenn keine relevanten Zweifel vorhanden sind

Ne bis in idem

Art. 11 StPO

Keine Doppelbestrafung

->niemand darf wegen desselben Sachverhalts nochmals verurteilt werden

Ausnahme: Wenn Verfahren eingestellt wwurde, Revision, Ausländische Strafurteile und Disziplinarrecht und Verwaltungsrecht

Beweiserhebung

Mittelbarkeit: Beweise werden vorher schriftlich erhoben (Art. 343)

Unmittelbarkeit: Relevante Beweise müssen in der Hauptverhandlung mündlich vorgetragen werden

Auskunftsperson

Bei Zweifel über Rolle einer Person-> Befragung als Auskunftsperson nach Art. 178 StPO

Mündlichkeit

  • Verfahren vor Strafbehörden sind mündlich Art. 66 StPO
  • Bund und Kantone bestimmen über Verfahrenssprache Art. 67 StPO

Akteneinsicht

Kommt vom Recht auf rechtliches Gehör

  • Anwälte bekommen Dossier zugestellt Art. 102 StPO
  • Andere haben es am Sitz der Behörde zu konsultieren
  • Einschränkungen möglich Art. 108
  • Spezielle Vorschriften für die Wissenschaft

Prozessvoraussetzung

  • Prozessvoraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Verfahren durchgeführt werden kann
  • Verfahrenshindernisse als negative Prozesssvoraussetzungen