Strafrecht AT VL10
Verfahrensgrundsätze des Strafprozessrecht
Verfahrensgrundsätze des Strafprozessrecht
Kartei Details
Karten | 22 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 24.06.2017 / 06.12.2022 |
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ANklagegrundsatz
- Begrenzungsfunktion der Anklage-> Gericht ist auf den angeklagten Sachverhalt begrenzt (Arrt. 333 StPO)
- Immutabilitätsprinzip -> Gericht darf nicht Sachverhalt ergänzen (Art. 333 StPO)
- Eingereichte Anklage darf nicht mehr zurückgezogen werden (Art. 329 StPO)
- Vorwürfe müssen hinreichend konkret sein (Art. 325 StPO)
Unschuldsvermutung
In dubio pro reo
- Strafe darf bis Urteil nicht vollzogen werden
- Ankläger hat Schuld zu beweisen
- Freie Beweiswürdigung
- Verurteilung nur wenn keine relevanten Zweifel vorhanden sind
Ne bis in idem
Art. 11 StPO
Keine Doppelbestrafung
->niemand darf wegen desselben Sachverhalts nochmals verurteilt werden
Ausnahme: Wenn Verfahren eingestellt wwurde, Revision, Ausländische Strafurteile und Disziplinarrecht und Verwaltungsrecht
Beweiserhebung
Mittelbarkeit: Beweise werden vorher schriftlich erhoben (Art. 343)
Unmittelbarkeit: Relevante Beweise müssen in der Hauptverhandlung mündlich vorgetragen werden
Auskunftsperson
Bei Zweifel über Rolle einer Person-> Befragung als Auskunftsperson nach Art. 178 StPO
Mündlichkeit
- Verfahren vor Strafbehörden sind mündlich Art. 66 StPO
- Bund und Kantone bestimmen über Verfahrenssprache Art. 67 StPO
Akteneinsicht
Kommt vom Recht auf rechtliches Gehör
- Anwälte bekommen Dossier zugestellt Art. 102 StPO
- Andere haben es am Sitz der Behörde zu konsultieren
- Einschränkungen möglich Art. 108
- Spezielle Vorschriften für die Wissenschaft
Prozessvoraussetzung
- Prozessvoraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Verfahren durchgeführt werden kann
- Verfahrenshindernisse als negative Prozesssvoraussetzungen
Geschädigter
- Kann sich als Partei aufstellen lassen Art. 118 StPO
- Anspruch Bestrafung des Beschuldigten
- Zivilansprüche
- Opferrechte
- Persönlichkeitsschutz Art. 74 Abs. 4 StPO
- Zivilansprüche
- Begleitung einer Vertrauensperson
- Taktvolle Befragung
Einstellung des Verfahrens
- Tatverdacht erhärtet sich nicht
- Straftatbestand nicht erfült
- Rechtfertigungsgrund
- Prozessvoraussetzung nicht erfüllt
- Wenn auf eine Strafverfolgung verzichtet werden kann
Voraussetzung Strafbefehl
Art. 353
- Beschuldigte Person hat im Vorverfahren den Sachverhalt eingestanden, oder dieser ist ausreichend geklärt
- Die beschuldigte Person hat sich eines Straftatbestandes schuldig gemacht
- Strafe übertritt nich mx. zulässige Strafen für Strafbefehl
+Zeitersparniss
+ Sparen von Ressourcen
-Rechtliches Gehör weniger stark
-Opfer muss Zivilweg gehen
Abgekürztes Verfahren
- Zweck:Zeitsparnis
- Brauch Geständnis
- Strafmass nich über 5 Jahre
- Schuldspruch und Strafmass im voraus bekannt
- Kein Beweisverfahren vor Gericht
- Nur auf Initiative des Beschuldigten
Generelle Voraussetzungen Zwangsmassnahmen
- Gesetzliche Grundlage
- Hinreichender Tatverdacht
- Subsidiarität
- Verhältnismässigkeit
Voraussetzung U-Haft
- Dringender Tatverdacht
- Fluchtgefahr
- Verdunkulngsgefahr
- Wiederholungsgefahr
- Ausführungsgefahr
Ersatzmassnahmen
- Schriftensperre
- Kaution
- Electronic Monitoring
Zufallsfunde
- Verwertungsverbot bei nicht genehmigten Überwachung
- Die Verfolgung hätte auch für die zufällige entdeckte Tat zulässig sein müssen
- nachträgliche Genehmigung erforderlich
Verdeckte Ermittlung
- Aktives Auftreten eines Mitarbeiter der Polizei
- Anforderungen von Art. 268-298
- gewöhnlicher Verdacht genügt
- Führungsperson der Untersuchung muss ein angehöriger der Polizei sein
Rechtsmittel
- Beschwerde
- Berufung
- Revision
Beschwerde
Art. 393-397
- Anfechtung von Verügungn und Verfahrenshandlungen von Polizei, StA, Übertretungsbehörde, erstinstanzliche Gerichte, Entscheide des Zwangsmassnahmengerichte
- Beschwerdegründe sind
- Rechtsverletzung und Rechtsverzögerungen
- Unrichtige und unvollständige Sachverhalte
- devolutiv
- vollkommen
- kassatorisch und refomatorisch
- nicht suspensiv
- Subsidiär zur Berufung
Berufung
Art. 410
- Primäres Rechtsmittel
- kann neue Enscheide treffen
- refomatorisch
- Neue Tatsachbehauptungen sind zulässig
Anfechtungsobjekte: Urteile der erstinstanzlichen Gerichte
Berufungsgründe: Rechtsverletzung, unrichtige Sachverhalte
Revision
Wiederaufnahme
rechtskräftiges Urteil vorausgesetzt
Gründe:
- neue Beweise
- Das Verfahren wurde durch eine Straftat beeinflusst
- Widerspruch zu späterem Urteil