Strafrecht AT VL10

Verfahrensgrundsätze des Strafprozessrecht

Verfahrensgrundsätze des Strafprozessrecht


J. T.
Diese Lernkarten behandeln das Strafrecht AT auf Universitätsniveau und konzentrieren sich auf zentrale Aspekte des Strafprozessrechts. Sie decken Themen wie Rechtsmittel, Zwangsmassnahmen, Beweiserhebung und Prozessvoraussetzungen ab, wobei Begriffe wie "art" und "stpo" zentral sind. Die Karteikarten eignen sich für Jurastudierende und Rechtsanwälte, die sich auf strafrechtliche Verfahren vorbereiten oder ihr Wissen vertiefen möchten.
Cartes-fiches
22
Utilisateurs
3
Langue
Allemand
Catégorie
Droit
Niveau
Université
Créé / Mis à jour
24.06.2017 / 06.12.2022

Cartes-fiches

ANklagegrundsatz

  • Begrenzungsfunktion der Anklage-> Gericht ist auf den angeklagten Sachverhalt begrenzt (Arrt. 333 StPO)
  • Immutabilitätsprinzip -> Gericht darf nicht Sachverhalt ergänzen (Art. 333 StPO)
  • Eingereichte Anklage darf nicht mehr zurückgezogen werden (Art. 329 StPO)
  • Vorwürfe müssen hinreichend konkret sein (Art. 325 StPO)

Unschuldsvermutung

 

In dubio pro reo

  • Strafe darf bis Urteil nicht vollzogen werden
  • Ankläger hat Schuld zu beweisen
  • Freie Beweiswürdigung
  • Verurteilung nur wenn keine relevanten Zweifel vorhanden sind

Ne bis in idem

Art. 11 StPO

Keine Doppelbestrafung

->niemand darf wegen desselben Sachverhalts nochmals verurteilt werden

Ausnahme: Wenn Verfahren eingestellt wwurde, Revision, Ausländische Strafurteile und Disziplinarrecht und Verwaltungsrecht

Beweiserhebung

Mittelbarkeit: Beweise werden vorher schriftlich erhoben (Art. 343)

Unmittelbarkeit: Relevante Beweise müssen in der Hauptverhandlung mündlich vorgetragen werden

Auskunftsperson

Bei Zweifel über Rolle einer Person-> Befragung als Auskunftsperson nach Art. 178 StPO

Mündlichkeit

  • Verfahren vor Strafbehörden sind mündlich Art. 66 StPO
  • Bund und Kantone bestimmen über Verfahrenssprache Art. 67 StPO

Akteneinsicht

Kommt vom Recht auf rechtliches Gehör

  • Anwälte bekommen Dossier zugestellt Art. 102 StPO
  • Andere haben es am Sitz der Behörde zu konsultieren
  • Einschränkungen möglich Art. 108
  • Spezielle Vorschriften für die Wissenschaft

Prozessvoraussetzung

  • Prozessvoraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Verfahren durchgeführt werden kann
  • Verfahrenshindernisse als negative Prozesssvoraussetzungen

Geschädigter

  • Kann sich als Partei aufstellen lassen Art. 118 StPO
    • Anspruch Bestrafung des Beschuldigten
    • Zivilansprüche
  • Opferrechte
    • Persönlichkeitsschutz Art. 74 Abs. 4 StPO
    • Zivilansprüche
    • Begleitung einer Vertrauensperson
    • Taktvolle Befragung

Einstellung des Verfahrens

  • Tatverdacht erhärtet sich nicht
  • Straftatbestand nicht erfült
  • Rechtfertigungsgrund
  • Prozessvoraussetzung nicht erfüllt
  • Wenn auf eine Strafverfolgung verzichtet werden kann

 

Voraussetzung Strafbefehl

Art. 353

  • Beschuldigte Person hat im Vorverfahren den Sachverhalt eingestanden, oder dieser ist ausreichend geklärt
  • Die beschuldigte Person hat sich eines Straftatbestandes schuldig gemacht
  • Strafe übertritt nich mx. zulässige Strafen für Strafbefehl

+Zeitersparniss

+ Sparen von Ressourcen

-Rechtliches Gehör weniger stark

-Opfer muss Zivilweg gehen

Abgekürztes Verfahren

  • Zweck:Zeitsparnis
  • Brauch Geständnis
  • Strafmass nich über 5 Jahre
  • Schuldspruch und Strafmass im voraus bekannt
  • Kein Beweisverfahren vor Gericht
  • Nur auf Initiative des Beschuldigten

Generelle Voraussetzungen Zwangsmassnahmen

  • Gesetzliche Grundlage
  • Hinreichender Tatverdacht
  • Subsidiarität
  • Verhältnismässigkeit

Voraussetzung U-Haft

  • Dringender Tatverdacht
    • Fluchtgefahr
    • Verdunkulngsgefahr
    • Wiederholungsgefahr
    • Ausführungsgefahr

 

Ersatzmassnahmen

  • Schriftensperre
  • Kaution
  • Electronic Monitoring

Durchsuchung von Aufzeichungen

  • Nur Verdächtiger dar Überwacht werden
  • Einschränkungen für Träger von Berufsgeheimnissen

Zufallsfunde

  • Verwertungsverbot bei nicht genehmigten Überwachung
  • Die Verfolgung hätte auch für die zufällige entdeckte Tat zulässig sein müssen
    • nachträgliche Genehmigung erforderlich

Verdeckte Ermittlung

  • Aktives Auftreten eines Mitarbeiter der Polizei
  • Anforderungen von Art. 268-298
  • gewöhnlicher Verdacht genügt
  • Führungsperson der Untersuchung muss ein angehöriger der Polizei sein

Rechtsmittel

  • Beschwerde 
  • Berufung
  • Revision

Beschwerde

Art. 393-397

  • Anfechtung von Verügungn und Verfahrenshandlungen von Polizei, StA, Übertretungsbehörde, erstinstanzliche Gerichte, Entscheide des Zwangsmassnahmengerichte
  • Beschwerdegründe sind
    • Rechtsverletzung und Rechtsverzögerungen
    • Unrichtige und unvollständige Sachverhalte
  • devolutiv
  • vollkommen
  • kassatorisch und refomatorisch
  • nicht suspensiv
  • Subsidiär zur Berufung

Berufung

Art. 410

  • Primäres Rechtsmittel
  • kann neue Enscheide treffen
  • refomatorisch
  • Neue Tatsachbehauptungen sind zulässig

Anfechtungsobjekte: Urteile der erstinstanzlichen Gerichte

Berufungsgründe: Rechtsverletzung, unrichtige Sachverhalte

 

Revision

Wiederaufnahme

rechtskräftiges Urteil vorausgesetzt

Gründe:

  • neue Beweise
  • Das Verfahren wurde durch eine Straftat beeinflusst
  • Widerspruch zu späterem Urteil

Étudier