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Sozialversicherung

Schlussprüfung

Schlussprüfung


Kartei Details

Karten 114
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 18.03.2017 / 15.05.2019
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20170318_sozialversicherung
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Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

  • alle Personen, die in der Schweiz den Wohnsitz haben und/oder arbeiten, sind obligatorisch versichert
  • Leistungen für Versicherte und Hinterlassene
  • sichert die Existenzgrundlage im Alter

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Problematik der AHV

  • Überalterung
  • weniger Arbeitnehmer (wegen Verhütung gibt es weniger Kinder)

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Zweck

  • ermöglicht mit Altersrente einen unabhängigen Rückzug aus dem Berufsleben
  • mit Hinterlassenenrente wird verhindert, dass durch den Tod eines Elternteils / Ehepartner eine finanzielle Notlage entsteht

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Organisation

  • Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die Aufsicht und sorgt für die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften
  • Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) ist eine Institution des öffentlichen Dienst und ist das ausführendes Zentralorgan im Bereich der Sozialversicherungen des Bundes > Aufgabe: Gesamtbuchhaltung der AHV und Zuteilung der Versichertennummern
  • Ausgleichskassen der Kantone und der Verbände sind für die dezentrale Durchführung zuständig > wichtige Kontaktstelle für Versicherte und Arbeitgeber – die ziehen die Beiträge ein und verrechnen die Leistungen der AGV

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Beiträge und Finanzierung

  • Erwerbstätige müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis das ordentliche Rentenalter erreicht worden ist Beiträge bezahlen > Rentner haben nach Abzug eines Rentnerfreibetrags von CHF 1400.00 monatlich weiterhin AHV-Beiträge zu bezahlen, jedoch max. 5 Jahre. Dafür bekommen sie eine höhere Rente.
  • Anspruch auf Altersrente: Männer nach erfüllten 65. Lebensjahr, Frauen nach erfüllten 64. Lebensjahr
  • bei Unselbstständigerwerbenden wird je die Hälfte des AHV-Betrags vom Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden bezahlt > Arbeitgebender muss Gesamtbetrag (2x 4.2% des massgebenden Einkommens) an AHV-Ausgleichsstelle überweisen
  • auch Arbeitslose leisten AHV-Beiträge
  • Arbeitslosenentschädigung dient als Bemessungsgrundlage
  • Selbstständigerwerbende  müssen 7.8% des Erwerbseinkommens an AHV-Ausgleichsstelle bezahlen > liegt Jahreseinkommen unter CHF 56400.00, gilt ein tieferer Beitragssatz
  • nicht erwerbstätige Versicherte müssen erst ab dem Januar nach der Vollendung des 20. Lebensjahres AHV-Beiträge bezahlen
  • jede beitragspflichtige Person erhält ein individuelles Konto und eine persönliche Versichertennummer > die Informationen auf dem individuellen Konto (Beiträge, Beitragszeiten, Gutschriften) bilden die Grundlage für die Berechnung der Rente
  • die persönliche Versichertennummer steht auf dem persönlichen Versicherungsausweis, der bei Aufnahme in die Versicherung ausgestellt wird
  • im Jahr 2008 wurde der neue AHV-Versicherungsausweis mit neuen Versichertennummern eingeführt, auf dem keine Informationen mehr über dem Arbeitnehmer enthält
  • die AHV wird grösstenteils durch die Beiträge der Versicherten und deren Arbeitgeber finanziert, aber auch durch Beiträge des Bunds (Steuererträge, z. B. von Spielbankensteuer und Tabaksteuer) und der Mehrwertsteuer
  • erfolgt nach dem Ausgaben-Umlageverfahren

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Ausgaben-Umlageverfahren (KVG, AHV)

  • die in einer Periode erzielten Einnahmen werden zur Finanzierung der Ausgaben in derselben Periode eingesetzt > es findet also keine Ersparnisbildung statt, sondern eine Umverteilung
  • die erste Säule wird durch das Ausgaben-Umlageverfahren finanziert
  • die demografische Entwicklung zeigt aber, dass immer weniger junge Menschen die immer grösser werdende Gruppe der Senioren finanziell tragen müssen (die Renten werden unsicher) > wegen dem wird beispielsweise über die Erhöhung des Rentenalters diskutiert

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Leistungen

  • Renten (Altersrente, Kinderrente, Witwen-/ Witwerrente, Waisenrente)
  • Hilflosenentschädigung
  • Hilfsmittel

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Altersrente

  • zwischen CHF 1175.00 – CHF 2350.00 monatlich
  • Ehepartner / Personen in eingetragener Partnerschaft erhalten maximal 150% des Höchstbetrags (CHF 3525.00)
  • Beitragslücken schmälern die Lücke
  • Rentenbezug vor ordentlichem Rentenalter: reduzierte Rente / Rentenbezug nach ordentlichem Rentenalter: erhöhte Rente
  • Plafonierung: 1. EG CHF 2350.00 + 2. EG CHF 1175.00 (=Ehepartnerrente CHF 3250.00)
  • Splitting: (1. EG-Konto / 2) + (2. EG-Konto / 2)
  • Altersrente für überlebenden Gatten, z. B. (CHF 3525.00 / 2) + Verwitwetenzuschlag