TBE OR AT

Tatbestandeselemente aus dem OR AT

Tatbestandeselemente aus dem OR AT


M. S.
Diese Lernkarten behandeln grundlegende und fortgeschrittene Themen des Vertragsrechts, insbesondere die verschiedenen Arten von Verträgen, die Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Vertragsverletzungen sowie die Anfechtbarkeit von Verträgen. Sie eignen sich für Studierende der Rechtswissenschaften, die sich auf Prüfungen im Zivilrecht vorbereiten, da sie die wichtigsten Tatbestandselemente und Rechtsfolgen der relevanten Artikel des Obligationenrechts (OR) und des Allgemeinen Teils des Zivilgesetzbuchs (AT) abdecken.
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Langue
Allemand
Catégorie
Droit
Niveau
Université
Créé / Mis à jour
20.01.2017 / 22.01.2017

Flashcards

Antrag (Offert)

Tatbestandeselemente:

- ausdrückliche Willenserklärung

- Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit aller wesentlichen Vertragspunkte

- Bindungswille (vlg. Art. 7 Abs. 1 OR)

Rechtsfolge: Bindung des Antragstellers

Annahme (Akzept)

Tatbestandeselemente:

- (ausdrückliche oder konkludente) Willenserklärung

- inhaltliche Übereinstimmgung mit dem Antrag

- Einhaltung der Annahmefrist

Rechtsfolge: Zustandekommen des Vertrags

Stellvertretung

Art. 32 OR

Tatbestandeselemente:

- Vertretungsmacht des Vertreters

- Handeln im Namen der vertretenen Person

Rechtsfolge: Vertretungswirkung (die rechtsgeschäftlichen Handlungen des Vertreters entfalten ihre Wirkung für die vertretene Person)

Absichtliche Täuschung

Art. 28 OR

Tatbestandeselemente:

- Täuschungshandlug

- Täuschungsabsicht

- Irrtum der getäuschten Partei

- Kausalzusammenhang

Rechtsfolge: Anfechtbarkeit des Vertrages (Frist: ein Jahr seit Kenntnis der Täuschung)

Inhaltsmangel

Art. 20 OR

Tatbestandeselemente:

- Unmöglicher oder

- Widerrrechtlicher oder

- Sittenwidriger Vertragsinhalt

Rechtsfolge: Nichtigkeit (bzw. Teilnichtigkeit)

Übervorteilung

Art. 21 OR

Tatbestandeselemente:

- Offenbares Missverhältnis zwischen Lesitung und Gegenleistung

- Notlage, Unerfahrenheit oder Leichtsinn einer Vertragspsrtei

- Ausbeutung dieses Umstandes durch die andere Vertragspartei

Rechtsfolge: Anfechtbarkeit des Vertrages

Drohung

Art. 29 ff. OR

Tatbestandeselemente:

- Drohungshandlung

- Widerrechtlichkeit

- Gegründete Furcht

- Kausalzusammenhang

Rechtsfolge: Anfechtbarkeit des Vertrags innerhlab eines Jahres seit Beseitigung der Drohung

 

Formmangel

Art. 11 Abs. 2 OR

Tatbestandeselemnte:

- Nichteinhaltung der gestzlich vorgeschriebenen (bzw. vertraglich vorbehaltenen Form)

Rechtsfolge: Nichtigkeit des Vertrages (sofern die betreffende Formvorschrift nicht eine andere Rechtsfolge anordnet)

Wesentlicher Irrtum

Art. 23 ff. OR

Tatbestandeselemente:

- Wesentlicher Erklärungsirrtum oder

- Grundlagenirrtum (und nicht bloss Motivirrtum)

Rechtsfolge: Anfechtbarkeit des Vertrages (Frist ein Jahr seit Kenntnis des Irrtums)

Einrede des nicht erfüllten Vertrages

Art. 82 OR

Tatbestandeselemente:

- Vollkommen zweiseitiger Vertrag

- Fälligkeit des beidseitigen Leistungen

- Der fordernde Gläubiger hat seine Leistung weder erbracht, noch genügend angeboten

- Es besteht keine Vorleistungspflicht des Schuldners

Rechtsfolge: Einrede, der Schuldner braucht die an sich fällige Forderung nicht zzu erbringen. (Zug um Zug Urteil)

Einrede der Zahlungsunfähigkeit

 

Art. 83 OR

Tatbestandeselemente:

- Vollkommen zweiseitiger Vertrag

- Fälligkeit der zurückbehaltenen Leistung

- Nachträgliche Zahlungsunfähigkeit der einen Vertragspartei

- Der Anspruch der Gegenpartei ist gefährdet

Rechtsfolge: - Recht auf Leistungsverweigerung

                      - Allenfalls Rücktritt vom Vertrag bei nicht sichergestelter Gegenleistung

Gläubigerverzug

Art. 91 OR

Person des Leistenden

Art. 68 OR

Bestimmung des Erfüllungsortes

Art. 74 Abs. 1 und 2 OR

Zeit der Erfüllug

Art. 75 OR

Haftung für Hilfspersonen

Art. 101 OR

Tatbestandeselemente:

- Schaden aus Vertragsverletzung

- Hilfsperson

- Funktioneller Zusammenhang

- Kausalzusammenhang

- Befugter Beizug der Hilfsperson

- Hypothetische Vorwerfbarkeit

Rechtsfolge: Schadenersatz

Vertragliche Haftung

Art. 97 OR

Tatbestandeselemente:

  • Vertragsverletzung infolge
    • nachtärglicher Unmöglichkeit oder
    • positiver Vertragsverletzung
  • Schaden
  • Kausalzusammenhang zwischen nachträglicher Unmöglichkeit bzw. positiver Vertragsverletzug und dem Schaden
  • Verschulden bzw. Misslingen des Exkulpationsbeweises

Rechtsfolge: Schadenersatzpflicht

 

Schuldnerverzug

Art. 102 OR

Tatbestandeselemente:

Positive Voraussetzungen:

  • Nichtleistung trotz Leistungsmöglichkeit
  • Fälligkeit der Forderung
  • Mahnung des Schuldners oder Verfalltag bzw. Fixgeschäft

Negative Voraussetzungen:

  • Kein Gläubigerverzug
  • Kein Leistungsverweigerungsrecht gemäss Art 82 und 83 OR

Rechtsfolge:

Verschuldensunabhängig:

  • Verzugszins bei Geldforderungen(Art.104 OR)

Verschuldensabhängig:

  • Ersatz des Verspätungsschadens (Art. 104 OR)
  • Haftung für Zufall (Art. 103 OR)

 

Recht zur Nachfristsetzung

Art. 107 Abs. 1 OR

Tatbestandeselemente:

  • Verzug des Schuldners (folgt aus Art 102 OR)
  • Vollkommen zweiseitiger Vertrag

Rechtsfolge: Recht des Gläubigers, dem Schuldner eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen oder (z.B. durch die zuständige Behörde) ansetzen zu lassen.

 

Wahlrechte des Gläubigers

Art. 107 Abs. 2 OR

Tatbestandeselemente:

  • Ablauf der Nachfrist, in Fällen von Art. 108 OR gilt der Zeitpunkt des Verzugseintritts

Rechtsfolge:

  • Erstes Wahlrecht: Entscheid über das Schicksal der Leistung
    • Festhalten an der Leistung, Schadenersatz wegen Verspätung der Leistung verlangen (Art.103 OR)
    • Verzicht auf die Leistung und zweites Wahlrecht ausüben
  • Zweites Wahlrecht: Entscheid übder das Schicksal des Vertrages
    • Aufrechterhaltung des Vertrages, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen (positives Vertragsinteresse)
    • Rücktritt vom Vertrag, Schadenersatz aus dem Dahinfallen des Vertrages verlangen (negatives Vertragsinteresse; Art. 109 OR)

Verrechnung

Art. 120 ff. OR

Tatbestandeselemente:

  • Bestand zweier Forderungen
  • Gegenseitigkeit der Forderungen
  • Gleichartigkeit der Forderungen
  • Fälligkeit der Verrechungsforderung
  • Klagbarkeit der Verrechnungsforderung

Negative Voraussetzung:

  • kein vertraglicher oder gesetzlicher Verrechnungsauschluss

Rechtsfolge: Recht zur Verrechnung

Verjährung

Art. 127 ff. OR

Tatbestandeselemente: Der Eintritt einer Verjährung setzt

  • eine verjährbare Forderung und
  • den Ablauf der Verjährungsfrist voraus

Rechtsfolge:

  • Der Schuldner der verjährten Forderung ist berechtigt, die geschuldete Leistung zu verweigern (sog. Verjährungseinrede)
  • Der Gläubiger der verjährten Forderung hat trotz der Verjährung das Recht auf die geschuldete Leistung

Zession

Art. 164 Abs. 1 OR

Tatbestandeselemente:

  • Abtretungsvertrag mit schriftlicher Abtretungserklärung der Zedentin (Verfügungsgeschäft)
  • Abtretbare, hinreichend bestimmbare Forderung als Verfügungsgegenstand
  • Verfügungsmacht der Zedentin

Rechtsfolge: Gläubigerwechsel, anstelle der Zedentin wird der Zessionar neuer Gläubiger

Befreiung des Schuldners bei Leistung an den Zedenten

 

Art. 167 OR

Tatbestandesmerkmale:

  • Die erfolgte Abtretung wurde dem Schuldner weder vom Zedenten noch vom Zessionar angezeigt
  • Der Schuldner ist gutgläubig
  • Er erfüllt seine Schuld  gegenüber dem, Zedenten

Rechtsfolge: Er wird durch seine Erfüllung befreit; dr Zessionar kann nichts mehr fordern

Schuldübernahme

  • Art. 175 OR (intern) "Befreiungsversprechen"
  • Art. 176 OR (extern) "private Schuldübernahme"

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