ZGB 4. Lernziel
Besitz und Eigentum
Besitz und Eigentum
Fichier Détails
Cartes-fiches | 14 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | École primaire |
Crée / Actualisé | 12.03.2014 / 30.09.2021 |
Lien de web |
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Erkläre den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum anhand eines Beispieles.
Der Mieter ist der Besitzer der Wohnung. Der Eigentümer ist der Vermieter. Der Dieb wird zum Besitzer der gestohlenen Sache. d.h Besitz ist nicht gleich Eigentum. Besitz ist ein relatives Recht, Eigentum ein absolutes Recht
Besitz = die tatsächliche Gewalt über ein Sache haben, der Wille die Sache zu behalten, Gesamtheit der Rechte, die das Gesetz bei tatsächlicher Sachherrschaft gewährt.
Eigentum ist das uneingeschränkte Recht an einer Sache (Immobilie), Besitz die tatsächliche Herrschaftsmacht.
Bei beweglichen Sachen ist der Besitz das Publizitätsmittel, welches die Vermutung des Eigentümers aufstellt (Aktentasche)
Selbständiger Besitz, unselbständiger Besitz
Selbständiger Besitzer ist derjenige, welcher die Sache als Eigentümer besitzt. Unselbständiger Besitzer ist wer eine Sache von einem ander zu einme beschränkten dinglichen Recht oder zu einem obligatorischen Recht (z.B Miete) üertragen erhäl
Die Eigentümerin eines Hauses ist ggü dem Mieter selbständige Besitzerin. Mieter unselbständiger Besitzer.
Unmittelbarer Besitz
ÜBT EINE PERSON DIREKT DIE HERRSCHAFT ÜBER EINE SACHE AUS, IST SIE UNMITTELBARE BESITZERIN
Bsp. Eigentümerin lässt ihre Wertpapiere durch eine Bank verwalten. Die Bank ist unmittelbare und unselbständige Besitzerin.
Mittelbarer Besitz
indirekte Ausübung der Sachherrschaft (über eine andere Person)
z.B. Eigentümerin lässt ihre Wertpapiere durch eine Bank verwalten. Die Eigentümerin ist selbständige mittelbare Besitzerin.
Funktionen des Besitzes
Besitz = Publizitätsmittel, durch welches das Recht einer beweglichen Sache nach aussen sichtbar gemacht wird.
Legitimationsfunktion (Beweislast für den der behauptet ein dingliches Recht an einer Sache, welche er nicht besitzt, geltend macht.
Traditionsfunktion ( Eigentum geht nicht mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages über, sonder erst mit der Übergabe des Autos (eigentliche Tradition)
Defensivfunktion (Der Besitzer, und zwar sowohl der dinglich wie der obligatiosch berechtigte Besitzer (z.B. Mieter), ist gegen fremde Einwirkungen auf die Sache geschützt.
Offensivfunktion (Besitzesrechtsklage)
Initiationsfunktion (Vss Aneigung)
Erkläre den Begriff Besitz.
Die tatsächliche Gewalt über eine Sache haben und den Willen die Sache zu besitzen.
Wie erwirbt man Eigentum?
Bei Fahrnis durch Tradition, d.h. durch Übergabe der Sache. Bei Grundstücken durch Eintrag im Grundbuch.
Erkläre den Verlust am Eigentum?
Durch Aufgabe oder Übertragung der Sache
Was für Eigentumsarten gibt es und was für Merkmale haben sie?
Alleineigentum und Gemeinschaftliches Eigentum.
Das Gemeinschaftliche Eigentum unterteilt sich in Miteigentum und Gesamteigentum. = Eigentum steht mehreren Personen zu. Sie befinden sicht qualitativ in der gleichen Rechtsstellung.
Unterschied von Miteigentum und Gesamteigentum
gem. Blatt
Gegenstand des Grundeigentums
Gegenstand sind Liegenschaften, Bergwerke. selbständige und dauernde Rechte sowie Miteigentumsanteile an Grundstücken.
Abgrenzung des Grundeigentums
Fahrnis = bewegliche Sachen und Grundstücke = unbewegliche Sachen
Im Immobiliarsachenrecht bildet das Eintragungsprinzip das Gegenstück zum Traditionsprinzip im Mobiliarsachenrecht. Das Eintragungsprinzip ist konsequenter, da es für den Grundbucheintrag kein Surrogate (Ersatz) gibt.
Rechtsgeschäftlicher Erwerb von Grundstücken aufzeigen
Der Erwerb besteht aus einen Grundgeschäft (Causa) Verpflichtungsgeschäft), z.B. Kaufvertrag, Inhalt Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums, der öffentlich Beurkundet werden muss und einen Vollzugsgeschäft, d.h. Eintragung im Grundbuch gestützt durch die Anmeldung (i.d.R durch Veräusserer).
Den Begriff, Zweck, Bedeutung und das Beurkundungsverfahren der öffentlichen Beurkundung erklären.
Zweck: Rechtssicherheit schaffen