Wirtschaftsprüfung Glossar
FernUni Hagen
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 31 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 28.11.2016 / 07.07.2020 |
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Intégrer |
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Abschlussprüfer
führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen (§316 Abs1 HGB) der Jahresabschlüsse und Lageberichte von Konzernen und Einzelunternehmen durch
Abschlussprüferaufsichtskommission
führt gemäß §66a WPO die öffentliche fachbezogene Aufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer
Analytische Prüfungshandlungen
stellen Plausibilitätsbeurteilungen dar, bei denen der Abschlussprüfer Beziehungen von prüfungsrelevanten Daten eines Unternehmens aufzeigt und (ggf.) auffällige Abweichungen geststellt
Aussagebezogene Prüfungshandlungen
bezeichnen die Gewinnung von Prüfungsnachweisen, um dem Abschlussprüfer eine hinreichende Sicherheit über die in der Rechnungslegung enthaltenen Angaben zu verschaffen. Unterschieden werden hierbei anaöytische Prüfungshandlungen un Einzelfallprüfungen
Big Four
ist die gängige Bezeichnung für die vier umsatzstärksten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland (PwC, EY, KPMG & Deloitte)
Bilanz
bildet grundsätzlich den Abschluss des Rechnungswesens eines Unternehmens zum jeweiligen Bilanzstichtag ab.
In der Bilanz werden Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) gegenübergestellt. Das Vermögen bildet das Anlage- und das Umlaufvermögen (die Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel) ab, während das Kapital in Eigenkapital (Ansprüche der Unternehmenseigner) und in Fremdkapital (Ansprüche von Gläubigern) untergliedert wird
Bestätigungsvermerk
stellt das öffentlichkeitswirksame Ergebnis der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer dar. Grundsätzlich kann der Bestätigungsvermerk uneingeschränkt ("Normalfall") oder eingeschränkt erteilt werden. Zudem kann der Bestätigungsvermerk versagt werden.
Einzelabschluss (Synonym: Jahresabschluss)
umfasst grundsätzlich die Bilanz, die Erfolgsrechnung sowie den Anhang eines rechtlich selbstständigen Unternehmens. Darüber hinaus können - je nach Art des Abschlusses - auch andere Bestandteile zum Einzelabschluss gehören (s.B. Kapitalflussrechnung, Segmentbericht). Der Lagebericht ist kein bestandteil des Einzelabschlusses. Einzelabschlüsse sind die Basis zur Erstellung von Konzernabschlüssen.
Einzelfallprüfungen
befassen sich mit einzelnen Positionen in der Bilanz, der GuV sowie einzelner Geschäftsvorfälle. Geprft wird, ob die Erfassung und die Abbildung in der Buchhaltung korrekt vorgenommen wurde. Typische Handlungen sind bspw. die Einsichtnahme in Unterlagen und verfahren des Unternehmens (z.B. Inventurbeobachtungen, Befragung unf Einholung von Bestätigungen, bspw. in Form von Saldenbestätigungen von Banken oder Rechtsanwälten).
EU-Grünbuch
wurde mit dem Titel "Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise" im Jahr 2010 von der EU-Kommission veröffentlicht. Grundlegend adressiert wurde der Aspekt, wie die Abschlussprüfung zur Finanzstabilität beitragen kann
Grundsätze ordnungsgemäßer Berufungsausübung
ergeben sich vorallem aus in Gesetzen verankerten regeln, in der Berufssatzung verankerten Regeln sowie Anforderungen, die sich aus Kommentierungen der WPK ergeben. Die Brufspflichten sind bei allen Tätigkeiten zu beachten, die ein Berufsvertreter im Rahmen der Erfüllung seiner Berufsaufgaben im In- und Ausland ausübt
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
sind Regeln und Normen der Rechnungslegung, die nach HGB berbindlich anzuwenden sind, sobald Gesetzeslücken bestehen und Zweifelsfragen bei der Anwendung von gesetzlichen Vorschriften auftreten. Die GoB bilden die Grundlage für die handelsrechtliche Buchführung unf Bilanzierung (§243 Abs1 HGB)
Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung (GoP)
sind Teil der Grundsätze ordnungsgemäßer Berufsausübung im wirtschaftlichen Prüfungswesen und ergänzen die allgemeinen Berufsgrundsätze, welche die generellen Berufspflichten beinhalten
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
ist eine Fachorganisation auf Basis einer freiwilligen Mitgliedschaft. Vertreten werden die Interessen von Wirtschaftsprüfern
Internes Kontrollsystem (IKS)
in einem Unternehmen eingeführte Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen die die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung und die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften sicherstellen sollen
Interne Revision
ist eine von der Unternehmensleitung beauftragte interne und unabhängige Prüfungsinstitution, die zur Überwachung der Unternehmensaktivitäten einschließlich der vorhandenen Kontrollen gebildet werden
International Standards on Auditing (ISA)
sind international ausgerichtete berufsständische Normen, die vom International Auditing ans Assurance Board (IAASB) der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegeben werden und durch die eine weltweite Harmonisierung der Regelungen zur Abschlussprüfung angestrebt wird
Konsolidierung
bezeichnet im Rahmen der Konzernrechnungslegung die Zusammenfassung der Einzelabschlüsse der einbezogenen Konzernunternehmen unter Aufrechnung des innerkonzernlichen Geschäftsverkehrs, der sich in vermögens-, Kapital- und Erfolgsgrößen niederschlägt. Zur Konsolidierung gehören regelmäßig die Kapitalkonsolodierung, die Aufwands- & Ertragskonsolidierung, die Schuldenkonsolidierung sowie die Zwischenergebniseliminierung
Konzern
ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei (weiterhin) rechtlich selbstständigen Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit. Ein Konzern hat keine eigene Rechntspersönlichkeit, keine eigenen Organe und keine Anteilseigner. Er setzt sich aus einem sog. Mutterunternehmen und mindestens einem sog. Tochterunternehmen zusammen
Konzernabschluss
umfasst grundsätzlich die Konzernbilanz, die Erfolgsrechnung, den Konzernanhang, die Kapitalflussrechnung des Konzerns sowie eine Übersicht über die Eigenkapitalverändeurngen einer Berichtsperiode. Er kann um eine Segmentberichtserstattung erweitert werden. Der Konzernlagebericht ist kein Bestandteil des Konzernabschlusses.
Lagebericht
ist ein eigenständiges Instrument der Rechnungslegung naben dem Jahresabschluss (bzw. Einzelabschluss). Er erläutert den Jahresabschluss unter Einbezug wichtiger Informationen im Hinblick auf den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft (§289 HGB). Sofern ein deutsches Unternehmeneinen Jahresabschluss nach IFRS erstellen muss oder befreiend erstellen kann, ist daneben ein Lagebericht nach HGB anzufertigen
Prüfungspflicht
für Kapitalgesellschaften ergibt sich aus §316 HGB. Alle Kapitalgesellschaften, die nicht "klein" i.S.v. §267 Abs1 HGB sind, müssen ihren Jahresabschluss und Lagebericht von einem Abschluusprüfer prüfen lassen.
Qualitätssicherungssystem
bezieht sich gemäß §55b WPO auf die Verpflichtung des Wirtschaftsprüfers, Regelungen, die zur Einhaltung der Berufspflichten erforderlich sind, zu schaffen sowie ihre Anwendung zu überwachen und durchzusetzen
Risikoorientierter Prüfungsansatz
Eine Risikobewertung der zu prüfenden Prüffelder sowie eine Qualitätsbeurteilung des rechnungslegungsrelevanten internen Kontrollsystems ermöglichen hierbei eine zielgerichtete (also eine risiko- und mandatenorientierte) Ausrichtung des Umfangs und der Intensität der vorzunehmenden Prüfungshandlungen
Systemprüfungen
zielen auf Feststellungen, ob (rechnungslegungsbezogener) Systeme vorhanden, zweckmäßig, funktionsfähig und permanent genutzt werden
Vereidigte Buchprüfer (vBP)
können gemäß §129 WPO Prüfungen auf dem Gebiet des betrieblichen Rechnungswesens (im speziellen Buch- und Bilanzprüfungen) durchführen. Gemäß §319 Abs1 Satz2 HGB können vBP gesetzliche Abschlussprüfungen von mittelgroßen GmbH (Größendefinition nach §267 Abs2 HGB) und ebensolchen haftungsbeschränkten Personengesellschaften (I.S.d. §264a HGB) durchführen. Mit dem Wirtschaftsprüfungsecamens-Reformgesetz des Jahres 2003 wurde der Zugang zum Berufsstand "vBP" im Jahr 2004 geschlossen
Wirtschaftsprüfer
sind nach §1 Abs1 WPO Personen, die als solche öffentlich bestellt sind. Die Bestellung setzt den NAchweis der persönlichen und fachlichen Eignung im Zulassungs- und staatlichen Prüfungsverfahren voraus. Gemäß §2 WPO haben sie die Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insb. Jahresabschlussprüfungen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen und Bestätigungsvermerke über deren Vornahme und Ergebnis zu erteilen. Daneben dürfen sie ihre Aufraggeber in steuerlichen Angelegenheiten nach maßgabe der bestehenden Vorschriften beraten und Vertreten. Unter Berufung auf ihren Berufseid dürfen sie auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betreibsfürhung als Sachverständige auftreten und in wirtschaftlichen Angelegenheiten beraten und fremde Interessen wahren. Zudem können sie treuhänderisch tätig werden.
Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
verkörpert eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr zugehörig sind alle wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften in Deutschland. Gemäß §57 WPO hat die WPK die beruflichen Belange der Gesamtheit ihrer Mitglieder zu wahren und die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen.
Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
stellt das Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer dar. Hierin ist das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer geregelt.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
stellt die Bezeichung für eine anerkannte Prüfungsgesellschaft nach §1 Abs3 WPO dar. Die Anerkennung setzt u.a. den Nachweis voraus, dass die Gesellschaft von Wirtschaftsprüfern verantwortlich geführt wird
wp.net
ist nach eigener Auskunft der größte Verband der mittelständigen Wirtschaftsprüfer und vereidigter Buchprüfer in Deutschland. Dieser verfolgt in erster Linie die Förderung der mittelständischen Berufsangehörigen