Wirtschaftsprüfung Glossar
FernUni Hagen
FernUni Hagen
Kartei Details
Karten | 31 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 28.11.2016 / 07.07.2020 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Abschlussprüfer
führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen (§316 Abs1 HGB) der Jahresabschlüsse und Lageberichte von Konzernen und Einzelunternehmen durch
Abschlussprüferaufsichtskommission
führt gemäß §66a WPO die öffentliche fachbezogene Aufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer
Analytische Prüfungshandlungen
stellen Plausibilitätsbeurteilungen dar, bei denen der Abschlussprüfer Beziehungen von prüfungsrelevanten Daten eines Unternehmens aufzeigt und (ggf.) auffällige Abweichungen geststellt
Aussagebezogene Prüfungshandlungen
bezeichnen die Gewinnung von Prüfungsnachweisen, um dem Abschlussprüfer eine hinreichende Sicherheit über die in der Rechnungslegung enthaltenen Angaben zu verschaffen. Unterschieden werden hierbei anaöytische Prüfungshandlungen un Einzelfallprüfungen
Big Four
ist die gängige Bezeichnung für die vier umsatzstärksten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland (PwC, EY, KPMG & Deloitte)
Bilanz
bildet grundsätzlich den Abschluss des Rechnungswesens eines Unternehmens zum jeweiligen Bilanzstichtag ab.
In der Bilanz werden Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) gegenübergestellt. Das Vermögen bildet das Anlage- und das Umlaufvermögen (die Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel) ab, während das Kapital in Eigenkapital (Ansprüche der Unternehmenseigner) und in Fremdkapital (Ansprüche von Gläubigern) untergliedert wird
Bestätigungsvermerk
stellt das öffentlichkeitswirksame Ergebnis der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer dar. Grundsätzlich kann der Bestätigungsvermerk uneingeschränkt ("Normalfall") oder eingeschränkt erteilt werden. Zudem kann der Bestätigungsvermerk versagt werden.
Einzelabschluss (Synonym: Jahresabschluss)
umfasst grundsätzlich die Bilanz, die Erfolgsrechnung sowie den Anhang eines rechtlich selbstständigen Unternehmens. Darüber hinaus können - je nach Art des Abschlusses - auch andere Bestandteile zum Einzelabschluss gehören (s.B. Kapitalflussrechnung, Segmentbericht). Der Lagebericht ist kein bestandteil des Einzelabschlusses. Einzelabschlüsse sind die Basis zur Erstellung von Konzernabschlüssen.