Versicherungen

Verschiedene Begriffe definieren

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Zulejha Sejdija

Zulejha Sejdija

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Langue Deutsch
Catégorie Economie politique
Niveau Apprentissage
Crée / Actualisé 06.11.2013 / 06.11.2013
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Risiko

Als Risiko wird die Möglichkeit des Eintrits eines schädigenden Ereignises bezeichnet.

Risiko-Management

Mit dem Risiko-Management versucht eine Unternehmung durch eigene Entscheidungen und Verhältnisweisen auf Risikosituationen zu reagieren.

Wie heisen die fünf Schrite des Risiko-Managements?

Das Risikomanagement umfast folgende 5 Schritte:

- Risiko erkennen

- Risiko vermeiden

- Risiko vermindern

- Risiken überwälzen

- Riskine tragen

Krankenversicherung

Deckt die Kosten, die im Zusamenhang mit einer Krankheit entstehen.

KVG

Das Krankenversicherungsgesetz KVG regelt die obligatorische Grundversicherung.

Hausarztmodell

Der Versicherte verfplichtet sich, im Kranheitsfal zuerst seinen Vertragsarzt auf der Hausarztliste zu besuchen.

HMO

Health Maintenance Organisation. Der Versicherte verpflichtet sich, im Krankheitsfal die HMO-Grupenpraxis zu besuchen.

VVG

Zusatzversicherungen unterstehen nicht dem KVG, sondern dem Versicherungsvertragsgesetz VVG.

Franchise

Fester Betrag pro Jahr an die Heilungskosten.

Selbstbehalt

Bei einzelnen Versicherungen (z.B. Krankenkase, Haftpflicht usw.) mus der Versicherte einen Teil des Schadens selber tragen. Bei der Krankenkasse beträgt dieser (10% des Rechnungsbetrages, jedoch max. CHF 700 nach Bezahlung der Franchise).

Grundversicherung

Die Grundversicherung der Krankenkase ist obligatorisch und garantiert die gleichen Leistungen für ale Versicherten bei freiem Kasenwechsel.

Zusatzversicherung

Die nicht in der Grundversicherung enthaltenen Leistungen werden zusätzlich in Zusatzversicherungen ersichert (z.B. Zahnbehandlung, Alternativmedizin, Prävention, Kuraufenthalte, Halb- oder Privatversicherungen, Spitexdienste etc.)

Unfallversicherung

Deckt die Kosten für die Folgen eines Unfalls.

Berufsunfälle (BU)

Unfäle, die während der Arbeitszeit im Betrieb oder auf dem Weg zur Arbeit enstehen. (Prämie zahlt Arbeitgeber)

Nichtbetriebsunfäle (NBU)

Unfäle, die während meiner Freizeit entstehen (Prämie ahlt auch Arbeitnehmer)

Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähig ist derjenige, der wegen Unfal oder Krankheit nicht mehr Einkommen duch eigene Leistungen erzielen kan.

Taggeld

Die Leistung einer Versicherung für einen bestimten Tag (z.B. bei Arbeitslosigkeit oder Spitalaufenthalt).

Bagatelunfall

Unfal bei dem kein Arbeitsausfal entsteht.

Heilungskosten

Kosten für den Arzt bzw. Spital bei einem Unfal

Hinterlasenenrenten

Monatliche Zahlung an die Hinterlasenen beim Tod eines Versicherten (Witwenrente, Waisenrente)

Invalidenversicherung

Zahlt Leistungen, wenn ich infolge Krankheit oder Unfal nicht mehr arbeitsfähig bin. (Die IV zahlt erst ab 50% Invalidität und ein Jahr Wartefrist)

SUVA

Schweizerische Unfalversicherungsanstalt Luzern (Statliche Unfalversicherung)

Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung zahlt Leistungen im Erlebensfal oder beim Tod aus.

Rückkaufswert

Wird eine Lebensversicherung vorzeitig aufgelöst, wird dem Versicherten ein Rückaufswert ausbezahlt. Er setzt sich aus dem Teil des Deckungskapitals abzüglich der noch nicht amortisierten Kosten zusammen.

 Gemischte Versicherung

Bei dieser Lebensversicherung wird die Versicherungsume ausbezahlt, wenn der Versicherte den Ablauf der Versicherungsdauer erlebt oder das Geld wird beim Tod des Versicherten an die Angehörigen ausbezahlt.

Haftpflicht

Haftpflicht bedeutet, das jemand für einen Schaden, den er widerrechtlich einem Dritten zugefügt hat, einstehen muss.

Betriebshaftpflichtversicherung

Erstetzt den Schaden, den ich durch meine Betriebstätigkeit einem Dritten zufüge.

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung zahlt den Schaden, den ich als Privatperson widerechtlich einem Dritten zufüge.

Schadenersatzanspruch

Die finanziele Forderung einer geschädigten Person oder Unternehmung.

Sorgfaltspflicht

Ist die Pflicht eine Aufgabe ordentlich und gewisenhaft zu erledigen.

Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Deckt die Folgen für die der Versicherte nach Strasenverkehrsgesetz haftbar ist. Ist obligatorisch.

Motorfahrzeug-Kaskoversicherung

Diese Versicherung deckt lediglich den Schaden am versicherten Fahrzeug.

Teilkaskoversicherung

Diese Versicherung deckt nur einzelne Schäden wie z.B. Feuer, Diebstahl, Elementarschäden.

Volkaskoversicherung

Bei der Volkaskoversicherung werden auch Kolisionschäden vergütet.

Bonus/Malus-System

Bei jedem unfalfreien jahr erhalte ich eine Ermäsigung der Versicherungsprämie (Bonus). Bei einem Schadenfal wird die Prämie wieder erhöht (Malus).

Kollisionschaden

Schaden, der durch einen Zusamenstos eines Fahrzeuges mit einem anderen Fahrzeug oder einer anderen Sache (z.B. Mauer) verursacht wird.

Neulenker

Lenker, die gerade die Fahrprüfung bestanden haben. In der Regel gelten Lenker unter 25 Jahren als Neulenker.

Regress

Nach Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten kann die Versicherung nach Bezahlung der Schadenersatzforderungen auf den Halter und Lenker des Fahrzeuges Rückgriff nehmen.

Wofür besteht keine Deckung bei der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung?

Schäden am eigenen Fahrzeug und Sachschadenansprüche von Familienangehörigen und des Halters werden nicht bezahlt.

Mobiliarversicherung

Deckt Feuer-, Diebstahl, Waser- und Glaschäden sowie einige Elementarschäden am eigenen Mobiliar.