Versicherungen
Verschiedene Begriffe definieren
Verschiedene Begriffe definieren
Kartei Details
Karten | 71 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | VWL |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 06.11.2013 / 06.11.2013 |
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Risiko
Als Risiko wird die Möglichkeit des Eintrits eines schädigenden Ereignises bezeichnet.
Risiko-Management
Mit dem Risiko-Management versucht eine Unternehmung durch eigene Entscheidungen und Verhältnisweisen auf Risikosituationen zu reagieren.
Wie heisen die fünf Schrite des Risiko-Managements?
Das Risikomanagement umfast folgende 5 Schritte:
- Risiko erkennen
- Risiko vermeiden
- Risiko vermindern
- Risiken überwälzen
- Riskine tragen
Krankenversicherung
Deckt die Kosten, die im Zusamenhang mit einer Krankheit entstehen.
KVG
Das Krankenversicherungsgesetz KVG regelt die obligatorische Grundversicherung.
Hausarztmodell
Der Versicherte verfplichtet sich, im Kranheitsfal zuerst seinen Vertragsarzt auf der Hausarztliste zu besuchen.
HMO
Health Maintenance Organisation. Der Versicherte verpflichtet sich, im Krankheitsfal die HMO-Grupenpraxis zu besuchen.
VVG
Zusatzversicherungen unterstehen nicht dem KVG, sondern dem Versicherungsvertragsgesetz VVG.
Franchise
Fester Betrag pro Jahr an die Heilungskosten.
Selbstbehalt
Bei einzelnen Versicherungen (z.B. Krankenkase, Haftpflicht usw.) mus der Versicherte einen Teil des Schadens selber tragen. Bei der Krankenkasse beträgt dieser (10% des Rechnungsbetrages, jedoch max. CHF 700 nach Bezahlung der Franchise).
Grundversicherung
Die Grundversicherung der Krankenkase ist obligatorisch und garantiert die gleichen Leistungen für ale Versicherten bei freiem Kasenwechsel.
Zusatzversicherung
Die nicht in der Grundversicherung enthaltenen Leistungen werden zusätzlich in Zusatzversicherungen ersichert (z.B. Zahnbehandlung, Alternativmedizin, Prävention, Kuraufenthalte, Halb- oder Privatversicherungen, Spitexdienste etc.)
Unfallversicherung
Deckt die Kosten für die Folgen eines Unfalls.
Berufsunfälle (BU)
Unfäle, die während der Arbeitszeit im Betrieb oder auf dem Weg zur Arbeit enstehen. (Prämie zahlt Arbeitgeber)
Nichtbetriebsunfäle (NBU)
Unfäle, die während meiner Freizeit entstehen (Prämie ahlt auch Arbeitnehmer)
Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähig ist derjenige, der wegen Unfal oder Krankheit nicht mehr Einkommen duch eigene Leistungen erzielen kan.
Taggeld
Die Leistung einer Versicherung für einen bestimten Tag (z.B. bei Arbeitslosigkeit oder Spitalaufenthalt).
Bagatelunfall
Unfal bei dem kein Arbeitsausfal entsteht.
Heilungskosten
Kosten für den Arzt bzw. Spital bei einem Unfal
Hinterlasenenrenten
Monatliche Zahlung an die Hinterlasenen beim Tod eines Versicherten (Witwenrente, Waisenrente)
Invalidenversicherung
Zahlt Leistungen, wenn ich infolge Krankheit oder Unfal nicht mehr arbeitsfähig bin. (Die IV zahlt erst ab 50% Invalidität und ein Jahr Wartefrist)
SUVA
Schweizerische Unfalversicherungsanstalt Luzern (Statliche Unfalversicherung)
Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung zahlt Leistungen im Erlebensfal oder beim Tod aus.
Rückkaufswert
Wird eine Lebensversicherung vorzeitig aufgelöst, wird dem Versicherten ein Rückaufswert ausbezahlt. Er setzt sich aus dem Teil des Deckungskapitals abzüglich der noch nicht amortisierten Kosten zusammen.
Gemischte Versicherung
Bei dieser Lebensversicherung wird die Versicherungsume ausbezahlt, wenn der Versicherte den Ablauf der Versicherungsdauer erlebt oder das Geld wird beim Tod des Versicherten an die Angehörigen ausbezahlt.
Haftpflicht
Haftpflicht bedeutet, das jemand für einen Schaden, den er widerrechtlich einem Dritten zugefügt hat, einstehen muss.
Betriebshaftpflichtversicherung
Erstetzt den Schaden, den ich durch meine Betriebstätigkeit einem Dritten zufüge.
Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt den Schaden, den ich als Privatperson widerechtlich einem Dritten zufüge.
Schadenersatzanspruch
Die finanziele Forderung einer geschädigten Person oder Unternehmung.
Sorgfaltspflicht
Ist die Pflicht eine Aufgabe ordentlich und gewisenhaft zu erledigen.
Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Deckt die Folgen für die der Versicherte nach Strasenverkehrsgesetz haftbar ist. Ist obligatorisch.
Motorfahrzeug-Kaskoversicherung
Diese Versicherung deckt lediglich den Schaden am versicherten Fahrzeug.
Teilkaskoversicherung
Diese Versicherung deckt nur einzelne Schäden wie z.B. Feuer, Diebstahl, Elementarschäden.
Volkaskoversicherung
Bei der Volkaskoversicherung werden auch Kolisionschäden vergütet.
Bonus/Malus-System
Bei jedem unfalfreien jahr erhalte ich eine Ermäsigung der Versicherungsprämie (Bonus). Bei einem Schadenfal wird die Prämie wieder erhöht (Malus).
Kollisionschaden
Schaden, der durch einen Zusamenstos eines Fahrzeuges mit einem anderen Fahrzeug oder einer anderen Sache (z.B. Mauer) verursacht wird.
Neulenker
Lenker, die gerade die Fahrprüfung bestanden haben. In der Regel gelten Lenker unter 25 Jahren als Neulenker.
Regress
Nach Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten kann die Versicherung nach Bezahlung der Schadenersatzforderungen auf den Halter und Lenker des Fahrzeuges Rückgriff nehmen.
Wofür besteht keine Deckung bei der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung?
Schäden am eigenen Fahrzeug und Sachschadenansprüche von Familienangehörigen und des Halters werden nicht bezahlt.
Mobiliarversicherung
Deckt Feuer-, Diebstahl, Waser- und Glaschäden sowie einige Elementarschäden am eigenen Mobiliar.