Kapitel 5


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Langue Deutsch
Catégorie Matières relative au métier
Niveau Apprentissage
Crée / Actualisé 04.01.2015 / 17.06.2025
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Risikomanagement

(5 Punkte)

  1. Risiken erkennen
  2. Risiken vermeiden
  3. Risiken vermindern
  4. Risiken überwälzen
  5. Risiken selbest tragen

Das Versicherungsprinzip

Risiken überwälzen

Versicherungen schützen vor den finanziellen Folgen eines Schadens

Gefahrengemeinschaft

Versicherungsnehmer bilden zusammen eine Gefahrengemeinschaft

Finanzieren so die Versicherung durch Prämien

Solidaritätsprinzip

Behebung eines Schadens wird durch alle Prämien bezahlt

Krankenversicherung

Versicherte Personen

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz

Für Kinder spätestens 3 Monate nach der Geburt

Krankenversicherung

Grundversicherung

Obligatorisch

Jede Versicherung muss einem für die Grundversicherung aufnhmen

Alle haben die gleichen Leistungen

Krankenversicherung

Grundversicherung Leistung

  • Krankheit
  • Unfall
  • Mutterschaft

Franchise

Fester Beitrag an Heilungskosten von Erwachsenen pro Jahr

Mindesten 300.-

Kann freiwillig erhöht werden, um Prämienrabatt zu erhalten

Selbstbehalt

Wenn Franchise aufgebrauch ist

Beträgt 10%

Begrenzt auf 700.- pro Jahr

Unfallversicherung

Obligatorisch (Teil der 2. Säule)

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei einer Versicherungsgesellschaft zu versichern

Unfallversicherung

Berufsunfallversicherung

Pflichtig für alle Arbeitnehmer

Prämien zahlt der Arbeitgeber

Unfallversicherung

Nichtberufsunfallversicherung

Arbeitnehmer arbeitet mehr als 8h = vom Arbeitgeber versichert

Arbeitnehmer arbeitet weniger als 8h = muss privat versichert werden

Prämien zahlt der Arbeitnehmer (direkt vom Lohn abgezogen)

Wir sprechen von Unfall wenn:

  • Schädigende Einwirkung
  • Plötzliche Einwirkung
  • Unabsichtliche Einwirkung
  • Äussere Einwirkung
  • Ungewöhnliche Einwirkung

Unfallversicherung Leistung

Taggelder

Vom 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit

Volle Arbeitsunfähigkeit = 80% des letzten versicherten Lohnes

Unfallversicherung Leistung

Invalidenrente

  • Keine Hoffnung auf Besserung
  • Schäden köönenn nicht behoben werden

80% des versicherten Lohnes

Unfallversicherung Leistung

Hilflosenentschädigung

Dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen

Richtet sich nach der Schwere der Hilflosigkeit

Unfallversicherung Leistung

Integritätsentschädigung

Dauernde erhebliche Schädigung (Verlust eines Fingers)

einmaliger Betrag

Unfallversicherung Leistung

Hinterlassenenrente

Tod eines Versicherten

Rente an Hinterlassene

Lebensversicherung

Versichert Finanzielle Folgen von

  • Alter
  • Invalidität
  • Tod

Risikolebensversicherung

Todesfallrisikoversicherung

Bestimmte Summe an Begünstigte, falls versicherte Person währen Vertragsdauer stirbt

Überlebt Person = keine Auszahlung

Risikolebensversicherung

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Rente, wenn versicherte Person wegen Invalidität erwerbsunfähig wird

Gemischte Lebensversicherung

Risikolebensversicherung mit einem Sparvorgang kombiniert

Passiert etwas = Vereinbarte Versicherungssumme

Passiert nichts = Vereinbarte Versicherungssumme + Zinsen zurück

Privathaftpflichtversicherung

Kommt für Schaden, den man widerrechtlich einem 3. zufügt, auf

Nicht obligatorisch

Nicht für Strassenverkehrsunfälle
 

Motorfahrzeugversicherung

Obligatorisch

Deckt Forderungen, für die der Versicherte nach dem Strassenverkehrsgesetz haftbar ist

Bonus-Malus-System

Prämienrabattsystem

Schadenfreies Jahr = Prämie um 1 Stufe besser gestellt

Beanspruchung Versicherungsleistung = Prämie um 4 Stufen schlechter gestellt

Regressrecht

Bei Sorgfaltspflichtverletzung kann die Versicherung Rückgriff auf den Halter nehmen

Autokasko-Versicherung

Kommt für den eigenen Schaden auf

Autokasko-Versicherung

Teilkaskoversicherung

Nur gewisse Schäden

  • Feuer
  • Diebstahl
  • Elementarschäden
  • Glasbruch

Autokasko-Versicherung

Vollkaskoversicherung

Wie Teilkaskoversicherung

+ Kollisionsschäden aus eigenem Verschulden

Mobiliarversicherung

oder Hausratsversicherung

Freiwillig

  • Feuer
  • Diebstahl
  • Wasser
  • Glasschäden
  • Elementarschäden

...am eigenen Mobiliar

Unterversicherung

Wohnungseinrichtung nimmt zu, aber die Versicherungssumme wird nicht angepasst

Entschädigung wird gekürzt

Überversicherung

Zu hohe Versicherungssumme (Wohnungseinrichtung hat nicht so viel wert)

Mobiliarversicherung

Versicherungssumme

Umfasst den Neuwert aller in der Wohnung versicherten Gegenstände

Bargeld bis 3 000.-

Versicherungen gliedern nach

Gegenstand

  • Personenversicherung
  • Sachversicherung
  • Vermögensversicherung

Versicherungen gliedern nach

Träger

Angeboten von Versicherungsgesellschaften

  • Staatliche Versicherung
  • Private Versicherung

Versicherungen gliedern nach

Freiwilligkeit

  • Obligatorische Versicherung
  • Freiwillige Versicherung

Versicherungen gliedern nach

Finazierungsart

  • Sozialversicherung (Umverteilung)
  • Individualversicherung (Leistungsabhängige Prämie)

Versicherungen gliedern nach

Abrechnungsart

  • Durch den Arbeitgeber
  • Durch die Versicherungsnehmer