Versicherungen
Kapitel 5
Kapitel 5
Kartei Details
Karten | 38 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 04.01.2015 / 17.06.2025 |
Weblink |
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Motorfahrzeugversicherung
Obligatorisch
Deckt Forderungen, für die der Versicherte nach dem Strassenverkehrsgesetz haftbar ist
Bonus-Malus-System
Prämienrabattsystem
Schadenfreies Jahr = Prämie um 1 Stufe besser gestellt
Beanspruchung Versicherungsleistung = Prämie um 4 Stufen schlechter gestellt
Regressrecht
Bei Sorgfaltspflichtverletzung kann die Versicherung Rückgriff auf den Halter nehmen
Autokasko-Versicherung
Kommt für den eigenen Schaden auf
Autokasko-Versicherung
Teilkaskoversicherung
Nur gewisse Schäden
- Feuer
- Diebstahl
- Elementarschäden
- Glasbruch
Autokasko-Versicherung
Vollkaskoversicherung
Wie Teilkaskoversicherung
+ Kollisionsschäden aus eigenem Verschulden
Mobiliarversicherung
oder Hausratsversicherung
Freiwillig
- Feuer
- Diebstahl
- Wasser
- Glasschäden
- Elementarschäden
...am eigenen Mobiliar
Unterversicherung
Wohnungseinrichtung nimmt zu, aber die Versicherungssumme wird nicht angepasst
Entschädigung wird gekürzt
Überversicherung
Zu hohe Versicherungssumme (Wohnungseinrichtung hat nicht so viel wert)
Mobiliarversicherung
Versicherungssumme
Umfasst den Neuwert aller in der Wohnung versicherten Gegenstände
Bargeld bis 3 000.-
Versicherungen gliedern nach
Gegenstand
- Personenversicherung
- Sachversicherung
- Vermögensversicherung
Versicherungen gliedern nach
Träger
Angeboten von Versicherungsgesellschaften
- Staatliche Versicherung
- Private Versicherung
Versicherungen gliedern nach
Freiwilligkeit
- Obligatorische Versicherung
- Freiwillige Versicherung
Versicherungen gliedern nach
Finazierungsart
- Sozialversicherung (Umverteilung)
- Individualversicherung (Leistungsabhängige Prämie)
Versicherungen gliedern nach
Abrechnungsart
- Durch den Arbeitgeber
- Durch die Versicherungsnehmer
Risikomanagement
(5 Punkte)
- Risiken erkennen
- Risiken vermeiden
- Risiken vermindern
- Risiken überwälzen
- Risiken selbest tragen
Das Versicherungsprinzip
Risiken überwälzen
Versicherungen schützen vor den finanziellen Folgen eines Schadens
Gefahrengemeinschaft
Versicherungsnehmer bilden zusammen eine Gefahrengemeinschaft
Finanzieren so die Versicherung durch Prämien
Solidaritätsprinzip
Behebung eines Schadens wird durch alle Prämien bezahlt
Krankenversicherung
Versicherte Personen
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz
Für Kinder spätestens 3 Monate nach der Geburt
Krankenversicherung
Grundversicherung
Obligatorisch
Jede Versicherung muss einem für die Grundversicherung aufnhmen
Alle haben die gleichen Leistungen
Krankenversicherung
Grundversicherung Leistung
- Krankheit
- Unfall
- Mutterschaft
Franchise
Fester Beitrag an Heilungskosten von Erwachsenen pro Jahr
Mindesten 300.-
Kann freiwillig erhöht werden, um Prämienrabatt zu erhalten
Selbstbehalt
Wenn Franchise aufgebrauch ist
Beträgt 10%
Begrenzt auf 700.- pro Jahr
Unfallversicherung
Obligatorisch (Teil der 2. Säule)
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei einer Versicherungsgesellschaft zu versichern
Unfallversicherung
Berufsunfallversicherung
Pflichtig für alle Arbeitnehmer
Prämien zahlt der Arbeitgeber
Unfallversicherung
Nichtberufsunfallversicherung
Arbeitnehmer arbeitet mehr als 8h = vom Arbeitgeber versichert
Arbeitnehmer arbeitet weniger als 8h = muss privat versichert werden
Prämien zahlt der Arbeitnehmer (direkt vom Lohn abgezogen)
Wir sprechen von Unfall wenn:
- Schädigende Einwirkung
- Plötzliche Einwirkung
- Unabsichtliche Einwirkung
- Äussere Einwirkung
- Ungewöhnliche Einwirkung
Unfallversicherung Leistung
Taggelder
Vom 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Volle Arbeitsunfähigkeit = 80% des letzten versicherten Lohnes
Unfallversicherung Leistung
Invalidenrente
- Keine Hoffnung auf Besserung
- Schäden köönenn nicht behoben werden
80% des versicherten Lohnes
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