Vermögen - Zusammenfassung - Block 12

Luftfahrzeughaftpflicht, Luftfahrzeugversicherung, Wasserfahrzeug Haftpflicht, Wasserfahrzeugvesicherung

Luftfahrzeughaftpflicht, Luftfahrzeugversicherung, Wasserfahrzeug Haftpflicht, Wasserfahrzeugvesicherung


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Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Université
Crée / Actualisé 05.03.2014 / 19.03.2024
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Luftfahrzeug-Haftpflicht
Dualistische Konzeption

Erkläre die dualistische Konzeption der
Luftfahrzeughaftpflicht

Das Haftpflichtregime der Luftfahrt enthält 2 voneinander getrennte und unterschiedlich geregelte System:

Drittschadenhaftpflicht

  • Haftung des Luftfahrzeughalters für Schäden unbeteiligter Dritter auf der Erde

Passagierhaftpflicht

  • Haftung des Luftfrachtführers für Schäden, die mit Luftfahrzeugen entstehen können bei der Beförderung von
    • Personen
    • Gepäck
    • Fracht 

 

Luftfahrzeug-Haftpflicht
Haftungsgrundsatz

Wie lautet der Haftungsgrundsatz
gem. LFG 64?

Für Schäden, die von einem im Fluge befindlichen Luftfahrzeug einer Person oder Sache auf der Erde zugefügt werden, ist durch den Halter des Luftfahrzeuges Ersat zu leisten, sofer feststeht, dass der Schaden entstanden und vom Luftfahrzeug verursacht worden ist.

Diese Bestimmung gilt auch für:

  • Schäden, die durch einen aus dem Luftfahrzeug fallenden Körper verursacht werden, selbst bei erlaubtem Abwurf von Ballast oder bei einem Abwurf, der in Not erfolgt.
     
  • Schäden, die durch eine an Bord des Luftfahrzeuges befindliche Person verursacht werden. Der Halter haftet jedoch nur bis zum Betrage der Sicherstellung, zu der er gemäss den Aritkeln 70 und 71 verpflichtet ist, wenn diese Person nicht zur Besatzung gehört.

Das Luftfahrzeug gilt als im fluge befindlich vom Beginn der Abflugsmanöver bis zumr Beeindung der Ankunftsmanöver.

 

Luftfahrzeug-Haftpflicht
Haftungsgrundsatz

Erkläre den Haftungsgrundsatz bei der
Drittschadenhaftpflicht

(Schäden auf der Erde)

 

Gem. LFG 64 gilt eine Gefärhdungshaftung für Schäden, die von einem im Fluge befindlichen Luftfahrzeug einer Person oder Sache auf der Erde zugefügt werden.

 

Luftfahrzeug-Haftpflicht
Haftungsgrundsatz

Welche Haftungsbefreiung sieht das LFG vor?

DAs LFG enthält keine Bestimmungen zur Haftungsnbefreiung und Haftungsermässigung.

Am ehesten kommt noch eine Haftungsermässigung bei einem erheblichen Selbstverschulden gestützt auf OR 44 I, in Betracht

 

Luftfahrzeug-Haftpflicht
Entwicklung

Wie hat sich das Luftransportrecht
entwickelt?

  • Über viele Jahre war das Lufttransportrecht geprächt vom Haftungssystem des Warschauer Abkommens, entweder in der ursprünglichen Fassung von 1929 oder in der Fassung des Protokolls von den Haag von 1955.

    Im Laufe der Zeit wurde das Warschauer Abkommen durch verschiedene Zusatzprotokolle sowie durch frewillige Vereinbarungen der Luftfahrtgesellschaften punktuell ergänzt oder verändert, was der übersichtlichkeit nicht gerade förderlich war.
     
  • Im Bestreben, das in die Jahre gekommene Warschauer Abkommen zu modernisieren undd ie einschlägigen Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr zu vereinheitlichen, wurde am 28. Mai 1999 auf einer Konferenz der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) in Montreal ein nues Regelwerk unter der Bezeichnung Montrealer Übereinkommen (MÜ) geschaffen.
     
  • Für die CH ist das MÜ am 5. September 2005 in Kraft getreten.

    Ab diesem Datum ist auch die neue Verordnung über den Lufttransport (LTrV), welche weitgeend mit den Texten des MÜ übereinstimmt, anwendbar.

 

Luftfahrzeug-Haftpflicht
Anwendungsbereich MÜ

Auf was bezieht sich die Haftungsregelung
des MÜ?

 

 

Haftungsregelung des Montrealer Übereinkommens bezieht sich ausschliesslich auf die Haftpflicht des Luftfrachtführer für Schäden aus der Beförderung von Passagieren, Gepäck und Gütern.

Das MÜ gilt für jede internationale Beförderung von Personen, Reisegepäck oder Gütern die durch Lluftfahrzeuge gegen Entgelt erfolgt.

Es gilt auch für unentgeltliche Beförderungen dur Luftfahrzeuge, wenn sie von einem Luftfahrtunternehmen ausgeführt werden

 

 

Luftfahrzeug-Haftpflicht
Anwendungsbereich MÜ

Welche Ansprüche sind vom MÜ nicht erfasst?

 

 

  • Ansprüche von Besatzungsmitgliedern gegenüber der Luftfahrtunternehmung.
     
  • Hierfür gelten die arbeitsvertraglichen Haftpflichtregelungen.
     
  • Das Übereinkommen ist nicht anwendbar für andere potenziell Haftpflichte wie Flugzeughersteller, Wartungs- und Sicherheitsfirmen sowie Unternehmen der Flugüberwachung, deren Haftungs ich nach allg. Recht bezieht.
     

 

Luftfahrzeug-Haftpflicht
Anwendungsbereich MÜ

Welche Elemente werden vom MÜ 
ausseracht gelassen?

 

  • Staatsangehörigkeit des Passagiers
  • Sit der Fluggesellschaft
  • Ort des Schadenereignisses

 

Luftfahrzeug-Haftpflicht
Anwendungsbereich MÜ

Für wen gilt das Mü?

 

Luftfahrzeug-Haftpflicht
Haftung MÜ

Erkläre die Haftung des Luftfrachtführer bei Personenschäden von Reisenden gem. MÜ.

 

  • Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der dadruch entsteht, dass ein Reisender getötet oder körperlich verletzt wird
     
  • Haftungszeitraum umfasst den Aufenthalt an Bord inkl. Ein- oder Aussteigen
     
  • Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung von Reisenden basiert auf einem zweistufigen System mit unterschiedlichen Haftungsregelung, je nach Höhe des Schadens. Die massgebenden Recht werden in Sonderziehungsrechten (SZR) des Internationalen Währungsfonds angegeen.
    • Strenge Kausalhaftung des Luftfrachtführer bis zu einem Schadensbetrag ovn 113100 SZR je Reisenden
       
    • Betraglich unbegrenze Verschuldenshaftung des Luftfrachtführers (mit umgekehrter Beweislast) für denjenigen Teil des Schadens, welcher den Betrag von 113 100 SZR übersteigt

 

Luftfahrzeug-Haftpflicht
Haftung MÜ

Erkläre die Haftung des Luftfrachtführer bei Schäden am reisegepäck gem. MÜ.

 

  • Verschuldensunabhängie Haftung
    des Luftfrachtführers für Schäden am aufgegeben Reisegepäck. Der Haftungszeitraum umfasst die zeit von der Aufgabe des Gepäcks am Check-in-Schalter bis zur Aushändigung am Gepäckausgabeband. Diese verschuldensunabhängige Haftung kommt jedoch nicht zum Zug, wenn und soweit der SChaden auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist.
     
  • Verschuldenshaftung
    des Luftfrachtführers, inkl. seiner Leute, für Schäden an nicht aufgegebenem Resiegepäck (Handgepäck). Der Haftungseitraum umfasst den zeitraum vom Einsteigen des Resisenden in das Luftfahrzeug bis zum Aussteigen.
     
  • die Haftung für Schäden am aufgegebenen und nicht aufgegebenen Reisegepäck ist auf einen Beetrag von 1131 SZR je Reisenden begrenzt, sofer nicht ein höherer Wert vereinbart wurde. Die Haftungslimite kann hingegen durchbrochen werden, wenn der reisende nachweist, dass der Luftfrachtfüher oder seine Leute den Schaden absichtlich oder durch ein leichtfertiges Fehlverhalten herbeigeführt haben.

 

Luftfahrzeug-Haftpflicht
Haftung MÜ

Erkläre die Haftung des Luftfrachtführer bei Schäden durch Verspätung gem. MÜ.

  • Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast
     
  • Für die einzelnen Arten des Verspätungsschadens sieht das Montrealer Übereinkommen folgende Haftungshöchstbeträge vor:
    • Haftung für Verspätung bei Beförderung von Reisenden ist auf den betrag on 4694 SZR je Reisenden begrenzt.
       
    • Die Haftung für Verspätungen bei der Beförderung Reisegepäck ist auf den Betrag von 1131 SZR je Reisenden begrenzt
       
    • Die Haftung für Verspätungen bei der Beförderung von Gütern ist auf den Betrag von 19 SZR je Kiilogramm begrenzt
       
  • Bei Verspätungen von Reisenden und Reisegepäck, nicht jedoch bei Verspätungen von Gütern, kann die Haftungslimite durchbrochen werden, wenn der Reisende nachweist, dass der Luftfrachtführer oder seine Leute den Schaden absichtlich oder durch ein leichfertiges Fehlverhalten herbeigeführt haben.

 

Luftfahrzeug-Haftpflicht
Haftungsbefreiung MÜ

Welche Haftungsbefreiung
sind im gem. MÜ vorgesehen?

Bei allen Haftungsbestimmungen des Montrealer Übereinkommens ist ein allfälliges Selbstverschulden des Geschädigten anteilsmässig zu berücksichtigen. 

 

Luftfahrzeug-Haftpflicht
Haftungslimiten

Welche Besonderheiten sind bei den
Haftungslimiten gem. MÜ vorhanden?

  • Herabsetzung der Haftungslmiten im Beförderungsvertrag ist nicht zulässig
     
  • Der Luftfrachtfüher kann höhere Haftungslimiten vornehmen oder auf Haftungslimiten verzichten
     
  • Gerichtts- und Parteikosten des Klägers können dem Luftfrachtführer über die Haftungslimiten hinaus auferlegt werden.
     
  • Haftungslimiten werden periodisch überprüft und bei Bedarf angepasst
     
  • Die Umrechnung der in Sonderziehungsrechten ausgewiesenen Beträge in Landeswährungen erfolgt im Fall eines gerichtlichen Verfahrens nach dem WErt dieser Währungen in Sonderziehungsrechten im Zeitpunkt der Entscheidung.

 

Luftfahrzeug-Haftpflicht
Vorauszahlungen gem. MÜ

Gilt eine Vorauszahlung des Luftfrachtführers als
Haftungsanerkennung?

 

Luftfahrzeug-Haftpflicht
Fristen gem. MÜ

Wie lange hat der Geschädigte
Zeit seine Forderung  zu stellen?

Im Fall einer Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck oder Gütern muss der Empfänger unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei aufgegebenem Reisegepäck jedenfalls binnen  7 und bei Gütern binnen 14 Tagen nach der Annahme, dem Luftfrachtführer Anzeige erstatten. Im Fall einer Verspätung muss die Anzeige binnen 21 Tagen, nachdem das reisegepäck oder die Güter dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden sind erfolgen.

Jede Beanstandung muss innerhalb dieser Fristen schriftlich übegebne werden

Klagen gegen den Luftfrachtführer sind binnen 2 Jahre geltend zu machen. Hierbei handelt es sich um eine Verwirkungsfrist

 

Luftfahrzeug-Haftpflicht
Gesetzliche Grundlage LTrV

Was ist die gesetzliche Grundlage
der Verordnung über den Lufttransport (LTrV)?

Gestütz auf Artikel 75 des Luftfahrtgesetztes und in Ausführung des MÜ wurde gleiczeit mit dem Inkrafttreten des MÜ für die Schweiz am 5. September 2005 die Verordnung über den Lufttransport (LTrV) in Kraft gesetzt.

 

Luftfahrzeug-Haftpflicht
Geltungsbereich LTrV

Erkläre den Geltungsbereich der LTrV

Jede Inlandbeförderung und internationale Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern

  • gegen Entgelt oder
  • unentgeltlich von einer Luftfahrtunternehmung

soweit nicht das MÜ anwendbar ist

Aus dem Umkerhschluss kann somit festgehalten werden, dass bei unentgeltlichen Privatflügen die Bestimmung des Obligationenrechts gelten

 

Luftfahrzeug-Haftpflicht
Haftungsbestimmungen über LTrV

Erkläre die Haftungsbestimmungen

 

Insoweit als die Verordnung über den Lufttransport anwendbar ist, übernimmt sie weitgehend die Bestimmungen des MÜ.

Geringfügige Differenzen sind bei den verschiedenen Haftungslmiten fefstzustellen, da diese der ursprünlgichen FAssung des MÜ entsprechen

 

Luftfahrzeugversicherung
Allgemein gültige Gesetzesbestimmungen

Welche Luftfahrzeuge sind im schweizerischen Luftraum zugelassen?

  • CH-Staatsluftfahrzeuge
     
  • Luftfahrzeuge die gem. LFG 52 im CH-Luftfahrzeugregister eingetragen und mit den in LFG 56 verlangten Ausweisen versehen sind
     
  • Luftfahrzeuge besonderer Kategorien, für die Sonderregeln gelten (LFG 51 und 108)
     
  • Ausländische Luftfahrzeuge, für die durch zwischenstaatliche Vereinbarungen die Benützung des CH Luftraums gestattet ist
     
  • Luftfahrzeuge für die durch besondere Verfügung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt die Benützung des CH Luftraums gestattet ist

 

Luftfahrzeugversicherung
Allgemein gültige Gesetzesbestimmungen

In welche Kategorien werden die Luftfahrzeuge gem. LFV 2
in technischer Hinsicht eingeteilt?

Fluggeräte

  • Luftfahrzeuge
    • leichter als Luft:
      • ohne motorischen Antrieb
        • Ballone
        • Fesselbalohne
        • Freiballone
           
      • mit motorischen Antrieb:
        • Luftschiffe
           
    • schwerer als Luft:
      • mit motorischen Antrieb
        • Dreflügler
          • Tragschrauber
          • Hubschrauber
        • Flugzeuge
        • Motorsegler
           
      • ohne motorischen Antrieb
        • Segelflugzeug
        • Hängegleiter
          • Delta
          • Gleitschirme
        • Fallschirme
        • Drachen und Drachenfallschirm
  • Flugkörper
    • Raketen
    • Geschosse
    • Hagelabwehrgeschosse
    • übrige Flugkörper

 

Luftfahrzeugversicherung
Mindest VS

Nenne die Mindest VS bei folgenden Kategorien

  1. Hängegleiter
  2. Drachen, Drachenfallschirme und Fesselballone
  3. Fallschirme
  4. Unbemannte Luftfahrzeuge, nametnlich Drachen, Drachenfallschirme, Fesselballone, Freiballone und Modell-Luftfahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 30kg
  5. Unbemannte Luftfahrzeuge, namentlich Drachen, Drachenfallschirme, Fesselballone, Freiballon und Modell-Luftfahrzeuge mit einem Gewicht bis 30 kg

  1. 1 Mio.
  2. 1 Mio.
  3. 1 Mio.
  4. 1 Mio
  5. 1 Mio

 

Luftfahrzeugversicherung
Mindest VS

Nenne die Mindest VS bei folgenden
Flugveranstaltungen

  1. Flugveranstaltungen ohne akrobatische Patrouilleflüge und ohne Tifflugakrobatik
  2. Flugveranstaltung ohne akrobatische Patrouillenflüge, mit Tiefflulgakrobatik
  3. Flugveranstaltung ohne Tiefflugakrobatik, mit akrobatischen Patrouillenflügen
  4. Flugveranstaltung mit akrobatischen Patrouillenflügen und mit Tiefflugakrobatik

  1. 2 Mio.
  2. 4 Mio.
  3. 4 Mio.
  4. 10 Mio

 

Luftfahrzeugversicherung
Gesetzliche Regeln

Welches sind die gesetzlichen Regeln zur
Dritthaftpflichtversicherung?

  • Halter eines im CH Luftfahrzeugregister eingetragene Luftfahrzeug hat Haftpflichtansprüche von Dritten auf der Erde durch Haftpflichtversicherung oder durch Hinterlegung bzw. Bürgschaft sicherzustellen
     
  • Luftfahrzeuge des Bundes und Kantone sind von der Pflicht zur Sicherstellung befreit
     
  • Ausdehnung Sicherstellungspflicht auf bestimmte Kategorien von CH Luftfahrzeuge die nicht im Luftfahrzeugregister eingetragen sind
     
  • Es besteht kein Ausfallschutz
     
  • Als Nachweis der Sicherstellung der Haftpflichtansprüche gelten
    • VNA
    • Hinterlegungsschein 
    • Bürgschaftserklärung
       
  • Höhe der erforderlichen Sicherstellung richtet sich nach  Abfluggewicht des Luftfahzeugs
     
  • Der Versicherungsvertrag muss bestimmen, dass zugunsten des geschädigten Dritten die Bedingungen massgeben sind, die sich aus dem Nachweis über die Sicherstellung ergeben, auch wenn sie mit dem Inhalt des abgeschlossenen Vertrages nicht übereinstimmen
     
  • Dem Geschädigten Drittten steht kein unmittelbarer Anspruch gegen den Versicherer zu, aber im Umfang seiner Schadenersatzfordertung ein Pfandrecht am Anspruch des Halters gegen den Versicherer
     
  • Halter kann vom Versicherer verlangen, dass er seine ersatzleistung an den geschädigten Dritten ausrichtet, auch wenn nach denBestimmungen der Luftfahrtverordung Ansprüche des geschädigten Dritten ggen den Halter weiter gehen als die Ansprüche des Halters gegen den Versicherer.

 

Luftfahrzeugversicherung
Gesetzliche Regeln

Nenne die gesetzlichen Regeln zur Passagier-Haftpflichtversicherung

  • Haftpflichtansprüche von Reisenden gegen den Luftfahrzeughalter sind mind. iim Umfang von 250 000 Sonderziehungsrechten je Reisenden sicherzustellen. Bei nichtgewerbsmässigen Flügen, die mit Luftfahrzeugen mit einem Abfluggewicht bis zu 2700 kg durchgeführt werden, kann die minimale Sicherstellung unter diesem Betrag liegen, muss aber mind. 100 000 Sonderziehungsrecht je Reisenden betragen.
     
  • Sicherstellung der Haftpflichtansprüche von Reisenden durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder durch Hinterlegung bzw. bürgschaft
     
  • Nachweis der Sicherstellung
     
  • Bei Abweichungen ist der Inhalt des VNA massgebend
     
  • Dem geschädigten Reisenden steht kein unmittelbarer Anspruch gegen den Versicherer zu, wohl aber im Umfang seiner Schadenersatforderung ein Pfandrecht am Anspruch des Halter gegen den Versicherer.
     
  • Option des Halters, die Ausrichtung der Ersatzleistung an den Geschädigten zu verlangen, auch wenn die Ansprüche des geschädigten Dritten gegen den Halter weiter gehen als die Ansprüche des Halters gegen den Versicherer.
     
  • Unternehmen mit Sitz inder schweiz die mit Luftfahrzeugen gewerbsmässig Personen oder Güter befördern, untelriegen einer Bewilligungs- und Sicherstellungspflicht. Dabei gelten folgende minimale Sicherstellungen:
    • Tod oder Körperverletzung 250 000 Sonderziehungsrechte je Reisenden
       
    • Beschädigung von Reisegepäck 1000 Sonderziehungsrechte je Reisenden
       
    • Beschädigung von Gütern 17 Sonderzeihungsrechte je kg.

 

Luftfahrzeugversicherung
Gesetzliche Regeln

Nenne die gesetzlichen Regeln zu Luftfahrzeugen
besonderer Kategorien

  • Budnesrat kann die Sicherstellungspflicht für Haftpflichtansprüche von Dritten auf der Erde auf bestimmte Kategorien von CH Luftfahrzeugen ausdehen, die nicht im Luftfahrzeugregister eingetragen sind. Die entsprechende Ausführungsvorschriften sind in der Verodnung des UVEK fstgehalten.
     
  • Der Geltungsbereich der VLK erstreckt sich auf Hängegleiter, Drachen, Drachenfallschirme, Fesselballone, Fallschirme und unbemannte Luftfarzeuge

 

 

Luftfahrzeugversicherung
Deckungselemente

Nenne die 4 Deckungselemente
der Luftfahrzeugversicherung

  • Dritthaftpflichtversicherung
    • obligatorisch
       
  • Passagier-Haftpflichtversicherung
    • obligatorisch
       
  • Kaskoversicherung
    • fakultativ
       
  • Insanneunfall-Versicherung
    • fakultativ

 

Luftfahrzeugversicherung
Örtlicher Geltungsbereich

Wo ist der örtliche Geltungsbereich?

Wenn nicht anderes verinbart, auf der ganzen Welt

 

Luftfahrzeugversicherung
Piloten

Welche Personen gelten als Piloten?

Die Versicherung gilit nur, wenn das versicherte Luftfahrzeug pilotiert wird druch

  • die in der Police aufgeführten Personen
     
  • Piloten eines Reparatur-, Service- oder Luftfahrzeughandelsunternehmens bei Kontroll-, Vorführungs-, Abhozungs- und Ablieferungsflügen
     
  • Piloten des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) oder der zuständigen ausländischen bzw. gesetzlichen Aufsichtsstelle

 

Luftfahrzeugversicherung
Dritthaftpflicht

Was ist der Gegenstand der 
Dritthaftpflichtversicherung?

  1. Personenschäden und Sachschäden Dritter ausserhalb des Luftfahrzeugs
     
  2. Mitversicherung der Schadenverhütungskosten

 

Luftfahrzeugversicherung
Einheitsdeckung

Was ist der Gegenstand der Einheitsdeckung?

  • Personen- und Sachschäden Dritter ausserhalb des Luftfahrzeugs
     
  • Personenschäden von Passagieren
     
  • Verspätete Beförderung von Passagieren und / oder zru Luftebförderung aufgegebenen Reisegepäck, das sich an Bord eines Luftfahrzeugs oder sonst in Obhut des Luftfrachtführers befindet 
     
  • Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Sachen, die Passagiere auf sich tragen, mitführen oder Güter, die sich sonst in Obhut des Luftfrachtführers befinden
     
  • Mitversicherung der Schadenverhütungskosten

 

Luftfahrzeugversicherung
Versicherte Sachverhalte

Welche Sachverhalte sind ind er Luftfahrzeug Haftpflichtversicherung erfasst?

Personen- und Sachschäden

  • beim Betrieb des versicherten Luftfahrzeugs
     
  • bei Unfällen, die vom Luftfahrzeug verursacht werden, wenn es nicht in Betrieb ist (NBU). Dies gilt im bereich der Passagierhaftpflicht namentlich für Unfälle beim Ein- und Aussteigen sowie beim Öffnen und Schliessen beweglicher Luftfahrzeugteile
     
  • bei Hilfeleistungen nach Unfällen des Luftfahrzeugs

 

Luftfahrzeugversicherung
Versicherte Personen

Nenne die 3 Versicheten Personen

  • Halter / Eigentümer des Luftfahrzeugs oder Luftfrachtführer (Passagierhaftpflicht) sowie Personen die an ihrer Stelle nach Gesetz verantwortlich sind
     
  • Besatzungsmitglieder
     
  • Lenker von Modell-Luftfahrzeugen

 

Luftfahrzeugversicherung
Versicherte Leistungen - Teil 1

Nenne die 4 der 10 versicherten
Leistungen in der Luftfahrzeug Haftpflichtversicherung

  • Entschädigung begründeter und Abwehr unbegründeter Ansprüche
     
  • Leistungen der Gesellschaft sind auf die in der Police eingetragene VS pro versichertes Ereignis begrenzt
    • Vorbehalten bleiben internationale Regelungen
       
  • Gesamtheit aller Schäden aus derselben Ursache gilt ohne Rücksicht auf die Zahl der Geschädigten als ein Ereignis
    • Serienschaden
       
  • Bei Schäden verursacht durch Lärm, Erschütterungen sowie Umweltbeeinträchtigungen sind die Leistungen auf die Pflichtversicherugnssummen gem. Lluftfahrtverordnung begrenzt, auch wenn die in der Police eingetragene Versicherungssumme höher ist.

    Die Beschränkung der Versicherungsleistung gem. Vorstehendem Absatz gitl nicht wenn die Umweltbeeinträchtigung Ursache oder Folge eines Absturzes, eines Feuers, einer Explosion, einer Kollision doer einer aufgezeichneten Notlage ist, welche ausserordentliche Flugoperationen bedingt
     
  • In der CH, EU und EFTA Mitgliedstaaten sowie Mittelmeer Randstaaten sind Schäden infolge von Kriegshandlungen, Terrorakten, Entführungen, Sabotagen, unrechtmässiger Inbesitznahme des versiciherten Luftfahrzeugs sowie Aufruhr bis zur Mind. VS mitversicihert. Die Leistungen dder Gesellschaft aus einem oder mehreren solcher Schadenfälle sind auf die in der Police erwähnte VS pro Versicherungsjahr begrenzt

 

Luftfahrzeugversicherung
Versicherte Leistungen - Teil 2

Nenne die 6 der 10 versicherten
Leistungen in der Luftfahrzeug Haftpflichtversicherung

  • Im Bereich der Passagierhaftpflicht sind die Versicherungsleistungen pro Passagier begrenzt. Befinden sich im Luftfahrzeug mehr Passagiere als versicherte Sitzpläze, werden die Leistungen im Verhältnis der versciherten Sitzplätze zur Passagierzahl gekürzt.
     
  • Bei Unfällen mit Verletzung- oder Todesfolgen von Passagieren leitet die Gesellschaft eine Vorauszahlung von 16000 SZR innerhalb von 15 Tagen ab der Identifikation der schadenersatzberechtigten natürlichen Person.
     
  • In der Einheitsdeckung werden im Schadenfall vorweg Ansprüche von Dritten ausserhalb des Luftfahrzeugs bis zu der in der Luftfahrtverordnung angegebenen Pflichtversicehrungssumme entschädigt.
     
  • Für Ansprüche von Passagieren steht mind. noch diejenige Summe zur Verfügung, welche der Differenz zwischen der in der Police eingetragenen VS und der Sicherstellungssumme gem. LFV entspricht.
     
  • Entschädigungen aus einer Insassenunfall Verischerung werden an Haftpflichtansprüche angerechnet
     
  • Bei Nichtaushändiung oder Mängeln im Inhalt der Berförderungsscheine hat die Gesellschaft Leistungen nur in dem Umfange zu erbringen, wie wenn ordnungsgemässe Beförderungsscheine ausgehändigt worden wären

 

 

Luftfahrzeugversicherung
Gegenstand der Luftfahrzeug Kasko

Nenne den Gegenstand der Luftfahrzeug Kaskoversicherung

Versichert sind Schäden von welchen das versicherte Luftfahrzeug gegen den Willen des VN oder allfälliger Anspruchsberechtiger betroffen sind

Mitversichert sind die mit dem Luftfahrzeug fest verbundenen Teile gem. der von der zuständigen Luftfahrbehörde genehmigten Ausrüstungsliste sowie das im Luftfahrzeug mitgeführte Zubehör

 

Luftfahrzeugversicherung
Risiken in der Luftfahrzeug Kasko

Welche Risiken sind in der Luftfahrzeug Kasko
mitversichert?

Unterscheidung zwischen

  • Vollkasko
  • Stillliege-Kasko

Die Stillliegekasko gilt für die gleichen Ereignisse mit denselben Leistungen wie die Vollkaskoversicherung, jdeoch nur am Boden, einschlisslich Standlauf der Triebwerke

Die Luftfahrzeug Kasko deckt Schäden am versicherten Luftfahrzeug durch die direkte Einwirkung eines der nachstehend aufgeführten Ereignisse:

  • Kolision
  • Diebstahl
  • Naturgefahren / Elementarschäden
  • Glasbruch
  • Feuer
  • Marderschäden bzw. Kleintierfrass

 

Luftfahrzeugversicherung
Versicherte Leistungen 

Nenne die versicherten Leistungen in der
Luftfahrzeugkasko

  • Entschädigung
    • Totalschaden bzw. Reparaturkostenbegrenzt auf die in der Police eingetragene VS
       
    • Such-, Bergungs-, Transport- und Zollkosten sowie der Kosten für einen Schaumteppich. Diese Zusatzleistungen werden durch einen Prozentsatz der VS und einen Maximalbetrag pro Ereignis begrenzt
       
    • Kosten für das Einfliegen nach der Reparatur. Diese Leistungen sind auf 5% der Reparaturkosten begrenzt
       
  • Totalschaden wird angenommen, wenn Reparaturkosten massgebdnen VS erreichen oder übersteigen oder ein abhanden gekommenes oder verschollenes Luftfahrzeug mehr als 30 Tage unauffindbar ist
     
  • Entsorgungskosten des Luftfahrzeugs im Totalschaden gehen zu Lasten des VN.
     
  • Wurde Versicherungswert, auf dem die Prämie berechnet wurde, bei Abschluss unter dem Ersatzwert deklariert, erfolgt eine anteilsmässige Kürzung der Versicherungsleistungen im Teilschaden.
     
  • Wurde durch Reparatur Zustand des Luftfahrzeugs verbessert, sodass z.B. Einsparungen bei Revisions- und Unterhaltsarbeiten entsteht, geht dieser Teil zu Lasten des VN
     
  • Verzichtet der VN darauf, das Luftfahrzeug wiederherstellen zu lassen, leistet der Luftfahrzeug-Kaskoversicherer eine angemessene Entschädigung, unter Zugrundelegung des günstigsten kostenvoranschlags und ohne MWST.
     
  • Eine spezielle Leistung wird im Fall einer Notlandung erbracht, bei der das Motorluftfahrzeug (nur für solche gilt diese Deckung) nicht beschädigt wurde.
    • Kosten für Wiederstart vom Notlandeplatz notwendigen technischen Überprüfung des Luftfahrzeugs durch einen lizenzierten Unterhaltsbetrieb und / oder Transportkosten bis zum nächst geeigneten Startplatz 

 

Luftfahrzeugversicherung
Gegenstand

Was ist Gegenstand der Luftfahrzeug-Insassen Versicherung?

 

Kann für Passagiere und / oder Besatzungsmitglieder abgeschlossen werden

Versichert sind Unfäle bei der rechtmässigen Benützung des Luftfahrzeugs, einschlisslich Unfälle

  • beim Ein- und Aussteigen
  • beim Betrieb des Luftfahrzeugs am Boden
  • beim Fallschirmabspruch zur Rettung des Lebens
  • als Folge einer Notlandung

Unter Deckungserweiterung sind in den AVB zusätzliceh Sachverhalte als versicherte Unfälle aufgeführt

 

Luftfahrzeugversicherung
Unfallbegriff

Was gitl als Unfall?

  • Körperschädigungen gem. Bestimmungen des UVG
     
  • unfreiwillige Einatmen von Gasen oder Dämpfen und die versehtnliche Einnahme giftiger oder ätzender Stoffe
     
  • Erfrierungen, Hizschlag, Sonnenstich und Gesundheitsschädigung durch ultraviolette Strahlen, ausgenommen Sonnenbrand
     
  • Ertrinken, Ersticken