Vermögen - Zusammenfassung - Block 12
Luftfahrzeughaftpflicht, Luftfahrzeugversicherung, Wasserfahrzeug Haftpflicht, Wasserfahrzeugvesicherung
Luftfahrzeughaftpflicht, Luftfahrzeugversicherung, Wasserfahrzeug Haftpflicht, Wasserfahrzeugvesicherung
Kartei Details
Karten | 57 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 05.03.2014 / 19.03.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Luftfahrzeug-Haftpflicht
Dualistische Konzeption
Erkläre die dualistische Konzeption der
Luftfahrzeughaftpflicht
Das Haftpflichtregime der Luftfahrt enthält 2 voneinander getrennte und unterschiedlich geregelte System:
Drittschadenhaftpflicht
- Haftung des Luftfahrzeughalters für Schäden unbeteiligter Dritter auf der Erde
Passagierhaftpflicht
- Haftung des Luftfrachtführers für Schäden, die mit Luftfahrzeugen entstehen können bei der Beförderung von
- Personen
- Gepäck
- Fracht
Luftfahrzeug-Haftpflicht
Haftungsgrundsatz
Wie lautet der Haftungsgrundsatz
gem. LFG 64?
Für Schäden, die von einem im Fluge befindlichen Luftfahrzeug einer Person oder Sache auf der Erde zugefügt werden, ist durch den Halter des Luftfahrzeuges Ersat zu leisten, sofer feststeht, dass der Schaden entstanden und vom Luftfahrzeug verursacht worden ist.
Diese Bestimmung gilt auch für:
- Schäden, die durch einen aus dem Luftfahrzeug fallenden Körper verursacht werden, selbst bei erlaubtem Abwurf von Ballast oder bei einem Abwurf, der in Not erfolgt.
- Schäden, die durch eine an Bord des Luftfahrzeuges befindliche Person verursacht werden. Der Halter haftet jedoch nur bis zum Betrage der Sicherstellung, zu der er gemäss den Aritkeln 70 und 71 verpflichtet ist, wenn diese Person nicht zur Besatzung gehört.
Das Luftfahrzeug gilt als im fluge befindlich vom Beginn der Abflugsmanöver bis zumr Beeindung der Ankunftsmanöver.
Luftfahrzeug-Haftpflicht
Haftungsgrundsatz
Erkläre den Haftungsgrundsatz bei der
Drittschadenhaftpflicht
(Schäden auf der Erde)
Gem. LFG 64 gilt eine Gefärhdungshaftung für Schäden, die von einem im Fluge befindlichen Luftfahrzeug einer Person oder Sache auf der Erde zugefügt werden.
Luftfahrzeug-Haftpflicht
Haftungsgrundsatz
Welche Haftungsbefreiung sieht das LFG vor?
DAs LFG enthält keine Bestimmungen zur Haftungsnbefreiung und Haftungsermässigung.
Am ehesten kommt noch eine Haftungsermässigung bei einem erheblichen Selbstverschulden gestützt auf OR 44 I, in Betracht
Luftfahrzeug-Haftpflicht
Entwicklung
Wie hat sich das Luftransportrecht
entwickelt?
- Über viele Jahre war das Lufttransportrecht geprächt vom Haftungssystem des Warschauer Abkommens, entweder in der ursprünglichen Fassung von 1929 oder in der Fassung des Protokolls von den Haag von 1955.
Im Laufe der Zeit wurde das Warschauer Abkommen durch verschiedene Zusatzprotokolle sowie durch frewillige Vereinbarungen der Luftfahrtgesellschaften punktuell ergänzt oder verändert, was der übersichtlichkeit nicht gerade förderlich war.
- Im Bestreben, das in die Jahre gekommene Warschauer Abkommen zu modernisieren undd ie einschlägigen Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr zu vereinheitlichen, wurde am 28. Mai 1999 auf einer Konferenz der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) in Montreal ein nues Regelwerk unter der Bezeichnung Montrealer Übereinkommen (MÜ) geschaffen.
- Für die CH ist das MÜ am 5. September 2005 in Kraft getreten.
Ab diesem Datum ist auch die neue Verordnung über den Lufttransport (LTrV), welche weitgeend mit den Texten des MÜ übereinstimmt, anwendbar.
Luftfahrzeug-Haftpflicht
Anwendungsbereich MÜ
Auf was bezieht sich die Haftungsregelung
des MÜ?
Haftungsregelung des Montrealer Übereinkommens bezieht sich ausschliesslich auf die Haftpflicht des Luftfrachtführer für Schäden aus der Beförderung von Passagieren, Gepäck und Gütern.
Das MÜ gilt für jede internationale Beförderung von Personen, Reisegepäck oder Gütern die durch Lluftfahrzeuge gegen Entgelt erfolgt.
Es gilt auch für unentgeltliche Beförderungen dur Luftfahrzeuge, wenn sie von einem Luftfahrtunternehmen ausgeführt werden
Luftfahrzeug-Haftpflicht
Anwendungsbereich MÜ
Welche Ansprüche sind vom MÜ nicht erfasst?
- Ansprüche von Besatzungsmitgliedern gegenüber der Luftfahrtunternehmung.
- Hierfür gelten die arbeitsvertraglichen Haftpflichtregelungen.
- Das Übereinkommen ist nicht anwendbar für andere potenziell Haftpflichte wie Flugzeughersteller, Wartungs- und Sicherheitsfirmen sowie Unternehmen der Flugüberwachung, deren Haftungs ich nach allg. Recht bezieht.
Luftfahrzeug-Haftpflicht
Anwendungsbereich MÜ
Welche Elemente werden vom MÜ
ausseracht gelassen?
- Staatsangehörigkeit des Passagiers
- Sit der Fluggesellschaft
- Ort des Schadenereignisses