Verkehrslehre

Paragraphen

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Dieter Hans

Dieter Hans

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Flashcards 18
Language Deutsch
Category Law
Level Vocational School
Created / Updated 26.04.2014 / 26.04.2014
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Inhalt vom § 1 (1) StVO

Teilnahme am Straßenverkehr erfodert ständige Vorsicht und Rücksicht.

Inhalt vom §1(2) StVO?

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten das kein Anderer geschädigt, gefährdet und mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

TBM: VT, Verhalten, Anderer, Schädigung, Gefährdung, vermeidbar Behinderung, vermeidbare Belästigung

Inhalt §5(1) StVO?

Es ist links zu überholen.

TBM: überholen

Inhalt § 5(2) StVO?

Überholen darf nur der, der übersehen kann das während des gesamten überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen.

Inhalt § 5(3) StVO?

Überholen ist unzulässig:

  1. unklare Verkehrlage

  2. bei Verkehrszeichen 276,277
 

Inhalt § 5(4) StVO?

S1: bei überholen muss  Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen sein.

S2: Beim Überholen ausreichender Abstand zu anderen VT´s, besonders bei Fußgängern und Fußgängern und Radfahrern

S3: Wer überholt muss sich bald wie möglich wie möglich wieder rechts einordnen

S4: Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern

Inhalt § 5(4a) StVO?

Das Ausscheren und Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen.

Inhalt § 5(5) StVO?

S1: außerhalb geschlossener Ortschaft dürfen Überholmänöver durch Schall- oder Lichtzeichen angekündigt werden.

S2: Wrid mit Fernlicht geblinkt, darf der entgegen kommende Verkehr nicht behindert werden.

Inhalt § 5(6) StVO?

S1: Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.

S2: Langsame Fahrzeuge müssen nachkommenden Verkehr das Überholen ermöglichen.

S3: Seitenstreifen können hier in Anspruch genommen werden; gilt aber nicht auf Autobahnen.

 

S2:

 

Inhalt § 5(7) StVO?

S1: Linksabbieger sind rechts zu überholen

S2: Schienen fahrzeuge sind rechts zu überholen

S3: Liegen die Schienen zu weit rechts, darf dann links überholt werden

S4: /

Inhalt § 6 StVO Vorbeifahren

S1: Fahrbahnverengung rechts haltende Fahrzeuge(Hindernis), links vorbeifahren, vorerst Gegenverkehr durchlassen.

Inhalt § 8 (1) Vorfahrt StVO?

S1: An Kreuzungen oder Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt NICHT,

Nr.1 wenn die Vorfahrt durch besondere Verkehrszeichen geregelt ist(Z:205,206,301,306)

Nr. 2 wenn Fahrzeuge aus Wald- oder Feldwegen auf eine andere Straße kommen.

 

 

Inhalt § 8 (1a) StVO?

Geregelter Kreisverkehr durch Z: 215(Kreisverkehr), hat der im Kreisverkehr fahrende Vorfahrt.

Inhalt § 8 (2) StVO?

S1: Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss durch rechtzeitiges Fahrverhalten und Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird.

S2: Es darf weiter gefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass niemand gefährdet noch wesentlich behindert wird.

S3: Besteht keine Übersicht, darf sich an die Kreuzung oder Einmündung, herangetastet werden.

S4: Annäherungsphase - kein zu schnelles anfahren an die Kreuzung oder Einmündung.

§ 9 (1) Stvo Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren

S1: Wer abbiegen will,muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen, durch Fahrtrichtungsanzeigen.

S2: Wer nach rechts abbiegen möchte, muss sich möglichst weit rechts einordnen.(Das gleiche gilt für links)

S3: Beim linksabbiegen, keine Behinderung der Schienenfahrzeuge.

S4: Vor dem Abbiegen und Einordnen ist der nachfolgende Verkehr zu beachten.

 

Inhalt § 9 (3) StVO?

S1: Beim Abbiegen entgegenkommende Fahrzeuge, Fahrräder durchfahren lassen.

S2: Busse und Fußgänger sind auch durchzulassen.

 

§ 9 (4) StVO

S1: Wer links abbiegen, muss rechtsabbieger vorlassen.

S2: Zwei Linksabbieger haben voreinander abzubiegen. solange keine anderen Zeichen dies regeln.

 

Inhalt § 9 (5) StVO?

Beim abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muss sich jegliche Gefährdung anderer VT´s ausgeschlossen sein.