Umweltrecht

Umweltrecht

Umweltrecht

Christoph Farmer

Christoph Farmer

Set of flashcards Details

Flashcards 45
Students 12
Language Deutsch
Category Nature Studies
Level University
Created / Updated 05.08.2014 / 19.04.2021
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Normative Umweltbegriffe

  1. Umweltmedien(Boden,Wasser,Luft)
  2. Umweltfaktoren (Klima, Diversität, Stoffe, Beziehungen)
  3. deren Beziehungen untereinander sowie zum bzw. mit dem Menschen

Umweltbeinträchtigungen Umweltmedium Luft

Anorganische Gase

Organische Gase

Stäube

Übertragungsmedium für Lärm

Umweltbeinträchtigungen Umweltmedium Boden

Versiegelung

Einsatz von Düngemittel und Pestiziden

Schadstoffeinträge

Altlasten

Umweltbeinträchtigungen Umweltmedium Wasser

Temperatur

Schadstoffeinträge

Flutkatastrophen

"Normale Nutzung"

Was ist Umweltschutz

 

Gesamtheit aller Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Umweltbelastungen und -gefahren

Hauptziele des Umweltschutzes

Beseitigung der bereits eingetretenen Umweltschäden

Ausschlatung oder Minderung aktueller Umweltgefährdungen

Vermeidung künftiger Umweltgefährdungen durch Prävention

Handlungsebenen des Umweltschutzes

Umweltpolitik

Umweltrecht

Umweltökonomie

Umweltpolitik

Gesamtheit alle Maßnahmen die notwendig sind, um

- dem Menschen eine Umwelt zu sicher, wie er sie für seine Gesundheit und für ein menschenwürdiges Dasein braucht

- Boden, Luft, Wasser,Pflanzen- und Tierwelt vor nachteiligen Wirkungen menschlicher Eingriffe zu schützen 

- Schäden oder Nachteile aus menschlichen Eingriffen zu beseitigen

Vorsorgeprinzip

Gebot insbesondere durch vorrauschende Maßnahmen nach dem Stand der Technik Umweltbeeinträchtigungen zu mindern, wenn nicht ganz auszuschließen.

  • zentrales Leitbild
  • Gefahren- und Ressourcenvorsorge
  • Verschlechterungsverbot

 

 

Verursacherprinzip:

jeder, der die Umwelt belastet oder schädigt, soll für die Kosten aufkommen

  • Probleme der Kostenzurechnung
  • Materielles Zurechnungsprinzip z.B. im Polizei und Deliktsrecht
  • Verursacher/Handlungsstörer, betrifft natürliche oder juristische Personen; Grundlage Polizeigesetz

Gemeinlastprinzip

  • Kostentragungsgrundsatz
  • Gegenstück zum Verursacherprinzip
    • bei Konkurs, Gefahr im Verzug oder Altlasten

gezielte Kostenübernahme insbesondere im Bereich neuer Technologien oder unter Beachtung sozialstaatlicher Aspekte.

Umsetzung durch staatliche Eigenvornahme oder Subventionierung im weitesten Sinne.

Gruppenlastprinzip

  • Gruppen denkbarer Verursacher/Pflichtiger
  • Politische Lösung; Fonds- oder Kooperatonsmodelle; Altlastenfonds, Abfallabgabe

Kooperationsprinzip

  • Verfahrensmäßige Ausgestaltung umweltbezogener Entscheidungsprozesse unter Zusammenarbeit von Staat und Gesellschaft
  • Förderung kontrollierter Eigenverantwortlichkeit
    • betriebinterne Organisationen
    • Beauftragtenbestellung
    • private Organisationen
  • Informales Verwaltungshandeln

Instrumente im Umweltschutz

Planungsinstrument

unmittelbare/direkte Verhaltenssteurung

indirekte Verhaltenssteuerung

 

Planungsinstrument

Vorrausschauende und vorsorgende Gestaltung durch Festlegung von Zielen und AUfzeigen von MItteln und Wegen.

Vorraussetzungen:

  • planerische Gestaltungsfreiheit
  • Grenze der Planrechtfertigung:Erforderlichkeit/Geeignetheit
  • Grenze des Abwägungsgebots:
    • Vornahme einer Abwägung
    • Berücksichtigung aller Belange

Bsp: Bauleitplanung,Abfallwirtschaftspläne

unmittelbare/direkte Verhaltenssteuerung

Der Staat beeinflusst das umweltrelevante Verhalten des Einzelnen direkt durch Ge- und Verbote.

Arten:

  • Behördliche Gestattungen
  • Einzelanordnungen der Behörden
  • mit Strafe oder Geldbuße sanktionierte Verbote
  • Überwachung

indirekte Verhaltenssteuerung

Der Staat nimmt Einfluss auf das Verhalten des Einzelnen.

Vor- und Nachteile:

  • Erhöhte Akzeptanz
  • dynamische Anreizwirkung
  • Entlastung des Staates
  • differenzierte Reaktionen möglich
  • Lenkungsunschärfe

Bsp: Information,Appell,Wanrung,Subventionen,Umweltabgaben

Mehr-Ebenen-Recht

  1. Vorgaben des Völkerrechts(Un,EU)
  2. Vorgaben des EU-Rechts
  3. Umweltverfassungsrecht (national)
  4. Umweltverwaltungsrecht, -strafrecht, -privatrecht, öffentliches Recht
    • BImSchG
    • WHG
    • BBodSchg
    • LandesR

Staatsziel Umweltrecht (Art. 20a GG.)

  • kein Grundrecht, sondern Staatszielbestimmung
  • Verpflichtung des Staates, aber keine Rechte des Einzelnen
  • Environmental Mainstreaming, Umweltrecht als Querschnittsrecht

 

Artikel 20a

Der Staat schützt auch in Verantworung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung

Umwelthaftungsrecht

 

ist eine Zusammenmfassung verschiedener Rechtsnormen, welche der Regelung des Ausgleichs von Vermögenseinbußen dienen, die aufgrund von Umweltschäden entstanden sind.

Deliktrecht

Umwelthaftungsgesetz

Umwelthaftungsgesetz

Ziel: Haftung von Anlagenbetreibern bei negativer Umwelteinwirkung

  • Verschuldensunabhängige Haftung
  • Kausalität: Betrieb einer Anlage nach Anhang 1
  • Betireb verursacht Schaden: Betrieb zahlt

Deliktrecht

Verschuldensabhängige Haftung (nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit)

Umweltinformationsrecht

  • Umweltinformationsgesetz - Struktur

  • Zweck und Anwendungsbereich
  • Begriffsbestimmung
  • Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen
  • Antrag und Verfahren
  • Ablehnung des Antrages
  • Rechtschutz
  • Ablehnungsgründe, Verbreitung von Umweltinformationen
  • Kosten

Zweck Umweltinformationsgesetz

  1. Schaffung des rechtlichen Rahmens für den freien Zugang zu Informationen und ihre Verbreitung
  2. Regel-Ausnahme-Prinzip von Geheimhaltung und Öffentlichkeit behördlicherseits verwalteter Informationen ist umgekehrt
  3. freier Informationszugang soll Umweltschutz verbessern

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Zweck

sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben sowie bei bestimmte Plänen und Programmen zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen:

  1. die Auswirkungen auf die Umwelt durch Umweltprüfungen frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden.
  2. die Ergebnisse der Prüfungen
    1. bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben,
    2. bei der Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen so früh wie möglich berücksichtigt werden.

Verfahren der UVPG

  1. Feststellung UVP-Pflicht
  2. Unterrichtung über das geplante Vorhaben
  3. behördeninterne Abstimmung über den Untersuchungsrahmen (scoping)
  4. Antragsstellung und Unterlagen beibringung durch den Vorhabensträger
  5. Behördenbeteiligung, Stellungnahme andere Behörden
  6. Öffentlichkeitsbeteiligung(§9 UVPG)
  7. Auslegung der Unterlagen, Möglichkeit für Einwendungen der Betroffenen
  8. Zusammenfassende Darstellung
  9. .
  10. .
  11. Unterrichtung über das Ergebnis

Scoping

Zuständige Behörde unterrichtet über die voraissochtlich beizubringenden Unterlagen (§5 UVPG). Der Sachverhalt wird zuvor mit allen Beteiligten (Behörden, Vorhabensträger, Gutachter) in Form eines Gesprächs erörtert.

Beteiligung der Öffentlichkeit

UVP-Prozess beinhaltet immer Anhörung der Öffentlichkeit. In der Regel durch Auslegung der Unterlagen-Entsprechende Fristen einhalten und bei der Projektplanung berücksichtigen

Immissionsschutz

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. (BImSchG)

Zweck des BImSchG

  • Menschen,Tiere,Pflanzen,Boden,Wasser,Atmosphäre,Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen
  • Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen

Primäre Ziele BImSchG

  • Luftreinhaltung(Ind. Prod.,Verkehr,Kraftwerke,Privathaushalte)
  • Lärmschutz (Verkehr, Baustellen, Sportanlagen etc.)

Stand der Technik

im Sinne dieses Gesetzes ist der Entwicklungsstand fortschritlicher Verfahren, EInrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen in Luft,Wasser und Boden, zur Gewährleistung der Anlagensichherheit, einer umweltverträglichen Abfallentsorgung, oder sonst zur Vermeidung von Auswirkungen auf die Umwelt insgesamt gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind die im Anhang aufgeführten Kriterien zu Berücksichtigen.

Anhang Stand der Technik

  1. EInsatz abfallarmer Technologien
  2. EInsatz weniger gefährlicher Stoffe
  3. Rückgewinnung und Wiederverwertung
  4. vergleichbare Verfahren die mit Erfolg erprobt wurden
  5. Art,Auswirkungen und Menge der jeweiligen Emission
  6. Zeitpunkt der Inbetriebnahme
  7. Verbrauch an Rohstoffen, Energieeffizienz
  8. Fortschritte in Technologie und Wissenschaft
  9. Information BVT Blätter

Beste verfügbare Technik (BVT)

BVT Merkblatt zum Informationsaustausch und zur Vermeidung von Umweltverschmutzung beschreibt:

  • angewandte Techniken
  • derzeitige Emissions- und Verbrauchswerte
  • alle Zukunftstechniken
  • Techniken die für Festlegung der BVT und deren Schlussfolgerung berücksichtigt wurden

 Begriff Genehmigunsbedürftige Anlagen

Errichtung und Betrieb der im Anhang 1 genannten Anlagen bedürfen einer Genehmigung, soweit den Umständen nach zu erwarten ist, dass sie länger als während der zwölf Monate, die auf die Inbetriebnahme folgen, an demselben Ort betrieben werden.

Entscheidungsfaktoren genehmigunsbedürftiger Anlagen

  • Größe oder Produktdurchsatz
  • Schadstoffaustoß
  • Kapazität
  • Stoffdurchsatz
  • Überschreitung von Schwellenwerten

Genehmigungsbedüftige Anlagen

Genehmigungspflicht

Betriebserlaubnis: Bei Vorliegen aller Vorraussetzungen besteht seitens des Anlagenbetreibers ein Rechtsanspruch

Genehmigungsbedüftige Anlagen

Genehmigunsvorraustzungen

  • Pflichten nach §5 und der jeweiligen BImSchV
  • andere Rechtsvorschriften (Bodenschutzrecht, Straßen+Wegerecht)

Genehmigungsbedüftige Anlagen

Genehmigungsverfahren Ablauf

  1. Antrag
  2. Stellungnahme zuständige Behörde
  3. Öffentliche Bekanntmachungen, Einwendungen
  4. Ausschlussfrist (ausser privatrechtliche Ansprüche)
  5. Erörterungstermin
  6. Vereinfachtes Verfahren für bestimme Anlagen
  7. Eintscheidung: Versagung,Nebenbestimmungen, vorbehaltlos,Einstellung
  8. WIrkung: Gesttatungswirkung, Bestandschutz,Konzentrationswikrung,privatrechtsgestaltende Wirkung