Block 01


Set of flashcards Details

Flashcards 27
Students 21
Language Deutsch
Category Career Studies
Level University
Created / Updated 26.10.2014 / 30.01.2022
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Entstehung und Entwiklung der Technischen Versicherung

Entwiklung der Technischen Versicherung

Ursprung vor über 100 Jahren / Nutzung der Dampfenergie (Versicherung von Dampfkessel)

 

Erste Maschinenversicherung in der Schweiz: 1904 Schweizerische National für Elektrizitätswerke

 

1959 Maschinen – BU Versicherung

 

Ab Mitte der 60er Jahre Montageversicherung / Maschinengarantieversicherung / Bauwesenversicherung

 

1972 EDVA Versicherung

Entstehung und Entwiklung der Technischen Versicherung

Hauptgründe für die Entwicklung der Technischen Versicherungen

Das Wachstum ist auf den wirtschaftlichen Aufschwung und den Fortschritt in Zeiten der Mechanisierung, Automatisierung und Computerisierung zurückzuführen.

Hauptgründe für die Entwicklung der Technischen Versicherungen sind:

- Finanzielle Absicherung der hohen Investitionen in neue Technologien, welche ohne entsprechende Risikoabdeckung nicht möglich wären.

- Gesamtprämienvolumen in den letzen Jahren ca. CHF 320 Mio.

Entstehung und Entwiklung der Technischen Versicherung

Prämieneinnahmen je Sparte in Mio.

TOTAL 320 Mio.

 

143.5 Maschinenversicherung

11.5 Maschinen-BU

25.8 Maschinenkasko

47.2 Montage

57.3 Bauwesen

29.6 EDVA

4 Garantie (nicht prüfungsrelevant)

Wesen und Merkmale

• Zuordnung

   - Sachversicherung

 

• Merkmal Versicherungsumfang

  - All-Risk-Versicherung

 

• Gegenstand der Versicherung

  - Objektversicherung

Verbände und Organisationen

 

Verband auf nationaler Ebene

Dachverband der Technischen Versicherungen in der Schweiz

- Schweizerischer Versicherungsverband – SVV

- Fachkommission Technische Versicherung (FK Te)

 

Verband auf internationaler Ebene

- The International Association of Engineering Insurers (IMIA)

- Comité Européen des Assurances (CEA)

Maschinenversicherung

Versicherte Sachen

Stationäre Maschinen und Anlagen

 

Fahrbare oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Maschinenversicherung

Grunddeckung

Versichert sind unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen. Beispiele dafür sind:

 

Schäden durch äussere Einwirkungen

 

Innere Betriebsschäden

 

Schäden durch menschliche Einflüsse (falsche Bedienung durch den Menschen)

Maschinen Betriebsunterbrechungsversicherung

Versicherte Sachen

Ausfall des Betriebsertrages infolge eines Maschinenschadens.

(Gewinn, anfallende Kosten; analog KMU BU, nur in Kombination mit Maschinenversicherung)

 

Mehrkosten

Maschinen Betriebsunterbrechungsversicherung

Grunddeckung / Versicherte Gefahren

Versichert ist der Ausfall des Betriebsertrages infolge eines versicherten Maschinenschadens einschliesslich Unterbrechungsschäden infolge eines Garantieschadens.

Maschinenkaskoversicherung

Versicherte Sachen

Fahrbare oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen

(eingeschränkte Deckung - keine inneren Betriebsschäden. Prämie ist 2-3x günstiger)

Maschinenkaskoversicherung

Grunddeckung

Versichert sind unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen, infolge gewaltsamer äusserer Einwirkung. Beispiele dafür sind:

 

Zusammenstoss, Anprall-, Um- oder Absturz, Einsinken (Palette fällt auf Stapler)

 

unfallmässiges äusseres Anprallen von Gütern, die Gegenstand des Arbeitsvorganges sind (das Gut ist nicht versichert) 

 

Beachte Wind und Sturm in der All-Risk Deckung (Naturgefahren Fachbuch Bünzli 3.1.6) (ist in der Kasko auch versichert)

EDVA Versicherung

Versicherte Sachen

Anlageversicherung

Alle zur elektr. Datenverarbeitung gehörenden Anlagen und Geräte (Server, Klime vom Server, Peripherie...)

 

Datenwiederherstellungskosten

 

Mehrkostenversicherung (Ersatzgeräte, Überzeit)

Montage Versicherung

Versicherte Sachen

Montage von Maschinen und technischen Anlagen Konstruktionen aus vorfabrizierten Teilen

(Brücke, Stahlbauskelett, Maschine aufbauen..ist versichert bis es fertiggestellt ist inkl. Probebetrieb)

Montage Versicherung

 Grunddeckung

Versichert sind Schäden an und Verluste von versicherten Sachen die während der Versicherungsdauer unvorhergesehen und plötzlich eintreten.

Bauwesen Versicherung

Versicherte Sachen

Hochbauten

Neu- und Umbauten von Wohnhäuser Industriebauten, Spitäler usw.

 

Tiefbauten

Neu- und Umbauten von Strassen Brücken, Tunnels, Werkleitungen Gewässerkorrekturen usw.

(In der Regel wird das Objekt vor Ort vom Spezialisten besichtig. Immer Feuerversicherung einschliessen.)

Bauwesen Versicherung

Grunddeckung

 

Versichert sind durch unvorhergesehene Bauunfälle verursachte Schäden (Beschädigung oder Zerstörung), die während der Versicherungsdauer eintreten. (Mängel sind nicht versichert)

Gesetzliche Grundlagen für den Versicherungsvertrag

  1. Policentext
  2. BB
  3. ZB
  4. AVB
  5. VVG
  6. OR oder ZGB

Musterpolice

Vertragsgrundlagen

• Versicherungsantrag / Maschinenverzeichnis

• Zusatz- und Besondere Bedingungen

• Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Allgemeine Bestimmungen in allen Technischen Versicherungen - Antrag

Struktur und Inhalt des Antrages

• Sachbezogener Dialog VN / VR

• Identifikation des Objektes

• Technische Information für Risikobeurteilung

• Leistungs- und Versicherungsumfang

• Berechnung der Prämie

• Grundlage zur Schadenregulierung vor der Policenerstellung

• Enthält alle Informationen für die Erstellung der Police

Allgemeine Bestimmungen in allen Technischen Versicherungen - Versicherungssumme (VS)

Vollwertversicherung für die versicherten Objekte

• Ersatzwert (KP zum heutigen Zeitpunkzt) für eine neue Sache evtl. weitere Kosten für Zoll, Transport und Montage

• Verantwortung der korrekten Summe liegt beim VN

• VS bildet eine Grundlage für die Prämienberechnung

• VS bildet eine Grundlage für eine Ersatzleistung ggf. Unterversicherung

• Automatische Summenanpassung an den Index zur Verhinderung einer Unterversicherung im Schadenfall (ASA, gekoppelt an den Lohnklassenindex der Metalbauindustrie)

Allgemeine Bestimmungen in allen Technischen Versicherungen - Versicherungssumme (VS)

VS nach freiem Ermessen für die Zusatzversicherung (ER) z.B.

• Aufräumungs-, Bergungs- und Entsorgungskosten

• Auswechselbare Werkzeuge

• Mehrkosten für Luftfrachten

• Datenwiederherstellungskosten / Mehrkosten für die EDVA Versicherung

 

Keine Unterversicherung im Schadenfall. (da ER)

Allgemeine Bestimmungen in allen Technischen Versicherungen - Versicherungssumme (VS)

Zusammensetzung der Bruttoprämie

Elemente der Tarifprämiensätze welche aufgrund einer Gemeinschaftsstatistik und individueller Erfahrung durch die Gesellschaft ermittelt werden

 

• Netto Risikoprämie

 

• Trendzuschlag (Technik verändert sich - wird hochwertiger)

 

• Sicherheitszuschlag (Wenn Versicherer einen kleinen Bestand hat)

 

• Verwaltungskosten

 

• Überschussbeteiligung (Wenn der Vertrag gut verläuft, erhält der VN einen Teil wieder gutgeschrieben)

 

• Gewinn (Wenn mit dem Versicherungsgeschäft Gewinn gemacht wird)

Allgemeine Bestimmungen in allen Technischen Versicherungen - Versicherungssumme (VS)

Obliegenheiten des Versicherungsnehmers während der Vertragsdauer / Meldung an den VR

• Meldung bei Gefahrerhöhung / Gefahrverminderung

• Einhalten von Sicherheitsvorschriften (Wechsel auf 2-Schichtbetrieb melden)

• Meldung bei einer Handänderung

• Obliegenheiten im Schadenfall

Grossrisiken und MPL Schätzung

Für die MPL Schätzung muss zuerst ein Schadenszenario gemacht werden, welches den „grössten wahrscheinlichen Schaden" berücksichtigt.

Je nach Objekt muss für die MPL Berechnung von einem Teil- (90% - 95%) oder Totalschaden (5% - 10%) ausgegangen werden.

Grossrisiken und MPL Schätzung

Definition

Der ‚MPL‘ ist eine Schätzung des maximalen Verlustes, der vom Versicherer getragen werden müsste, resultierend aus einem Vorkommen, das der Versicherer im Rahmen der Wahrscheinlichkeit befürchtet.

(Die Berechnnung ist eine Wahrscheinlichkeitsschätzung)

Grossrisiken und MPL Schätzung

Beispiel A

Versicherung einer CNC Bearbeitungsmaschine: Ein Totalschaden ist unwahrscheinlich, für die MPL Berechnung wird von einem Teilschaden ausgegangen. (Da Standortmaschine muss Feuer in die KMU versichert werden.) 

Grossrisiken und MPL Schätzung

Beispiel B

Versicherung eines Baukrans, zirkulierend versichert Ein Totalschaden ist bei einem Umsturz oder während des Transportes möglich. Für die MPL Schätzung ist von einem Totalschaden auszugehen. (Feuer/Elementar kann versichert werden, somit auch Totalschaden möglich.)