STOWE - 2 und 3
2 Allgemein 3 Begründung
2 Allgemein 3 Begründung
Fichier Détails
Cartes-fiches | 38 |
---|---|
Utilisateurs | 13 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Matières relative au métier |
Niveau | École primaire |
Crée / Actualisé | 25.09.2014 / 13.04.2020 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/stowe_2_und_3
|
Intégrer |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/stowe_2_und_3/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Alleineigentum
- 1 Eigentümer verfügt über die ganze Sache
- kann benutzen, verändern, verschenken, vermieten, verkaufen etc.
- Beschränkungen durch Nachbarschaftsrecht, Bau- und Zonenordnungen, Umweltschutzgesetz etc.
Gemeinschaftliches Eigentum
- Sache gehört mehreren Personen zusammen
- Unterteilung in:
- Miteigentum (rechnerisch teilbar)
- Gesamteigentum (rechnerisch nicht teilbar - persönliche Beziehung zueinandern)
Gesamteigentum
- 2 oder mehrere Personen die in persönlicher Verbindung zueinander stehen
- Verwaltung und Nutzung gemeinschaftlich
- Zustimmung aller Beteiligten
- Beispiele: Erbengemeinschaften, Gütergemeinschaften etc.
Miteigentum
- 2 oder mehrere Personen vereinbaren, dass ihnen eine Sache gemeinsam gehört
- Sache wird körperlich nicht geteilt, ist aber in Bruchteile aufgeteilt (rechnerisch aufgeteilt)
- Über Sache kann frei verfügt werden
- Vorkaufsrecht
Stockwerkeigentum
- besondere Form von Miteigentum
- Miteigentumsanteil an einem überbaubaren Grundstück
- Sonderrecht, bestimmte Teile ausschliesslich zu benutzen, verwalten etc.
Was bedeutet Stockwerkeigentum?
- Miteigentum an der Gesamtliegenschaft
- sonderrechte an bestimmten Teilen der Liegenschaft
Sonderrecht ist kein Eigentum, sondern eine Kernbefugnis, die eine eigentumsähnliche Stellung einnimmt. Stockwerkeigentum ohne Sonderrecht gibt es nicht.
Gesetzliche Grundlagen für das Stockwerkeigentum
Stockwerkeigentum: Art. 712a-t ZGB
Miteigentum: Art. 646ff ZGB
Vereinsrecht: Art. 69ff
Reglement
Was sind Grundstücke im Sinne des Gesetzes
- Liegenschaften
- in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte
- Bergwerke
- Miteigentumsanteile an Grundstücken
Definition Liegenschaften
Abgegrenztes Stück Land an der Erdoberfläche, egal ob ein Gebäude erstellt wurde oder nicht.
Definition selbständige und dauernde Rechte
- die im Grundbuch relevanten Baurechte
- weder z.G. einer Person noch z.G. des beherrschenden Grundstückes
- Dauer Mind. 30 Jahre - max. 100 Jahre
- (Heimfall regeln)
Zwingende Vorschriften einer Stockwerkeinheit (materielle Voraussetzungen)
- in sich abgeschlossen
- wirtschaftliche Einheit
- eigenen Zugang
Definition "wirtschaftliche Einheit"
- Einheit muss für sich existenzfähig sein
- Räume müssen nicht miteinander verbunden sein
- Begründung auch an Einzelgarage, Keller, Basteraume etc. möglich
Wie entsteht der Begründungsakt von Stockwerkeigentum?
- durch einseitigen Vertrag / Erklärung des Eigentümers
- durch zweiseiten Vertrag der Miteigentümer
Der Begründungsakt muss öffentliche beurkundet und anschliessend im Grundbuch eingetragen werden.
Wann erfolgt kein Begründungsakt für Stockwerkeigentum? (Ausnahme)
Es ist möglich, eine Stockwerbegründung in einem Testament, Erbteilungsvertrag oder einem Erbvertrag vorzunehmen. In diesem Fällen sind die Formvorschriften des Erbrechts zu beachten.
Zeitpunkt der Begründung?
- Jederzeit, auch vor Baubeginn
Erfolgt die Begründung von Stockwerkeigentum vor Baubeginn sind die Aufteilungspläne zwingend.
Inhalt des Begründungsaktes (Rechtsgrundausweis)
- Wille zur Bildung von Miteigentum an einem Grundstück und deren Ausgestaltung zu STWE
- Genaue Bezeichnung der Stockwerke mit Angaben ihrer Anteile am Gesamtgrundstück (Ausscheidung der Wertquoten)
- Räumliche Ausscheidung (Pläne - Aufteilungspläne)
Welche Punkte sind nur verbindlich, wenn Sie im Begründungsakt oder durch Vereinbarung geregelt wurden?
- Begründung des Einsprache- oder Vorkaufsrechtes
- vom Gesetz abweichende Bestimmungen über Zuständigkeit / Beschlussfassung
- Abänderung und Ausscheidung der Räume im Sonderrecht
- Aufhebung des Stockwerkeigentums
- Änderung des Bauwerkvertrages
- Änderung der Zweckbestimmung der Stockwerke
Was ist der Aufteilungsplan
- definiert die Sonderrechte, gemeinschaftliche Teile sowie ausschliesslichen Benutzungsrechte
- im Gesetz nicht vorgesehen - ausser wenn die Begründung vor der Erstellung des Gebäudes erfolgt
- kann aber vom Grundbuchverwalter verlangt werden
- Aufteilungspläne nehmen nicht am öffentlichen Glauben teil - diese sind nur graphisches Hilfsmittel
Grundbuchanmeldung
- STWE entsteht mit Eintrag ins Grundbuch
- Begründugnsakt muss als Rechtsgrundausweis vorliegen
- Grundbuchanmeldung muss vom Eigentümer/Bevollmächtigten abgegeben werden.
Grundbuchblatt
- vor der Begründung 1 Grundbuchblatt der Liegenschaft
- Vermerk der Begründung auf diesem Blatt
- Gleichzeitg entsteht pro Stockwerkeinheit 1 separates Grundbuchblatt
MERKE: Bei Stockerkeigentum besteht ein Stammblatt und verschiedene Grundbuchblätter
Welche Daten sind aus dem Grundbuch ersichtlich?
- Bezeichnung des Grundstückes (Grundbuchblatt-Nr., Kataster-Nr., Plan-Nr. )
- Angaben über Art und Grösse des Grundstückes
- Eigentümer
- Gebäudenummer
- Anmerkungen / Vormerkungen
- Dienstbarkeiten und Grundlasten
Wie wird pro Stockerkeinheit ein Grundbuchblatt erstellt?
Die Liegenschaft kann separat veräussert oder belastet werden (Grundpfandrechte)
Definition Stockwereigentum
- speziell ausgestaltetes Miteigentum
- ME-Anteil eines Stockwerkeigentümers, bestimmte Teile eiens Grundstückes ausschliesslich zu nutzen
Voraussetzung zur Bildung von Sonderrechten
- Ausscheidung in der Begründung (räumlich und WQ) z.G. der entsprechenden Stockwerkeinheit
Vorteiel des Aufteilungsplanes
- Erleichtert die genaue Bezeichnung der Stockwerke
- Erleichtert die räumliche ausscheidung jedes Stockwerkes
- weniger Text im Begründungsakt und verweis auf Aufteilungsplan
Welches sind die formellen Voraussetzungen für die Errichtung von STOW
- Rechtsgrundnachweis
- einseitiges Rechtsgeschäft (Erklärung des Eigentümers)
- zweiseitiges Rechtsgeschäft (Vertrag der Miteigentümer über die Ausgestaltung von STOWE
- öffentliche Beurkundugns des Begründugnsaktes
- Eintrag ins Grundbuch
Welches sind die materiellen Voraussetzungen zur Errichtung von STOWE
- Grundstück (Def. nach Art. 655 ZGB)
- in sich abgeschlossen
- eigener Zugang
- Wirtschaftlichliche Einheit
Welches sind die gemeinschaftlichen Teile beim Stockwerkeigentum?
- Grund und Boden oder Baurecht
- Bauteile für die
- konstruktive Gliederung (Konstruktion)
- Festigkeit des Gebäudes oder der Räume
- äussere Gestalt
- Anlagen und Einrichtung, die allen Eigentümern dienen
- Treppenhaus etc.
- gemeinsame Anlagen (Heizung, Lift etc.)
Beispiele von gemeinschaftlichen Teilen
- Gebäudegrundfläche / Gebäudeumschwung
- Fundament
- Mauerwerk
- Dach/Dachterrasse
- Balkon
- Böden
- tragende Wände
- Treppenhaus
- Lift
- Heizung
- Leitungen
- Allgemeine Abstellräume
- Wohnungstüren
Voraussetzungen zur Bildung von Sonderrecht
- in sich abgeschlossen
- eigenen Zugang
- wirtschaftliche Einheit
Beispiele von Teilen im Sonderrecht
- Bodenbeläge
- Deckenverkleidungen
- nichttragende Wände
- Türen innerhalb der Wohnung
- Küche
- Sanitärische Anlagen
- Leitungen, welche ausschliesslich die Stockwerkeinheit betreffen
Was bedeuten "gewillkürt gemeinschaftliche Teile"?
Sonderrechtsfähige Gebäudeteile werden als gemeinschaftlich erklärt
- Hauswartwohnung
- Hobby/Bastelraum
- Garagenbox
- Fitnessraum
Was sind ausschliessliche Nutzungsrechte?
- werden an gemeinschaftlichen Teilen im Reglement begründet
- dem Stockwereigentümer steht der entsprechende gemeinschaftliche Teil zu Alleinnutzung zur Verfügung. Er darf diesen jedoch nicht verändern
Ausschliessliche Nutzungsrechte bleiben immer gemeinschaftliche Teile
Beispiele von ausschliesslichen Nutzungsrechten?
- Autoabstellplätze im Freien
- Parkplätze in der Sammelgarage
- Garten/Gartensitzplätze
- Balkon/Terrassen
Was bedeutet die Wertquote
- Spiegelt das Eigentumsverhältnis an der Gesamtliegenschaft wieder
- Rechte (Stimmkraft)
- Pflichten (Anteil an den gemeinschaftlichen Kosten)
Festlegung der Wertquoten
- müssen im Zeitpunkt der Begründung festgelegt werden
- Angabe in Bruchteile mit einem gemeinsamen Nenner
- mit dem neuen Immobiliarsachenrecht muss der Nenner nicht mehr zwingend /100 oder /1000 sein, sondern kann auch ungerade Zahlen haben
- Keine gesetzlichen Vorschriften über die Berechnung
Faktoren für die Berechung der Wertquoten in der Praxis
- Grundfläche
- Rauminhalt
- Nebenräume wie Keller, Estrich, Bastelraum, Waschküche
- Ausschliessliche Benutzungsrechte
- Lage
- Aussicht
- Himmelsrichtung (Besonnung)
- Zugang / Lift
- etc-
Was darf bei der Berechnung der Wertqoute nicht berücksichtigt werden?
- Kaufspreis
- Verkehrswert
- Innenausbau