STOWE - 2 und 3

2 Allgemein 3 Begründung

2 Allgemein 3 Begründung


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Langue Deutsch
Catégorie Matières relative au métier
Niveau École primaire
Crée / Actualisé 25.09.2014 / 13.04.2020
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Alleineigentum
 

  • 1 Eigentümer verfügt über die ganze Sache
  • kann benutzen, verändern, verschenken, vermieten, verkaufen etc.
  • Beschränkungen durch Nachbarschaftsrecht, Bau- und Zonenordnungen, Umweltschutzgesetz etc.

Gemeinschaftliches Eigentum

  • Sache gehört mehreren Personen zusammen
  • Unterteilung in:
    • Miteigentum (rechnerisch teilbar)
    • Gesamteigentum (rechnerisch nicht teilbar - persönliche Beziehung zueinandern)

Gesamteigentum

  • 2 oder mehrere Personen die in persönlicher Verbindung zueinander stehen
  • Verwaltung und Nutzung gemeinschaftlich
  • Zustimmung aller Beteiligten
  • Beispiele: Erbengemeinschaften, Gütergemeinschaften etc.
     

Miteigentum

  • 2 oder mehrere Personen vereinbaren, dass ihnen eine Sache gemeinsam gehört
  • Sache wird körperlich nicht geteilt, ist aber in Bruchteile aufgeteilt (rechnerisch aufgeteilt)
  • Über Sache kann frei verfügt werden
  • Vorkaufsrecht

Stockwerkeigentum

  • besondere Form von Miteigentum
  • Miteigentumsanteil an einem überbaubaren Grundstück
  • Sonderrecht, bestimmte Teile ausschliesslich zu benutzen, verwalten etc.

Was bedeutet Stockwerkeigentum?

  • Miteigentum an der Gesamtliegenschaft
  • sonderrechte an bestimmten Teilen der Liegenschaft

Sonderrecht ist kein Eigentum, sondern eine Kernbefugnis, die eine eigentumsähnliche Stellung einnimmt. Stockwerkeigentum ohne Sonderrecht gibt es nicht.

Gesetzliche Grundlagen für das Stockwerkeigentum

Stockwerkeigentum:  Art. 712a-t ZGB

Miteigentum:                Art. 646ff ZGB

Vereinsrecht:                Art. 69ff

Reglement

Was sind Grundstücke im Sinne des Gesetzes

  • Liegenschaften
  • in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte
  • Bergwerke
  • Miteigentumsanteile an Grundstücken

Definition Liegenschaften

Abgegrenztes Stück Land an der Erdoberfläche, egal ob ein Gebäude erstellt wurde oder nicht.

Definition selbständige und dauernde Rechte

  • die im Grundbuch relevanten Baurechte
  • weder z.G. einer Person noch z.G. des beherrschenden Grundstückes
  • Dauer Mind. 30 Jahre - max. 100 Jahre
  • (Heimfall regeln)

Zwingende Vorschriften einer Stockwerkeinheit (materielle Voraussetzungen)
 

  • in sich abgeschlossen
  • wirtschaftliche Einheit
  • eigenen Zugang

Definition "wirtschaftliche Einheit"

  • Einheit muss für sich existenzfähig sein
  • Räume müssen nicht miteinander verbunden sein
  • Begründung auch an Einzelgarage, Keller, Basteraume etc. möglich
     

Wie entsteht der Begründungsakt von Stockwerkeigentum?

  • durch einseitigen Vertrag / Erklärung des Eigentümers
  • durch zweiseiten Vertrag der Miteigentümer

Der Begründungsakt muss öffentliche beurkundet und anschliessend im Grundbuch eingetragen werden.

 

Wann erfolgt kein Begründungsakt für Stockwerkeigentum? (Ausnahme)

Es ist möglich, eine Stockwerbegründung in einem Testament, Erbteilungsvertrag oder einem Erbvertrag vorzunehmen. In diesem Fällen sind die Formvorschriften des Erbrechts zu beachten.
 

Zeitpunkt der Begründung?

  • Jederzeit, auch vor Baubeginn

Erfolgt die Begründung von Stockwerkeigentum vor Baubeginn sind die Aufteilungspläne zwingend.

Inhalt des Begründungsaktes (Rechtsgrundausweis)

  • Wille zur Bildung von Miteigentum an einem Grundstück und deren Ausgestaltung zu STWE
  • Genaue Bezeichnung der Stockwerke mit Angaben ihrer Anteile am Gesamtgrundstück (Ausscheidung der Wertquoten)
  • Räumliche Ausscheidung (Pläne - Aufteilungspläne)

Welche Punkte sind nur verbindlich, wenn Sie im Begründungsakt oder durch Vereinbarung geregelt wurden?

  • Begründung des Einsprache- oder Vorkaufsrechtes
  • vom Gesetz abweichende Bestimmungen über Zuständigkeit / Beschlussfassung
  • Abänderung und Ausscheidung der Räume im Sonderrecht
  • Aufhebung des Stockwerkeigentums
  • Änderung des Bauwerkvertrages
  • Änderung der Zweckbestimmung der Stockwerke

Was ist der Aufteilungsplan

  • definiert die Sonderrechte, gemeinschaftliche Teile sowie ausschliesslichen Benutzungsrechte
  • im Gesetz nicht vorgesehen - ausser wenn die Begründung vor der Erstellung des Gebäudes erfolgt
  • kann aber vom Grundbuchverwalter verlangt werden
  • Aufteilungspläne nehmen nicht am öffentlichen Glauben teil - diese sind nur graphisches Hilfsmittel
     

Grundbuchanmeldung
 

  • STWE entsteht mit Eintrag ins Grundbuch
  • Begründugnsakt muss als Rechtsgrundausweis vorliegen
  • Grundbuchanmeldung muss vom Eigentümer/Bevollmächtigten abgegeben werden.

Grundbuchblatt

  • vor der Begründung 1 Grundbuchblatt der Liegenschaft
  • Vermerk der Begründung auf diesem Blatt
  • Gleichzeitg entsteht pro Stockwerkeinheit 1 separates Grundbuchblatt

MERKE: Bei Stockerkeigentum besteht ein Stammblatt und verschiedene Grundbuchblätter

Welche Daten sind aus dem Grundbuch ersichtlich?

  • Bezeichnung des Grundstückes (Grundbuchblatt-Nr., Kataster-Nr., Plan-Nr. )
  • Angaben über Art und Grösse des Grundstückes
  • Eigentümer
  • Gebäudenummer
  • Anmerkungen / Vormerkungen
  • Dienstbarkeiten und Grundlasten
  •  

Wie wird pro Stockerkeinheit ein Grundbuchblatt erstellt?

Die Liegenschaft kann separat veräussert oder belastet werden (Grundpfandrechte)

Definition Stockwereigentum

  • speziell ausgestaltetes Miteigentum
  • ME-Anteil eines Stockwerkeigentümers, bestimmte Teile eiens Grundstückes ausschliesslich zu nutzen

Voraussetzung zur Bildung von Sonderrechten

  • Ausscheidung in der Begründung (räumlich und WQ) z.G. der entsprechenden Stockwerkeinheit
     

Vorteiel des Aufteilungsplanes

  • Erleichtert die genaue Bezeichnung der Stockwerke
  • Erleichtert die räumliche ausscheidung jedes Stockwerkes
  • weniger Text im Begründungsakt und verweis auf Aufteilungsplan

Welches sind die formellen Voraussetzungen für die Errichtung von STOW

  • Rechtsgrundnachweis
    • einseitiges Rechtsgeschäft (Erklärung des Eigentümers)
    • zweiseitiges Rechtsgeschäft (Vertrag der Miteigentümer über die Ausgestaltung von STOWE
  • öffentliche Beurkundugns des Begründugnsaktes
  • Eintrag ins Grundbuch

Welches sind die materiellen Voraussetzungen zur Errichtung von STOWE

  • Grundstück (Def. nach Art. 655 ZGB)
  • in sich abgeschlossen
  • eigener Zugang
  • Wirtschaftlichliche Einheit

Welches sind die gemeinschaftlichen Teile beim Stockwerkeigentum?

  • Grund und Boden oder Baurecht
  • Bauteile für die
    • konstruktive Gliederung (Konstruktion)
    • Festigkeit des Gebäudes oder der Räume
    • äussere Gestalt
  • Anlagen und Einrichtung, die allen Eigentümern dienen
    • Treppenhaus etc.
    • gemeinsame Anlagen (Heizung, Lift etc.)
    •  

Beispiele von gemeinschaftlichen Teilen

  • Gebäudegrundfläche / Gebäudeumschwung
  • Fundament
  • Mauerwerk
  • Dach/Dachterrasse
  • Balkon
  • Böden
  • tragende Wände
  • Treppenhaus
  • Lift
  • Heizung
  • Leitungen
  • Allgemeine Abstellräume
  • Wohnungstüren

Voraussetzungen zur Bildung von Sonderrecht

  • in sich abgeschlossen
  • eigenen Zugang
  • wirtschaftliche Einheit

Beispiele von Teilen im Sonderrecht

  • Bodenbeläge
  • Deckenverkleidungen
  • nichttragende Wände
  • Türen innerhalb der Wohnung
  • Küche
  • Sanitärische Anlagen
  • Leitungen, welche ausschliesslich die Stockwerkeinheit betreffen
  •  

Was bedeuten "gewillkürt gemeinschaftliche Teile"?

Sonderrechtsfähige Gebäudeteile werden als gemeinschaftlich erklärt

  • Hauswartwohnung
  • Hobby/Bastelraum
  • Garagenbox
  • Fitnessraum


 

Was sind ausschliessliche Nutzungsrechte?

  • werden an gemeinschaftlichen Teilen  im Reglement begründet
  • dem Stockwereigentümer steht der entsprechende gemeinschaftliche Teil zu Alleinnutzung zur Verfügung. Er darf diesen jedoch nicht verändern

Ausschliessliche Nutzungsrechte bleiben immer gemeinschaftliche Teile

Beispiele von ausschliesslichen Nutzungsrechten?

  • Autoabstellplätze im Freien
  • Parkplätze in der Sammelgarage
  • Garten/Gartensitzplätze
  • Balkon/Terrassen

Was bedeutet die Wertquote

  • Spiegelt das Eigentumsverhältnis an der Gesamtliegenschaft wieder
  • Rechte (Stimmkraft)
  • Pflichten (Anteil an den gemeinschaftlichen Kosten)

Festlegung der Wertquoten

  • müssen im Zeitpunkt der Begründung festgelegt werden
  • Angabe in Bruchteile mit einem gemeinsamen Nenner
    • mit dem neuen Immobiliarsachenrecht muss der Nenner nicht mehr zwingend /100 oder /1000 sein, sondern kann auch ungerade Zahlen haben
  • Keine gesetzlichen Vorschriften über die Berechnung

Faktoren für die Berechung der Wertquoten in der Praxis

  • Grundfläche
  • Rauminhalt
  • Nebenräume wie Keller, Estrich, Bastelraum, Waschküche
  • Ausschliessliche Benutzungsrechte
  • Lage
  • Aussicht
  • Himmelsrichtung (Besonnung)
  • Zugang / Lift
  • etc-

Was darf bei der Berechnung der Wertqoute nicht berücksichtigt werden?

  • Kaufspreis
  • Verkehrswert
  • Innenausbau