STOWE - 2 und 3
2 Allgemein 3 Begründung
2 Allgemein 3 Begründung
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Set of flashcards Details
Flashcards | 38 |
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Students | 13 |
Language | Deutsch |
Category | Career Studies |
Level | Primary School |
Created / Updated | 25.09.2014 / 13.04.2020 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/stowe_2_und_3
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Alleineigentum
- 1 Eigentümer verfügt über die ganze Sache
- kann benutzen, verändern, verschenken, vermieten, verkaufen etc.
- Beschränkungen durch Nachbarschaftsrecht, Bau- und Zonenordnungen, Umweltschutzgesetz etc.
Gemeinschaftliches Eigentum
- Sache gehört mehreren Personen zusammen
- Unterteilung in:
- Miteigentum (rechnerisch teilbar)
- Gesamteigentum (rechnerisch nicht teilbar - persönliche Beziehung zueinandern)
Gesamteigentum
- 2 oder mehrere Personen die in persönlicher Verbindung zueinander stehen
- Verwaltung und Nutzung gemeinschaftlich
- Zustimmung aller Beteiligten
- Beispiele: Erbengemeinschaften, Gütergemeinschaften etc.
Miteigentum
- 2 oder mehrere Personen vereinbaren, dass ihnen eine Sache gemeinsam gehört
- Sache wird körperlich nicht geteilt, ist aber in Bruchteile aufgeteilt (rechnerisch aufgeteilt)
- Über Sache kann frei verfügt werden
- Vorkaufsrecht
Stockwerkeigentum
- besondere Form von Miteigentum
- Miteigentumsanteil an einem überbaubaren Grundstück
- Sonderrecht, bestimmte Teile ausschliesslich zu benutzen, verwalten etc.
Was bedeutet Stockwerkeigentum?
- Miteigentum an der Gesamtliegenschaft
- sonderrechte an bestimmten Teilen der Liegenschaft
Sonderrecht ist kein Eigentum, sondern eine Kernbefugnis, die eine eigentumsähnliche Stellung einnimmt. Stockwerkeigentum ohne Sonderrecht gibt es nicht.
Gesetzliche Grundlagen für das Stockwerkeigentum
Stockwerkeigentum: Art. 712a-t ZGB
Miteigentum: Art. 646ff ZGB
Vereinsrecht: Art. 69ff
Reglement
Was sind Grundstücke im Sinne des Gesetzes
- Liegenschaften
- in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte
- Bergwerke
- Miteigentumsanteile an Grundstücken