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STOWE - 2 und 3

2 Allgemein 3 Begründung

2 Allgemein 3 Begründung


Set of flashcards Details

Flashcards 38
Students 13
Language Deutsch
Category Career Studies
Level Primary School
Created / Updated 25.09.2014 / 13.04.2020
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Alleineigentum
 

  • 1 Eigentümer verfügt über die ganze Sache
  • kann benutzen, verändern, verschenken, vermieten, verkaufen etc.
  • Beschränkungen durch Nachbarschaftsrecht, Bau- und Zonenordnungen, Umweltschutzgesetz etc.

Gemeinschaftliches Eigentum

  • Sache gehört mehreren Personen zusammen
  • Unterteilung in:
    • Miteigentum (rechnerisch teilbar)
    • Gesamteigentum (rechnerisch nicht teilbar - persönliche Beziehung zueinandern)

Gesamteigentum

  • 2 oder mehrere Personen die in persönlicher Verbindung zueinander stehen
  • Verwaltung und Nutzung gemeinschaftlich
  • Zustimmung aller Beteiligten
  • Beispiele: Erbengemeinschaften, Gütergemeinschaften etc.
     

Miteigentum

  • 2 oder mehrere Personen vereinbaren, dass ihnen eine Sache gemeinsam gehört
  • Sache wird körperlich nicht geteilt, ist aber in Bruchteile aufgeteilt (rechnerisch aufgeteilt)
  • Über Sache kann frei verfügt werden
  • Vorkaufsrecht

Stockwerkeigentum

  • besondere Form von Miteigentum
  • Miteigentumsanteil an einem überbaubaren Grundstück
  • Sonderrecht, bestimmte Teile ausschliesslich zu benutzen, verwalten etc.

Was bedeutet Stockwerkeigentum?

  • Miteigentum an der Gesamtliegenschaft
  • sonderrechte an bestimmten Teilen der Liegenschaft

Sonderrecht ist kein Eigentum, sondern eine Kernbefugnis, die eine eigentumsähnliche Stellung einnimmt. Stockwerkeigentum ohne Sonderrecht gibt es nicht.

Gesetzliche Grundlagen für das Stockwerkeigentum

Stockwerkeigentum:  Art. 712a-t ZGB

Miteigentum:                Art. 646ff ZGB

Vereinsrecht:                Art. 69ff

Reglement

Was sind Grundstücke im Sinne des Gesetzes

  • Liegenschaften
  • in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte
  • Bergwerke
  • Miteigentumsanteile an Grundstücken