Steuerrecht: Steuern für Experten (Band 1)
Vorbereitung auf höhere Fachprüfung zum dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling. Inhalt: - Grundlagen - Finanzierung - Entnahme
Vorbereitung auf höhere Fachprüfung zum dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling. Inhalt: - Grundlagen - Finanzierung - Entnahme
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Cartes-fiches | 233 |
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Utilisateurs | 53 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 24.02.2013 / 13.02.2025 |
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ALLGEMEIN
Wann dürfen versäumte Abschreibungen nachgeholt werden?
- Falls zwingende, bilanzrechtliche Bewertungsvorschriften verletzt wurden, sind die Vorjahre zu korrigieren.
- Falls keine bilanzrechtliche Bewertungsvorschriften wurden, ist das Nachholen der Abschreibung nur möglich, wenn diese aufgrund schlechtem Geschäftsgang ausgelassen wurden.
- Ansonsten sind für das Nachholen die maximalen Abschreibungssätze gemäss EStV zu beachten.
ALLGEMEIN
Wann kann ein Leasingobjekt aktiviert werden?
Leasingsraten sind im Vergleich zum späteren Übernahmepreis relativ hoch, so dass eine Übernahme wirtschaftlich notwendig ist. Andernfalls wäre das Geschäft verlustträchtig.
Übernahmepreis ist wesentlich kleiner als Fair Value.
ALLGEMEIN
Was bedeutet das Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer?
Die Steuerpflicht wird durch Meldung der steuerbaren Leistung erfüllt. Die Steuer wird nicht bezahlt.
ALLGEMEIN
Was ist bei der Verwendung von Kapitalreserven zu beachten?
Die Kapitalreserven sind steuerfrei. Dies hat zur Folge, dass bei folgenden Vorgängen keine direkten Steuern (auch keine Emissionsabgabe) geschludet sind:
- Rückzahlung an Aktionäre
- Umwandlung in Aktienkapital (Gratiskatien)
ALLGEMEIN
Was ist bei freiwilligen Zuwendungen zu beachten?
Es ist der Verkehrswert des entsprechenden Vermögenswertes zu beachten. Zuwendungen sind bis zu einem maximalen Ansatz von 20% des steuerbaren Gewinns zulässig. Das Maximum liegt beim Verkehrswert des Vermögenswertes.
ALLGEMEIN
Was sind die Nachteile der Personengesellschaft gegenüber der Kapitalgesellschaft in Bezug auf die Steuerbelastung?
- Steuerprogession
- AHV-Belastung auf dem Gewinn
- Übrige Einkünfte verschärfen das Problem der Progression weiter
ALLGEMEIN
Was versteht man unter gewillkürtem Geschäftsvermögen?
- Beteiligung an Kapitalgesellschaft (mind. 10% des Grund-/Stammkapitals)
- Erträge aus der Gesellschaft werden beim selbstständigerwerbenden Teilhaber nur zu 50% versteuert.
- Sofern sich die Beteiligung im Privatvermögen wird der Betrag nur zu 60% versteuert.
BESONDERER STEUERSTATUS
Reduzieren Verluste von Tochtergesellschaften den Beteiligungsabzug?
Nein, diese Verluste fallen ausser Betracht.
BESONDERER STEUERSTATUS
Sind vom Beteiligungsabzug auch verdeckte Vorteilszuwendungen betroffen?
Ja, Gewinnvorwegnahmen und verdeckte Gewinnausschüttungen zählen auch zu den Beteiligungserträgen.
Falls die Zuwendung von einer ausländischen Gesellschaft stammt, zählt diese nur dazu, wenn die Aufrechnung auch von Schweizer Seite her vorgenommen worden wäre oder wenn ein entsprechnedes Abkommen besteht.
BESONDERER STEUERSTATUS
Wann kann der Beteiligungsabzug beim Verkauf von Beteiligungen und einem daraus resultierenden Kapitalgewinn beansprucht werden?
Die Ermässigung wird bei Kapitalgewinnen nur unter den folgenden Voraussetzungen gewährt:
- Soweit der Verkaufspreis die Gestehungskosten (Erwerbspreis + Investitionen + steuerwirksame Aufwertungen - Desinvestitonen) übersteigt.
- Mindestens 10% der Beteiligung wird verkauft.
- Beteiligung mindestens 1 Jahr im Besitz
- Vor Verkauf beträgt der Verkehrswert der Beteiligung mehr als 1 MCHF.
BESONDERER STEUERSTATUS
Was gilt im Sinne des Holdingprivilegs nicht als Geschäftstätigkeit in der Schweiz?
- Selbstverwaltung (Verwaltung des eignen Vermögens, Geschäftsführung, eigenes Rechnungswesen, etc.)
- Hilfstätigkeiten:
- Führungs- und Reportingssystem bereitstellen
- Marktforschung im Sinne des Gesamtkonzerns
- Rechts- und Steuerberatung für den Gesamtkonzern
- Personalberatung für Führungskräfte
- Mittel-/Kapitalbeschaffung zur FInanzierung - Geschäftstätigkeit im Ausland
BESONDERER STEUERSTATUS
Was ist ein Steuerprivileg?
Bei dieser steuerlichen Bevorteilung wird ein Teil oder der gesamte handelsrechtliche Gewinn von der Steuer freigestellt. Die Bundessteuer kennt keine solche Privilegien. Diese Privilegien gibt es nur auf Ebene Gemeinde und Kanton (Beispiele: Holdingprivileg, Domizilgesellschaften, gemischte Gesellschaften).
BESONDERER STEUERSTATUS
Was ist eine Steuerermässigung?
In diesem Fall tritt der Steuervorteil erst nach der Festlegung des Steuerbetrags basierend auf dem ordentlichen Gewinn gemäss Steuerrecht ein. Der Steuerbetrag wird ermässigt (z.B. Beteiligungsabzug).
BESONDERER STEUERSTATUS
Was sind die Voraussetzungen für das Privileg der Domizilgesellschaften/gemischte Gesellschaften?
- überwiegende Auslandstätigkeit
- vorwiegend Verwaltungstätigkeit in der Schweiz
- Firmenverwaltung
- Verwaltung immaterieller Werte
- Fakturierung und Inkasso
BESONDERER STEUERSTATUS
Was sind die Voraussetzungen zur Geltendmachung des Beteilungsabzuges?
- Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft nach Schweizer Recht oder gleichgestellte ausländische, juristische Person
- Der Steuerhoheit der Schweiz unterstellte Gesellschaft
- Gewinn-/Reserveanspruch von mind. 10% der ausschüttenden Gesellschaft
- Verkehrswert der Beteiligung von mind. 1 MCHF
BESONDERER STEUERSTATUS
Was sind die Voraussetzungen zur Geltendmachung des Holdingprivilegs?
- Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft
- Hauptzweck ist die Verwaltung und das Halten von Beteiligungen
- 2/3 der Aktiven sind Beteiligungen oder,
- 2/3 der Erträge sind Beteiligungserträge - Keine Geschäftstätigkeit in der Schweiz
Ausnahmen:
- Nebenzweck mit untergeordneter Funktion
- Tätigkeiten, die keine Geschäftstätigkeit darstellen (Verwaltung Erträge, Kapitalanlagen, Finanzierung, Liegenschaften bei Vermögensverwaltung)
BESONDERER STEUERSTATUS
Welche Arten von Beteiligungsabzügen gibt es?
- Gewinnausschüttung von Tochter- an Muttergesellschaft
- Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Tochtergesellschaften
BESONDERER STEUERSTATUS
Welche Auswirkungen hat das Holdingprivileg auf die kantonale Gewinnsteuer?
Keine Gewinnsteuer
Ausnahme: Erträge aus Schweizer Grundeigentum (Grundstückgewinnsteuer)
BESONDERER STEUERSTATUS
Welche Auswirkungen hat das Holdingprivileg auf die kantonale Kapitalsteuer?
Reduzierter Kapitalsteuersatz
BESONDERER STEUERSTATUS
Welche Erträge berechtigen nicht zum Beteiligungsabzug?
- Erträge, welche bei der leistenden Gesellschaft Aufwand darstellen (z.B. Zinszahlung Tochter- an Muttergesellschaft).
- Gewinne aus Aufwertung von Beteiligungen (auch Aktivierung von Gratisaktien)
- Kapitalgewinne, Liquidiationsüberschüsse und Fusionsgewinne soweit die Gestehungskosten den Gewinnsteuerwert übersteigen (wiedereingebrachte Abschreibungen)
BESONDERER STEUERSTATUS
Welche Folgen hat die Aufwertung von Aktiven beim Dahinfallen des Holdingprivilegs auf Bundes-/Kantons- und Gemeindesteuern?
Bundessteuer:
Aufwerung steuerbar (auf Ebene der Bundessteuer gibt es kein Holdingprivileg)
Kantons-/Gemeindesteuer:
Steuerneutral
BESONDERER STEUERSTATUS
Welche Kosten dürfen nicht von der Holdinggesellschaft auf ihre Tochtergesellschaft umgelegt werden?
Die sogenannten ureigenen Kosten:
- Rechnungswesen der Holdinggesellschaft
- Revisionsstelle
- Verwaltungsrat und dergleichen
BESONDERER STEUERSTATUS
Welche Vorausetzungen müssen Kostenüberwälzungen von der Holdinggesellschaft an die Tochtergesellschaft erfüllen?
Die Transferpreisgestaltung muss einem unabhängigen Drittvergleich standhalten. Dabei ist ein Zuschlag von 5% zu den Selbstkosten möglich (Cost-plus-Methode).
BESONDERER STEUERSTATUS
Welches Privileg existiert neben dem Holdingprivileg in der Kantons- und Gemeindesteuer?
Privileg für Domizil- und gemischte Gesellschaften: Gesellschaften (Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Stiftungen) mit ausgeprägter, ausländischer Tätigkeit.
BESONDERER STEUERSTATUS
Werden bestehende, unversteuerte stille Reserven beim Wechsel zum Holdingprivileg besteuert?
Unklar, kantonal unterschiedliche Praktiken. Keine Klarheit im Steuerharmonierungsgesetz (StHG).
BESONDERER STEUERSTATUS
Wie ergibt sich die wirtschaftliche Doppelbelastung bei Kapital und Gewinn?
Gewinn:
- Gewinnsteuer bei juristischen Personen
- Einkommenssteuer bei natürlichen Personen, welche an der juristischen Person beteiligt sind.
Kapital:
- Kapitalsteuer bei juristischen Personen
- Vermögenssteuer auf Beteiligungen von natürlichen Personen an den juristischen Personen.
BESONDERER STEUERSTATUS
Wie verändert sich der Abzug der Finanzierungskosten bei unterjähriger Berechnung des Beteiliungsabzuges?
Der Finanzierungsaufwand ist auf ein volles Jahr hochzurechnen.
BESONDERER STEUERSTATUS
Wie werden Domizilgesellschaften/gemischte Gesellschaften in der Schweiz besteuert?
Bundessteuer:
Kein Privileg (ordentlich besteuert)
Kantons-/Gemeindesteuer:
- Beteiligungserträge steuerfrei
- Einkünfte aus Geschäftstätigkeit in der Schweiz ordentlich besteuert
- Quote der Auslanderträge steuerbefreit
BESONDERER STEUERSTATUS
Wie wird der Beteiligungsabzug bei Gewinnausschüttungen berechnet?
- Festlegung des Beteiligungsertrags
- Abzug von Abschreibungen in Bezug auf die Beteiligung (nicht Kapitalverluste)
- Vom Bruttobeteiligungsertrag 5% abziehen für Verwaltungskosten (oder effektive Kosten)
- Anteilige Finanzierungskosten abziehen (Zinsen im Verhältnis der Beteiligung zu den Gesamtaktiven ohne Einrechnung bereits verkaufter Beteiligungen)
- Resultat ergibt den Nettobeteiligungsertrag
- Nettobeteiligungsertrag ins Verhältnis zum Gesamtgewinn abzüglich der grundsätzlich geschuldeten Steuern (vor Beteiligungsabzug) stellen.
- Prozentzahl aus dem Verhältnis ergibt den Beteiligungsabzug auf dem Steuerbetrag
BESONDERER STEUERSTATUS
Wieso haben Holdinggesellschaften ein Interesse daran möglichst viele Aufwendungen an ihre Tochtergesellschaften zu verrechnen?
Aufwendungen, die in der Holdinggesellschaft verbleiben schmälern dort den Gewinn, der vom Holdingprivileg profitiert.
BESONDERER STEUERSTATUS
Wieso werden in der Schweiz Domizilgesellschaften errichtet?
Auf kantonaler Ebene werden aufgrund des Steuerprivilegs die Auslandgewinne privilegiert besteuert. Die Gewinne können anschliessend in Form von Provisionen und Kommissionen wieder ins Ausland geleitet werden.
BESONDERER STEUERSTATUS
Wird ein Kapitalverlust, welcher als Aufwand bei der Muttergesellschaft verbucht wurde, bei der Berechnung des Beteiligungsabzuges miteinbezogen?
BESONDERER STEUERSTATUS
Wozu dient der Beteiligungsabzug?
Zur Verhinderung einer Drei- oder Mehrfachbelastung von den Steuern bei der Muttergesellschaft.
GRUNDSTÜCKGEWINNSTEUER
Wann kann die Besteuerung des Wertzuwachsgewinns aufgeschoben werden?
Wenn keine Handänderung erfolgt (abweichende, kantonale Regelungen möglich).
KONZERNFINANZIERUNG
Wann eignet sich die Konzernfinanzierung durch eine separate Finanzierungsgesellschaft auszuüben?
- Wenn der Konzern eine bestimmte Grösse erreicht hat.
- Muttergesellschaft kann/will sich nicht an einem steuergünstigen Standort niederlassen.
- Muttergesellschaft läuft Gefahr das Holdingprivileg zu verlieren.
KONZERNFINANZIERUNG
Was sind die Schranken der Optimierung der Konzernfinanzierung durch eine separate Finanzierungsgesellschaft?
- Der maximale Anteil Fremdkapital bei der Finanzierung beträgt 6/7.
- Die Kapitaleinlage der Muttergesellschaft in die Finanzierungsgesellschaft unterliegt der Emissionsabgabe.