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Fichier Détails
Cartes-fiches | 15 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | École primaire |
Crée / Actualisé | 01.09.2012 / 07.06.2019 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/steuern_fidu_grundlagen
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Intégrer |
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Was braucht es um Steuern zu erheben?
Gesetzliche Grundlage
Direkte Steuern
- Steuerberechnungsgrundlage = Steuerobjekt (Objekt, welches Steuerpflicht auslöst)
- Direkte Steuern können nicht überwälzt werden
Beispiele direkte Steuern
- Einkommens- & Vermögenssteuern
- Gewinn- und Kapitalsteuern
- Verrechnungssteuer
Indirekte Steuern
- Steuerberechnungsgrundlage nicht = Steuerobjekt
- Indirekte Steuern könne vom Steuerpflichtigen auf einen Dritten überwälzt werden
Beispiele Indirekte Steuern
- Emissionsabgaben
- Umsatzabgaben
- Erbschafts- & Schenkungssteuer
- Mehrwertsteuer
- Tabaksteuer
- Motorfahrzeugsteuer
Kausalabgaben
- man erhält vom Staat eine Gegenleistung
- werden von Bund, Kantonen und Gemeinden erhoben
> Gebühr (Entgelt für staatliche Leistung - z.B. Entsorgungsgebühr)
> Vorzugslast (Beitrag an Kosten der Abwasserreinigung oder Strasse zum Haus)
> Ersatzabgabe (wenn von Naturallasten befreit - z.B. Militär)
Steuern
- öffentliche Abgabe
- ohne direkte Gegenleistung vom Staat
Unterschied periodische / nicht periodische Steuer
- periodische Steuer regelmässig (Einkommens- und Vermögenssteuer)
- nicht periodische Steuer: unregelmässigen Abständen (Erbschaft)
Subjektsteuern
Berücksichtigen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen.
- Einkommens- und Gewinnsteuern
Objektsteuern
Steuern unbeachtet der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Mehrwertsteuer oder Stempelsteuer)
Steuerhoheit
- Kompetenz Steuern zu erheben
- muss in Verfassung begründet sein
- über Gesetz kann Volk über Steuern bestimmen
Steuern des Bundes
- Einkommenssteuer
- Gewinnsteuer
- Verrechnungssteuer
- Stempelabgaben
- Mehrwertsteuer
- Zölle
Steuern der Kanton
- Einkommens- und Vermögenssteuern
- Gewinn- und Kapitalsteuern
- Erbschafts- und Schenkungssteuern
- Grundstückgewinnsteuer
- Handänderungsabgabe
- Liegenschaftssteuer, Hundesteuer
Steuerrechtsverhältnis
- Steuerhoheit
- Steuersubjekt (Steuerpflichtiger)
- Steuerobjekt (Gegenstand der Steuererhebung)
- Steuerbemessung / Steuerberechnungsgrundlage (Wertmässige Erfassung)
- Steuermass (Massstab der Steuerbelastung bestehend aus Tarif und Steuerfuss
Rechtsgrundlagen und Schranken der Besteuerung
- in formellem Gesetz geregelt
- nur nach wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- Grundsätze wie Willkürverbot, rechtsgleiche Behandlung, Schutz der Eigentumsgarantie