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David Schmid

David Schmid

Set of flashcards Details

Flashcards 15
Language Deutsch
Category Finance
Level Primary School
Created / Updated 01.09.2012 / 07.06.2019
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Was braucht es um Steuern zu erheben?

Gesetzliche Grundlage

Direkte Steuern

- Steuerberechnungsgrundlage = Steuerobjekt (Objekt, welches Steuerpflicht auslöst)

- Direkte Steuern können nicht überwälzt werden

Beispiele direkte Steuern

- Einkommens- & Vermögenssteuern

- Gewinn- und Kapitalsteuern

- Verrechnungssteuer

Indirekte Steuern

- Steuerberechnungsgrundlage nicht = Steuerobjekt

- Indirekte Steuern könne vom Steuerpflichtigen auf einen Dritten überwälzt werden

Beispiele Indirekte Steuern

- Emissionsabgaben

- Umsatzabgaben

- Erbschafts- & Schenkungssteuer

- Mehrwertsteuer

- Tabaksteuer

- Motorfahrzeugsteuer

Kausalabgaben

- man erhält vom Staat eine Gegenleistung

- werden von Bund, Kantonen und Gemeinden erhoben

> Gebühr (Entgelt für staatliche Leistung - z.B. Entsorgungsgebühr)

> Vorzugslast (Beitrag an Kosten der Abwasserreinigung oder Strasse zum Haus)

> Ersatzabgabe (wenn von Naturallasten befreit - z.B. Militär)

Steuern

- öffentliche Abgabe

- ohne direkte Gegenleistung vom Staat

Unterschied periodische / nicht periodische Steuer

- periodische Steuer regelmässig (Einkommens- und Vermögenssteuer)

- nicht periodische Steuer: unregelmässigen Abständen (Erbschaft)

Subjektsteuern

Berücksichtigen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen.

- Einkommens- und Gewinnsteuern

Objektsteuern

Steuern unbeachtet der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Mehrwertsteuer oder Stempelsteuer)

Steuerhoheit

- Kompetenz Steuern zu erheben

- muss in Verfassung begründet sein

- über Gesetz kann Volk über Steuern bestimmen

Steuern des Bundes

- Einkommenssteuer

- Gewinnsteuer

- Verrechnungssteuer

- Stempelabgaben

- Mehrwertsteuer

- Zölle

Steuern der Kanton

- Einkommens- und Vermögenssteuern

- Gewinn- und Kapitalsteuern

- Erbschafts- und Schenkungssteuern

- Grundstückgewinnsteuer

- Handänderungsabgabe

- Liegenschaftssteuer, Hundesteuer

Steuerrechtsverhältnis

- Steuerhoheit

- Steuersubjekt (Steuerpflichtiger)

- Steuerobjekt (Gegenstand der Steuererhebung)

- Steuerbemessung / Steuerberechnungsgrundlage (Wertmässige Erfassung)

- Steuermass (Massstab der Steuerbelastung bestehend aus Tarif und Steuerfuss

Rechtsgrundlagen und Schranken der Besteuerung

- in formellem Gesetz geregelt

- nur nach wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

- Grundsätze wie Willkürverbot, rechtsgleiche Behandlung, Schutz der Eigentumsgarantie