KVG, UVG, MV, ATSG

Lisbeth Häfliger

Lisbeth Häfliger

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Flashcards 60
Language Deutsch
Category Social
Level Other
Created / Updated 21.03.2014 / 25.04.2024
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Prinzipien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

  • Versicherungspflicht (für Bevölkerung obligatorisch, Aufnahmepflicht für Versicherer)
  • Solidarität (zwischen Gesunden und Kranken)
  • Garantierter Zugang zu den Leistungen (alle erhalten das Gleiche)
  • Wahlfreiheit

Finanzierung der Krankenversicherung

  • Prämien der Versicherten
  • Kostenbeteiligung der Versicherten (Franchise, Selbstbehalt, Spitaltaggeld)
  • Regress

Wie hoch ist die ordentliche Franchise?

Fr. 300.-

Selbstbehalt

  • beträgt 10% der die Franchise übersteigenden Kosten 
    ⇒ Höchstbetrag Erwachsene 700.-  / Jahr, Kinder 350.-  / Jahr
  • mehrere Kinder (3 und mehr) ⇒ Selbstbehalt zusammen höchstens 1000.-

Beitrag für Spitalaufenthalt

  • täglich Fr. 15.-
  • kein Beitrag für Kinder / junge Erwachsene bis 25, die in Ausbildung sind / Leistungen bei Mutterschaft

Bei welchen Branchen sind die Arbeitnehmer automatisch bei der SUVA versichert?

  • Industrie
  • Bau- und Installationsgewerbe
  • Materialgewinnung aus der Erde und Forstwesen
  • Bearbeitung von Metall, Holz, Kunststoffen, Stein u.a. einschliesslich Giessereiwesen
  • Verkehrs- und Transportwesen
  • Elektrizitätswesen, Gas- und Wasserversorgung einschliesslich Abwasser- und Kehrichtbeseitigung
  • Bundesverwaltung, Verwaltungen von Bundesbetrieben und -anstalten sowie gewisse andere öffentliche Verwaltungen

Wer gehört nicht in den SUVA-Bereich?

  • Kleingewerbebetreibende (z.B. Coiffeur, Bäcker usw.)
  • Kleinhandelsbetriebe
  • Banken
  • Hotellerie
  • Gastgewerbe
  • Landwirtschaft
  • Gartenbau

Wer erbringt die Versicherungsleistungen für nicht der SUVA unterstellte Arbeitnehmende?

Die Ersatzkasse. Die UVG-Ersatzkasse wurde von den privaten Kranken- und Unfallversicherern eingerichtet.

säumige Arbeitgeber ⇒ werden bestraft

Unfall

Als Unfall gilt die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper.

Unfallähnliche Körperschädigungen

Körperschäden, die plötzlich und unfreiwillig, jedoch ohne ungewöhnliche äussere Einwirkung entstehen, sind den Unfällen gleichgestellt.

Beispiele:

  • Knochenbrüche
  • Verrenkung von Gelenken
  • Meniskusrisse
  • Muskelrisse

Nach UVG versichert sind die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen infolge...

  • Berufsunfällen
  • Nichtberufsunfällen
  • Berufskrankheiten

Berufsunfälle

  • Unfällen bei Arbeiten auf Anordnung des Arbeitgebers
  • Unfälle vor der Beendigung der Arbeit auf der Arbeitsstätte
  • Unfälle nach der Beendigung der Arbeit auf der Arbeitsstätte
  • Unfälle auf Geschäfts- und Dienstreisen
  • Unfälle auf Betriebsausflügen
  • Unfälle beim Besuch von Schulen und Kursen während der Arbeitszeit

Berufskrankheiten

Krankheiten, die bei der beruflichen Tätigkeit auschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht wurden.

Nichtberufsunfälle

Unfälle, die nicht zu den Berufsunfällen zählen.

Dazu gehören:

  • Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte
  • Sportunfälle
  • Freizeitunfälle
  • usw.

Welche Sozialversicherungen regelt das KVG?

  • obligatorische Krankenpflegeversicherung
  • freiwillige Taggeldversicherung

Die versicherten Risiken beim KVG

  • Krankheit
  • Unfall (wenn nicht obligatorisch UVG-versichert)
  • Mutterschaft

Wer betreibt die obligatorische Krankenversicherung?

  • Krankenversicherer
  • private Versicherungseinrichtungen

Wer ist versichert? (KVG)

  • jede Person mit Wohnsitz in CH
  • EU-Bürger (wohnhaft in EU-Staat), der in CH arbeitet
  • Asylsuchende

Wahl des Versicherers (KVG)

  • Versicherer ist frei wählbar
  • Versicherer muss jede Person vorbehaltlos aufnehmen

Beginn der obligatorischen Krankenversicherung

  • Zeitpunkt der Geburt oder Wohnsitznahme in CH
  • Ausländer aus Nicht-EU-Staaten (mit Aufenthaltsbewilligung) ⇒ ab Einreise
  • Staatsangehörige aus EU-Staaten  ⇒ Beginn Erwerbstätigkeit in CH
  • Gesuchstellung um Asyl

Ende der obligatorischen Krankenversicherung

  • Wegzug aus CH
  • Aufgabe Erwerbstätigkeit in CH (EU-Bürger)
  • Tod

Wer kann die Unfalldeckung sistieren?

Jemand der obligatorisch UVG-versichert ist  ⇒ Sistierung Unfalldeckung  ⇒ Prämienreduktion

Kostenbeteiligung der Krankenversicherten?

  • fester Jahresbeitrag  ⇒ Franchise
  • Selbstbehalt (10% an die Franchise übersteigenden Kosten)
  • täglicher Beitrag an die Kosten bei Spitalaufenthalt  ⇒ Fr. 15.-

besondere Versicherungsformen

  • Versicherung mit wählbarer Franchise
  • Hausarztmodell  ⇒ immer zuerst Hausarzt
  • HMO  ⇒ Versicherung mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers
  • Tel-Med: Immer zuerst telefonischer Beratung

Wer bekommt Prämienverbilligung?

Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen  ⇒ Geltendmachung bei der AHV-Zweigstelle

Wie müssen die Leistungen sein, damit sie von der Krankenversicherung übernommen werden?

  • wirksam  ⇒ wissenschaftlich nachgewiesen
  • zweckmässig  ⇒ Verbesserung der Gesundheit  ⇒ im Interesse des Versicherten
  • wirtschaftlich  ⇒ auf das erforderliche Mass beschränkt

Zugelassene Leistungserbringer

  • Ärzte
  • Apotheker
  • Pflegefachleute
  • Logopäden

Kostenübernahme im Ausland

  • EU  ⇒ übernimmt Kosten (für Notfälle) gemäss Tarif des betreffenden Landes ⇒ Kostenbeteiligung vor Ort gemäss des betreffenden Staates
  • Übriges Ausland  ⇒ übernimmt höchstens den doppelten Betrag der Kosten (Notfälle), die in der Schweiz vergütet werden ⇒ Kostenbeteiligung Bezahlung in CH

Vergütungssysteme

  • Tiers garant ⇒ Rechnung geht an den Patiententen ⇒ leitet diese weiter
  • Tiers payant ⇒ Rechnung an die Versicherer ⇒ bezahlt diese ⇒ Kostenbeteiligung wird beim Versicherten eingefordert

Ambulante Leistungen

  • Untersuchung, Behandlung und Pflegemassnahmen
  • ärztlich verordnete und vom Apotheker abgegebene Arznei / Selbstdispensation
  • Beitrag an die Transportkosten: 50%, max. 500.- / Jahr
  • medizinische Prävention

Stationäre Leistungen

  • Untersuchung, Behandlung, Pflegemassnahmen (stationär, teilstationär, in Pflegeheimen)
  • Aufenthalt in der Allgemeinabteilung
  • ärztlich angeordnete Badekuren ⇒ höchstens 21 Tage / Kalenderjahr
  • Rehabilitation 
  • Verlegungstransport (vom einen Spital in ein anderes)

3 Zusatzversicherungen nach VVG

  • Spitalzusatzversicherung
  • Zahnpflegeversicherung
  • Ferien- und Reiseversicherung (Notfälle, frühzeitige Geburt)

Unterschiede KVG / VVG

Sozialversicherung ⇔ Privatversicherung
Obligatorisch ⇔ Freiwillig
Aufnahmepflicht ⇔ keine Aufnahmepflicht
Leistungen gesetzl. vorgeschrieben ⇔ allgemeine Versicherungsbestimmungen

Wechsel der Krankenkasse

  • 3 Monate Kündigungsfrist ⇒ auf Ende Juni und Ende Dezember
  • bei erhöhter Franchise ⇒ nur auf Ende Dezember
  • Mitteilung neue Prämien ⇒ 1 Monat Kündigungsfrist auf Ende des Monats vor der Prämienänderung

Ausserkantonale Behandlung

  • ambulant ⇒ gemäss Tarif des Leistungserbringers
  • stationär ⇒ Krankenkasse bezahlt nach Tarif von Wohnkanton, die Differenz bezahlt der Kanton

Zweck UVG

Für die Arbeitnehmenden sollen gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten behoben oder gemildert werden.

Wer führt das UVG durch?

  • SUVA
  • private Versicherungseinrichtungen
  • öffentliche Versicherungskassen
  • anerkannte Krankenkasse
    ⇒ BSV erstellte Register der zugelassenen Versicherungsträger

Was ist ein Unfall?

Plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper.

Ungewöhnliche Körperschädigungen

Körperschäden, die plötzlich und unfreiweillig, jedoch ohne ungewöhnliche äussere Einwirkung entstehen, sind den Unfällen gleichgestellt.

Beispiele von ungewöhnlichen Körperschädigungen

  • Knochenbrüche
  • Muskelzerrung
  • Trommelfellverletzung
  • Muskelrisse