Sozialversicherungen Krankheit / Unfall
KVG, UVG, MV, ATSG
KVG, UVG, MV, ATSG
Kartei Details
Karten | 60 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 21.03.2014 / 25.04.2024 |
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Prinzipien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
- Versicherungspflicht (für Bevölkerung obligatorisch, Aufnahmepflicht für Versicherer)
- Solidarität (zwischen Gesunden und Kranken)
- Garantierter Zugang zu den Leistungen (alle erhalten das Gleiche)
- Wahlfreiheit
Finanzierung der Krankenversicherung
- Prämien der Versicherten
- Kostenbeteiligung der Versicherten (Franchise, Selbstbehalt, Spitaltaggeld)
- Regress
Wie hoch ist die ordentliche Franchise?
Fr. 300.-
Selbstbehalt
- beträgt 10% der die Franchise übersteigenden Kosten
⇒ Höchstbetrag Erwachsene 700.- / Jahr, Kinder 350.- / Jahr - mehrere Kinder (3 und mehr) ⇒ Selbstbehalt zusammen höchstens 1000.-
Beitrag für Spitalaufenthalt
- täglich Fr. 15.-
- kein Beitrag für Kinder / junge Erwachsene bis 25, die in Ausbildung sind / Leistungen bei Mutterschaft
Bei welchen Branchen sind die Arbeitnehmer automatisch bei der SUVA versichert?
- Industrie
- Bau- und Installationsgewerbe
- Materialgewinnung aus der Erde und Forstwesen
- Bearbeitung von Metall, Holz, Kunststoffen, Stein u.a. einschliesslich Giessereiwesen
- Verkehrs- und Transportwesen
- Elektrizitätswesen, Gas- und Wasserversorgung einschliesslich Abwasser- und Kehrichtbeseitigung
- Bundesverwaltung, Verwaltungen von Bundesbetrieben und -anstalten sowie gewisse andere öffentliche Verwaltungen
Wer gehört nicht in den SUVA-Bereich?
- Kleingewerbebetreibende (z.B. Coiffeur, Bäcker usw.)
- Kleinhandelsbetriebe
- Banken
- Hotellerie
- Gastgewerbe
- Landwirtschaft
- Gartenbau
Wer erbringt die Versicherungsleistungen für nicht der SUVA unterstellte Arbeitnehmende?
Die Ersatzkasse. Die UVG-Ersatzkasse wurde von den privaten Kranken- und Unfallversicherern eingerichtet.
säumige Arbeitgeber ⇒ werden bestraft
Unfall
Als Unfall gilt die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper.
Unfallähnliche Körperschädigungen
Körperschäden, die plötzlich und unfreiwillig, jedoch ohne ungewöhnliche äussere Einwirkung entstehen, sind den Unfällen gleichgestellt.
Beispiele:
- Knochenbrüche
- Verrenkung von Gelenken
- Meniskusrisse
- Muskelrisse
Nach UVG versichert sind die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen infolge...
- Berufsunfällen
- Nichtberufsunfällen
- Berufskrankheiten
Berufsunfälle
- Unfällen bei Arbeiten auf Anordnung des Arbeitgebers
- Unfälle vor der Beendigung der Arbeit auf der Arbeitsstätte
- Unfälle nach der Beendigung der Arbeit auf der Arbeitsstätte
- Unfälle auf Geschäfts- und Dienstreisen
- Unfälle auf Betriebsausflügen
- Unfälle beim Besuch von Schulen und Kursen während der Arbeitszeit
Berufskrankheiten
Krankheiten, die bei der beruflichen Tätigkeit auschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht wurden.
Nichtberufsunfälle
Unfälle, die nicht zu den Berufsunfällen zählen.
Dazu gehören:
- Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte
- Sportunfälle
- Freizeitunfälle
- usw.
Welche Sozialversicherungen regelt das KVG?
- obligatorische Krankenpflegeversicherung
- freiwillige Taggeldversicherung
Die versicherten Risiken beim KVG
- Krankheit
- Unfall (wenn nicht obligatorisch UVG-versichert)
- Mutterschaft
Wer betreibt die obligatorische Krankenversicherung?
- Krankenversicherer
- private Versicherungseinrichtungen
Wer ist versichert? (KVG)
- jede Person mit Wohnsitz in CH
- EU-Bürger (wohnhaft in EU-Staat), der in CH arbeitet
- Asylsuchende
Wahl des Versicherers (KVG)
- Versicherer ist frei wählbar
- Versicherer muss jede Person vorbehaltlos aufnehmen
Beginn der obligatorischen Krankenversicherung
- Zeitpunkt der Geburt oder Wohnsitznahme in CH
- Ausländer aus Nicht-EU-Staaten (mit Aufenthaltsbewilligung) ⇒ ab Einreise
- Staatsangehörige aus EU-Staaten ⇒ Beginn Erwerbstätigkeit in CH
- Gesuchstellung um Asyl
Ende der obligatorischen Krankenversicherung
- Wegzug aus CH
- Aufgabe Erwerbstätigkeit in CH (EU-Bürger)
- Tod
Wer kann die Unfalldeckung sistieren?
Jemand der obligatorisch UVG-versichert ist ⇒ Sistierung Unfalldeckung ⇒ Prämienreduktion
Kostenbeteiligung der Krankenversicherten?
- fester Jahresbeitrag ⇒ Franchise
- Selbstbehalt (10% an die Franchise übersteigenden Kosten)
- täglicher Beitrag an die Kosten bei Spitalaufenthalt ⇒ Fr. 15.-
besondere Versicherungsformen
- Versicherung mit wählbarer Franchise
- Hausarztmodell ⇒ immer zuerst Hausarzt
- HMO ⇒ Versicherung mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers
- Tel-Med: Immer zuerst telefonischer Beratung
Wer bekommt Prämienverbilligung?
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen ⇒ Geltendmachung bei der AHV-Zweigstelle
Wie müssen die Leistungen sein, damit sie von der Krankenversicherung übernommen werden?
- wirksam ⇒ wissenschaftlich nachgewiesen
- zweckmässig ⇒ Verbesserung der Gesundheit ⇒ im Interesse des Versicherten
- wirtschaftlich ⇒ auf das erforderliche Mass beschränkt
Zugelassene Leistungserbringer
- Ärzte
- Apotheker
- Pflegefachleute
- Logopäden
Kostenübernahme im Ausland
- EU ⇒ übernimmt Kosten (für Notfälle) gemäss Tarif des betreffenden Landes ⇒ Kostenbeteiligung vor Ort gemäss des betreffenden Staates
- Übriges Ausland ⇒ übernimmt höchstens den doppelten Betrag der Kosten (Notfälle), die in der Schweiz vergütet werden ⇒ Kostenbeteiligung Bezahlung in CH
Vergütungssysteme
- Tiers garant ⇒ Rechnung geht an den Patiententen ⇒ leitet diese weiter
- Tiers payant ⇒ Rechnung an die Versicherer ⇒ bezahlt diese ⇒ Kostenbeteiligung wird beim Versicherten eingefordert
Ambulante Leistungen
- Untersuchung, Behandlung und Pflegemassnahmen
- ärztlich verordnete und vom Apotheker abgegebene Arznei / Selbstdispensation
- Beitrag an die Transportkosten: 50%, max. 500.- / Jahr
- medizinische Prävention
Stationäre Leistungen
- Untersuchung, Behandlung, Pflegemassnahmen (stationär, teilstationär, in Pflegeheimen)
- Aufenthalt in der Allgemeinabteilung
- ärztlich angeordnete Badekuren ⇒ höchstens 21 Tage / Kalenderjahr
- Rehabilitation
- Verlegungstransport (vom einen Spital in ein anderes)
3 Zusatzversicherungen nach VVG
- Spitalzusatzversicherung
- Zahnpflegeversicherung
- Ferien- und Reiseversicherung (Notfälle, frühzeitige Geburt)
Unterschiede KVG / VVG
Sozialversicherung ⇔ Privatversicherung
Obligatorisch ⇔ Freiwillig
Aufnahmepflicht ⇔ keine Aufnahmepflicht
Leistungen gesetzl. vorgeschrieben ⇔ allgemeine Versicherungsbestimmungen
Wechsel der Krankenkasse
- 3 Monate Kündigungsfrist ⇒ auf Ende Juni und Ende Dezember
- bei erhöhter Franchise ⇒ nur auf Ende Dezember
- Mitteilung neue Prämien ⇒ 1 Monat Kündigungsfrist auf Ende des Monats vor der Prämienänderung
Ausserkantonale Behandlung
- ambulant ⇒ gemäss Tarif des Leistungserbringers
- stationär ⇒ Krankenkasse bezahlt nach Tarif von Wohnkanton, die Differenz bezahlt der Kanton
Zweck UVG
Für die Arbeitnehmenden sollen gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten behoben oder gemildert werden.
Wer führt das UVG durch?
- SUVA
- private Versicherungseinrichtungen
- öffentliche Versicherungskassen
- anerkannte Krankenkasse
⇒ BSV erstellte Register der zugelassenen Versicherungsträger
Was ist ein Unfall?
Plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper.
Ungewöhnliche Körperschädigungen
Körperschäden, die plötzlich und unfreiweillig, jedoch ohne ungewöhnliche äussere Einwirkung entstehen, sind den Unfällen gleichgestellt.
Beispiele von ungewöhnlichen Körperschädigungen
- Knochenbrüche
- Muskelzerrung
- Trommelfellverletzung
- Muskelrisse