Sozialversicherungen IV HR Fachmann 2012

Sozialversicherungen IV HR Fachmann 2012

Sozialversicherungen IV HR Fachmann 2012

Kristian Asanin

Kristian Asanin

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Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau École primaire
Crée / Actualisé 14.04.2012 / 21.12.2021
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Was ist das Hauptziel der IV

Das Ein- bzw. Wiedereingliedern von durch Geburtsgebrechen, Krankheits- oder Unfallfolgen behinderten Personen in das Erwerbsleben

Wer ist IV versichert

Wer bei der AHV versichert ist, ist auch bei der IV versichert. OBLIGATORISCH VERSICHERTE: Personen mit Wohnsitz in CH, Personen mit Erwerb in CH. FREIWILLIG VERSICHERTE: Für Staatsangehörige der CH, EU oder von EWR-Staaten, die ausserhalb dieses Territoriums wohnen.

Was bedeutet Invalidität? Arten von Risiken

Körperlicher, geistiger oder psychischer Gesundheitsschaden, Als Folge von Krankheit oder Unfall, Mit voraussichtlich längerer Erwerbsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleich Erwerbsunfähigkeit. Was ist der Unterschied

ARBEITSUNFÄHIGKEIT: Aufgrund Gesundheitsschaden, nicht mehr arbeitsfähig im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich, Grad der Arbeitsunfähigkeit wird durch den Arzt festgelegt. ERWERBSUNFÄHIGKEIT: Aufgrund Gesundheitsschaden, keine Erwerbsarbeit auf dem in Betracht kommenden Arbeitsmarkt mehr möglich, Invaliditätsgrad wird von der IV-Stelle festgelegt.

Welche Risiken sind versichert

Invalidität, Unmittelbar drohende Invalidität, Eingliederung in den Arbeitsprozess, Hilflosigkeit

Was ist der Grundsatz der IV BILD

Die Eingliederung hat Vorrang. Es gilt der Grundsatz: Eingliederung vor Rente

Welche zwei Gruppen von Leistungen gibt es bei der IV

EINGLIEDERUNGSMASSNAHMEN: sollen Erwerbsfähigkeit oder Fähigkeit im Aufgaben- Bereich herstellen, verbessern oder erhalten. GELDLEISTUNGEN: Werden ausgerichtet, während Eingliederungs-Massnahmen (Taggelder) oder wenn Eingliederung nicht oder nur ungenügend erreicht wird (Rente)

Welche Leistungen bietet die IV

Früherfassung/Frühintervention, Medizinische Massnahmen bis 20. Altersjahr, Integrationsmassnahmen, Berufliche Massnahmen, Hilfsmittel, Taggelder, Hilflosen Entschädigung, Renten.

Was ist die Früherfassung

Als Früherfassung bezeichnet man die Phase vom Eingang der Meldung an die IV bis zum Entscheid, ob eine Anmeldung bei der IV angezeigt ist oder nicht.

Was ist das Ziel der Früherfassung

Ziel: den Eintritt einer IV zu verhindern.

Für das Bestehen eine Invalidität müssen 3 Voraussetzungen vorliegen

Gesundheitsschaden, bleibende oder längere Zeit dauernde Erwerbsunfähigkeit (mind. Ein Jahr), ein Kausalzusammenhang zwischen Gesundheitsschaden und Erwerbsunfähigkeit (kausales Element)

Freiwillige Meldung der Früherfassung

Nach 4 Wochen Arbeitsunfähigkeit oder nach wiederholten Kurzabsenzen infolge Krankheit oder Unfall und wenn dadurch der Arbeitsplatz gefährdet ist. Durch die versicherte Person selbst, Familienange- hörige, Arbeitgebende, Ärzte und Chiropraktoren, Sozialversicherungen (KV, UV, BV, ALV etc.), Sozialhilfe und Privatversicherungen. Wenn Dritte die Meldung machen, ist die versicherte Person vorgängig zu informieren.

Was sind die Ziele und Massnahmen der Frühintervention

Ziel: Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes oder Eingliederung an einem anderen Arbeitsplatz oder in einem andern Betrieb, z.B. durch: Anpassung des Arbeitsplatzes, Ausbildungskurse, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Sozialberufliche Rehabilitation, Beschäftigungsmassnahmen

Frühintervention: Kostenrahmen und Anspruch

Der Kostenrahmen liegt bei durchschnittlich CHF 5’000, im Einzelfall höchstens bei CHF 20’000. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Massnahmen im Rahmen der Frühintervention. Es besteht kein Anspruch auf Taggelder der IV.

Der Prozess: Früherfassung/Frühintervention:

siehe Bild

Was ist das Ziel der Integrationsmassnahmen als Vorbereitung auf berufliche Eingliederung

Die Erwerbsfähigkeit oder die Fähigkeit sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen, herzustellen, zu verbessern oder zu erhalten.

Voraussetzungen und Massnahmen der Integrationsmassnahmen als Vorbereitung auf berufliche Eingliederung

Frühestens nach 6 Monaten AUF von mind. 50%, Verbesserung der Integration in die Berufswelt - Massnahmen zur sozialberuflichen Rehabilitation - Beschäftigungsmassnahmen, Integrationsmassnahmen während gesamthaft einem Jahr, Überwachung und Begleitung durch die IV-Stelle (Coaching), Beschäftigungsmassnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber beschlossen

Berufliche Massnahmen der Eingliederung

Berufsberatung, Aktive Arbeitsvermittlung, Invaliditätsbedingte Mehrkosten bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung oder bei einer Weiterbildung, Umschulung, Kapitalhilfe für Selbständigerwerbende. Umschulung nur bei Erwerbseinbusse von mindestens 20% oder unmittelbar drohender Invalidität

Was versteht man unter Arbeitsvermittlung und Unterstützung durch die IV-Stelle

Aktive Unterstützung bei der Suche eines geeigneten Arbeitsplatzes, Begleitende Beratung im Hinblick auf die Aufrechterhaltung des bisherigen oder eines neuen, von der IV-Stelle vermittelten Arbeitsplatzes

Wie lauten die Bestimmungen der Zumutbarkeit

Als zumutbar gilt jede Massnahme, die der Eingliederung dient. Ausgenommen sind Massnahmen, die dem Gesundheitszustand der versicherten Person nicht angemessen sind

Wann wird dem AG ein Einarbeitungszuschuss ausbezahlt

Sofern die versicherte Person zu Beginn des Arbeitsverhältnisses noch nicht die nach Abschluss der Anlern- oder Einarbeitungszeit zu erwartende Leistungsfähigkeit erbringt. Einarbeitungszuschüsse an die Arbeitgeber, die Versicherte beschäftigen, die vorübergehend nicht voll leistungsfähig sind, Maximal während einer Einarbeitungszeit von 180 Tagen

Was ist das Ziel der Geldleistungen der IV

Ziel: in Form von Renten oder HL, wenn die Eingliederung nicht oder nur zu einem ungenügenden Teil erreicht werden kann, sowie von Taggeldern als Lohnersatzleistungen zu Eingliederungsmaßnahmen.

Welche zwei Arten der Taggelder der IV gibt es

Grosses Taggeld (z.B. bei Umschulung), kleines Taggeld (z.B. Bei Erstausbildung)

Wie sieht es mit Anspruch auf Hilfsmittel für Beruf und Alltag aus

Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel zur Ermöglichung einer Erwerbstätigkeit oder einer Tätigkeit im Aufgabenbereich, Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel ohne Rücksicht auf eine Erwerbstätigkeit

Was für Rentenarten gibt es bei IV

Ordentliche Renten , Ausserordentliche Renten , Kinderrenten

ORDENTLICHE RENTEN

Bei Eintritt der Invalidität müssen 3 Beitragsjahre angerechnet werden können, durch eigene Beiträge, Eigene Beiträge / Bei Verheirateten 2 x Mindestbeitrag / Betreuungs- oder Erziehungsgutschriften

AUSSERORDENTLICHE RENTEN

Versicherte, die vor dem 20. Altersjahr invalid werden (Geburts- oder Frühinvalide)

KINDERRENTEN

Bis 18. Altersjahr, Mit Ausbildung längstens bis 25. Altersjahr

Welches sind die Voraussetzungen für eine IV-Rente

Erfülltes 18. Altersjahr, Mindestens 40% invalid, Wartefrist von 1 Jahr, Anspruchsbeginn: Frühestens 6 Monate nach der Anmeldung bei der IV!

Der Invaliditätsgrad bestimmt die Rente

siehe Bild

Berechnungsbeispiel IV-Rente: Ausgangslage

siehe Bild

Berechnungsbeispiel IV-Rente: Berechnung Invaliditätsgrad

siehe Bild

Die Revision von IV-Leistungen

von Amtes wegen, auf Gesuch hin. Meldepflicht: Wesentliche Änderungen (z.B. Veränderung des Gesundheitszustandes, der Arbeitsfähigkeit bzw. des Einkommens) sind zu melden.

Anreize für versicherte Personen, wieder eine Arbeit aufzunehmen

Die Rente kann herabgesetzt oder aufgehoben werden, jedoch nur, wenn Einkommen bzw. Erhöhung des Einkommens über CHF 1500.– pro Jahr beträgt. Vergleichsbasis: Ursprüngliches Invalideneinkommen. Vom übersteigenden Betrag werden nur zwei Drittel berücksichtigt.

Welche Schweregrade werden bei der Hilflosenentschädigung unterschieden

Bei 2 oder 3 der Lebensverrichtungen: Hilflosigkeit leichten Grades, Bei 4 oder 5 der Lebensverrichtungen: Hilflosigkeit mittleren Grades, Bei allen 6 Lebensverrichtungen: Hilflosigkeit schweren Grades

Was gilt als Hilflos

Als hilflos gilt, wer wegen seiner Invalidität für die täglichen Lebensverrichtungen wie Aufstehen oder Zubettgehen, An- oder Ausziehe, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der Notdurft, Fortbewegung, Pflege gesellschaftlicher Kontakte dauernd auf fremde Hilfe angewiesen ist oder dauernd der persönlichen Überwachung Bedarf.

Ergänzungsleistungen: Wer hat Anspruch?

IV-Rentnerinnen und Rentner, deren Existenzbedarf nicht gedeckt ist, Bezüger/innen von IV-Taggeldern: wenn Bezug während mindestens 6 Monaten, und wenn Taggeld nicht ausreicht. ZU BEACHTEN: Auf Ergänzungsleistungen besteht ein Rechtsanspruch

Ergänzungsleistungen: Wie ist der Anspruch geltend zu machen?

Durchführungsstelle des Wohnsitzkantons, meistens Kantonale Ausgleichskasse, Nicht zögern: Anspruch durch Einreichen eines Anmeldeformulars geltend machen, weil: Ergänzungsleistungen werden nicht rückwirkend ausbezahlt, sondern ab Eingangs-Datum.

Von der Meldung zum Entscheid

siehe Bild

Wie ist der Ablauf der Rechtspflege wenn nicht einverstanden

Vor definitivem Entscheid: Vorbescheid/Anhörung, Einwände innert 30 Tagen bei der IV-Stelle, Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung, Wenn nicht einverstanden: Beschwerde beim kantonalen Versicherungsgericht, Weiterzug an Bundesgericht in Luzern, Verfahrenskosten je nach Aufwand (je Instanz) 200 bis 1000 CHF