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Sozialversicherungen IV HR Fachmann 2012

Sozialversicherungen IV HR Fachmann 2012

Sozialversicherungen IV HR Fachmann 2012

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Kartei Details

Karten 67
Lernende 20
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 14.04.2012 / 21.12.2021
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Was ist das Hauptziel der IV

Das Ein- bzw. Wiedereingliedern von durch Geburtsgebrechen, Krankheits- oder Unfallfolgen behinderten Personen in das Erwerbsleben

Wer ist IV versichert

Wer bei der AHV versichert ist, ist auch bei der IV versichert. OBLIGATORISCH VERSICHERTE: Personen mit Wohnsitz in CH, Personen mit Erwerb in CH. FREIWILLIG VERSICHERTE: Für Staatsangehörige der CH, EU oder von EWR-Staaten, die ausserhalb dieses Territoriums wohnen.

Was bedeutet Invalidität? Arten von Risiken

Körperlicher, geistiger oder psychischer Gesundheitsschaden, Als Folge von Krankheit oder Unfall, Mit voraussichtlich längerer Erwerbsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleich Erwerbsunfähigkeit. Was ist der Unterschied

ARBEITSUNFÄHIGKEIT: Aufgrund Gesundheitsschaden, nicht mehr arbeitsfähig im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich, Grad der Arbeitsunfähigkeit wird durch den Arzt festgelegt. ERWERBSUNFÄHIGKEIT: Aufgrund Gesundheitsschaden, keine Erwerbsarbeit auf dem in Betracht kommenden Arbeitsmarkt mehr möglich, Invaliditätsgrad wird von der IV-Stelle festgelegt.

Welche Risiken sind versichert

Invalidität, Unmittelbar drohende Invalidität, Eingliederung in den Arbeitsprozess, Hilflosigkeit

Was ist der Grundsatz der IV BILD

Die Eingliederung hat Vorrang. Es gilt der Grundsatz: Eingliederung vor Rente

Welche zwei Gruppen von Leistungen gibt es bei der IV

EINGLIEDERUNGSMASSNAHMEN: sollen Erwerbsfähigkeit oder Fähigkeit im Aufgaben- Bereich herstellen, verbessern oder erhalten. GELDLEISTUNGEN: Werden ausgerichtet, während Eingliederungs-Massnahmen (Taggelder) oder wenn Eingliederung nicht oder nur ungenügend erreicht wird (Rente)

Welche Leistungen bietet die IV

Früherfassung/Frühintervention, Medizinische Massnahmen bis 20. Altersjahr, Integrationsmassnahmen, Berufliche Massnahmen, Hilfsmittel, Taggelder, Hilflosen Entschädigung, Renten.