Sozialkunde

Soziale Marktwirtschaft

Soziale Marktwirtschaft

Korbinian Atzinger

Korbinian Atzinger

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Flashcards 16
Language Deutsch
Category Macro-Economics
Level Other
Created / Updated 25.02.2014 / 06.08.2023
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Merkmale freie Marktwirtschaft

1) Freies Spiel von Angebot und Nachfrage

2) Privateigentum, freie Verfügung der Unternehmer über Produktionsmittel, Gewerbefreiheit

3) Vollständige Konkurenz der Anbieter, soll Missbrauch von Marktmacht verhindern

4) "Nachtwächterstaat", beschränkt auf Schutz nach außen, innere Sicherheit und Rechtspflege

Merkmale soziale Marktwirtschaft

1) So viel Markt wie möglich, so viel Staat wie nötig

2) Einschränkung der Verfügungsmacht durch Mitbestimmung, Sozialgesetze, Arbeitsrecht, Gewerbeordnung etc

3) Sicherung des Wettbewerbs durch Kartellverbot, Missbrauchsaufsicht

4) "Sozialstaat", Verpflichtung des Staates zu aktiver Wirtschafts- und Sozialpolitik, Förderung des Wachstums und der sozialen Sicherung

Gemeinsames erwerbswirschaftliches Prinzip

Gewinnstreben und Nutzenmehrung des Einzelnen als Motor und Leistungsanreiz des Wirtschaftens, fördert das Gesamtwohl der Volkswirtschaft.

Einschränkung hinsichtlich der Freiheit der Wirtschaftssubjekte ( Vorschirften etc)

1) Vorschriften bezüglich der Geschäftsfähigkeit

1) Vorschriften bezüglich der Geschäftsfähigkeit

(Geschägtsfähig < 7 Jahre; Beschränkte Geschäftsfähigkeit >7-18Jahre)

--> Vertragsschluss ohne Einwilligung des gesetzl Vertretters; wirksam bei nachträglicher Genehmigung

--> Taschengeldparagraf (Wirksamkeit eines Vertrages aus Mitteln, die zur freien Verfügung überlassen worden sind)

 

Einschränkung hinsichtlich der Freiheit der Wirtschaftssubjekte ( Vorschirften etc)

2) Vorschriften bezüglich der Nichtigkeit und Aufrechtbarkeit von Rechtsgeschäften

Verträge mit Geschäftsunfähigen oder Entmündigten

Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zb. Verträge die der schriftlichen Form oder notariellen Beurkundung bedürfen (Grundstücksverkauf, Ehevertrag, Verbraucherdarlehensvertrag)

Nichtigkeit des Vertrags kann aus seinem Inhalt herrühren (sittenwidrige, wucherische Verträge oder Scherzgeschäfte)

Einschränkung hinsichtlich der Freiheit der Wirtschaftssubjekte ( Vorschirften etc)

3) Verbraucherschutzgesetz

3.1) Fernabsatzrecht (Onlinehandel, Widerrufs- und Rückgeberecht)

Innerhalb 2Wöchiger Frist kann der Verbruacher seine Willenserklärung ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Frist beginnt, sobald der Unternehmer seine Informationspflicht in Textform erfüllt hat

Frist beginnt frühestens nach erhalt der Ware

Kein gesetzl. Widerrufsrecht bei :

Sonderanfertigungen, Verderbliche Waren,

Audio- und Videoaufzeichnungen, Software, die entsiegelt wurden

Lieferung von Zeitungen, Illustrierten, Zeitschriften

Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen

die in Form von Versteigerungen geschlossen wurden

Lieferung von Frischwaren (Blumen)

Einschränkung hinsichtlich der Freiheit der Wirtschaftssubjekte ( Vorschirften etc)

3.2) Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb

3.3) Gesetz über Mess- und Eichwerte

3.4) Preisauszeichnungsverordnung

3.5) Widerrufsrecht von Haustürverträgen

3.6) Teilzahlungsgeschäfte

3.2) Verbot irreführender Werbung

3.3) Soll verkauf von sog. Mogelpackungen verhindern

3.4) Auf allen Waren im Geschäft muss deutlich der Endpreis angegeben sein. Diensleiter wie Friseure und Gastwirte sind zum Aushang ihrer Preise verpflichtet

3.5) Bei Vertragsschluss in Privatwohung oder auf "Kaffeefahrt", kann die Unterschrift innerhalb von 2 Wochen widerrufen werden. Wertverlust der Ware muss evtl erstattet werden

3.6) 2 wöchige Widerrufsfrist gilt auch für Ratenkäufe. Abzahlungsvertrag in schriftlicher Form muss den Preis bei Barzahlung enthalten. Um darauf hinzuweisen, wie viel der Käufer bei Ratenkauf mehr bezahlen muss.

Einschränkung hinsichtlich der Freiheit der Wirtschaftssubjekte ( Vorschirften etc)

4) Einschränkung der Gewerbefreiheit

1) staatl. Zulassung von Ärzten

2) Anmelde- bzw. Genehmigungspflicht eines Gewerbebetriebes (Gewerbeverordnung)

-Schaustellungen von Personen

-Tanzlustbarkeiten

-Spielbanken, Lotterien, Glücksspiel

-Spielhallen und ähnliche Unternehmen

-Bewachungsgewerbe

-Auktionsgewerbe

-Makler, Anlageberater, Bauträger, Bauberater

-Versicherungsvermittler

-Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

-Überwachungspflichtige Gewerbe zb. Banken, Lebensmittel

Einschränkung hinsichtlich der Freiheit der Wirtschaftssubjekte ( Vorschirften etc)

5.Technischer und sozialer Arbeitsschutz

 

5.1) Arbeitsschutzgesetz: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

Zuständige Überwachungsbehörde : Gewerbeaufsichtsamt

5.2) Arbeitszeitgesetz

5.3) Ladenschlussgesetz

5.4) Mutterschutzgesetz

5.5) Jugendarbeitsschutzgesetz

5.6) Kündigungsschutzgesetz

5.7) Entgeltfortzahlungsgesetz

Einschränkung hinsichtlich der Freiheit der Wirtschaftssubjekte ( Vorschirften etc)

6) Zivilprozessordung, Buch 8, Zwangsvollstreckung

Unpfändbare Sachen

Folgende Sachen sind unpfändbar:

-Sachen zum persönlichen oder haushaltlichen Gebrauch: Kleidung, Wäsche, Betten, Haus-und Küchengeräte

-Gartenhäuser,  Wohnlauben und ähnliche Wohnzwecken dienende Einrichtungen, welche dem Schuldner oder der Famile als Unterkunft dienen

Einschränkung hinsichtlich der Eigentumsrechte der Wirtschaftssubjekte

Eigentumsrecht

Laut dem Eigentumsrecht darf man innerhalb der Rechte oder Gesetze mit seinem Eigentum machen, was man will.

Jedoch: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll dem Allgemeinwohl dienen.

Enteignungen sind möglich, wenn sie dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Eigentümer müssen entschädigt werden.

Grund, Boden und Narurschätze (Kohlevorkommen etc) und private Unternehmen können laut Gesetz verstaatlicht werden. Der Staat kann auch Eigentum erwerben (Grund, Boden, Aktien etc)

Einschränkungen hinsichtlich des Gewinnstrebens

Zusammenschlüsse von Unternehmen

Gesetz für Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

1) Kartelle

Ziel von Zusammenschlüssen : wirtschaftliche Vorteile

Kartelle (Unternehmenskooperation)

Verboten bei Absprachen zu:

Preise, Rabatte, Marktaufteilung, Lieferbedingungen

Erlaubt bei:

Förderung von technischen oder wirtschaftlichen Fortschritt

Überwachende Stelle: Kartellamt Bonn

Einschränkungen hinsichtlich des Gewinnstrebens

Zusammenschlüsse von Unternehmen

Gesetz für Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

2) Konzerne

Unternehmenskonzentration: Fusion zum Konzern

verboten wenn:

bei Monopolbildung

erlaubt wenn:

wirtschaftlich Sinnvoll

Instrumente der EZB

1) Fazilität

EZB bestimmt die Zinssätze(Leitzins) zu denensichdien Banken Geld bei der EZB leihen bzw anlegen können.

Dies beeinflusst die Höhe der Kreditzingsen für Unternehmen und Privatpersonen aber auch die Höhe der Guthabenszinsen.

Instrumente der EZB

2) Mindestreserve

Die Banken müssen einen bestimmten Mindestsatz (Prozentsatz) an Geldanlagen der Kunden bei der EZB anlegen. Dadurch kann die Menge der für die Kreditvergabe verfügbaren Geldmittel der Banken beeinflusst werden.

Folgen:

Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken wird eingeschränkt

Eine Liquiditätslücke kan erzeugt werden

Die Geldbeschaffung ist teurer, der Zins am Markt steigt

Ziele der EZB

Aufgaben der EZB

Ziele:

-Stabilität der Geldwertes (Preisstabilität)

Unterstützung der Wirtschaftspolitik der EU im Rahmen einer freien Marktwirtschaft

Aufgaben:

-Geldpolitik

Maßnahmen zur Beeinflussung

-der Geldmenge und der Zinssätze

-des Kreditvolumens und der Bankenliquidität

-Wechselkursgeschäfte (An- und Verkauf sowie Verwalten der Fremdwährungs-Reserven)

-Zahlungssystem in der EU

Weitere Aufgaben:

-Versorgung der Wirtschaft mit ausreichend Geld

-Beeinflussung der Geldmenge in dem sie Zentralbankgeld schöpft oder vernichtet