Sozialkunde
Soziale Marktwirtschaft
Soziale Marktwirtschaft
Kartei Details
Karten | 16 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | VWL |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 25.02.2014 / 06.08.2023 |
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Merkmale freie Marktwirtschaft
1) Freies Spiel von Angebot und Nachfrage
2) Privateigentum, freie Verfügung der Unternehmer über Produktionsmittel, Gewerbefreiheit
3) Vollständige Konkurenz der Anbieter, soll Missbrauch von Marktmacht verhindern
4) "Nachtwächterstaat", beschränkt auf Schutz nach außen, innere Sicherheit und Rechtspflege
Merkmale soziale Marktwirtschaft
1) So viel Markt wie möglich, so viel Staat wie nötig
2) Einschränkung der Verfügungsmacht durch Mitbestimmung, Sozialgesetze, Arbeitsrecht, Gewerbeordnung etc
3) Sicherung des Wettbewerbs durch Kartellverbot, Missbrauchsaufsicht
4) "Sozialstaat", Verpflichtung des Staates zu aktiver Wirtschafts- und Sozialpolitik, Förderung des Wachstums und der sozialen Sicherung
Gemeinsames erwerbswirschaftliches Prinzip
Gewinnstreben und Nutzenmehrung des Einzelnen als Motor und Leistungsanreiz des Wirtschaftens, fördert das Gesamtwohl der Volkswirtschaft.
Einschränkung hinsichtlich der Freiheit der Wirtschaftssubjekte ( Vorschirften etc)
1) Vorschriften bezüglich der Geschäftsfähigkeit
1) Vorschriften bezüglich der Geschäftsfähigkeit
(Geschägtsfähig < 7 Jahre; Beschränkte Geschäftsfähigkeit >7-18Jahre)
--> Vertragsschluss ohne Einwilligung des gesetzl Vertretters; wirksam bei nachträglicher Genehmigung
--> Taschengeldparagraf (Wirksamkeit eines Vertrages aus Mitteln, die zur freien Verfügung überlassen worden sind)
Einschränkung hinsichtlich der Freiheit der Wirtschaftssubjekte ( Vorschirften etc)
2) Vorschriften bezüglich der Nichtigkeit und Aufrechtbarkeit von Rechtsgeschäften
Verträge mit Geschäftsunfähigen oder Entmündigten
Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zb. Verträge die der schriftlichen Form oder notariellen Beurkundung bedürfen (Grundstücksverkauf, Ehevertrag, Verbraucherdarlehensvertrag)
Nichtigkeit des Vertrags kann aus seinem Inhalt herrühren (sittenwidrige, wucherische Verträge oder Scherzgeschäfte)
Einschränkung hinsichtlich der Freiheit der Wirtschaftssubjekte ( Vorschirften etc)
3) Verbraucherschutzgesetz
3.1) Fernabsatzrecht (Onlinehandel, Widerrufs- und Rückgeberecht)
Innerhalb 2Wöchiger Frist kann der Verbruacher seine Willenserklärung ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Frist beginnt, sobald der Unternehmer seine Informationspflicht in Textform erfüllt hat
Frist beginnt frühestens nach erhalt der Ware
Kein gesetzl. Widerrufsrecht bei :
Sonderanfertigungen, Verderbliche Waren,
Audio- und Videoaufzeichnungen, Software, die entsiegelt wurden
Lieferung von Zeitungen, Illustrierten, Zeitschriften
Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen
die in Form von Versteigerungen geschlossen wurden
Lieferung von Frischwaren (Blumen)
Einschränkung hinsichtlich der Freiheit der Wirtschaftssubjekte ( Vorschirften etc)
3.2) Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb
3.3) Gesetz über Mess- und Eichwerte
3.4) Preisauszeichnungsverordnung
3.5) Widerrufsrecht von Haustürverträgen
3.6) Teilzahlungsgeschäfte
3.2) Verbot irreführender Werbung
3.3) Soll verkauf von sog. Mogelpackungen verhindern
3.4) Auf allen Waren im Geschäft muss deutlich der Endpreis angegeben sein. Diensleiter wie Friseure und Gastwirte sind zum Aushang ihrer Preise verpflichtet
3.5) Bei Vertragsschluss in Privatwohung oder auf "Kaffeefahrt", kann die Unterschrift innerhalb von 2 Wochen widerrufen werden. Wertverlust der Ware muss evtl erstattet werden
3.6) 2 wöchige Widerrufsfrist gilt auch für Ratenkäufe. Abzahlungsvertrag in schriftlicher Form muss den Preis bei Barzahlung enthalten. Um darauf hinzuweisen, wie viel der Käufer bei Ratenkauf mehr bezahlen muss.
Einschränkung hinsichtlich der Freiheit der Wirtschaftssubjekte ( Vorschirften etc)
4) Einschränkung der Gewerbefreiheit
1) staatl. Zulassung von Ärzten
2) Anmelde- bzw. Genehmigungspflicht eines Gewerbebetriebes (Gewerbeverordnung)
-Schaustellungen von Personen
-Tanzlustbarkeiten
-Spielbanken, Lotterien, Glücksspiel
-Spielhallen und ähnliche Unternehmen
-Bewachungsgewerbe
-Auktionsgewerbe
-Makler, Anlageberater, Bauträger, Bauberater
-Versicherungsvermittler
-Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
-Überwachungspflichtige Gewerbe zb. Banken, Lebensmittel
Einschränkung hinsichtlich der Freiheit der Wirtschaftssubjekte ( Vorschirften etc)
5.Technischer und sozialer Arbeitsschutz
5.1) Arbeitsschutzgesetz: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
Zuständige Überwachungsbehörde : Gewerbeaufsichtsamt
5.2) Arbeitszeitgesetz
5.3) Ladenschlussgesetz
5.4) Mutterschutzgesetz
5.5) Jugendarbeitsschutzgesetz
5.6) Kündigungsschutzgesetz
5.7) Entgeltfortzahlungsgesetz
Einschränkung hinsichtlich der Freiheit der Wirtschaftssubjekte ( Vorschirften etc)
6) Zivilprozessordung, Buch 8, Zwangsvollstreckung
Unpfändbare Sachen
Folgende Sachen sind unpfändbar:
-Sachen zum persönlichen oder haushaltlichen Gebrauch: Kleidung, Wäsche, Betten, Haus-und Küchengeräte
-Gartenhäuser, Wohnlauben und ähnliche Wohnzwecken dienende Einrichtungen, welche dem Schuldner oder der Famile als Unterkunft dienen
Einschränkung hinsichtlich der Eigentumsrechte der Wirtschaftssubjekte
Eigentumsrecht
Laut dem Eigentumsrecht darf man innerhalb der Rechte oder Gesetze mit seinem Eigentum machen, was man will.
Jedoch: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll dem Allgemeinwohl dienen.
Enteignungen sind möglich, wenn sie dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Eigentümer müssen entschädigt werden.
Grund, Boden und Narurschätze (Kohlevorkommen etc) und private Unternehmen können laut Gesetz verstaatlicht werden. Der Staat kann auch Eigentum erwerben (Grund, Boden, Aktien etc)
Einschränkungen hinsichtlich des Gewinnstrebens
Zusammenschlüsse von Unternehmen
Gesetz für Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
1) Kartelle
Ziel von Zusammenschlüssen : wirtschaftliche Vorteile
Kartelle (Unternehmenskooperation)
Verboten bei Absprachen zu:
Preise, Rabatte, Marktaufteilung, Lieferbedingungen
Erlaubt bei:
Förderung von technischen oder wirtschaftlichen Fortschritt
Überwachende Stelle: Kartellamt Bonn
Einschränkungen hinsichtlich des Gewinnstrebens
Zusammenschlüsse von Unternehmen
Gesetz für Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
2) Konzerne
Unternehmenskonzentration: Fusion zum Konzern
verboten wenn:
bei Monopolbildung
erlaubt wenn:
wirtschaftlich Sinnvoll
Instrumente der EZB
1) Fazilität
EZB bestimmt die Zinssätze(Leitzins) zu denensichdien Banken Geld bei der EZB leihen bzw anlegen können.
Dies beeinflusst die Höhe der Kreditzingsen für Unternehmen und Privatpersonen aber auch die Höhe der Guthabenszinsen.
Instrumente der EZB
2) Mindestreserve
Die Banken müssen einen bestimmten Mindestsatz (Prozentsatz) an Geldanlagen der Kunden bei der EZB anlegen. Dadurch kann die Menge der für die Kreditvergabe verfügbaren Geldmittel der Banken beeinflusst werden.
Folgen:
Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken wird eingeschränkt
Eine Liquiditätslücke kan erzeugt werden
Die Geldbeschaffung ist teurer, der Zins am Markt steigt
Ziele der EZB
Aufgaben der EZB
Ziele:
-Stabilität der Geldwertes (Preisstabilität)
Unterstützung der Wirtschaftspolitik der EU im Rahmen einer freien Marktwirtschaft
Aufgaben:
-Geldpolitik
Maßnahmen zur Beeinflussung
-der Geldmenge und der Zinssätze
-des Kreditvolumens und der Bankenliquidität
-Wechselkursgeschäfte (An- und Verkauf sowie Verwalten der Fremdwährungs-Reserven)
-Zahlungssystem in der EU
Weitere Aufgaben:
-Versorgung der Wirtschaft mit ausreichend Geld
-Beeinflussung der Geldmenge in dem sie Zentralbankgeld schöpft oder vernichtet
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