Kapitel 4


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Langue Deutsch
Catégorie Matières relative au métier
Niveau Apprentissage
Crée / Actualisé 04.01.2015 / 23.11.2019
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Intégrer
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Unsicherheiten des menschlichen Lebens

  1. Medizinische Versorgung
  2. Verdienstausfall bei Krankheit
  3. Mutterschaft
  4. Arbeitsunflälle und Berufskrankheiten
  5. Alter
  6. Tod
  7. Invalidität
  8. Arbeitslosigkeit
  9. Familienlasten

Soziales Netz

Gruppierungen von Menschen, die ein normales, bürgerliches Leben führen und die Verhaltensnormen einhalten, die die mehrheit vorschreibt

Ziel der Sozialversicherungen

Ziel ist es, die finanziellen Folgen grosser sozialer Risiken gemeinsam mithilfe des Versicherungsprizipes zu bewältigen.

Öffentliche Sozialhilfe =

  • Geldbeiträge des Staates an Personen, die sich in einer speziellen Notlage befinden
  • Personen wieder in das gesellschaftliche Leben einfügen
  • Beratung für Selbständigkeit zu fördern, damit die Person nicht vom Staat abhängig bleibt

3-Säulen-Konzept

Dreistufiger Schutz gegen die finanziellen Folgen von Alter, Tod und Invalidität

1. Säule

Obligatorisch & staatlich

Reine Existenzsicherung

2. Säule

Obligatorisch & private Ergänzung zur 1. Säule

Existenzsicherung so weit ergänzen, dass 60% des eltzen Erwerbseinkommens abgedeckt werden

3. Säule

Freiwillig & privat

gewohnter Lebensstandard sicherstellen

1. Säule

Versicherte Personen

Erwerbstätige und wohnhafte Personen

1. Säule

Beitragspflichtig

Ab 1. Januar des Jahres ab 18.

Für NE 3 Jahre später

Umlageverfahren

Eingenommene Beiträge werden zur Deckung der aktuellen Versicherungsleistungen (Renten) verwendet

(Generationenvertrag)

1. Säule finanziert durch

Lohnprozente- AHV-Versicherungsprämie = 10,3% (Hälfte Arbeitnehmer/Arbeitgeber)

+ vom Bund, Mehrwertssteuer, Spielbankensteuer

IV

Voll-/Teilrenten

  • bei Gesundheitsschaden
  • Erwerbsunfähigkeit ganz oder lange
  • Versuch zur Wiedereingliederung ins Erwerbsleben
     

EL zur AHV/IV

über Steuereinnahmen finanziert

AHV/IV reicht nicht aus, um Existenz zu sichern

Erwerbsersatzordungn

  • Versichert den Verdienstausfall
  • Dienstpflichtige Männer
  • Mütter (14 Wochen nach Geburt)

ALV

Versicherte Personen

obligatorisch für AHV-Versicherte

(nicht für SE)

ALV

Beitragsplficht

Ab 1. Januar des Jahres ab 18

ALV

Finanzierung

Lohnprozente (Hälfte Arbeitnehmer/Arbeitgeber)

ALV

Leistung & Dauer

Taggelder von 70-80% des versicherten Lohnes

Herausforderung an die AHV

Demografischer Wandel = Veränderung der Altersstruktur in der Gesellschaft

Weniger Personen müssen für eine Rente aufkommen

Lösungsansätze für AHV

  • Beiträge der Versicherten erhöhen
  • Weitere Einnahmequellen erschliessen
  • Verminderung der monatlichen Rente
  • Höheres Renteneintrittsalter

2. Säule

Versicherte Personen

Arbeitgeber muss Arbeitnehmer bei einer Pensionskasse versichern

Ab 1. Januar des Jahres ab 18

Bis 25. nur gegen Todesfall- IV versichert

Ab 25. Beitragszahlungen für Altersvorsorge

2. Säule

Leistungen

Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenrenten

Koordinierter Lohn

AHV-Bruttolohn (Eintrittsschwelle) - Koordinationsbetrag = koordinierter Lohn

Koordinationsbetrag wird in der 2. Säule nicht versichert, da bei geringem Einkommen die AHV bereits genügt

 

Kapitaldeckungsverfahren

Jeder Versicherte spart mit seinen Beiträgen seine Rentenansprüche selber an

(keine Umberteilung)

Freizügigkeitsleistung

Angesammeltes Sparguthaben

Wird bei einem Pensionskassenwechsel an ndeue Pensionskasse überwiesen
 

Herausvorderung an die BVG

Kassen erzielen zu wenig Rendite= Alterssparguthaben kann nicht genügend verzinst werden

Lösungsansätze BVG

  • Beiträge der Versicherten erhähen
  • Weitere Einnahmequellen erschliessen
  • Verminderung der monaltichen Rente
  • Höheres Renteneintrittsalter

Säule 3a

Gebundene Vorsorge

Nur für erwerbstätige

Geld bis 5 Jahre vor der Pension gesperrt

Säule 3b

Nicht gebunden

Steuerlich nicht privilegiert