Sozialer Ausgleich
Kapitel 4
Kapitel 4
Kartei Details
Karten | 30 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 04.01.2015 / 23.11.2019 |
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Unsicherheiten des menschlichen Lebens
- Medizinische Versorgung
- Verdienstausfall bei Krankheit
- Mutterschaft
- Arbeitsunflälle und Berufskrankheiten
- Alter
- Tod
- Invalidität
- Arbeitslosigkeit
- Familienlasten
Soziales Netz
Gruppierungen von Menschen, die ein normales, bürgerliches Leben führen und die Verhaltensnormen einhalten, die die mehrheit vorschreibt
Ziel der Sozialversicherungen
Ziel ist es, die finanziellen Folgen grosser sozialer Risiken gemeinsam mithilfe des Versicherungsprizipes zu bewältigen.
Öffentliche Sozialhilfe =
- Geldbeiträge des Staates an Personen, die sich in einer speziellen Notlage befinden
- Personen wieder in das gesellschaftliche Leben einfügen
- Beratung für Selbständigkeit zu fördern, damit die Person nicht vom Staat abhängig bleibt
3-Säulen-Konzept
Dreistufiger Schutz gegen die finanziellen Folgen von Alter, Tod und Invalidität
1. Säule
Obligatorisch & staatlich
Reine Existenzsicherung
2. Säule
Obligatorisch & private Ergänzung zur 1. Säule
Existenzsicherung so weit ergänzen, dass 60% des eltzen Erwerbseinkommens abgedeckt werden
3. Säule
Freiwillig & privat
gewohnter Lebensstandard sicherstellen
1. Säule
Versicherte Personen
Erwerbstätige und wohnhafte Personen
1. Säule
Beitragspflichtig
Ab 1. Januar des Jahres ab 18.
Für NE 3 Jahre später
Umlageverfahren
Eingenommene Beiträge werden zur Deckung der aktuellen Versicherungsleistungen (Renten) verwendet
(Generationenvertrag)
1. Säule finanziert durch
Lohnprozente- AHV-Versicherungsprämie = 10,3% (Hälfte Arbeitnehmer/Arbeitgeber)
+ vom Bund, Mehrwertssteuer, Spielbankensteuer
IV
Voll-/Teilrenten
- bei Gesundheitsschaden
- Erwerbsunfähigkeit ganz oder lange
- Versuch zur Wiedereingliederung ins Erwerbsleben
EL zur AHV/IV
über Steuereinnahmen finanziert
AHV/IV reicht nicht aus, um Existenz zu sichern
Erwerbsersatzordungn
- Versichert den Verdienstausfall
- Dienstpflichtige Männer
- Mütter (14 Wochen nach Geburt)
ALV
Versicherte Personen
obligatorisch für AHV-Versicherte
(nicht für SE)
ALV
Beitragsplficht
Ab 1. Januar des Jahres ab 18
ALV
Finanzierung
Lohnprozente (Hälfte Arbeitnehmer/Arbeitgeber)
ALV
Leistung & Dauer
Taggelder von 70-80% des versicherten Lohnes
Herausforderung an die AHV
Demografischer Wandel = Veränderung der Altersstruktur in der Gesellschaft
Weniger Personen müssen für eine Rente aufkommen
Lösungsansätze für AHV
- Beiträge der Versicherten erhöhen
- Weitere Einnahmequellen erschliessen
- Verminderung der monatlichen Rente
- Höheres Renteneintrittsalter
2. Säule
Versicherte Personen
Arbeitgeber muss Arbeitnehmer bei einer Pensionskasse versichern
Ab 1. Januar des Jahres ab 18
Bis 25. nur gegen Todesfall- IV versichert
Ab 25. Beitragszahlungen für Altersvorsorge
2. Säule
Leistungen
Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenrenten
Koordinierter Lohn
AHV-Bruttolohn (Eintrittsschwelle) - Koordinationsbetrag = koordinierter Lohn
Koordinationsbetrag wird in der 2. Säule nicht versichert, da bei geringem Einkommen die AHV bereits genügt
Kapitaldeckungsverfahren
Jeder Versicherte spart mit seinen Beiträgen seine Rentenansprüche selber an
(keine Umberteilung)
Freizügigkeitsleistung
Angesammeltes Sparguthaben
Wird bei einem Pensionskassenwechsel an ndeue Pensionskasse überwiesen
Herausvorderung an die BVG
Kassen erzielen zu wenig Rendite= Alterssparguthaben kann nicht genügend verzinst werden
Lösungsansätze BVG
- Beiträge der Versicherten erhähen
- Weitere Einnahmequellen erschliessen
- Verminderung der monaltichen Rente
- Höheres Renteneintrittsalter
Säule 3a
Gebundene Vorsorge
Nur für erwerbstätige
Geld bis 5 Jahre vor der Pension gesperrt
Säule 3b
Nicht gebunden
Steuerlich nicht privilegiert
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