FOM
Fichier Détails
Cartes-fiches | 14 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 10.06.2013 / 06.11.2016 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/semester_1_wirtschaftsprivatrecht
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Intégrer |
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Ziele des Vertrags
1. Der Vertrag soll Rechtssicherheit bieten, also sicherstellen, dass die bestellte Ware wie vereinbart geliefert wird.
2. Der Vertrag soll klarstellen, welche Leistung der Lieferant zu welchem Zeitpunkt in welcher Menge und in welcher Qualität liefern soll und welche Gegenleistung der Vertragspartner dafür erbringen muss.
3. Der Vertrag soll die Rechtslage zu Ihren Gunsten verbessern.
Privatautonomie
jeder Bürger soll grundsätzlich seine Rechtsbeziehungen zu anderen Bürgern selbst regeln können
Wo steht die Handlungsfreiheit geschrieben?
Art. 2 I GG Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
Welche Vertragsfreiheiten gibt es?
- Abschlussfreiheit (freie Wahl der Vertragspartners)
- Inhaltsfreiheit / Gestaltungsfreiheit (freie Bestimmung des Vertragsinhalts)
- Formfreiheit
Einchränkungen der Privatautonomie
- Schutzvorschriften zugunsten schwächerer Vertragsparteien (Arbeitsrecht -> zugunsten Arbeitnehmer, Mietrecht - > zugnstend er Verbraucher)
- Kontrahierungszwang (wer ein Monopol innehat, darf einen Vertragspartnernicht willkürlich oder grundlos ablehnen)
- Kartellrecht zum Schutz des freien Wettbewerbs
- Pflicht zur Entrichtung von Steuern und Sozialabgaben
Natürliche Personen
der Mensch als Einzelperson, die als Rechtssubjekt privat oder beruflich am Rechtsverkehr teilnimmt
- als Verbraucher § 13 BGB
- als Unternehmer § 14 BGB
Juristische Personen
orgainsatorischer Zusammenschluss von natürlichen Personen
Urform: Verein
weitere Juristische Personen: GmbH, AG, eG, KGaA, VVaG
Welche Rechtssubjekte gibt es?
natürliche und juristische Personen
3 Komponenten / Rechtsquellen eines Vertrages
3. gesetz. Regelungen
2. allgemeine Geschäftsbedingungen
1. indiv. Vertragsvereinbarungen zwischen der Parteien
Warum sind Verträge nach ango-amerikanischem Recht besonders umfangreich?
das anglo-amerikanisches Recht hat kein geschriebenes Vertragsrecht
"no contract" und somit keine Rechtsfolge
Anspruch
ist das Recht, von jemanden ein Tun oder Unterlassen zu verlangen
§ 194 I BGB
Fragestellungen
Wer? Anspruchsteller
Was? Anspruchsbegehren
Von wem? Anspruchsgegner
Woraus? Anspruchsgrundlage
Anspruchsgrundlage
Anspruchsgrundlage ist eine Norm, aus der sich ergibt, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Bürger gegen den anderen einen Anspruch hat.
Aus was besteht die Anspruchsgrundlage immer?
aus Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolge