ReWe - Buchführung
1. Semester, HWR Berlin, Modul ST-109
1. Semester, HWR Berlin, Modul ST-109
Fichier Détails
Cartes-fiches | 67 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 12.03.2013 / 13.07.2015 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/rewe_buchfuehrung
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Intégrer |
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Gliederung des Rechnungswesens
- Extern:
Informationen für unternehmensfremde Personen (gesetzlich festgeschrieben);
Finanzbuchhaltung
- Intern:
Informationen für Unternehmensangehörigen Personen (freiwillig zur eigenen Information);
Kostenrechnung, Statistik, Planungsrechnung
Grundbegriffe des Rechnungswesens
Einzahlungen, Auszahlungen:
Erhöhung bzw.. Verminderung der liquiden Mittel(sofort verfügbares Bankguthaben/Kasse)
Einnahmen, Ausgaben:
Zu- und Abflüsse der liquiden Mittel um Forderungen und Verbindlichkeiten
Erträge, Aufwendungen:
Wertezuwachs bzw. Werteverzehr (AV/UV)
Wer ist Kaufmann?
- kraft Gewerbebetrieb (Istkaufmann) nach §1 HGB, Merkmal: in kfm. Weise eingerichteter Gewerbebetrieb
- kraft freiwilliger Eintragung (Kannkaufmann) nach §2 HGB für Kleingewerbe und nach §3 HGB für Land- und Forstwirtschaft
- kraft Rechtsform (Formkaufmann) nach §6 HGB
Welche Inventurverfahren gibt es?
- Stichtagsinventur nach §240 HGB
(10 Tage vor oder nach dem Bilanzstichtag)
- Zeitverschobene Inventur nach §241(3) HGB
(3 Monate vor bzw. 2 Monate nach dem Bilanzstichtag)
- Permanente Inventur nach §241(2) HGB
(Ständige Fortschreibung der Bestände)
Wer ist buchführungspflichtig?
- Nach Handelsrecht §238 HGB: Jeder Kaufmann
- Nach Steuerrecht
§140 AO: Wer nach Handelsrecht verpflichtet ist, ist dies auch nach Steuerrecht;
§141 AO: Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte sind auch dann buchführungspflichtig wenn eine der folgenden Grenzen überschritten ist:
Umsätze >500.000 €, Wirtschaftswert >25.000 €, Gewinn >50.000 €
Wann ist eine Befreiung von der Pflicht zur Buchführung/Erstellung des Inventars möglich?
Nach §241a HGB, wenn die Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren erfüllt werden
Gewinn- und Verlustfall beim GuV-Konto und beim EK-Konto
GuV: Gewinn im Soll, Verlust im Haben
EK: Gewinn im Haben, Verlust im Soll
Welche Rückstellungen gibt es?
- Verbindlichkeitsrückstellungen nach §249(1) S.1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten
- Aufwandsrückstellungen nach §249(1)S.2 HGB für künftige Ausgaben
- Drohverlustrückstellung nach §249(1)S.1 HGB für schwebende Geschäfte
Wie wird das Vorsteuer-Konto eingeordnet?
- Aktivkonto
- Forderung gegenüber Finanzamt
- wird nicht direkt über Bank abgeschlossen, da man nicht weiß, wann FA Forderung begleicht
Norm für die Pflicht zur Aufstellung (Bilanz, Abschluss)
§ 242 Abs. 1 und 2 HGB
Norm für Aufstellungsgrundsätze (GoB)
§ 243 Abs. 1 und 2 HGB
Normen für Sprache, Währungseinheit und Unterzeichnung des Jahresabschlusses
§ 244 und § 245 HGB
Norm für Inhalt der Bilanz
§ 247 Abs. 1 und 2 HGB
Norm für Vollständigkeit und Verrechnungsverbot
§ 246 Abs. 1 und 2 HGB
Norm für Bilanzierungsverbote und -wahlrechte
§ 248 HGB
Norm für Bewertungsgrundsätze
§ 252 HGB
Norm für allgemeine Bilanzierungsgrundsätze für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB
§ 264 Abs. 1 und 2 HGB
Norm für allgemeine Gliederungsgrundsätze für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB
§ 265 HGB
Was sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze nach § 252 Abs. 1 HGB?
- Bilanzidentität
- Going-Concern Prinzip
- Einzelbewertung
- Stichtagsbewertung
- Vorsichtige Bewertung
- Imparitätsprinzip
- Realisationsprinzip
- Periodenabgrenzung
- Bewertungsstetigkeit
Was ist das Imparitätsprinzip?
- absehbare Verlust sind zu berücksichtigen
- eingetretene Wertsteigerungen bleiben, wegen des Anschaffungswertprinzips unberücksichtigt
Was ist das Realisationsprinzip?
- Gewinne sind zu erst zu berücksichtigen, wenn sie realisiert sind, z.B. bei Veräußerung des Wirtschaftsgutes
Norm für die Pflicht zur Prüfung
§ 316 HGB
Norm für Gegenstand und Umfang der Prüfung
§ 317 HGB
Norm für die Bestellung des Abschlussprüfers
§ 318 HGB
Was ist der Zweck des Anhangs?
- Ergänzung von Bilanz und GuV zur Verbesserung der Aussagen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
- Vermeidung von Fehlinterpretationen
Was sind die Funktionen des Anhangs?
Wie ist der Anhang strukturell aufzubauen?
Was sind die Vorschriften zur Aufstellung des Anhangs?
- Pflichtangaben nach § 284 HGB
- Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
- Wahlpflichtangaben nach § 286 HGB
Welche Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung gibt es?
► Rahmengrundsätze
- Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
- Grundsatz der Richtigkeit und Vollständigkeit
- Bruttoausweisprinzip (Saldierungsverbot)
- Grundsatz der Einzelbilanzierung
- Grundsatz der Einzelbewertung
- Grundsatz der Willkürfreiheit
► Abgrenzungsgrundsätze
- Vorsichtsprinzip
- Periodenabgrenzung
► Ergänzende Grundsätze
- Bilanzidentität
- Bilanzkontinuität und Darstellungsstetigkeit
- Unternehmensfortführung/ Going-Concern Prinzip
► Dokumentationsgrundsätze
- Belegprinzip
- Systematischer Aufbau
- Verständlichkeit
Norm für Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
§ 243 Abs. 1 und 2 HGB
Norm für Grundsatz der Richtigkeit und Vollständigkeit
§ 246 Abs. 1 HGB
Norm für Bruttoausweisprinzip (Saldierungsverbot)
§ 246 Abs. 2 HGB
Norm für den Grundsatz der Einzelbilanzierung
§ 240 Abs. 1 HGB