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ReWe - Buchführung

1. Semester, HWR Berlin, Modul ST-109

1. Semester, HWR Berlin, Modul ST-109


Kartei Details

Karten 67
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 12.03.2013 / 13.07.2015
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Gliederung des Rechnungswesens

- Extern:

Informationen für unternehmensfremde Personen (gesetzlich festgeschrieben);

Finanzbuchhaltung

- Intern:

Informationen für Unternehmensangehörigen Personen (freiwillig zur eigenen Information);

Kostenrechnung, Statistik, Planungsrechnung

Grundbegriffe des Rechnungswesens

Einzahlungen, Auszahlungen:

Erhöhung bzw.. Verminderung der liquiden Mittel(sofort verfügbares Bankguthaben/Kasse)

Einnahmen, Ausgaben:

Zu- und Abflüsse der liquiden Mittel um Forderungen und Verbindlichkeiten

Erträge, Aufwendungen:

Wertezuwachs bzw. Werteverzehr (AV/UV)

Wer ist Kaufmann?

- kraft Gewerbebetrieb (Istkaufmann) nach §1 HGB, Merkmal: in kfm. Weise eingerichteter Gewerbebetrieb

- kraft freiwilliger Eintragung (Kannkaufmann) nach §2 HGB für Kleingewerbe und nach §3 HGB für Land- und Forstwirtschaft

- kraft Rechtsform (Formkaufmann) nach §6 HGB 

Welche Inventurverfahren gibt es?

- Stichtagsinventur nach §240 HGB

(10 Tage vor oder nach dem Bilanzstichtag)

- Zeitverschobene Inventur nach §241(3) HGB

(3 Monate vor bzw.  2 Monate nach dem Bilanzstichtag)

- Permanente Inventur nach §241(2) HGB

(Ständige Fortschreibung der Bestände)

Wer ist buchführungspflichtig?

- Nach Handelsrecht §238 HGB: Jeder Kaufmann

- Nach Steuerrecht

§140 AO: Wer nach Handelsrecht verpflichtet ist, ist dies auch nach Steuerrecht;

§141 AO: Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte sind auch dann buchführungspflichtig wenn eine der folgenden Grenzen überschritten ist:

Umsätze >500.000 €,  Wirtschaftswert >25.000 €, Gewinn >50.000 €

Wann ist eine Befreiung von der Pflicht zur Buchführung/Erstellung des Inventars möglich?

Nach §241a HGB, wenn die Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren erfüllt werden

Gewinn- und Verlustfall beim GuV-Konto und beim EK-Konto

GuV: Gewinn im Soll, Verlust im Haben

EK: Gewinn im Haben, Verlust im Soll

Zeitliche Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen

Siehe Bild