ReWe - Buchführung
1. Semester, HWR Berlin, Modul ST-109
1. Semester, HWR Berlin, Modul ST-109
Kartei Details
Karten | 67 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 12.03.2013 / 13.07.2015 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/rewe_buchfuehrung
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Gliederung des Rechnungswesens
- Extern:
Informationen für unternehmensfremde Personen (gesetzlich festgeschrieben);
Finanzbuchhaltung
- Intern:
Informationen für Unternehmensangehörigen Personen (freiwillig zur eigenen Information);
Kostenrechnung, Statistik, Planungsrechnung
Grundbegriffe des Rechnungswesens
Einzahlungen, Auszahlungen:
Erhöhung bzw.. Verminderung der liquiden Mittel(sofort verfügbares Bankguthaben/Kasse)
Einnahmen, Ausgaben:
Zu- und Abflüsse der liquiden Mittel um Forderungen und Verbindlichkeiten
Erträge, Aufwendungen:
Wertezuwachs bzw. Werteverzehr (AV/UV)
Wer ist Kaufmann?
- kraft Gewerbebetrieb (Istkaufmann) nach §1 HGB, Merkmal: in kfm. Weise eingerichteter Gewerbebetrieb
- kraft freiwilliger Eintragung (Kannkaufmann) nach §2 HGB für Kleingewerbe und nach §3 HGB für Land- und Forstwirtschaft
- kraft Rechtsform (Formkaufmann) nach §6 HGB
Welche Inventurverfahren gibt es?
- Stichtagsinventur nach §240 HGB
(10 Tage vor oder nach dem Bilanzstichtag)
- Zeitverschobene Inventur nach §241(3) HGB
(3 Monate vor bzw. 2 Monate nach dem Bilanzstichtag)
- Permanente Inventur nach §241(2) HGB
(Ständige Fortschreibung der Bestände)
Wer ist buchführungspflichtig?
- Nach Handelsrecht §238 HGB: Jeder Kaufmann
- Nach Steuerrecht
§140 AO: Wer nach Handelsrecht verpflichtet ist, ist dies auch nach Steuerrecht;
§141 AO: Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte sind auch dann buchführungspflichtig wenn eine der folgenden Grenzen überschritten ist:
Umsätze >500.000 €, Wirtschaftswert >25.000 €, Gewinn >50.000 €
Wann ist eine Befreiung von der Pflicht zur Buchführung/Erstellung des Inventars möglich?
Nach §241a HGB, wenn die Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren erfüllt werden
Gewinn- und Verlustfall beim GuV-Konto und beim EK-Konto
GuV: Gewinn im Soll, Verlust im Haben
EK: Gewinn im Haben, Verlust im Soll